Politik

Vorstellungen der Transgenderbewegung widersprechen der Realität

Die Ampel will Änderungen des Geschlechtseintrags deutlich erleichtern. Der renommierte Philosoph Gerhard Schurz warnt, damit würden den Menschen „legale Fiktionen“ aufgedrängt. Besonders scharf kritisiert er das geplant „Offenbarungsverbot“:

In ihrem empfehlenswerten Buch „Material Girls“ bezeichnet die Feministin Kathleen Stock die Transgenderforderung, den biologischen Geschlechtseintrag durch einen selbstgewählten Gendereintrag zu ersetzen, als „legale Fiktion“. Unangenehm wird es, wenn Behörden und Mitmenschen durch Sanktionsandrohungen dazu gebracht werden sollen, bei dieser Fiktion mitzumachen.

So kann laut deutschem SBGG-Entwurf wiederholtes „Misgendern“ oder „Deadnaming“ als Beleidigung geahndet werden. Es ist ein „Offenbarungsverbot“ vorgesehen, demzufolge frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der Transperson oder besondere Gründe des öffentlichen Interesses weder offenbart noch ausgeforscht werden dürfen; Verstöße werden mit Bußgeld bestraft.

Aus der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens könnten zahlreiche bedenkliche Konsequenzen resultieren. So ergeben sich negative Folgen für die Medizin. Viele Krankheiten, Vorsorgeuntersuchungen, Pharmaka und Therapien sind vom biologischen Geschlecht abhängig, weshalb Mediziner die amtliche Erfassung des biologischen Geschlechts auch bei Transgenderpersonen empfehlen.

Mehr: www.welt.de.

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Kultur des Todes (20): Abtreibung als Lerninhalt

Es sind Nachrichten, die uns erschüttern sollten. Das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesfamilienministerium möchten den Schwangerschaftsabbruch als verbindlichen Lehrplaninhalt beim Medizinstudium durchsetzen. Die Nachrichtenagentur IDEA meldet: 

Wie man Abtreibungen durchführt, soll künftig ein verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums in Deutschland werden. Das teilte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken mit.

Im Rahmen der Reform der Approbationsordnung für Ärzte sei geplant, den „Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin“ verpflichtend zu machen. Darin seien Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch enthalten, heißt es in der Antwort.

Die Reform, an der das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesfamilienministerium beteiligt sind, sieht außerdem vor, neben medizinischen auch rechtliche und ethische Aspekte von Abtreibungen in den klinischen Prüfungen abzufragen.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die sogenannte „Gehsteigbelästigung“ verhindert werden soll. Ein Referentenentwurf liege zur Abstimmung in den beteiligten Ressorts vor. Zum Hintergrund: An manchen Orten halten Abtreibungsgegner Gebets- bzw. Mahnwachen vor Schwangerenberatungsstellen oder Praxen ab, die Abtreibungen vornehmen.

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski, bezeichnet völlig zu recht die verpflichtende Einbeziehung des Themas Abtreibung in das Medizinstudium als „verwerflich“. 

Mehr: www.idea.de.

Eric Gujer: Grüner Zeitgeist belagert Deutschland

Eric Gujer, Chefredaktor der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ), denn den aktuellen Zeitgeist beim Namen:  

Die Gesellschaft mutiert zur Erziehungsanstalt, die ihren Insassen beibringt, welches Auto sie fahren, welche Heizung sie benutzen und wie sie korrekt sprechen sollen. Eine Mehrheit der Deutschen lehnt die Abschaltung der restlichen Atomkraftwerke genauso ab wie das erzwungene Aus für den Verbrennungsmotor und für fossile Heizungen.

Sie möchten auch nicht mit Gendersprache behelligt werden. Diese ist zwar im Vergleich zur Zukunft der Energieversorgung ein Detail, aber deswegen umso ärgerlicher. Selbst Jüngere, von den Älteren ganz zu schweigen, lehnen den modischen Firlefanz mehrheitlich ab. Das hindert die öffentlichrechtlichen Sender nicht daran, hingebungsvoll zu gendern, obwohl sie dazu verpflichtet wären, für ihre Zwangskunden Programm zu machen und nicht gegen sie.

Hier äussert sich im Kleinen ein Geist der Belehrung und Bevormundung, der inzwischen die ganze Politik durchzieht. Der Ungeist hat einen Namen: Es ist der grüne Zeitgeist. Dank dem geduldigen Marsch durch die Institutionen reicht er weit über das hinaus, was eine einzelne Partei bestimmen kann. Er ist längst ein gesellschaftliches Phänomen.

Mehr: www.nzz.ch.

Der „Media Freedom Act“

Die EU-Kommission bereitet ein „Medienfreiheitsgesetz“ vor, das gegen das Grundgesetz verstößt. Die Bundesregierung stört das offenbar nicht. Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, unterstützt das Gesetz, das unter anderem irritierende Gefühle des Misstrauens gegenüber marktwirtschaftlich organisierten Medienlandschaften schürt. Sollte der „Media Freedom Act“ wie geplant kommen, sind Klagen wahrscheinlich unumgänglich. Der Medienrechtler Jörg Frederik Ferreau schreibt dazu in einem Gastbeitrag für die FAZ:

Bei der Lektüre des Entwurfs drängt sich der Verdacht auf, sämtliche Mitgliedstaaten sollen für medienpolitische Exzesse einzelner Staaten in Haftung genommen werden. Statt sich aber mit der Bändigung der Exzesse zu begnügen, strebt die Kommission eine tiefgreifende Neuordnung von Medien und Medienaufsicht an. Dabei dringt sie in den Kern der grundgesetzlichen Verfassungsidentität vor und gefährdet die Standards der deutschen Medienordnung. Und entgegen der Ansicht von Staatsministerin Roth hat die Ratsposition aus deutscher Sicht keine si­gnifikanten Verbesserungen gebracht. Hinzu kommt, dass die EU auch „ultra vires“, also jenseits ihrer Befugnisse, handelt, wenn sie ein Gesetz auf ihre Kompetenz zur Verwirklichung des Binnenmarktes stützt, in Wahrheit aber tief in die Medienregulierung und damit in die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten eingreift.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Weitere Kirchenprivilegien sollen fallen

Der Staat mischt sich immer stärker in das kirchliche Leben ein. Bisher erlaubt das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kirchlichen Arbeitgebern, Vorgaben zur privaten Lebensführung zu machen, wozu zum Beispiel die sexuelle Orientierung gehört. Der Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, passt das nicht. Sie fordert: „Solche weiter gehenden Rechte gehören abgeschafft.“ 

Die FAZ meldet:

Ataman spricht sich auch dafür aus, die sogenannte Kirchenklausel aus dem AGG zu streichen. Konfessionelle Arbeitgeber dürfen bisher die Religionszugehörigkeit als entscheidendes Kriterium für die Einstellung eines Bewerbers geltend machen. Die von Ataman vorgeschlagene europarechtskonforme Ausgestaltung würde dazu führen, dass Ausnahmeregelungen für Kirchen nur bei Pfarrern zum Tragen kämen, nicht aber bei Erziehern in konfessionellen Kindergärten oder Lehrern in entsprechenden Schulen.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Publikumsverachtung

Der öffentlichrechtliche Rundfunk in Deutschland hat sich verselbständigt. Er ist teuer, politisch einseitig und produziert immer mehr vom immer Gleichen, meint Hans-Hermann Tiedje: 

Und was ist mit Unparteilichkeit und Vielfalt, wo doch die Politiker der Linkspartei ständig auf Sendung sind? Eine Erklärung wäre: Linke behagen den Talkshow-Machern mehr als Rechte. Die Vielzahl von grünen Gästen spricht dafür. Der Meinungskorridor der Gäste wird zusehends schmaler. Liberal-konservative Intellektuelle sind kaum noch dabei.

Aber es gibt Artikel 5 des Grundgesetzes: «Eine Zensur findet nicht statt.» Wer’s glaubt, sehe bitte die ZDF-Nachrichtensendung «heute». Fast jeden Abend gelingt es der Redaktion, politische Tendenzberichte einzuschleusen. Und dann wieder die Sprache: Konsequent werden Klimakleber nicht als Straftäter (Straftatbestand Nötigung), sondern als Aktivisten oder Demonstranten verharmlost. Was hat das mit einer objektiven Nachrichtensprache zu tun? Nichts.

Ganz ernsthaft wird inzwischen die Frage gestellt, ob der öffentlichrechtliche Rundfunk, ein System ausser Kontrolle, eine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstellt. Der Journalist Hans-Ulrich Jörges sagt: «Am Zustand der Deutschen Bahn und am Zustand des öffentlichrechtlichen Rundfunks erkennt man den Zustand der Bundesrepublik Deutschland.»

Mehr: www.nzz.ch.

Abschaffung des Geschlechts

Die Selbstdefinition der eigenen Geschlechtszugehörigkeit, welche die Ampel einführen will, ist vollkommen beliebig. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz überfordert Jugendliche maßlos. Heike Schmoll weist in ihrem FAZ-Kommentar darauf hin, dass (in geradezu fahrlässiger Weise) auf Gutachten verzichtet wird:

Fragwürdig ist, dass der Gesetzentwurf schon Minderjährigen mit 14 Jahren die Möglichkeit geben will, ihren Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Ausgerechnet in der Pubertät, wenn jeder Heranwachsende mit dem eigenen Körper hadert und die körperlichen Veränderungen gerade bei Mädchen besonders groß sind? Wenn die Eltern nicht zustimmen, soll auch das Familiengericht entscheiden können. Bisher waren bei einer Änderung des Geschlechtseintrags die Amtsgerichte zuständig, die dann zwei Fachgutachten einholen mussten. Nun soll es das Standesamt sein, auf Gutachten wird verzichtet.

In Großbritannien hat sich die Anzahl der Kinder unter zehn Jahren, die eine Transgender-Behandlung suchen, in den vergangenen Jahren vervielfacht. In Schweden stieg die Diagnosehäufigkeit einer Transidentität vor allem bei den 13 bis 17 Jahre alten Mädchen in den Jahren 2008 bis 2018 um 1500 Prozent. Schweden hat die Behandlung mit Pubertätsblockern wegen ihrer unklaren Langzeitfolgen inzwischen ausgesetzt.

Schwedische Studien zeigten zudem, „dass hinter der Ablehnung des eigenen Geschlechts nicht selten komplexe psychische Störungen wie Angststörungen, Depressionen, ADHS oder Autismus stecken.“

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Die Abschaffung des Geschlechts

Ilona Konrad hat auf evangelisch.de eine scharfe Kritik des von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachten Selbstbestimmungsgesetzes (siehe hier ) veröffentlicht. Besonders bemerkenswert finde ich die Aussage: 

Die Demokratie wird schwer beschädigt, wenn Menschen unter Strafandrohung gezwungen werden, etwas zu bestätigen, was für sie im klaren Widerspruch zur Realität steht. Wunschdenken kann nicht die Realität ersetzen.

Was ist damit gemeint? Bezogen ist diese Aussage auf folgenden Absatz:

Lebensbestimmende Entscheidungen sind damit in einem Alter erlaubt, in dem es viele für eine gute Idee halten, sich einen Silvesterböller in den Hintern zu stecken und anzuzünden. Unterstützend wirkt für mich das Mitte 2020 verabschiedete Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien. Durch dieses Gesetz macht sich nun strafbar, wer den Transitionswunsch hinterfragt oder gar dahingehend umleiten möchte, dass nicht Körperteile zerstört, sondern Geschlechterklischees aufgelöst werden und eine Aussöhnung mit dem eigenen Körperbild gesucht wird.

Wegen der Bußgeldvorschrift der neuen Gesetzesvorlage wird zukünftig mit bis zu 10.000 Euro bestraft, wer ohne öffentliches Interesse zum Beispiel den Menschen mit Penis in der Frauenumkleide absichtsvoll als Mann bezeichnet oder den Ursprungsnamen einer Transperson benennt und diese damit schädigt.

Es soll den Menschen also verboten werden, zu beschreiben, was sie mit ihren Sinnen und ihrem Verstand wahrnehmen. Erinnern wir uns an Georg Orwell und seinen Klassiker 1984? Da heißt es: „Freiheit ist die Freiheit zu sagen, dass zwei plus zwei vier ist. Wenn das gewährt ist, folgt alles weitere.“

Ich empfehle die Lektüre des gesamten Artikels: www.evangelisch.de.

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Süchtig nach Sinn

Die transzendentale Obdachlosigkeit, mit welcher der postmoderne Mensch zu leben gelernt hat, bleibt nicht ohne Konsequenz. Der Verlust von objektivem Sinn und das religiöse Vakuum treiben ein neues Suchtverhalten hervor. Und das birgt – so meint Peter Strasser – politischen Sprengstoff:

Die zweite Konsequenz der rabiaten Abwehr des aufgeklärten westlichen Denkens: Allerorten regen sich mit grosser Vehemenz Kollektivismen, die hart religiös unterbaut sind. Das Individuum, das eben noch alle möglichen Spielarten der gewaltlosen Spiritualität und Esoterik durchspielte, ohne sich innerlich selbst befrieden zu können, sucht sein Heil in politreligiösen Strömungen, die manifest faschistoiden Mustern folgen … Worauf also in Zukunft – und es wird eine Zukunft mannigfacher, weltumspannender Krisen sein – besonders geachtet werden sollte, ist der Umstand, dass, neben den bekannten Süchten, der Verlust von objektivem Sinn und das damit einhergehende existenzielle Vakuum in unseren postmodernen Gesellschaften ein neues Suchtverhalten hervortreibt. Jenes Vakuum wird zusehends durch irrationale Lehren und Aktivitäten überdeckt, deren Entzug zu suizidalem, hyperaggressivem und amokläuferischem Verhalten führen kann.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.nzz.ch.

Aus der Steuer-ID wird allumfassende Personenkennziffer

Ohne gesellschaftlichen Diskurs und trotz massiver datenschutzrechtlicher Bedenken soll die Steuer-ID mit privaten Kontoverbindungsdaten zusammengeführt werden, zum Beispiel, um Klimageld zahlen zu können. Wird uns nicht seit Jahren erzählt, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten enorm wichtig sind?

Der Datenschützer Oliver Stutz schreibt:

Um dies zu ermöglichen, werden die Banken verpflichtet (!), ein Verfahren zu entwickeln, mit dem sie die Kontodaten ihrer Kunden (also die IBAN-Nummer und den Bank-Code BIC) an das Bundes­zentral­amt für Steuern übermitteln. Die bisher ohnehin nur noch sehr lose Zweckbindung wird hierdurch nun völlig aufgehoben: Auf die zur umfassenden Personenkennziffer gewandelte Steuer-ID werden ab 2024 geschätzt mindestens fünfzig Behörden zugreifen können. Bereichsspezifische Nutzung Anno 2007: Ade!

Jeder, dem das (wie mir) mindestens prüfungswürdig erscheint, fragt sich ggf. als Erstes, ob nicht der Bundes­datenschutzbeauftragte, der in solche Verfahren ja einbezogen wird, hierzu Einwände hatte? Prof. Kelber dazu: „Die Bundes­regierung hat mit ihrem Entwurf datenschutzrechtlich nicht den optimalen Weg gewählt.“ Ja, äh, kann man so sagen. Aber… ist das wirklich alles an Kritik? Nicht den optimalen Weg?

Mehr: www.datenschutz-notizen.de.

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