Jens Spahn

Ein Kind um jeden Preis?

Nachdem sich die CDU-Politiker Hendrik Streeck und Jens Spahn dafür entschieden haben, sich jeweils ein Kind zu kaufen, ist die Diskussion über die „Leihmutterschaft“ erneut in Schwung gekommen. Die Herbeiführung einer Leihmutterschaft sowie deren Vermittlung sind in Deutschland nicht nur untersagt, sondern auch strafbar. Trotzdem nehmen also Menschen mit großer politischer Verantwortung, Jens Spahn ist Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diese „Dienstleistung“ für sich in Anspruch. Im Jahr 2015 äußerte sich Spahn übrigens ganz anders: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.“

Hier stellen sich grundlegende verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und weltanschauliche Fragen, wie Reinhard Müller völlig zu Recht feststellt: 

Leider wird aber oft so getan, als sei diese Ausprägung des Persönlichkeitsrechts schrankenlos gewährleistet. Doch das gilt für kein Grundrecht. Die Besonderheit beim Kinderwunsch ist: Dieser Wunsch kann allein gar nicht erfüllt werden. Man braucht dazu immer einen Mann und eine Frau. Die schlichte Feststellung dieser biologischen Tatsache ist heutzutage fast schon Anlass für politische Verfolgung, in einer Zeit, in der schon die Existenz der Geschlechter infrage gestellt wird und der Geschlechterwechsel recht beliebig möglich ist.

Da aber für ein Kind immer ein biologischer Mann und eine biologische Mutter gebraucht werden, sind für einen Kinderwunsch homosexueller Paare die Dienste Dritter nötig. Und nicht zu vergessen: Das so erzeugte Kind hat eigene Rechte. Gegebenenfalls auch gegen seine Eltern. So haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Bundesgerichtshof das Kindeswohl zum Maßstab der hiesigen Anerkennung von Leihmutterschaft im Ausland gemacht. Was aber niemals untergehen darf: Hier geht es um das Wunder einer Schöpfung. Die Entstehung eines neuen Menschen durch zwei Menschen. Ein höchst intimes Ereignis, vor allem für die Mutter, die mit dem Kind lange schwanger ist und es unter Schmerzen auf die Welt bringt. Das ist keine Dienstleistung, das darf kein Service sein, den man kaufen kann. Was wird im Übrigen aus diesen Müttern, selbst wenn sie es freiwillig und mehrfach tun und die bestellenden Paare versichern, sie wollten mit ihnen in Kontakt bleiben, nachdem sie den Säugling nach der Geburt aus der Hand gegeben haben?

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Kultur des Todes (6): Organspende – eine nationale Aufgabe?

Jens Spahn hat in einem Gastbeitrag für die FAZ die von ihm gewünschte Widerspruchslösung bei der Organspende verteidigt. Er spricht dort von „der Pflicht zu aktivem Freiheitsgebrauch“. Ein Bürger könne ja „nein“ sagen. Deshalb sei es keine Pflicht. Solange man nicht aktiv „nein“ sagt, soll allerdings dem Staat das Recht eingeräumt werden, bei festgestelltem Hirntod die Organe zu verwerten. Die Organspende müsse nämlich zu einer nationalen Aufgabe werden.

Meiner Meinung nach tastet der Vorstoß von Spahn die Würde des Menschen, die auch für Sterbende gilt, stark an. Was Spahn „Pflicht zum Freiheitsgebrauch“ nennt, können wir auch als „Zwang zur Freiheit“ bezeichnen. Es offenbart sich die Kehrseite der Todesverdrängung. Da wir Menschen mit allen Mitteln am Leben festhalten wollen, schrecken wir selbst vor der massenhaften Verzweckung (oder Ausschlachtung) Sterbender nicht zurück.

Die Medizinhistorikerin Anna Bergmann kritisiert das Hirntotkriterium. Diese zweckorientiere Todesvereinbarung setze die Medizin auf eine schiefe Bahn, sagte sie kürzlich im DLF.

Es wird  auch die Diskussionen auf internationaler Ebene, aber auch in Deutschland geführt, dass hier das Tötungstabu berührt wird, dass hier das Leichenschändungstabu berührt wird, also wenn es zum Beispiel um die Gewebeentnahme geht, die ja erst nach dem Herzstillstand erfolgt. Da werden dann auch noch Augen, Hornhaut, bis hin zu Haut entnommen werden kann, Gehörknöchelchen, Meniskus und so weiter und so fort. Es wird ein ganz wesentlicher Grundsatz der medizinischen Ethik verletzt, die davon ausgeht, dass der zu behandelnde Arzt ausschließlich zum Wohl des Patienten, mit dem er zu tun hat, zu handeln hat. Diese drei Aspekte, die werden durch die Hirntoddefinition völlig verschluckt, in dem dann auch auf den Organspendeausweisen nur eine Formulierung steht wie ‚für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen, Geweben für Transplantationen in Frage kommt und so weiter und so fort.

Also hier wird eine Todesvorstellung suggeriert, die so auf jeden Fall falsch ist. Wenn Sie mich nach der Tötung fragen: Auf internationaler Ebene wie zum Beispiel von einem sehr renommierten Professor für Bioethik, Robert Truog, der spricht von ‚Justified Killing‘, ganz klar, und sagt, dass Hirntote nicht tot sind, das ist medizinisch mittlerweile sehr vielfältig bewiesen. Aber trotzdem geht er davon aus, dass hier dann eine Tötung gerechtfertigt wäre, um das Leben anderer Menschen zu retten.

Hier der sehr hörenswerte Beitrag:

 

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