Kultur des Todes (9): „Vom Glück der Abtreibung“

Die Gender Studies sind für skurrile Thesen bekannt. Eine Gender-Expertin, Erica Millar, versucht derzeit zu vermitteln, dass Trauer und Scham, die Mütter empfinden, nachdem sie ihre Kinder abgetrieben haben, sozial konstruiert sind. Die schlechten Gefühle werden den Frauen nur zugeschrieben. Eigentlich machen – so ihre These – Abtreibungen (viele Frauen) glücklich. Wenn wir eine Kultur schaffen, die Abtreibungen als gewinnbringende Erfahrung einstuft, also Trauer, Schuld, Scham und Trauma dekonstruieren, können Frauen das Glück, das mit Abtreibungen einhergeht, leichter verspüren. Ihr Buch heißt entsprechend: Happy Abortions.

Der Verlag schreibt dazu:

In ihrer sorgfältig recherchierten Studie stellt Erica Millar heraus, wie die gängige Rhetorik auch in vermeintlich liberalen Ländern mit festgelegten Stereotypen arbeitet: Mutterschaft ist gut, Abtreibung böse, Ersteres bringt Glück, Letzteres Unglück. Jahrelang hat Millar Parlamentsdebatten verfolgt und Medien analysiert, um die erste weltweite Studie zu den emotionalen Zuschreibungen rund um Abtreibungen zu verfassen. Die australische Forscherin zeigt, dass der überwältigende Teil der Frauen nach der Abtreibung große Erleichterung und Dankbarkeit empfindet und nicht wie so oft unterstellt traumatisiert ist.

Im SPIEGEL erklärt Erica Miller:

Wenn wir über Abtreibungen reden, dann nur darüber, wie schwierig das für Frauen ist. Und, dass ein Abbruch Traumata, Reue, Trauer und Scham produziert. Merkwürdigerweise nehmen wir dabei an, dass alle Frauen gleich reagieren, und zwar nur mit negativen Emotionen. Dabei haben sozialwissenschaftliche Befragungen das Gegenteil gezeigt: Frauen fühlen nicht die ganze Zeit Trauer und Scham, wenn sie ungewollt schwanger sind und die Chance zur Abtreibung haben. Sehr viele fühlen sich erleichtert und nehmen Abtreibung als gewinnbringende Erfahrung wahr.

Scham ist ohne Kultur nicht möglich. Man schämt sich, weil man an gesellschaftlichen Erwartungen, Normen und Werten gescheitert ist. Auch die Trauer nach einer Abtreibung, die quasi vorausgesetzt wird, ist ein Produkt unserer Kultur: In den vergangenen Jahrzehnten konnte man beobachten, wie der Abtreibungsdiskurs sich auf die leidende Frau verschob. Statt eine Abtreibung als selbstgewähltes Ende einer ungewollten Schwangerschaft zu betrachten, wird sie häufig als Tötung eines autonomen Wesens bewertet – die emotionalen Schäden nach einer Abtreibung für die Frau müssen also gravierend sein. Abtreibungsgegner nutzen das als Warnung: Wer abtreibt, wird unweigerlich trauern.

Mehr hier: www.spiegel.de.

Ich empfehle die Ausführungen von R.C. Sproul zur Sklaverei und zur Abtreibung:

VD: GS

Albrecht Ritschls Soteriologie

Klaus Bockmühl über die Erlösungslehre von Albrecht Ritschl (Verantwortung des Glaubens im Wandel der Zeit, 2001, S. 49):

Wir sehen Schleiermacher wie einen Schatten über allen theologischen Gedanken Ritschls liegen. Wie Schleiermacher, so entfernte auch Ritschl ausdrücklich den Gedanken vom Zorn Gottes aus der Theologie. Wie Schleiermacher, so verwarf auch er die Lehre von der Erbsünde als eine unmögliche Vorstellung. Zentraler Inhalt der Eschatologie war für ihn der Gedanke des ewiges Leben bereits im Diesseits. Das ewige Leben ist also nicht eine Ordnung der Zukunft, sondern Qualität des jetzigen Lebens. Und die Erlösung? Die traditionelle Ordnung der Erlösung (etwa: Berufung, Erlösung, Rechtfertigung, Wiedergeburt, Heiligung) reduzierte Ritschl auf die Kindertaufe: In dem Augenblick der Taufe finden sich alle diese übrigen Gegebenheiten ein. Er verwarf die traditionelle Ordnung der Erlösung durch das Etikett „Methodismus“.

Die Rückkehr des Heidentums

Ross Douthat meint, dass das postchristliche Nordamerika zum Neuheidentum zurückkehrt. Er schreibt in der NEW YORK TIMES:

Was ist das für eine Vorstellung? Einfach gesagt: Die Göttlichkeit ist grundsätzlich innerhalb der Welt und nicht außerhalb, dass Gott oder die Götter oder das Sein letztendlich Teil der Natur und nicht Schöpfer außerhalb von ihr sind, und dass Bedeutung und Moral und metaphysische Erfahrung in einer volleren Gemeinschaft mit der immanenten Welt und nicht in einem Sprung zum Transzendenten zu suchen sind. Dieses Heidentum ist nicht materialistisch oder atheistisch; es erlaubt den Glauben an spirituelle und übernatürliche Wirklichkeiten. Es akzeptiert sogar die Möglichkeit eines Jenseits. Aber es ist bewusst agnostisch in Bezug auf das Endgültige, das, was jenseits der Ufer dieser Welt wartet, und es ist skeptisch gegenüber der Vorstellung, dass es einen asketischen, weltabweisenden moralischen Standard gibt, nach dem wir streben sollten. Stattdessen sieht es den Zweck von Religion und Spiritualität im Therapeutischen, als Mittel zur Suche nach Harmonie mit der Natur und dem Glück im Alltag …

Mehr: www.nytimes.com.

VD: WH

Dietrich Bonhoeffer: Das Recht werdenden Lebens

Dietrich Bonhoeffer (Ethik, Werkausgabe, Bd. 6, S. 203–204):

Mit der Eheschließung ist die Anerkennung des Rechtes des werdenden Lebens verbunden, als eines Rechtes, das nicht in der Verfügung der Eheleute steht. Ohne die grundsätzliche Anerkennung dieses Rechtes hört eine Ehe auf Ehe zu sein und wird zum Verhältnis. In der Anerkennung aber ist der freien Schöpfermacht Gottes, der aus dieser Ehe neues Leben hervorgehen lassen kann nach seinem Willen, Raum gegeben. Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord. Daß die Motive, die zu einer derartigen Tat führen, sehr verschiedene sind, ja daß dort, wo es sich um eine Tat der Verzweiflung in höchster menschlicher oder wirtschaftlicher Verlassenheit und Not handelt, die Schuld oft mehr auf die Gemeinschaft als auf den Einzelnen fällt, daß schließlich gerade an diesem Punkt Geld sehr viel Leichtfertigkeit zu vertuschen vermag, während bei den Armen auch die schwer abgerungene Tat leichter ans Licht kommt, dies alles berührt unzweifelhaft das persönliche, seelsorger[liche] Verhalten gegenüber dem Betroffenen ganz entscheidend, es vermag aber an dem Tatbestand des Mordes nichts) zu ändern. Gerade die Mutter, der dieser Entschluß zum Verzweifeln schwer wird, weil er gegen ihre eigenste Natur geht, wird die Schwere der Schuld am wenigsten leugnen wollen.

Erweiterter Religionsfreiheitsbegriff bei evangelikalen Dachverbänden in den USA

Das WORLD MAGAZINE meldete am 12. Dezember 2018, dass zwei große evangelikale Dachorganisationen formell Prinzipien gebilligt haben, die die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität (SOGI) als Diskriminierungsmerkmale akzeptieren. Die Vorstände des Rates für christliche Hochschulen und Universitäten (CCCU) und der National Association of Evangelicals (NAE) haben in den letzten Monaten vergleichbare Anträge angenommen und damit eine mehrjährige Arbeit vorangetrieben, die ihrer Meinung nach notwendig ist, um die Religionsfreiheit zu wahren.

In dem Beitrag heißt es:

„Als christliche Hochschullehrer sind wir zunehmend davon überzeugt, dass die praktikabelste politische Strategie darin besteht, einen umfassenden Schutz der Religionsfreiheit mit der ausdrücklichen Unterstützung der grundlegenden Menschenrechte für Mitglieder der LGBT-Gemeinschaft zu verbinden“, schrieb Shirley Mullen, Präsidentin des Houghton College, eine von mehreren Personen, die in beiden Boards sitzt, in einem Positionspapier, das den NAE-Vorständen zur Verfügung gestellt wird.

Mehr hier: world.wng.org.

Religion als Sache des Gefühls

Klaus Bockmühl über den Einfluss von Schleiermachers Liberalismus (Verantwortung des Glaubens im Wandel der Zeit, 2001, S. 7):

„Liberalismus“ bedeutet die Befreiung von der Einengung des Verstandes durch die Dogmatik. Schleiermacher war der Pionier der Haltung, in der man gleichzeitig ein moderner Mensch und doch auch ein überzeugter

Christ sein kann. Deshalb ist er vielen zum Modell geworden.
Auch die Art, in der Schleiermachers Theologie aufgenommen wurde, läßt ihn zum Eingangstor in die Theologie des 19. und 20. Jahrhunderts werden. Nach seinem Tode breitete sich sein Einfluß auf alle folgenden theologischen Entwicklungen aus. Er war einflußreich durch die Erweckungsbewegung im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts. Diese Bewegung war gewissermaßen eine Fortsetzung von Schleiermachers philosophischem Lehrsatz, daß das Gefühl der Sitz der Religion ist. Das Bindeglied zwischen Schleiermacher und der Erweckung war die Schule der Romantik. Wir wollen darauf später im Detail eingehen. Im Moment wollen wir nur die verschiedenen Züge des Einflusses Schleiermachers aufweisen.

Dabei muß vor allem auf eine Ironie hingewiesen werden: Daß die heutigen Evangelikalen in ihrer leidenschaftlich festgehaltenen Orthodoxie mit Schleiermacher, dem Großvater des Liberalismus, doch die tiefe Überzeugung teilen, daß Religion wesentlich eine Sache des Gefühls sei. Bis zum heutigen Tag ist diese Überzeugung die Türe, durch die Schleiermachers Theologie in evangelikale Kreise eindringt.

Die Legalisierung der Abtreibung

Valerie Höhne läßt die Katze aus dem Sack. Es geht dem politischen Establishment letztlich um die Abschaffung von Paragraph 218. Nicht nur die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, sondern die Legalisierung der Abtreibung, ist beabsichtigt. Das Ziel ist eine neue, und ich betone, eine heidnische, Ethik. Wer nicht bemerkt, dass es um eine grundlegende Neuformatierung der Moral geht, ist naiver als die Polizei erlaubt. Bald diskutieren wir über das Menschenrecht auf Abtreibung.

Im SPIEGEL ist zu lesen:

Der Paragraf 218 stammt aus dem Jahr 1871, damals regierte Kaiser Wilhelm I. Erst seit 1918 dürfen Frauen wählen gehen. Bis 1977 mussten Frauen ihre Ehemänner um Erlaubnis bitten, wenn sie arbeiten gehen wollten. Bis 1997 war Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar. Die Rechte, die Frauen heute haben, sind über lange Jahre von vielen Frauen und Männern hart erkämpft worden.

Gleichzeitig ist der Paragraf 218 aber nicht einfach ein weiteres Gesetz, das Frauen diskriminiert. Denn selbstverständlich kann ein Fötus von einem bestimmten Entwicklungsstadium an etwas spüren, und es ist ethisch nicht verantwortbar, den Fötus dann nicht zu schützen. Das muss eine Gesellschaft unter ethischen Gesichtspunkten klären.

Schon von der 24. Schwangerschaftswoche an gelten Föten als außerhalb des Mutterleibs lebensfähig, vom sechsten Schwangerschaftsmonat an. Eine Fristenregelung ist also notwendig, und sie sollte selbstverständlich schon vor dem sechsten Monat greifen.

Dennoch ist die Abschaffung des Paragrafen 218 in seiner jetzigen Form sinnvoll. Viele Frauen werden nach einer Abtreibung stigmatisiert. Das darf nicht sein.

In einer liberalen Gesellschaft darf es keinen Zweifel daran geben, dass eine ungewollt schwangere Frau sicher, legal und bezahlbar abtreiben kann – wenn sie sich aus freien Stücken dafür entscheidet.

Hier mehr: www.spiegel.de.

Aufklärung als System

Klaus Bockmühl über die Aufklärung (Verantwortung des Glaubens im Wandel der Zeit, 2001, S. 5):

So enthält das System der Aufklärung, des Schmelztopfes, in dem die moderne Theologie Gestalt gewann, diese vier Grundsätze: menschliche Autonomie; die Überflüssigkeit der Transzendenz; eine kräftige Diesseitigkeit, die sich im Begriff des philosophischen Materialismus und der Evolution äußert; und zwischenmenschliche Subjektivität, eine Sozialphilosophie des Ich und Du oder sogar einen Sozialismus.

Dieses System durchdringt das moderne Denken und ist allezeit gegenwärtig. 

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