Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Beihilfe zur Selbsttötung ein Menschenrecht?

Vor einigen Tagen wurde hier über Carine diskutiert, die nach einem Schlaganfall auf eigenen Wunsch hin aktive Sterbehilfe in Anspruch nahm und dabei einige ihrer Organe zur Verfügung stellte (siehe hier).

Ich empfehle zur ethischen Diskussion über aktive Sterbehilfe einen Vortrag, den Ulrich Eibach vor einiger Zeit gehalten hat. Eibach zeigt, dass die Debatte über Sterbehilfe immer (!) weltanschaulich aufgeladen ist. Der Wunsch, »in Würde« sterben zu wollen, setzt den Anschluss an philosophisch-theologische Denkströmungen voraus, ist also gar nicht so selbstbestimmt, wie dies vorgegeben wird. Eibach: »Das Tabu der ›aktiven Euthanasie‹ erscheint als ein letztes, religiös begründetes Bollwerk gegenüber einer Lebenseinstellung, die für das ›autonome‹ Individuum die uneingeschränkte Verfügung über das eigene Leben postuliert. Damit verbunden ist die Vorstellung, dass das Leben durchgehend nach menschlichen Wünschen planbar sein sollte.« Dem Tötungswunsch voraus geht ein bestimmtes Selbstverständnis und damit verbunden die Leugnung der Geschöpflichkeit.

Nach Nietzsche soll Sterben und Tod nicht erlitten werden. Vor allen Dingen soll die Persönlichkeit nicht entmächtigt werden. Das Schicksal wollte es, dass Nietzsche den rechten Zeitpunkt verpasst hat und 10 Jahre auf die Pflege seiner Schwester und anderer angewiesen war, als er in geistiger Umnachtung lebte. Die Fiktion des durchgehend selbst bestimmten Lebens ist Ausdruck eines Größenwahns, dem der technische Machbarkeitswahn entspricht, eines oft blinden Kampfes gegen den Tod und der Leugnung der Übermacht des Todes über menschliches Wollen und Können. Beide entspringen der geistigen Wurzel der Selbsteinsetzung des Menschen als uneingeschränkter Herr und Besitzer seines Lebens. Beide leugnen die Tatsache der Geschöpflichkeit, der Abhängigkeit vom Unverfügbaren von Gott, der Natur, auch von den Mitmenschen und das Unterworfensein des Menschen unter die Macht des Unverfügbaren Todes, in der auch die Freiheit mehr oder weniger immer zusammenbricht. Sie kennen keine Ethik des Verzichts, des Erleidens, sie kennen nur eine Ethik der autonomen aktiven Lebensgestaltung des Herrseins des Ichs über das Leben. Das Erleiden von Krankheit bis hin zur Entmächtigung des Ichs wird als eine große Demütigung des Selbstverständnisses des Selbstwertgefühls erfahren, aus dem heraus dann geleugnet wird, dass letztendlich der Tod zu einer Entmächtigung des Ichs und seiner Freiheit führt, auch dann, wenn der Mensch sich selbst den Tod gibt, ist das ein Geschehen aus Angst und nicht aus Freiheit.

Hier der Vortrag: btg13-eibach.pdf.

Carine, 43, lässt sich töten

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ereignete sich in Belgien eine Weltpremiere: Ärzte leisteten bei einer 43 Jahre alte Patientin auf deren Wunsch hin aktive Sterbehilfe. Sofort danach entnahmen andere Mediziner ihr die Nieren, die Leber und die Bauchspeicheldrüse. Wie üblich nach einer Tötung auf Verlangen wird auf Carmens Totenschein »natürlicher Tod« vermerkt.

Willkommen in der Welt der utilitaristischen Ethik in der Kultur des Todes, mitten im (noch) reichen Europa.

An ihrem selbst gewählten Todestag wirkt Carine Geerts* aufgeregt und glücklich. Die 43-jährige Frau aus Belgien hat ein Krankenzimmer in der Universitätsklinik Antwerpen bezogen, für wenige Stunden nur, bald braucht sie es nicht mehr. Bei Carine sind ihre drei Kinder, 17 bis 21 Jahre alt, und ihr Freund. Sie trinken gemeinsam ein letztes Glas Weißwein. Seit einem Schlaganfall ist Carine behindert. Über ein Jahr lang hat sie versucht, sich in ihr altes Leben zurückzukämmen, doch nun hofft sie nicht mehr auf Besserung oder Heilung. Sie will sterben, hier in der Klinik, durch die Hand eines Arztes. »Ich will meinen Körper los sein. Er geht nicht mehr«, hat sie zwei Tage vor ihrem Tod dem Hausarzt gesagt.


Als eine internationale Medizinerschaft 2009 beim europäischen Anästhesiekongress in Mailand mit Carines Fall konfrontiert wird, hält sich die Kritik in Grenzen. Ein Anästhesist allerdings fragt, warum die Chirurgen nicht auch noch Carines Herz transplantiert hätten, erinnert sich Cras. Die Frage ist als Provokation gemeint: Herzen sind besonders empfindlich gegen Sauerstoffmangel. Wenn sie einmal zu schlagen aufgehört haben, ist es nahezu ausgeschlossen, sie zu transplantieren. Hätte man auch Carines Herz verpflanzen wollen, so hätte man es der jungen Frau unter Narkose entnehmen müssen – vor ihrem Tod. Carine wäre dann nicht durch die Medikamente getötet worden, sondern infolge der Organentnahme. Die Antwerpener Ethikkommission hatte diese Möglichkeit im Vorfeld tatsächlich diskutiert – und sich dagegen entschieden. Weil die Tötung von der Organentnahme komplett getrennt sein musste, sagt Cras.

Hier: www.zeit.de.

Embryonenselektion: Gezielte Abtreibung von Mädchen

Der DLF informiert über eine bedrückende Entwicklung mitten in Europa. Es zeigt sich, dass moderne Diagnoseverfahren bereits als Instrument für die geschlechterspezifische Selektion von Embryonen benutzt werden.

[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2011/10/20/dlf_20111020_0936_4b91ce12.mp3[/podcast]

Am falschen Datentropf

Die neue »Gesundheitskarte« (klingt doch viel besser als »Krankheitsgeschichten-Speicherchip«) kündigt an, wie bald sich die Ideale einer analogen Privatsphäre in der Digitalsphäre in Luft auflösen. Auf in die Ära der Cybermedizin – natürlich allein zum Wohle des Bürgers. Wieder soll uns ein Euphemismus unsere Mündigkeit vorgaukeln, denn der »Gesundheitsmanager« steht für »Gib mir Deine Krankendaten«.

Eine bissige Kritik an der Cybermedizin von Joachim Müller-Jung:

Noch ist die Vernetzung in keinem Land geschafft, aber überall findet man Keimzellen dafür: In Europa sind 850 Cybermedizin-Firmen bekannt, 25 volldigitalisierte Kliniken wie das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf arbeiten an der Totalvernetzung mit Patienten und umliegenden Arztpraxen, mehr als einhundert Unternehmen bieten schon mobile Telemedizindienste an – etwa ein fernkontrolliertes Schwangeren-CTG zur Überwachung von Kinderherztönen. Die Weltgesundheitsorganisation hat ermittelt, dass schon vier von fünf unter den wohlhabendsten 112 Ländern mindestens einen mobilen Online-Gesundheitsdienst anbieten. Deutschland liegt auf Platz achtzehn, gleichauf mit Bulgarien. Der Datenhunger der Online-Gesundheitsdienste wächst enorm. Und er wächst mit der Individualisierung der Medizin immer schneller. Wer maßgeschneidert gesund bleiben will, der muss, so lautet das neue Paradigma, bereit sein, auch sensible persönliche Daten – wenn nötig in Echtzeit – austauschen, auswerten und speichern zu lassen.

Wenn aber, wie Roland Trill fordert, jeder sein »eigener Gesundheitsmanager« werden darf, wer schützt uns dann vor dem Missbrauch? In Estland gibt es ein Gesetz, das jeden Bürger zum Herrn über seine eigenen Daten erklärt. In Deutschland ist dagegen auch nach acht Jahren Entwicklungsstreit um eine vergleichsweise primitive Gesundheitskarte noch niemandem klar, wo und welche Daten gespeichert werden, wohin sie transferiert und wie sie genutzt werden. Genügt es nicht, dass wir krank werden? Müssen wir in solchen Zwangslagen auch noch der Hoheit unserer eigenen Gesundheitsdaten beraubt werden?

Mehr: www.faz.net.

Auch Baptisten brauchen Sexualkunde

Deutsche Baptisten-Familien, die ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht fernhalten wollten, sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Richter wiesen ihre Beschwerde gegen die Unterrichtsteilnahme als offensichtlich unbegründet ab.

DER SPIEGEL schreibt:

In Straßburg machten die Baptisten-Familien vor allem Verstöße gegen die Grundrechte auf Religionsfreiheit und den Schutz des Familienlebens geltend. Der Straßburger Gerichtshof stellte jedoch fest, die Menschenrechtskonvention gewähre keinen Schutz vor der Konfrontation mit Meinungen, die der eigenen Überzeugung widersprechen. Zudem habe es den Eltern freigestanden, ihre Kinder zu Hause nach ihren eigenen religiösen Überzeugungen zu erziehen.

Weiter hieß es, das deutsche Recht sehe für Grundschüler eine Schulpflicht vor und schließe Heimunterricht aus, um die Integration von Kindern in die Gesellschaft zu fördern. Diese Überlegungen stimmten mit der Rechtssprechung des EGMR in Sachen Meinungsvielfalt in einer Demokratie überein, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Der Sexualkundeunterricht habe auf eine neutrale Wissensvermittlung zu den Themen Zeugung, Empfängnisverhütung, Schwangerschaft und Geburt nach aktuellen wissenschaftlichen und schulischen Standards abgezielt. Einem solchen Unterricht dürften Schüler nicht wegen religiöser Bedenken fernbleiben.

Hier die Pressemitteilung des Gerichts.

Die Mächte des Bösen im Neuen Testament

Wir denken oft, dass die Überwindung des Bösen eine exklusive Angelegenheit zwischen dem frommen »Ich« und meinem Gott ist. Tatsächlich sieht das Neue Testament den Sieg über das Böse in der Gemeinschaft der Gläubigen verwirklicht, nicht im Leben des Einzelnen.

Rob Bradshaw hat freundlicherweise den Artikel:

  • Roy Yates: »The Powers of Evil in the New Testament», The Evangelical Quarterly 52.2 (April–June, 1980), S. 97–111

digitalisiert. Yates zeigt darin, dass nach dem Zeugnis der Bibel das Böse in unserer Welt real ist, Jesus Christus es überwunden hat, der endgültige eschatologische Triumph jedoch noch aussteht.

Hier: 1980-2_097.pdf.

Chimären: Mischwesen aus Mensch und Tier

Chimäre oder Hybride nennt man in Medizin und Biologie einen Organismus, der aus genetisch von verschiedenen Lebewesen stammenden Zellen bzw. Geweben aufgebaut ist und trotzdem ein Individuum darstellt. In der Forschung werden inzwischen nicht nur Tier-Tier-Chimären, sondern bereits Zellkombinationen aus Mensch und Tier hergestellt. Wie weit ist die Forschung? Was sagen die Ethiker dazu?

Der DLF hat zu diesem Thema eine Sendung (für Leute mit starken Nerven) produziert:

Teil 1: Stand der Forschung
[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2011/09/07/dlf_20110907_0937_237414e4.mp3[/podcast]

Teil 2: Stand der ethischen Diskussion
[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2011/09/07/dlf_20110907_0942_477f0630.mp3[/podcast]

Ein passendes Bild gibt es bei STERN Online: www.stern.de.

Ein anderes Bild von Familie

In Berlin soll ein Bücher- und Spielekoffer Erstklässlern die Vielfalt des Sexuallebens näher bringen. Ab der fünften Klasse sollen Kinder in Scharaden auch Begriffe wie »Sado-Maso«, »Orgasmus« und »Darkroom« darstellen.

Ein Buch aus Schweden lässt Kinder von ihren beiden Vätern oder ihren beiden Müttern erzählen. In einer anderen Geschichte wird erklärt, wie sich solche Paare fortpflanzen: »Weil aber zwei Frauen keine Kinder bekommen können, haben sie Stefan gefragt. Stefan ist schwul.« Auch die künstliche Befruchtung wird in kindgerechter Sprache erläutert: »Der Arzt tat dessen Samen in Mamas Bauch.« Die Geschichten sind gedacht für Grundschüler ab der ersten Klasse. Laut Lehrplan setzt der Sexualkundeunterricht in der fünften Klasse ein.

Zusammengestellt wurde der Koffer von »Queerformat«, einer Verbindung der zwei Berliner Vereine »KomBi« und »ABqueer«, die über »lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Lebenweisen« aufklären und beraten. Die Vereinsmitglieder vertreten die Auffassung, dass solche Aufklärung auch schon für sechs Jahre alte Kinder hilfreich sei. Sie berufen sich dabei auf eine australische Studie, laut der manche Kinder schon im Sandkastenalter ihre Homo- oder Transsexualität spüren. Demnächst soll es auch einen Bücherkoffer für Kindergärten geben.

Hier mehr: www.faz.net.

Verhaltenskodex »Christliches Zeugnis in einer multireligiösen Welt«

201107191016.jpg»Mission gehört zutiefst zum Wesen der Kirche.« Mit diesen Worten beginnt das Dokument, das kürzlich in Genf am Sitz des Weltkirchenrates in einer feierlichen Stunde der Öffentlichkeit übergeben wurde. Mehr als fünf Jahre lang hatten Repräsentanten der genannten kirchlichen Organisationen in einer Reihe von größeren und kleineren Konferenzen daran gearbeitet, was es heißt, den christlichen Glauben im 21. Jahrhundert in einer multireligösen Welt zu bezeugen und weiterzugeben. Entstanden ist ein Dokument mit klassischen Grundlagen für das christliche Zeugnis, gefolgt von Prinzipien und Empfehlungen.

Thomas Schirrmacher, Chefunterhändler für die Weltweite Evangelische Allianz, machte deutlich, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument keineswegs um ein Kompromisspapier handele (siehe hier). Im Laufe der Jahre habe es aus dem Umfeld verschiedener Seiten immer wieder auch sehr skeptische Stimmen gegeben, die ein inhaltlich substanzielles Dokument zum Thema Religionsfreiheit und Mission nicht für möglich gehalten hätten. Am Ende stünden nun klare Empfehlungen, die einerseits den Auftrag Jesu an seine Kirche deutlich bezeugten, andererseits aber auch die Grenzen einer an der biblischen Botschaft ausgerichteten Mission aufzeigten.

Hier ein Beitrag des DLF zum Verhaltenskodex:

[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2011/07/13/dlf_20110713_0936_630bb225.mp3[/podcast]

 

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