Politik

Süchtig nach Sinn

Die transzendentale Obdachlosigkeit, mit welcher der postmoderne Mensch zu leben gelernt hat, bleibt nicht ohne Konsequenz. Der Verlust von objektivem Sinn und das religiöse Vakuum treiben ein neues Suchtverhalten hervor. Und das birgt – so meint Peter Strasser – politischen Sprengstoff:

Die zweite Konsequenz der rabiaten Abwehr des aufgeklärten westlichen Denkens: Allerorten regen sich mit grosser Vehemenz Kollektivismen, die hart religiös unterbaut sind. Das Individuum, das eben noch alle möglichen Spielarten der gewaltlosen Spiritualität und Esoterik durchspielte, ohne sich innerlich selbst befrieden zu können, sucht sein Heil in politreligiösen Strömungen, die manifest faschistoiden Mustern folgen … Worauf also in Zukunft – und es wird eine Zukunft mannigfacher, weltumspannender Krisen sein – besonders geachtet werden sollte, ist der Umstand, dass, neben den bekannten Süchten, der Verlust von objektivem Sinn und das damit einhergehende existenzielle Vakuum in unseren postmodernen Gesellschaften ein neues Suchtverhalten hervortreibt. Jenes Vakuum wird zusehends durch irrationale Lehren und Aktivitäten überdeckt, deren Entzug zu suizidalem, hyperaggressivem und amokläuferischem Verhalten führen kann.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.nzz.ch.

Aus der Steuer-ID wird allumfassende Personenkennziffer

Ohne gesellschaftlichen Diskurs und trotz massiver datenschutzrechtlicher Bedenken soll die Steuer-ID mit privaten Kontoverbindungsdaten zusammengeführt werden, zum Beispiel, um Klimageld zahlen zu können. Wird uns nicht seit Jahren erzählt, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten enorm wichtig sind?

Der Datenschützer Oliver Stutz schreibt:

Um dies zu ermöglichen, werden die Banken verpflichtet (!), ein Verfahren zu entwickeln, mit dem sie die Kontodaten ihrer Kunden (also die IBAN-Nummer und den Bank-Code BIC) an das Bundes­zentral­amt für Steuern übermitteln. Die bisher ohnehin nur noch sehr lose Zweckbindung wird hierdurch nun völlig aufgehoben: Auf die zur umfassenden Personenkennziffer gewandelte Steuer-ID werden ab 2024 geschätzt mindestens fünfzig Behörden zugreifen können. Bereichsspezifische Nutzung Anno 2007: Ade!

Jeder, dem das (wie mir) mindestens prüfungswürdig erscheint, fragt sich ggf. als Erstes, ob nicht der Bundes­datenschutzbeauftragte, der in solche Verfahren ja einbezogen wird, hierzu Einwände hatte? Prof. Kelber dazu: „Die Bundes­regierung hat mit ihrem Entwurf datenschutzrechtlich nicht den optimalen Weg gewählt.“ Ja, äh, kann man so sagen. Aber… ist das wirklich alles an Kritik? Nicht den optimalen Weg?

Mehr: www.datenschutz-notizen.de.

Kuyper: Wider die Staatsomnipotenz

Das, was Professor Emil Knodt Anfang des 20. Jahrhunderts über die Souveränitätslehre von Abraham Kuyper sagte (siehe zur „Souveränität im eigenen Kreis“ hier), ist heute wieder aktuell und bedeutsam (Emil Knodt, Die Bedeutung Calvins  und des Calvinismus  für die protestantische Welt  im Lichte der neueren und neuesten Forschung, 1910, S. 14):

Ganz vorzüglich sind die Ausführungen über Volkssouveränität, Staatssouveränität und calvinistische Gottessouveränität, durch welche das konstitutionelle Staatsrecht regeneriert wird. Gegen die Staatsomnipotenz, die auch die Lebenskreise der Wissenschaft, Kunst, Schule, Familie und Gemeinde zu absorbieren droht, wendet sich Kuyper mit scharfen Worten und weist nach, wie in diesen Kreisen Freiheit herrschen muß, und das diesen Kreisen ein­ erschaffene Lebensgesetz zu respektieren ist, wie es der Calvinismus anstrebe. „Gott herrscht in diesen Sphären ebenso freimächtig, wie er im Staat durch die Obrigkeit die Herrschaft führt. Ge­bunden durch ihr eignes Mandat, darf also die Obrigkeit das göttliche Mandat, worunter diese Sphären stehen, nicht ignorieren, noch abändern, noch verkürzen … Weder das wissenschaftliche Leben, noch das Kunstleben, noch der Landbau, noch die Industrie, noch der Handel, noch die Schiffahrt, noch das Hausgesinde, noch das Familienleben, noch das Gemeindeleben darf gezwungen werden, sich der Gnade der Obrigkeit zu fügen.

Der Staat darf keine Wucherpflanze sein, die alles Leben aufsaugt. Auf eigner Wurzel hat er inmitten der andern Stämme seinen Platz in dem Wald einzunehmen und somit alles Leben, das selbständig aufschießt, in seiner heiligen Autonomie zu erhalten.“ „Wie auch die Form sich änderte, bleibt es der calvinistische Gedanke, dem Volke in allen seinen Rängen und Ständen, in allen seinen Kreisen und Sphären, in allen seinen Korporationen und selb­ständigen Instituten in gesund demokratischem Sinn gesetzlich geregelten Einfluß auf die Gesetzgebung zu geben.“ (S. 88 ff.)

Die Auferstehung des Denunziantentums

Die von Anetta Kahane gegründete Amadeu-Antonio-Stiftung hat inzwischen eine Meldestelle „Antifeminismus“ aufgebaut. Es ist somit ein Kinderspiel, jemanden anonym anzuschwärzen, etwa dann, wenn er sich kritisch zum Feminismus äußert. Das erinnert mich irgendwie an die DDR – tatsächlich war Anetta Kahane von 1974 bis 1982 inoffizielle Mitarbeiterin der Staatssicherheit. Das grüne Familienministerium unter Leitung von Lisa Paus fördert das Projekt übrigens ideell und finanziell.

Die NZZ meldet:

Die Meldestelle Antifeminismus ist das erste bundesweite Portal, wo «sexistisch, frauen- und queerfeindlich motivierte» Worte, Taten, Organisationen und Menschen anonym gemeldet werden können. Das grüne Familienministerium unter Leitung von Lisa Paus fördert diesen feministischen Schutzwall mit 133 000 Euro. Im Jahr 2020 betrug das Budget der Amadeu-Antonio-Stiftung 5,8 Millionen Euro. Ein Teil des Geldes kommt vom Staat und damit von den Bürgern, die im Fall der neuen Meldestelle durch Steuergelder ihre eigene Diskreditierung finanzieren.

Die Beispiele, die die Stiftung als «Antifeminismus» deklariert, reichen von strafrechtlich relevanten Taten wie «Angriffen auf Frauen, queere Menschen und Einrichtungen» über Veranstaltungen mit «bekannten Antifeminist*innen» bis hin zu Kritik an «gendergerechter Sprache» und «Sticker/Flyer mit antifeministischen Inhalten». Auch Publikationen, die über eine «vermeintliche ‹Homo- und Translobby› oder ‹Gender-Ideologie›» berichten, sind laut der staatlich geförderten Stiftung eine Gefahr.

Es ist leicht vorstellbar, dass ein konservativer Politiker, der sich bei einer Wahlkampfveranstaltung gegen Sprachregelungen und für die Familie als Keimzelle der Gesellschaft ausspricht, tausendfach als Antifeminist gemeldet wird. So ist es ein Kinderspiel, den politischen Gegner anzuschwärzen und bei Bedarf auf das Urteil der Stiftung zu verweisen.

Hier soll also Kritikern etwa der Transsexuellen-Bewegung oder der Gender-Ideologie ein Maulkorb verpasst werden. Das alles natürlich unter dem Mantel einer offenen und vielfältige Kultur.

Tatsächlich wird hier die Fratze eines Totalitarismus sichtbar und mündige Bürger sollten aufstehen und beim Namen nennen, dass hier nicht nur die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sondern eine Gleichschaltung erzwungen werden soll. Mündige Leute wollen nicht, dass es eine Auferstehung des Denunziantentums gibt und verteidigen den Artikel 5 der Verfassung.

Eltern haben ein Recht auf Homeschooling

„Bereits 2007 wurde die Bundesrepublik von den Vereinten Nationen dafür gerügt. Ihre noch aus der NS-Zeit stammende Auslegung der Schulpflicht als Schulzwang sei mit internationalen Abkommen nicht vereinbar. Die Abkommen sähen Alternativen wie Fern- und Hausunterricht vor. Vor allem aber liege die Entscheidung darüber, ob die Kinder zur Schule gehen sollen oder nicht, bei den Eltern – nicht beim Staat“ (Philip Kovce, Die Schulpflicht gehört abgeschafft!, DLF Kultur vom 01.08.2017).

Der Philosoph Sebastian Ostritsch geht aktuell der Frage nach, ob es nicht rechts-konformer und klüger wäre, den Schulzwang aufzugeben. 

In der Tat spricht viel dafür, dass sogenanntes Homeschooling nicht nur in Zeiten des staatlichen Scheiterns, sondern ganz grundsätzlich ein Recht der Eltern ist, das der Staat nicht missachten darf. Dafür spricht auch Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Ein erstaunlicher Satz, haben wir es hier doch offenbar mit einer geradezu paradoxen Bezugnahme des positiven Rechts auf etwas zu tun, das ihm als natürliches Recht vorausgeht.

Die Rede vom Naturrecht sorgt in Deutschland in der Regel für hochgezogene Augenbrauen. Zudem dürften viele hierzulande auch der Forderung nach einem staatlichen Recht auf Hausunterricht mit feindseliger Skepsis begegnen. Klingt das alles doch verdächtig nach anarcho-libertären Positionen, wie man sie vor allem aus amerikanischen Diskussionen zu kennen meint. Während aber der Libertarismus eine radikal individualistische Philosophie ist, gilt dies für das Naturrecht in seiner klassischen Form, wie sie etwa Thomas von Aquin ausgearbeitet hat, keineswegs.

Der Grundgedanke des Naturrechts basiert schlicht darauf, dass es bestimmte Neigungen, Tendenzen und Verhaltensweisen gibt, die dem menschlichen Wesen – seiner Natur – zuträglich und andere, die ihm abträglich sind. Zur Natur des Menschen, seinem Wesen, gehören aber eben nicht nur animalische Triebe wie der zur Selbsterhaltung, sondern auch das Streben nach höheren, gemeinschaftlichen Gütern. Dazu zählen insbesondere das Leben in einer Familie sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft.

Mehr: www.welt.de.

Stilles Gebet als „Gedankenverbrechen”

In Großbritannien wurden mehrere Menschen festgenommen, weil sie „möglicherweise“ gebetet haben. ADF International informiert darüber, dass Vaughan-Spruce still und allein auf der Straße in der Nähe einer lokalen Abtreibungseinrichtung in Birmingham (UK) stand. Nachdem die Polizeibeamten sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: „Ich bete möglicherweise in Gedanken.“ Daraufhin durchsuchte die Polizei ihren Körper sowie ihre Haare und führte sie ab. Das Video der Festnahme ging auf Twitter viral (siehe hier).

Ein zweiter Fall fand in Bournemouth (UK) statt. Dort wurde Adam Smith-Connor, der still „für seinen verstorbenen Sohn“ betete, festgenommen. Sowohl Vaughan-Spruce, als auch Smith-Connor handelten im Einklang mit Grundrechten und selbst örtlichen Vorschriften, da sie nur still standen und nicht protestierten.

„Es ist schrecklich und falsch, dass ich durchsucht, verhaftet, verhört und angeklagt wurde, nur weil ich in Gedanken gebetet habe. Zensurzonen sollen Belästigung verbieten. Aber Belästigung ist bereits illegal. Niemand sollte je belästigt werden. Was ich gemacht habe, war das Gegenteil von verletzend – ich habe einfach nur meine Gedankenfreiheit ausgeübt“, sagte Isabel Vaughan-Spruce nach ihrer Verhaftung.

Zensurzonen wie in Birmingham verbieten allen Menschen „Handlungen die als Zustimmung oder Ablehnung“ in Bezug auf Abtreibung wirken könnten. Das schließt auch „Gebet und Beratung“ ein.

Die deutsche Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte vor kurzem an, sie arbeite „mit Hochdruck“ an ähnlichen Zensurzonen. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. Schon seit längerem fordern Politiker wie beispielsweise Katja Mast (SPD) die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen.

„Niemand sollte für seine Gedanken oder Meinungen festgenommen werden. Ganz egal wie man zum Thema Abtreibung steht, wir sollten uns einig sein, dass die Freiheit der eigenen Gedanken unverletzlich ist. Wer stilles Gebet verbietet, klagt Menschen wegen „Gedankenverbrechen“ an. Mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist das nicht vereinbar“, stellte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Abteilungsleiter bei ADF International, fest.

Ludwig Brühl, Sprecher für ADF International, sagte: „Die Gedanken sind frei und das sollen sie auch bleiben. Wer wissen will, wohin die Pläne der Bundesregierung in Bezug auf Zensurzonen führen, muss auf das Vereinigte Königreich blicken. Zensurzonen verbieten das freie Denken, das freie Reden und das freie Beten. Deswegen haben sie in Deutschland keinen Platz.“

Kultur des Todes (18): Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Es passt zur geistlichen Verfassung in Europa: Die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus dringt auf eine Reform des Strafrechts und möchte den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, streichen (zur Lage in Frankreich vgl. hier). Die FAZ berichtet:

„Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, fragte Paus. „Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“.

Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt. „Frauen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, sagte die Ministerin.

Die Einsetzung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wurde übrigens im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart, ohne die Streichung des Paragrafen 218 zu erwähnen. Dort heißt es (S. 92):

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Mehr: www.faz.net.

Die „Twitter Files“

Jahrelang haben Regierungen weltweit beeinflusst, welche Informationen die Bevölkerung zu sehen bekommt und welche nicht. In Deutschland interessiert sich allerdings kaum jemand für die sogenannten „Twitter Files“. Dabei dürfen wir vermuten, dass diese Praxis auch hierzulande zum Einsatz kommt.

Jakob Schirrmacher hat für DIE WELT einige Erkenntnisse zusammengetragen und folgert: 

Transparenz. Die Glaubwürdigkeit verliert sich in der Verschleierung. User, die nicht wissen, ob und warum sie „geblacklistet“ wurden, oder der Ausschluss von Wissenschaftlern aus der Diskussion über global relevante Themen sind durchaus als demokratiegefährdend zu betrachten. Hier sollten aber vor allem auch regierungsnahe Organisationen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, eine so stringente Content-Politik einzufordern. Nicht zuletzt hat die Europäische Kommission Elon Musk mit harten Sanktionen gedroht, falls dieser nicht härter gegen „Desinformationen“ im Kontext der Corona-Pandemie vorgeht. Doch wer bestimmt hier eigentlich, was Desinformation ist und was nicht?

Wir sollten hellhörig werden, wenn Big-Tech-Unternehmen auf Druck von Regierungsapparaten ihre Content-Politik anpassen müssen – vor allem, wenn die Grenzen des ethisch Vertretbaren immer weiter ausgereizt werden. 

Mehr (allerdings hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder

Während sich das Phänomen der Geschlechtsdysphorie und Transsexualität in der amerikanischen Jugend weiter ausbreitet, gibt es gleichzeitig einen verwandten, aber viel weniger beachteten Trend: Neue Studien zeigen, dass die „Detransitioner“-Bewegung weitaus größer ist, als gemeinhin angenommen wird, und dass die Detransitionsrate in Teilen vielleicht bei fast 30 Prozent liegt (vgl. dazu hier).

In Deutschland soll freilich durch das Selbstbestimmungsgesetz die Personenstandsänderung deutlich erleichtert werden. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirbt etwa leidenschaftlich für neue Regelungen

Wir wollen nicht tatenlos zusehen, sondern stoßen eine grundlegende Reform an. Mit einem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir die persönliche Freiheit zum Leitbild machen und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt trans- und intergeschlechtliche Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwer zu machen.

Problemfelder, von denen es sehr viele gibt, werden von solchen Initiativen ausgeblendet. Dankenswerter Weise werden einige Probleme von der Aktion Ehe & Familie – DemoFürAlle in dem Positionspapier „Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder“ angesprochen. Das Positionspapier bietet eine wissenschaftlich fundierte und umfassende Analyse der zu erwartenden negativen Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Zentrales Argument ist die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, die mitten in der Pubertät mit ihrem Geschlecht hadern. Durch eine voraussetzungslose Personenstandsänderung, wie sie das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, würden sie zu weiterführenden medizinischen Maßnahmen verleitet: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormonpräparate und Operationen rufen Nebenwirkungen und irreversible Folgeschäden hervor, die im Erwachsenenalter oft bitter bereut werden.

Außerdem würden mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Schutzräume für Frauen und Mädchen faktisch abgeschafft. Der voraussetzungslose Geschlechtswechsel könnte vorsätzlich auch mißbräuchlich von männlichen Straftätern für sexuelle Übergriffe genutzt werden. Die Verfolgung solcher Straftaten würde zudem durch das geplante Offenbarungsverbot des Personenstandswechsels noch massiv erschwert.

Hedwig v. Beverfoerde, Sprecherin von DemoFürAlle, erklärt dazu:

Es ist gut, daß in der medialen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz mehr und mehr Stimmen qualifizierte Kritik üben. Allerdings werden noch immer wichtige Fakten verschwiegen: Etwa dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Kinder, die sich unvermittelt als Transgender outen, sprunghaft angestiegen ist. Vor allem Mädchen sind betroffen. Das Selbstbestimmungsgesetz würde diese besorgniserregende Entwicklung weiter anheizen. Unser Positionspapier schließt diese Informationslücke zum richtigen Zeitpunkt: Es soll den Bundestagsabgeordneten einen Überblick über die gefährlichen Folgen dieses neuen Gesetzes verschaffen und sie überzeugen, dagegen zu stimmen.

Jüngsten Medienberichten zufolge soll ein Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im ersten Quartal 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Laut dem Eckpunktepapier, das die Bundesregierung im Juni 2022, veröffentlichte, soll das Selbstbestimmungsgesetz Kindern ab 14 Jahren ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag in amtlichen Dokumenten zu ändern – mittels Selbstauskunft auf dem Standesamt, und notfalls mit Hilfe von Familiengerichten gegen den Willen ihrer Eltern.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: Positionspapier_DemoFuerAlle_SBG.pdf.

Kultur des Todes (17): Recht auf Abtreibung in der Verfassung?

Mit einer Mehrheit von 337 Ja- und 32 Nein-Stimmen hat das Unterhaus des französischen Parlaments ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung verankert werden soll. Die FAZ meldet:

Frankreich will dem Recht auf Abtreibung Verfassungsrang geben. Die neue Vorsitzende der Präsidentenfraktion in der Nationalversammlung, Aurore Bergé, hat einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Artikel 66 der französischen Verfassung soll durch einen zweiten Absatz ergänzt werden, wonach „niemandem das Recht auf Schwangerschaftsabbruch entzogen werden kann“. Artikel 66 Absatz 1 ist bereits ein Gegenentwurf zur amerikanischen Rechtsprechung und besagt: „Niemand kann mit der Todesstrafe verurteilt werden.“ Die Formulierung des geplanten zweiten Absatzes entspricht einem 2019 von den Sozialisten in die Nationalversammlung eingebrachten Gesetzentwurf, der damals von der Präsidentenfraktion abgelehnt wurde.

Die Agentur Livenet.ch meldet, dass der Vorsitzende des protestantischen CPDH, Franck Meyer, die angestrebte Änderung scharf kritisiert hat. In einem Interview mit Evangelical Focus nannte er „die vorgeschlagene Formulierung des Gesetzentwurfs eine „sehr totalitäre Position, die keine vernünftige Bewertung zulässt“. Sie sei „das beste Beispiel für eine ideologische Abschottung, die jede intellektuelle und sachliche Hinterfragung verbietet“.

Weiter heißt es:

Nach Ansicht Meyers ist die „Verbohrtheit so gross, dass Abtreibung für die parlamentarische Mehrheit zu einem Dogma geworden ist“. Das erkläre die Weigerung, „sich das Leid der Frauen anzuhören, die abgetrieben haben, und den Wunsch, diesen Eingriff zu bagatellisieren und zu verstaatlichen“. Nach seiner Überzeugung ist „eine Verfassung nicht dazu da, ein bestimmtes Interesse durchzusetzen, sondern dem allgemeinen Interesse zu dienen“.

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