Christliche Fußballer werden immer wieder mal dafür kritisiert, dass sie ihren Glauben öffentlich bekennen. Auch jüngst hatte die ARD Profifußballern vorgeworfen, ihren Sport für missionarische Zwecke zu missbrauchen (vgl. Evangelisierung im Fußballstadion). Die FAZ berichtet nun darüber, dass der CDU-Politiker Johannes Volkmann Beschwerde eingereicht hat (FAZ vom 12.06.2025, Nr. 134, S. 13):
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Volkmann verweist in seiner Beschwerde auf den Medienstaatsvertrag, der festlegt, dass die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten haben. Die „Tagesschau“, betont Volkmann, sei als „öffentlich-rechtliches Medienangebot“ zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet.
„Wenn eine öffentlich-rechtliche Redaktion gezielt christliche Bekenntnisse mit einem negativen Werturteil versieht und dabei Grundsätze journalistischer Sachlichkeit oder Ausgewogenheit außen vorlässt, wird die Grenze zu einer einseitigen Weltanschauungskommunikation überschritten“, schreibt Volkmann. Deshalb fordert er den NDR-Rundfunkrat auf, eine Korrektur oder Rücknahme des Beitrags zu prüfen.
Dies stehe, so Volkmann weiter, in einem „umso bemerkenswerteren Kontrast“ zu Einordnungen, die durch die „Tagesschau“-Redaktion bei anderen Religionen vorgenommen würden. Dabei bezieht er sich auf die Berichterstattung über Islamismus-Vorwürfe gegen den Nationalspieler Antonio Rüdiger. Zu Beginn des Fastenmonats Ramadan hatte Rüdiger ein Bild auf Instagram gepostet, das ihn auf einem Gebetsteppich kniend zeigt, während er den Zeigefinger der rechten Hand nach oben ausgestreckt hält. Dieser sogenannte „Tauhid“-Finger ist Teil des Gebets im Islam. Laut Bundesinnenministerium sei dieser als Glaubensbekenntnis zu verstehen. Allerdings werde die Geste auch von „salafistisch-dschihadistischen Kreisen“ häufig zur Abgrenzung gegenüber anderen „islamischen Gruppierungen“ benutzt. Volkmann meint: Die Geste sei von einem Wissenschaftler bei der „Tagesschau“ seinerzeit „relativierend eingeordnet“ worden.
Hier kritisiert ein CDU-Abgeordneter die einzige Glaubensgemeinschaft, aus deren Kirchensteuer man nicht austreten kann, sondern für die seit 2013 Cuius regio, eius religiogilt.
Was auch ein Werk u. a. seiner Partei war. Ich finde diesen Vorgang deshalb höchst amüsant.