Die Legalisierung der Abtreibung

Valerie Höhne läßt die Katze aus dem Sack. Es geht dem politischen Establishment letztlich um die Abschaffung von Paragraph 218. Nicht nur die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, sondern die Legalisierung der Abtreibung, ist beabsichtigt. Das Ziel ist eine neue, und ich betone, eine heidnische, Ethik. Wer nicht bemerkt, dass es um eine grundlegende Neuformatierung der Moral geht, ist naiver als die Polizei erlaubt. Bald diskutieren wir über das Menschenrecht auf Abtreibung.

Im SPIEGEL ist zu lesen:

Der Paragraf 218 stammt aus dem Jahr 1871, damals regierte Kaiser Wilhelm I. Erst seit 1918 dürfen Frauen wählen gehen. Bis 1977 mussten Frauen ihre Ehemänner um Erlaubnis bitten, wenn sie arbeiten gehen wollten. Bis 1997 war Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar. Die Rechte, die Frauen heute haben, sind über lange Jahre von vielen Frauen und Männern hart erkämpft worden.

Gleichzeitig ist der Paragraf 218 aber nicht einfach ein weiteres Gesetz, das Frauen diskriminiert. Denn selbstverständlich kann ein Fötus von einem bestimmten Entwicklungsstadium an etwas spüren, und es ist ethisch nicht verantwortbar, den Fötus dann nicht zu schützen. Das muss eine Gesellschaft unter ethischen Gesichtspunkten klären.

Schon von der 24. Schwangerschaftswoche an gelten Föten als außerhalb des Mutterleibs lebensfähig, vom sechsten Schwangerschaftsmonat an. Eine Fristenregelung ist also notwendig, und sie sollte selbstverständlich schon vor dem sechsten Monat greifen.

Dennoch ist die Abschaffung des Paragrafen 218 in seiner jetzigen Form sinnvoll. Viele Frauen werden nach einer Abtreibung stigmatisiert. Das darf nicht sein.

In einer liberalen Gesellschaft darf es keinen Zweifel daran geben, dass eine ungewollt schwangere Frau sicher, legal und bezahlbar abtreiben kann – wenn sie sich aus freien Stücken dafür entscheidet.

Hier mehr: www.spiegel.de.

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