Heinrich Bullinger hat als Reformator in Zürich auch über die Aufgaben der Richter gepredigt und dabei für die damalige Zeit erstaunliche Dinge gesagt (Schriften III, 2006, S. 377):
Zudem müssen die Richter Maß halten können und über ein sicheres Unterscheidungsvermögen verfügen, so dass sie schwerwiegende Vergehen auch schwer bestrafen, geringere Vergehen hingegen mit mittelschweren Strafen und geringfügige oder leichte Straftaten gemäßigt ahnden. Bekannt ist das Wort aus dem Gesetz Gottes [Dtn 25,2]: »Nach dem Maß der Schuld soll auch das Maß der Schläge sein.« Dabei soll der Richter auch die Milde zum Zuge kommen lassen. Nicht selten entschuldigt einen Angeklagten sein Geschlecht oder sein Alter. Manchmal wird sein Vergehen auch entschuldigt, wenn man die Begleitumstände nach Gebühr berücksichtigt. Der Richter muss außerdem das bisherige Leben des Angeklagten sorgfältig in Betracht ziehen: War dieses bis dahin ehrlich und rechtschaffen, dann verdient der Angeklagte mehr Milde und Nachsicht, sofern das Vergehen, dessentwegen er in Fesseln gelegt ist, nicht so schwerwiegend ist, dass es keine Milde mehr zulässt. Wahre Gottesfurcht, Gebete zum Herrn und eine sorgfältige, dem Gesetz entsprechende Untersuchung des Vergehens in Tat und Wort sind das beste Richtmaß für den Richter und bestimmen seine Milde oder Strenge. Grundsätzlich findet eine angemessene Milde bei Gott und den Menschen die größte Anerkennung.
???
Warum sagst Du das so, Ron:
„..für die damalige Zeit erstaunliche Dinge .. „
Was wissen wir schon wirklich über damalige Zeiten, ausser dass der Mensch ein Sünder ist und auf die Gnade Gottes angewiesen.
Und das war er ja nach dem Sündenfall eben ..
Ich denke immer mehr, dass uns Heutigen eine Portion mehr Demut oder auch viele Portionen mehr, nicht schaden könnten …