Politik

Schweiz: Volksinitiative gegen den Genderstern

Die Stadt München gibt geplant fast vier Millionen Euro dafür aus, ihre IT-Systeme auf gendergerechte Sprache umzustellen. Neben „männlich“ und „weiblich“ soll auch „divers“ oder „ohne Angabe“ mittels Gendersternchen möglich gemacht werden. Dafür verantwortlich zeichnet die grüne IT-Referentin Dr. Laura Dornheim (vgl. hier). 

Den umgekehrten Weg geht hoffentlich die Stadt Zürich. Die SVP-Politikerin Susanne Brunner lanciert eine Volksinitiative gegen den Genderstern und mahnt: „Rot-Grün missbraucht die Sprache als politisches Instrument für einen Geschlechterkampf“. Die NZZ berichtet:

Die Initiative befreit die Stadt Zürich vom Genderstern. Sie ist eine Reaktion auf die Revision des Reglements über die sprachliche Gleichstellung, die der Stadtrat im Sommer erlassen hat. Hier hat sich unsere Regierung verrannt. Der deutsche Rat der Rechtschreibung lehnt den Genderstern ab. Die Bundeskanzlei ebenfalls. Er führt zu Rechtsunsicherheiten, das gibt die Stadt sogar selbst zu. Gemäss dem städtischen Reglement darf etwa in Abstimmungstexten, in Weisungen oder Eingaben an Gerichten der Genderstern nicht angewendet werden. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben von Behörden, so zu kommunizieren, dass die Bevölkerung sie versteht. Wenn es nun aber in einer Polizeimeldung heisst: «Die Bankräuber*innen sind geflüchtet» – muss man jetzt Männer oder Frauen suchen?

Mehr hier (hinter einer Bezahlschranke): www.nzz.ch.

Der Aktionsplan „Queer leben“

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat am Freitag einen Aktionsplan mit dem Titel „Queer leben“ vorgestellt. Es gelte, die „Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken“. Das Bundeskabinett hat den Plan bereits beschlossen. Die Maßnahmen ziehen das private Thema „Sexualität“ noch mehr ins Politische. Zudem soll die Rechtsprechung an die „gefühlte Familie“ angepasst werden. Dazu heißt es etwa auf S. 4. des Aktionsplans:

Das bestehende Abstammungsrecht bildet die heute gelebten vielfältigen Familienkonstellationen nicht vollständig ab. Gesetzliche Mutter bei der Geburt ist derzeit ausschließlich die Frau, die das Kind geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Wie ist das zu verstehen? Na so: In Zukunft soll auch eine Frau Mutter sein dürfen, die nie ein Kind zur Welt gebracht hat.

Die Sprache wird hier nicht mehr verwendet, um Wirklichkeit zu beschreiben. Sie wird benutzt (oder besser missbraucht?), um sie zu konstruieren. Begriffe werden daher semantisch (auch rechtlich) neu aufgeladen, um sie für die ideologischen Interessen der LGBTQ+Bewegung zu instrumentalisieren.

So manche Formulierung im Aktionsplan deutet darauf hin, dass Kritiker der Community in Zukunft kriminalisiert werden könnten. Dafür würde es nämlich ausreichen, Kritik als gefühlten Hass zu deklarieren. Falls ich Passagen wie diese korrekt interpretiere, ist das recht einfach:

LSBTIQ* sind im Internet und den sozialen Medien oft Hass ausgesetzt. Damit Hasskriminalität und -rede gegen LSBTIQ* bekämpft werden kann, braucht es neben inklusiven Gesetzen besonders auch präventive Maßnahmen und Strategien im Sinne von Demokratieförderung, dies gilt insbesondere für den digitalen Raum. Die mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfolgten Ziele werden in erheblichem Umfang erreicht,doch mangelt es bei sozialen Netzwerken an einer entschlossenen Durchsetzung im Detail.

Die NZZ kommentiert:

Lehmann ist der erste Queer-Beauftragte, genauer, der erste Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Aktionsplan ist ein lange gehegtes Anliegen des Grünen-Politikers Lehmann, der schon vor drei Jahren dafür im Bundestag geworben hat.

Vieles an dem Aktionsplan klingt harmlos, mitunter positiv. Alle Menschen sollten «selbstbestimmt, frei und gleichberechtigt» in der Gesellschaft leben können. Noch immer gibt es schwulenfeindlich motivierte Gewalt und auch Morde in Deutschland, auch Transpersonen erfahren Diskriminierung und Gewalt. Lehmann hat recht, wenn er sagt: «Unsere Demokratie misst sich daran, wie sie mit Minderheiten umgeht.»

Doch es macht stutzig, wenn der Queer-Beauftragte schlussfolgert, es reiche nicht, «diskriminierende Gesetze und Vorschriften zu ändern, es muss eine aktive Politik gegen Diskriminierung gemacht werden».

Mehr: www.nzz.ch.

Fire in the Streets

Hanniel hat das Buch Fire in the Streets von Douglas Groothius gelesen. Es geht um die Kritische Rassentheorie. Hier ein Auszug:

Es wird die Aufgabe der Verkündigung innerhalb der nächsten Jahre zu sein, die biblischen Grundkategorien auf die aktuellen Fragen der Zeit anzuwenden. Dazu gehören:

  • Wahre moralische Schuld (Francis Schaeffer, zit. 30): Alle Menschen sind durch wahre moralische Schuld von Gott getrennt.
  • Versöhnung (32f): Die Wiederherstellung des Bruchs durch die wahre moralische Schuld geschieht durch Rechtfertigung von göttlicher Seite. Selbstversöhnung und Selbstrechtfertigung sind unzureichende, unmögliche menschliche Versuche.
  • Anbetung (36): Wenn jemand vor einem anderen Sterblichen niederkniet, kommt dies falscher Anbetung aufgrund von Selbsthass gleich.
  • Bundesschluss (43): Ein (nationaler) Bundesschluss wird mit dem Bewusstsein der Ehre und Verpflichtung gegenüber der transzendenten Realität geschlossen und verfügt über bindende moralische Kraft für alle Bürger.
  • Vaterlandsliebe (56): Qualifizierter Patriotismus dient dem Gemeinwohl. Gott hat uns als Bürger und Mitglieder einer Kirchgemeinde als handelnde Wesen in die Geschichte hineingestellt.
  • Rassismus (64): Individuen, die abwertende Überzeugungen und negative Emotionen über Mitglieder ausserhalb ihrer eigenen Rasse hegen und pflegen
  • Ideologie (88): Eine engstirnige und illegitime, von Eigeninteressen geleitete Sichtweise, die weder rational noch wahr sein kann;

Deshalb sind aus christlicher Sicht abzulehnen:

  • Vergangene Diskriminierung durch gegenwärtige Diskriminierung zu bekämpfen (61)
  • Unqualifizierter Egalitarismus: Er führt zu grassierender Ungleichheit (vgl. 62)
  • Pauschale Schuldzuweisung für sozio-ökonomische Ungleichheiten (66)
  • Standpunkttheorie: Menschen innerhalb einer Gruppe können sich nicht über ihren sozial konditionierten Standpunkt hinausbewegen (vgl. 76)
  • Weisse Menschen sind schwarzen gegenüber minderwertig (77)
  • Zugang zu Institutionen und Stellen nur aufgrund von Gruppenzugehörigkeiten (80)
  • Eine Sicht, die Diskussionen über andere Standpunkte ausser dem eigenen revolutionären ausschliesst (91)

Hier: hanniel.ch.

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Udo Vetter: Selbstbestimmungsgesetz präsentiert großes Missbrauchspotenzial

Strafverteidiger Udo Vetter meint zum geplanten deutschen Selbstbestimmungsgesetz: „Der Staat eröffnet mit diesem Gesetz auch Exhibitionisten die Möglichkeit, sich ganz legal Zutritt zu Schutzräumen für Frauen zu verschaffen.“ In einem Interview mit der NZZ erklärt er, weshalb er über die geplante Rechtsprechung entsetzt ist. 

Unter anderem sagt er:

Ja, genau das glaube ich: zum Spass, aus politischem Protest oder um einen Vorteil zu gewinnen. Wir leben in einer Zeit der Polarisierung, und dieses Gesetz wäre offensichtlich dazu geeignet, zu polarisieren. Teenager könnten ihr Geschlecht als Ausdruck einer Rebellion ändern. Auch Leistungsvorzüge sind ein denkbarer Grund. Es gab in der Schweiz einen Fall, in dem ein Mann kurz vor dem Renteneintritt die Rente als Frau beantragte, weil Frauen die Rente dort ein Jahr früher zur Verfügung gestellt wird. 

Erfahrungen aus den USA und England zeigen Ähnliches. In England wird es Strafgefangenen ermöglicht, im Rahmen einer Selbstidentifizierung als Frau in den Frauenvollzug zu gehen, was tatsächlich zahlreich beantragt wird. In den USA wurden Insassinnen von selbsterklärten Transfrauen, die biologische Männer waren, geschwängert.

Mehr: www.nzz.ch.

Öffentlich-rechtliche Umerziehung

Rundfunk und Fernsehen maßen sich eine sprachliche Erziehung an, die ihnen nicht zusteht. Sie verhalten sich dabei nicht nur zutiefst undemokratisch, es widerspricht auch dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien, meint Heike Schmoll in ihrem Kommentar für die FAZ. Optimistisch prognostiziert sie, dass die Sprachgemeinschaft dem Ökonomieprinzip folgen wird und sich die unkomplizierten Schreib- und Sprechweisen durchsetzen werden:

Davon, dass es Frauen und andere Identitäten ausschließe oder nur mitmeine, kann nicht die Rede sein. Wer so argumentiert, interpretiert grammatische Strukturen wissentlich oder unwissentlich fehl. Aber die soll es nach Auffassung einer Minderheit auch lieber nicht geben. Laut einer internen Anweisung für den Sprachgebrauch in Ministerien soll das generische Maskulinum möglichst gemieden werden. Warum eigentlich? Weil es angeblich nicht gendergerecht ist, was auch immer das eigentlich sein mag? Durch ihr Gendern stärken die Sender die Aversion der Mehrheit, sich minderheitskonformen Sprachideologien anzuschließen.

Vermutlich wird sich das Gendern in einigen Segmenten einbürgern – an Universitäten und Hochschulen, obwohl auch die eigentlich verpflichtet sind, die amtliche sprachliche Norm zu befolgen. Aber bisher hat die Sprachgeschichte gelehrt, dass die Sprachgemeinschaft dem Ökonomieprinzip folgt. Das bedeutet, dass die meisten Sprecher sich umständlicheren Formulierungen nicht anschließen werden, sondern die bequemste und verständlichste sprachliche Ausdrucksweise wählen. So wird es auch beim Gendern sein.

Und was ist mit den öffentlich-rechtlichen Medien? „Deren Aufgabe ist laut Medienstaatsvertrag, die ‚Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen‘. Doch das scheint die Sender wenig zu kümmern. Sprachliche Marotten einiger Redakteure wurden so zur allgemeingültigen Sprachnorm.“

Lassen wir uns diese unsägliche Umerziehung nicht gefallen! Ein Leser kommentierte das die geschlechtergerechte Sprache verharmlosende FAZ-Interview mit der Sprachwissenschaftlerin Damaris Nübling zutreffend mit folgenden Worten:

Die Tatsache, dass seit Jahren ‚top down‘ versucht wird, die skurrilen Genderformen in der Sprache durchzusetzen, ist doch offenkundig: in der Politik, Teilen der Verwaltung, in Kirchen, Gewerkschaften, nicht zuletzt in großen Medien, insbesondere im ÖRR, neuerdings auch Großunternehmen usw. Die Prämissen der Gendervorstellungen wurden weitgehend kritiklos akzeptiert, eine Debatte drüber wollte man lange nicht führen. Jetzt aber, nachdem der Protest immer größer und zahlreicher wird, fordern Vertreter wie die Frau Professorin Toleranz ein. Und behauptet sogleich, dass Gendersprache ein ‚inklusiveres Sprechen‘ ermögliche – eine glatte Verdrehung der Tatsachen: Gendersprache ist die exklusive Sprache einer privilegierten akademischen Blase, die ihre grotesken Vorstellungen der Mehrhheit der Menschen aufzwingen will. Kein normaler Mensch spricht so!

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Bullinger: Ist eine schlechte Obrigkeit von Gott?

Heinrich Bullinger schreibt über die Herkunft einer schlechten Obrigkeit (H. Bullinger, Schriften III, S. 334–336):

Die meisten Autoren unterscheiden zwei Arten von Obrigkeiten, nämlich gute und schlechte. Gut ist eine Obrigkeit, wenn sie auf rechtmäßige Weise eingesetzt worden ist und rechtmäßig ihr Amt versieht. Schlecht ist sie, wenn sie ihre Herrschaft mit Übeln Machenschaften erlangt hat und willkürlich ausübt. Dabei stellt sich aber die Frage, ob eine schlechte, d. h. tyrannische Obrigkeit von Gott sei. Darauf antworte ich, dass Gott das Gute bewirkt, nicht das Böse. Gott ist von seinem Wesen her gut, und alles, was er einrichtet, ist gut und ist eingesetzt worden zum Wohl und Heil der Menschen, nicht zu ihrem Schaden. So ist die Obrigkeit als eine gute und heilsame Einrichtung ohne Zweifel von Gott, dem Urheber alles Guten. An dieser Stelle muss man aber das Amt und die Einrichtung Gottes von der Person unterscheiden, die nicht mit diesem guten Amt übereinstimmt. Wenn demnach an einer Obrigkeit Schlechtes gefunden wird statt des Guten, um dessentwillen sie eingerichtet wurde, sind andere Gründe dafür verantwortlich: Die Schuld liegt bei den Personen, den Menschen, die Gott missachten und eine gute Einrichtung verderben, nicht bei Gott oder der Einrichtung Gottes. Ein schlechter Herrscher, der vom Teufel verführt worden ist, verkehrt die Wege Gottes zum Schlechten. Er verletzt mit seiner Lasterhaftigkeit und seinem üblen Tun seine Pflicht, so dass er den Namen einer satanischen, nicht der göttlichen Macht verdient. Das lässt sich an der Obrigkeit von Jerusalem ersehen. Der Ursprung dieser Obrigkeit geht zwar bis auf Mose zurück, und sie kann sich damit auf Gott selbst als Gründer berufen; weil sie aber den Heiland gefangen genommen und im Garten Gethsemane gefesselt hat, bekommen ihre Diener zu hören [Lk 22,52f.]: »Wie gegen einen Räuber seid ihr ausgezogen mit Schwertern und Stöcken. Als ich täglich bei euch im Tempel war, habt ihr nicht Hand an mich gelegt. Aber dies ist eure Stunde und die Macht der Finsternis.« Er nennt also die rechtmäßige Obrigkeit, die jedoch ihre Macht missbraucht, eine teuflische Macht. Wie könnte man es klarer sagen? Der Tadel richtet sich gegen die Personen, nicht gegen das Amt.

So ist es wichtig, dass man niemals eine tyrannische Regierung verteidigt, als sei sie eine göttliche. Denn eine tyrannische Regierung ist teuflisch und nicht von Gott, und Tyrannen sind recht eigentlich des Teufels, nicht die Diener Gottes. Es kommt auch vor, dass es ein Volk mit seinem lasterhaften Leben verdient, einen Tyrannen anstatt eines Königs zu haben. Die Schuld fällt also wiederum auf den sündigen Menschen zurück. Manchmal gewährt der Herr zwar einen König, aber lässt einen Heuchler regieren. So kommt die schlechte Obrigkeit von Gott, wie auch Aufruhr und Krieg, Seuchen, Hagel, Kälte und andere Plagen der Menschen von Gott kommen als Strafen für die Sünden und Verbrechen, Strafen, die er ihnen auferlegt, der spricht [Jes 3,4.8]: »Ich will ihnen Knaben zu Fürsten geben, und Buben sollen über sie herrschen. Denn ihre Zunge und ihr Trachten ist wider den Herrn.«

Bullinger: Die Obrigkeit schützt das Gute und bestraft das Böse

Heinrich Bullinger schreibt über die Aufgaben einer Obrigkeit (H. Bullinger, Schriften III, S. 334):

Deutlich folgt aus dem bisher Gesagten, dass die Obrigkeit von Gott eingesetzt wurde, um das Gute zu schützen und Böse zu strafen, also zum Wohl und zur Erhaltung der Menschen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass es, wie zu lesen ist, seit Beginn der Welt auf der Erde Obrigkeiten gab. Dahin deuten auch folgende Zeugnisse der Heiligen Schrift. Mose nennt im Gesetz die Richter Götter und sagt [Dtn 1,17]: »Das Gericht ist Gottes.« Davon leitet Josaphat ab, was er zu den Richtern sagt [2 Chr 19,6f.]: »Sehet zu, was ihr tut; denn nicht im Namen von Menschen habt ihr zu richten, sondern im Namen des Herrn, der bei euch ist, wenn ihr Recht sprecht. So sei nun die Furcht des Herrn auf euch« usw. Der heilige Petrus sagt, man müsse der Obrigkeit um des Herrn willen gehorchen, durch den jene gesetzt ist zur Belohnung der Guten und zur Bestrafung der Bösen [vgl. 1 Petr 2,i3f.]. So sagt auch Paulus, der Lehrer as Heiden [Röm 13,1—4]: »Es gibt keine Obrigkeit außer von Gott, die bestehenden aber sind von Gott eingesetzt. Somit wider der, welcher sich der Obrigkeit widersetzt, der Anordnung Gottes; wer aber widersteht, empfängt für sich ein Urteil.

Bullinger: Die Notwendigkeit der Obrigkeit

Heinrich Bullinger schreibt über die Notwendigkeit einer Obrigkeit, egal ob sie demokratisch, monarchisch oder aristokratisch zustande gekommen ist (H. Bullinger, Schriften III, S. 332–333):

Doch wie dem auch sei, die Apostel Christi befehlen uns, der Obrigkeit zu gehorchen, ob sie nun ein König oder ein Rat der hervorragendsten Männer sei. Denn Paulus schreibt im Brief an Titus, Kapitel 3 [Tit 3,1]: »Erinnere sie, den Obrigkeiten und Gewalten untertan zu sein und den Amtleuten zu gehorchen.« Und den Römern schreibt er [Röm 13,1]: »Jedermann sei den Vorgesetzten Obrigkeiten untertan; denn es gibt keine Obrigkeit außer von Gott, die bestehenden aber sind von Gott eingesetzt.« Auch zu Timotheus sagt er [1Tim 2,1f.]: »Ich ermahne euch, für Könige und alle, die in obrigkeitlicher Stellung sind, zu beten.« Wer in einem Königreich lebt, soll daher dem König gehorchen, und wer in einer Republik lebt, den Bürgermeistern, Schultheißen, Zunftmeistern und Ratsherren. Es ist nämlich wichtiger, der Anordnung Gottes zu gehorchen, als vorwitzig darüber zu diskutieren, welche dieser Regierungsformen die bessere sei. Die Menschen benötigen sehr wohl eine Obrigkeit, ja sie ist so nötig, dass ohne das Wirken einer Obrigkeit das Zusammenleben der Menschen keinen fruchtbaren Bestand haben kann.

Weil Gott die Menschen liebt und die Menschheit, die Ruhe und das menschliche Zusammenleben beschützen und erhalten will, hat er eine Abhilfe für die schweren menschlichen Krankheiten geschaffen und eben die Obrigkeit eingesetzt, die sich kraft des Rechts und der Gerechtigkeit zwischen die Streitenden stellt, sie richtet und trennt, Gewalt und Leidenschaften in ihre Schranken weist und die Unschuldigen schützt.

Kind soll vier Elternteile haben können

Die Schwächung der Bio-Familie wird vorangetrieben. Das ist der logische Schritt nach der Einführung für einen revisionistischen Familienbegriff. Der Queer-Beauftragte der neuen Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), setzt sich dafür ein, dass Kinder künftig mehr als zwei Elternteile haben können. „Ein Kind soll bis zu vier Sorgeberechtigte haben dürfen, denn mittlerweile wächst jedes dritte Kind in einer Familiensituation auf, die nicht einer klassischen Ehe entspricht“, sagte Lehmann. Die FAZ meldet unter Berufung auf den Nachrichtendienst Epd: 

Von so einer Änderung würden nicht nur Regenbogenfamilien profitieren, sondern auch Patchworkfamilien, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Zugleich seien auch die Kinder rechtlich besser geschützt.

Wenn ein Kind in eine Ehe mit zwei Frauen hineingeboren werde, habe es bislang nur einen Elternteil. Werde ein Kind dagegen in eine Ehe mit Vater und Mutter hineingeboren wird, habe es automatisch zwei Eltern. „Das wollen wir ändern, um die Ehen gleichzustellen, aber auch, um die Situation der Kinder abzusichern“, sagte Lehmann. „Denn wenn heute der leiblichen Mutter etwas passiert, ist das Kind quasi Waise“, sagte der Beauftragte für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Mehr: www.faz.net.

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