November 2019

Gebet goes Gender

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) stellt ihren Geistlichen ab sofort „Tipps für Gottesdienste in einer zeitgemäßen Sprache“ zur Verfügung. Empfohlen wird, Gott in verschiedenen Bildern anzureden. Das ist insofern problematisch, da zu Bildern animiert wird, die der Bibel fremd sind.

Das klingt dann so:

Gott ist nicht männlich und nicht weiblich. Er*Sie kann auf verschiedene Weisen angesprochen werden. So wird die Vielfalt biblischer Gottesbilder deutlich. Unsere Sprache kennt bislang in der personalen Beziehung nur zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Die Vielfalt biblischer Gottesbilder kann sich darin abbilden, dass wir in der Gottesanrede alternierend mal männliche und mal weibliche Anreden verwenden, ohne ein Genus einseitig zu verfestigen. Zum Beispiel: Ewige*r, Lebendige*r, Schöpfer*in.

Dabei können Adjektive eher sparsam verwendet werden.

Statt:

Barmherziger und gütiger Gott

eine verbale Auflösung in zwei Sätzen:

Gott, du bist barmherzig. Du bist gütig.

oder die Umwandlung in Adverbien als Attribute:

Gott, barmherzig und gütig.

In der Anrede im Gebet können auch neutrale Formulierungen als Apposition gewählt werden, ohne aus Gott ein „Es“ zu machen. Zum Beispiel:

Gott, Quelle des Lebens
Gott, Grund unserer Hoffnung

Die Ausrichtung der betenden Gemeinde auf Gott wird leichter, wenn die Anrede kurz ist und keine Nebensätze wie z.B. Relativsätze enthält.

Statt:

Gott, der du wie ein Freundin oder ein Freund bist

kurze Appositionen:

Gott, mein Freund. Meine Freundin.

Mehr dazu bei idea: www.idea.de.

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Justizministerin präsentiert Gesetzentwurf für „Kinderrechte“ im Grundgesetz

Nach jahrelanger Diskussion über eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach sollen Kinder einen Anspruch auf „Förderung ihrer Grundrechte“ erhalten. Zudem soll eine Pflicht zur Berücksichtigung des Kindeswohls festgeschrieben werden. Ministerin Christine Lambrecht (SPD) hat das entsprechende Papier, das der Süddeutschen Zeitung (SZ) vorliegt, zur Ressortabstimmung an die Bundesregierung überwiesen. Artikel 6 GG soll um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:

Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.

Die SZ erklärt dazu euphemistisch:

  • Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Danach soll ein neuer Absatz 1a in Artikel 6 eingefügt werden.
  • Am Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat soll damit aber möglichst nichts geändert werden.
  • Elternrecht und Elternverantwortung sollen nicht beschränkt werden.

Der neugierige Leser fragt sich: Warum brauchen wir, wenn sich im Grunde nichts ändert, überhaupt Kinderrechte im Grundgesetz? Das Aktionsbündnis DEMO FÜR ALLE bewertet denn den Entwurf völlig anders:

Das übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Schon der erste Satz macht klar, daß Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb seiner Familie kein Thema mehr sind, sondern daß die Erziehung des Kindes „in der sozialen Gemeinschaft“ zu erfolgen hat. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zu Kollektivismus und Sozialismus.

Entsprechend sollen die „Kinderrechte“ in einem Absatz 1a noch vor das Elternrecht in Absatz 2 platziert werden. Damit würden „Kinderrechte“ eindeutig über das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder gestellt. Wie die meisten Rechtsgutachten belegen, hätte dies konkrete verheerende Folgen:

Das Elternrecht würde verdrängt. Politik und Justiz würden den neuen „Kinderrechten“ regelmäßig Vorrang vor dem Elternrecht gewähren und dabei nach Belieben interpretieren, was das angeblich Beste für das Kind sei. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat würde über die vermeintlichen Kindesinteressen entscheiden. Das im Grundgesetz als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat festgeschriebene natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder wäre damit faktisch außer Kraft gesetzt!

Dabei besteht überhaupt keine Notwendigkeit, zusätzliche „Kinderrechte“ ins Grundgesetz zu schreiben. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden.

Mehr: demofueralle.blog.

Alice Schwarzer: „Angriff auf die Rede- und Denkfreiheit“

Alice Schwarzer ist die bekannteste Vertreterin des deutschen Feminismus. Man muss sie nicht mögen. Ich habe mich über sie schon oft geärgert. Nicht nur, weil sie aggressiv für die Legalisierung von Abtreibungen eintritt. Aber ich habe auch Respekt, da sie heiße Themen wie Prostitution, Pornographie oder die Unterdrückung von Frauen deutlich anspricht.

Alice Schwarzer sollte kürzlich einen Vortrag an einer Hochschule in Österreich halten. Einige Studentinnen wollten sie daran hindern, da Schwarzer den politischen Islam kritisiert. Sie sprach trotzdem. Es kam zum Eklat. Die WELT berichtet:

Im Gespräch mit der Tageszeitung „Standard“ widersprechen zwei Funktionärinnen der Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH). Schwarzer habe sich mehrfach „sexarbeitsfeindlich, transphob und antimuslimisch-rassistisch geäußert“. Über diese Diskriminierungen dürfe man „nicht hinwegsehen. Diese Kämpfe sind nicht voneinander losgekoppelt.“

Es gebe viele andere Feministinnen, aber es werde immer nur die Position eingeladen, die Schwarzer repräsentiere: „Es geht einfach nicht, dass schon wieder eine weiße Frau etwas dazu sagen darf.“ Die Geschichte des Feminismus sei nicht nur weiß. „Wir wünschen uns eine Bühne, auf der mehrere Stimmen gehört werden“, sagten die ÖH-Vertreterinnen. Wenngleich sie auch betonen, dass es ihnen nicht darum gehe, „irgendeine Meinung zu verbieten“.

Punkt.

Ich kann verstehen, dass eine Mehrheit der Bürger in Deutschland meint, die Meinungsfreiheit schwindet. In einer Allensbach-Umfrage äußerten fast zwei Drittel der Befragten das Gefühl, man müsse im öffentlichen Raum „sehr aufpassen“, was man sagt.

VD: WH

Posie Parker ist eine mutige Frau

Posie Parker ist eine (selbstkritische) Feministin. Eine kontroverse Feministin. Umstritten ist sie vor allem, weil sie meint, dass Transfrauen keine Frauen, sondern immer noch Männer sind. Es besorgt sie, dass Transfrauen den Frauen ihre sicheren Räume „stehlen“. Das sagt sie offen.

Dafür musste sie einen Preis bezahlen. Ihr wurde vorgeworfen, transphob und anderes zu sein. Sie wurde bezichtigt, Hassreden zu verbreiten. Ihre Konten bei den Sozialen Medien wurde gesperrt oder gelöscht. Sie schreibt auf ihrer Internetseite:

In den letzten Jahren wurde ich zweimal unter Vorbehalt [von Behörden] befragt, weil ich sagte, dass es sich bei Transkindern um Kindesmissbrauch handelt. Mein Facebook-Hauptaccount wurde deaktiviert, meine IP-Adresse wurde dauerhaft von Twitter gesperrt, nur weil ich gesagt habe, dass Männer keine Frauen sein können.

In einem kurzen Beitrag sagte sie vor wenigen Tagen etwas, was uns wirklich nachdenklich stimmen sollte:

„Ich denke, wir steuern auf einen Punkt zu, an dem du von Facebook oder Twitter gebannt wirst, weil du wirklich etwas zu sagen hast“.

Ich empfehle allen, die gern britisches Englisch hören, dieses Interview mit Posie Parker. Sie muss taffe Fragen beantworten:

VD: NK

Wunder, Jungfrauengeburt und Auferstehung – heute noch glauben?

Bei einem ideaHeute-Interview hat man ungefähr eine Minute, um sich mitzuteilen. Das kurze Zeitfenster zwingt, enorm komprimiert zu formulieren. Deshalb stelle ich hier die Folien zu dem dazugehörigen Vortrag „Wunder, Jungfrauengeburt und Auferstehung – heute noch glauben?“ zur Verfügung. Der Vortrag wurde am 27. Oktober auf der Bibelbund-Tagung 2019 gehalten.

Hier: Wunderkritik.pdf.

Johannes Calvin: Wie öffentliche Irrtümer entstehen

Johannes Calvin war ein guter  Beobachter des öffentlichen Lebens (aus dem Widmungsschreiben der Institutio von 1536):

Was man nämlich die Menge tun sieht, das behauptet sich als Gewohnheitsrecht. Und es hat kaum jemals so gut mit der Menschheit gestanden, daß das Bessere den Beifall der Mehrheit gefunden hätte. So entsteht aus den persönlichen Fehlern vieler einzelner in den meisten Fällen ein öffentlicher Irrtum aller oder richtiger: ein gemeinsamer Konsens in den Fehlern, und das – so wollen es diese guten Leute – soll nun als Gesetz gelten!

Mehr Rechte für den Staat, weniger für die Eltern?

Mehr Kinderrechte. Das klingt irgendwie gut. Tatsächlich stärken mehr Kinderrechte jedoch die Entmachtung der Eltern. Das ist keine gute Entwicklung. Reinhard Müller kommentiert das Bestreben treffend für die FAZ:

Die altehrwürdige aktuelle Fassung des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie, also mit Kindern, unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind demnach „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, über deren Betätigung die staatliche Gemeinschaft „wacht“. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten, so fährt die Verfassung fort, „dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen“.

Das heißt also: Die Eltern sind zuständig – und nur im Notfall ist es der Staat. Das kann in einem freiheitlichen Land auch nicht anders sein. Es stimmt bedenklich, wenn vor allem SPD und Grüne, aber auch Menschenrechtsorganisationen den Eindruck erwecken, Deutschland komme seinen internationalen Verpflichtungen nicht nach oder missachte Kinderrechte gar bewusst. Sollte mit einer Grundgesetzänderung letztlich beabsichtigt sein, die Wächterrolle des Staates zu stärken, dann sollte man von ihr absehen. Denn mehr Rechte für den Staat bedeuten weniger Rechte der Eltern.

Siehe dazu auch das Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ): GutachtenBACDJ_201910.pdf.

Ideen haben Konsequenzen

Mehrfach habe ich hier über Nadia Bolz-Weber und ihr Buch Unverschämt schamlos berichtet. Ihr Werk, das in deutscher Sprache im Brendow Verlag erschienen ist, ruft zu einer christlichen „Sexuellen Revolution“ auf (vgl. hier).

Der demokratische Präsidentschaftskandidat Pete Buttigieg argumentiert nun genau in denen Bahnen, die Nadia Bolz-Weber gezeichnet hat. Er besteht darauf, dass er als Christ die Abtreibung auf Verlangen unterstützen kann. Er begründet seine Haltung ganz ähnlich wie Bolz-Weber. Im Gespräch mit einer Zeitschrift versuchte der Bürgermeister von Indiana seine Haltung zu rechtfertigen, indem er behauptete, die Bibel verbinde „den Beginn des Lebens mit dem Atem“. Ungefähr so: In 1. Mose hieße es, dass der Mensch genau dann eine lebendige Seele werde, wenn Gott ihm den Lebensodem in seine Nase einblase. Es müsse also einen Zusammenhang zwischen Menschsein und Atem geben. Der Mensch sei erst dann ein Mensch, wenn er atme. Deshalb könne eine Frau bis zu dem Moment, in dem das Kind nach Luft schnappt, entscheiden, ob sie das Kind haben möchte oder nicht.

Lifenews berichtet:

Zum Thema Abtreibung sagte Buttigieg, er glaube, dass die Bibel den Beginn des Lebens nicht anerkennt, bis der erste Atemzug getan ist.

„Es gibt so viele Teile der Bibel, die den Beginn des Lebens mit Atem verbinden“, sagte er und wiederholte eine ähnliche Aussage, die er im September machte. Damals sagte er dem „The Breakfast Club“, dass Abtreibung „für viele Menschen offensichtlich ein schwieriges Thema ist, wenn sie moralisch durchdenken. Andererseits gibt es viele Teile der Bibel, die darüber sprechen, wie das Leben mit dem Atem beginnt. Und selbst das ist etwas, das wir anders interpretieren können.“

Buttiegieg meint übrigens auch, Abtreibung dürfe schon deshalb nicht für eine Echtheitsprüfung des Glaubens herangezogen werden, da Jesus nie darüber gesprochen habe.

Die Argumentation ist haarsträubend. Das Kleinkind im Mutterleib ist bereits ein lebendiger Mensch. Die Bibel lehrt, dass das menschliche Leben bei der Empfängnis beginnt und dass der Fötus zu diesem Zeitpunkt nach Gottes Ebenbild erschaffen wird. Psalm 139 spricht von Gottes Werk am ungeborenen Kind.

„Denn du bist es, der meine Nieren geschaffen, der mich im Leib meiner Mutter gewoben hat. Ich preise dich, dass ich so herrlich, so wunderbar geschaffen bin; wunderbar sind deine Werke, meine Seele weiß dies wohl. Mein Gebein war dir nicht verborgen, als ich im Dunkeln gemacht wurde, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde. Noch bevor ich geboren war, sahen mich deine Augen, in deinem Buch war alles verzeichnet, die Tage waren schon geformt, als noch keiner von ihnen da war.“

Ideen haben Konsequenzen. Es ist brandgefährlich, das Wort Gottes so schaurig zu verdrehen. In dem Fall wird die unrechtmäßige Tötung unschuldiger Menschen vermeintlich biblisch gerechtfertigt.

Tim Keller: Beten ohne Unterlass

Tim Keller beschreibt in einem Artikel seinen anhaltenden  Kampf um ein konsequentes Gebetsleben:

Wie viele andere Gläubige habe ich seit jeher versucht, mir jeden Morgen Zeit für Hingabe und Gebet zu nehmen. Und wie die meisten anderen Gläubigen habe ich es immer als Kampf empfunden, konsequent dran zu bleiben.

Stell dir meine Überraschung vor, als ich in Calvins Institutio auf eine Stelle stieß, wo er erklärt, dass es nicht ausreicht, nur einmal am Tag zu beten. Calvin verweist auf die Ermahnung, „Betet ohne Unterlass“ (1Thess 5,17) und sagt, dass jeder Christ danach streben sollte, beständig im Gebet zu verharren. Aber er fügt hinzu: „Da wir so schwach sind und   Hilfe brauchen, und so lustlos, dass wir angetrieben werden müssen, ist es sinnvoll, dass jeder von uns bestimmte Stunden zum Gebet einplanen sollte.“

Mehr: www.evangelium21.net.

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