Glaube und Werke

Was ist rettender Glaube fĂŒr John Piper?

John Piper betont in seinen Schriften seit vielen Jahren das GefĂŒhlsleben des glĂ€ubigen Christen. Er steht mit dieser Pointierung in der Tradition von Jonathan Edwards. Ich war und bin dankbar fĂŒr die damit verbundenen Impulse fĂŒr das Glaubensleben.

In seinem Buch What Is Saving Faith? (#ad, dt. Was ist rettender Glaube?) untersucht Piper die Beziehung zwischen dem rettenden Glauben und der Liebe zu Christus genauer. Anhand von Dutzenden von Stellen aus dem Alten und Neuen Testament und unter BerĂŒcksichtigung des Zeugnisses fĂŒhrender reformierter Theologen vertritt er die umstrittene These, dass die WertschĂ€tzung Christi zum Wesen des rettenden Glaubens gehört. WĂ€hrend der rettende Glaube im Protestantismus traditionell notitia (Wissen), assensus (Zustimmung) und fiducia (Vertrauen) einschließt, ergĂ€nzt Piper diese Anatomie also durch Affekte (oder die Liebe).

Pipers Glaubensanatomie nĂ€hert sich damit dem katholischen VerstĂ€ndnis an. Das dĂŒrfte auch ein Grund dafĂŒr sein, dass er sich explizit von der katholischen Lehre von der fides caritate formata abgrenzt. Fides caritate formata ist ein lateinischer Ausdruck, der in der katholischen Theologie eine zentrale Rolle spielt. Wörtlich ĂŒbersetzt bedeutet er „Glaube, der durch die Liebe geformt ist“. Im Unterschied zum ungeformten Glauben (fides informis) schließt der geformte Glaube Hoffnung und Liebe mit ein. Zu finden ist diese Glaubensanatomie etwa im Konzil von Trient, wo das Wesen der Rechtfertigung beschrieben wird (Kap. 7, DH 1528–1531):

Daher erhĂ€lt der Mensch in der Rechtfertigung selbst zusammen mit der Vergebung der SĂŒnden durch Jesus Christus, dem er eingegliedert wird, zugleich alles dies eingegossen: Glaube, Hoffnung und Liebe. Denn wenn zum Glauben nicht Hoffnung und Liebe hinzutreten, eint er weder vollkommen mit Christus, noch macht er zu einem lebendigen Glied seines Leibes. 

Ist Piper die Abgrenzung von Trient ĂŒberzeugend gelungen? Schon Harrison Perkins hat in seiner Rezenion von What Is Saving Faith? darauf hingewiesen, dass Piper etwas in den Glauben hineinzieht, was im reformierten Lager als Frucht des Glaubens verstanden wurde und wird. Auch die von ihm herangezogenen historischen Befunde helfen nicht weiter, denn:

Da Piper Glaubensakte als konstitutive Aspekte des Glaubens und nicht als dessen Auswirkungen oder Ergebnisse definiert, unterstĂŒtzen nur sehr wenige seiner historischen Zitate seinen Standpunkt – wenn ĂŒberhaupt. Sicherlich enthalten sie seine Formulierungen, aber sie erörtern in der Regel affektive Glaubensakte als Ergebnisse des Glaubens. 

Guy P. Waters ist in seiner wertschĂ€tzenden Buchbesprechung Ă€hnlich skeptisch. Weder können Pipers exegetische Untersuchungen der einschlĂ€gigen biblischen BegrĂŒndungstexte ĂŒberzeugen, noch ist die notwendige Unterscheidung von Glaube und Liebe gelungen:

Piper hat völlig Recht, wenn er darauf besteht, dass Glaube und WertschĂ€tzung Christi niemals voneinander getrennt werden dĂŒrfen. Aber es gibt einen anderen Fehler, dem WSF [What Is Saving Faith?] verfĂ€llt, nĂ€mlich die Vermischung von Glaube und Liebe. Das heißt, an einigen Stellen verwischt WSF tatsĂ€chlich die Grenzen zwischen Glaube und Liebe. Auf diese Weise versĂ€umt es WSF, die biblische IntegritĂ€t beider Gnaden zu wahren.

Diese UnschĂ€rfe hat Auswirkungen auf unser VerstĂ€ndnis der biblischen Lehre ĂŒber die Rechtfertigung. Piper besteht zu Recht und wiederholt darauf, dass der SĂŒnder allein auf der Grundlage der Gerechtigkeit Christi gerechtfertigt wird, die dem SĂŒnder zugerechnet und allein durch den Glauben empfangen wird, unabhĂ€ngig von den Werken des Gesetzes. Aber die EinfĂŒhrung der WertschĂ€tzung Christi bzw. der Liebe zu Christus als ein Element des rettenden Glaubens, wie es WSF fordert, kompromittiert diese aufrichtig vertretene Überzeugung. Und wĂ€hrend Piper sich bewusst und lobenswerterweise von der römischen Rechtfertigungslehre distanziert, distanzieren sich die These und die Argumentation von WSF weder ausreichend von Rom, noch stĂŒtzen sie die reformatorischen Überzeugungen von WSF.

Der beste Weg ist, Glaube und Liebe weder zu trennen noch zu vermischen, sondern Glaube und Liebe zu unterscheiden. Der GlĂ€ubige muss Christus ĂŒber alles schĂ€tzen, aber als notwendige Frucht und Beweis des rettenden Glaubens. Dieser Weg dient als heilsames Korrektiv fĂŒr das seelsorgerliche Dilemma, das Piper zu Recht Sorgen bereitet, nĂ€mlich den weit verbreiteten Irrtum, man könne an Jesus Christus glauben, aber Jesus Christus nicht ĂŒber alles lieben. Und er untermauert Pipers reformatorische Überzeugung, dass der SĂŒnder allein durch den Glauben gerechtfertigt wird, unabhĂ€ngig von den Werken. 

Calvin: Die FĂ€ulnis des Fleisches in den guten Werken

Johannes Calvin ĂŒber die gute Werke der wiedergeborenen Christen (Institutio, 1559, III,14,9):

Wir bekennen: Wenn uns Gott durch das Eintreten der Gerechtigkeit Christi fĂŒr uns mit sich versöhnt, uns aus lauter Gnaden die Vergebung der SĂŒnden schenkt und uns so als gerecht ansieht, dann ist mit solcher Barmherzigkeit zugleich die Wohltat verbunden, daß er durch seinen Heiligen Geist in uns wohnt. Durch die Kraft dieses Geistes wird alle Begehrlichkeit unseres Fleisches von Tag zu Tag mehr ertötet, wir aber werden geheiligt, das heißt: Wir werden dem Herrn zu wahrhaftiger Reinheit des Lebens geweiht, und zwar dadurch, daß unser Herz so gestaltet wird, daß es dem Gesetz Gehorsam leistet. Unser Wille soll also darin sein vornehmstes Ziel haben, seinem Willen zu dienen und seinen Ruhm auf alle Weise zu fördern. Allein, selbst wenn wir unter der Leitung des Heiligen Geistes auf den Wegen des Herrn wandeln, bleiben noch immer Reste von Unvollkommenheit an uns, die uns allen Grund zur Demut geben, damit wir uns nicht selbst vergessen und unser Herz aufblĂ€hen! „Es gibt keinen Gerechten“, sagt die Schrift, „der Gutes tĂ€te und nicht sĂŒndigte!“ (1. Kön. 8,46; nicht genau). Was fĂŒr eine Gerechtigkeit wollen die GlĂ€ubigen also noch aus ihren Werken erlangen? ZunĂ€chst behaupte ich: Auch das Beste, das sie Vorbringen können, ist noch immer von der Unreinigkeit des Fleisches benetzt und verderbt und es ist gewissermaßen stets mit irgendwelchem Bodensatz untermischt. Ein heiliger Knecht Gottes, sage ich, soll einmal aus seinem ganzen Leben das auswĂ€hlen, was nach seiner Meinung die hervorragendste Tat seines Lebenslaufs gewesen ist, er soll alle Einzelheiten genau ĂŒberdenken. Er wird dann ohne allen Zweifel an irgendeiner Stelle etwas vorfinden, das die FĂ€ulnis des Fleisches empfinden lĂ€ĂŸt. Denn unsere Freudigkeit, Gutes zu tun, ist nie, wie sie sein sollte, sondern unser Lauf ist gehemmt, und daran offenbart sich viel Gebrechlichkeit! So sehen wir, daß die Makel, mit denen die Werke der Heiligen befleckt sind, nicht verborgen sind. Aber nehmen wir trotzdem an, diese Flecken seien ganz, ganz klein – werden sie darum auch Gottes Augen keinen Anstoß geben, vor denen doch nicht einmal die Sterne rein sind? (Hiob 25,5). Wir kommen also zu dem Ergebnis, daß von den Heiligen nicht ein einziges Werk ausgeht, das nicht, an sich selbst betrachtet, als gerechten Lohn die Schmach verdiente!

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Das Endgericht bei Paulus

Die nachfolgende Rezension zu dem Buch:

  • Christian Stettler. Das Endgericht bei Paulus: Framesemantische und exegetische Studien zur paulinischen Eschatologie und Soteriologie. WUNT II, 371. TĂŒbingen: Mohr Siebeck, 2017. ISBN 978-3-16155007-2. 415 S. € 139,00.

erschien in der Zeitschrift GLAUBEN UND DENKEN HEUTE 1/2019 (Nr. 23), S. 69–73:

31Byfs91g8L SX332 BO1 204 203 200Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um die ĂŒberarbeitete Fassung der Habilitationsschrift, die im Jahr 2014 von der Theologischen FakultĂ€t ZĂŒrich angenommen wurde. Christian Stettler, Privatdozent fĂŒr Neues Testament an gleicher UniversitĂ€t und Titularprofessor an der STH Basel, hatte schon 2011 einen Teil seiner Forschungen zu den Endgerichtserwartungen vorgelegt (Das letzte Gericht: Studien zur Endgerichtserwartung von den Schriftpropheten bis Jesus. WUNT II, 299). FĂŒr seine Studie zum Endgericht bei Paulus wurde er 2018 mit dem Johann-Tobias-Beck-Preis ausgezeichnet.

Der Autor stellt zum Eingang fest, dass das Endgericht ein in der Exegese weithin vernachlÀssigtes und in seiner Bedeutung umstrittenes Problem darstellt. Sein Anliegen ist es, diese oft ausgeklammerte Thematik der paulinischen Soteriologie und Eschatologie umfassend und systematisch zu rekonstruieren.

Die Untersuchung ist in fĂŒnf Kapitel und vier AnhĂ€nge gegliedert.

Im ersten Kapitel wird die Forschungsgeschichte von Albert Schweitzer (Geschichte der Paulinischen Forschung, 1911, und Die Mystik des Apostels Paulus, 1930) bis Kevin W. McFadden (Judgment According to Works in Romans, 2013) dargestellt und ausgewertet. Das Kapitel enthĂ€lt ebenfalls einen Exkurs zur „Neuen Paulusperspektive“ (NPP). Es ist das Verdienst der NPP, „dass sie durch ihre Kritik an einer langen Forschungstradition eine neue, intensive Erforschung des antiken Judentums ausgelöst hat, die in vielerlei Hinsicht entscheidend weitergefĂŒhrt hat“ (S. 22). Sie hat gezeigt, dass im FrĂŒhjudentum die Gnade Gottes und die ErwĂ€hlung Israels eine wichtige Rolle gespielt haben. Die pauschalisierende Annahme, das Judentum sei eine Religion der Werkgerechtigkeit gewesen, wurde so berichtigt. Nach Stettler ist allerdings die NPP ihrerseits auch mit Recht kritisiert worden. Als korrekturbedĂŒrftig nennt er konkret den Bundesnomismus (E. P. Sanders entfaltet die jĂŒdische Religionsstruktur des Bundesnomismus wie folgt: „1) Gott hat Israel erwĂ€hlt und 2) das Gesetz gegeben. Das Gesetz beinhaltet zweierlei: 3) Gottes Verheißung, an der ErwĂ€hlung festzuhalten, und 4) die Forderung, gehorsam zu sein. 5) Gott belohnt Gehorsam und bestraft Übertretungen. 6) Das Gesetz sieht SĂŒhnmittel vor, und die SĂŒhnung fĂŒhrt 7) zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des BundesverhĂ€ltnisses. 8) All jene, die durch Gehorsam, SĂŒhnung und Gottes Barmherzigkeit innerhalb des Bundes gehalten werden, gehören zur Gruppe derer, die gerettet werden. Eine wichtige Interpretation des ersten und des letzten Punktes besteht darin, daß ErwĂ€hlung und letztliche Errettung nicht als menschliches Werk, sondern als Taten der Barmherzigkeit Gottes verstanden werden.“ In: E.P. Sanders, Paulus und das palĂ€stinensische Judentum, Göttingen 1985, S. 400. Zitiert nach: C. Strecker. „Paulus aus einer ‚neuen Perspektive‘“, Kirche und Israel 11 (1996), S. 3–17, hier S. 7. Original: E.P. Sanders. Paul and Palestinian Judaism, 1977, S. 422. Siehe als komprimierte EinfĂŒhrung und Kritik der NPP auch: Ron Kubsch. Der neue Paulus: Handreichung zur „Neuen Paulusperspektive“, 2017.) , die angeblich soziologische bzw. ekklesiologische Struktur der Rechtfertigungslehre, das soteriologische RechtfertigungsverstĂ€ndnis und das VerhĂ€ltnis von Gesetz und Glaube (S. 23–26). Zur Soteriologie der NPP schreibt er resĂŒmierend:

„Die paulinischen Rechtfertigungsaussagen haben deshalb nicht nur mit der soziologischen bzw. ekklesiologischen Frage der ‚badges of membership‘ zu tun, sondern eminent mit der soteriologischen Frage, wer weshalb Anteil an der ewigen Gottesherrschaft erhĂ€lt (und dadurch Glied im Volk der Gottesherrschaft wird). Bei der Rechtfertigung geht es also ‚um einen endzeitlichen Gerichtsakt‘, sie ‚hat ihren entscheidenden Ort im Endgericht‘. NatĂŒrlich macht es im normalen forensischen Setting keinen Sinn, dass ein Richter seine eigene Gerechtigkeit dem Angeklagten anrechnet, wie N. T. Wright betont. Es ist aber gerade das Ungeheuerliche und nie Dagewesene der paulinischen Rechtfertigungsbotschaft, dass sie besagt, dass der gerechte Gottessohn seine Gerechtigkeit dem Gottlosen schenkt und diesen damit ‚rechtfertigt‘, d. h. gerechtspricht, und ihm damit Heil verschafft. Hier wird das forensisch Übliche völlig auf den Kopf gestellt. Gott selber begeht diesen ‚non-sense‘ (vgl. 1Kor 1,18–25), diesen ‚category mistake‘.“ (S. 25)

Aus der Auseinandersetzung mit der Forschungsgeschichte zieht Stettler drei Folgerungen: Er will klĂ€ren, ob (1) bei Paulus tatsĂ€chlich mehrere sich ausschließende Gerichtskonzeptionen nebeneinanderstehen, ob (2) die Bedeutung von enzyklopĂ€dischen „Frames“ fĂŒr das Sprach- und Textverstehen dazu beitragen kann, das Endgericht bei Paulus systematisch zu rekonstruieren und ob (3) der Stellenwert von Gnade und Toragehorsam im Gericht anders oder genauer bezeichnet werden kann als bisher (S. 44–47).

In Kapitel 2 inspiziert der Autor die These, es gĂ€be bei Paulus verschiedene Gerichtskonzeptionen. So unterscheidet etwa Matthias Konradt zwischen einem „Vernichtungsgericht“, das die UnglĂ€ubigen betreffe, und einem „Beurteilungsgericht“, welches die Christen tangiere (vgl. Gericht und Gemeinde, 2003). Wo Paulus auf das Letztere Bezug nehme, „tue er es nur aus einer bestimmten kontextgebundenen Aussageabsicht heraus und nicht, weil er hier seine theologische Überzeugung wiedergebe. So wende er den Gedanken des Beurteilungsgerichts in 2Kor 5,10 nur innerhalb der Apologie seines Apostolats – und nur darauf bezogen – an“ (S. 49). Das verbreitete Postulat, dass Paulus die feste Erwartung hegte, auch Christen mĂŒssten sich vor Gott als Richter verantworten, lĂ€sst sich nach Konradt „an den Texten nicht verifizieren“ (S. 49). Stettler prĂŒft dann maßgebliche Paulustexte zum „Gericht nach den Werken“ (2Kor 5,10; Röm 14,10c; Röm 2,6–16 u. 1Thess 1,9f.) und kommt zu dem Ergebnis, dass ein die Werke beurteilendes Endgericht die unverzichtbare Grundvoraussetzung der paulinischen Soteriologie ist (vgl. S. 71).

Im Kapitel 3 versucht Stettler, das semantische Frame „Endgericht“ bei Paulus zu rekonstruieren. DafĂŒr erörtert er zunĂ€chst die literaturwissenschaftlichen und linguistischen Grundlagen. Im 20. Jahrhundert wurde auf unterschiedliche Weise versucht (Strukturalismus, Russischer Formalismus, New Criticism, usw.), zu begrĂŒnden, „dass weder die Intention des Autors noch die emotionale Reaktion des Lesers fĂŒr die Interpretation maßgeblich seien, sondern allein der vom Autor losgelöste, ein Eigenleben fĂŒhrende Text mit seinen immanenten Strukturen“ (S. 74). Zur RezeptionsĂ€sthetik (Reader Response Criticism) schreibt Stettler: „Ein literarischer Text hat demnach keine (vom Autor intendierte) Bedeutung in sich selber, sondern die Leser(innen) geben einem Text Bedeutung, indem sie ihre Voraussetzungen an den Text herantragen und mit ihm verbinden“ (S. 75). FĂŒr postmoderne Dekonstruktivisten wie Derrida gibt es ĂŒberhaupt keine beschreibbare Rolle der Texte mehr im Verstehensprozess. „Es gibt keinen Maßstab mehr, an dem man messen kann, ob die Interpretation eines Textes angemessen ist oder nicht. Folglich gibt es auch den feststellbaren Sinn eines Textes nicht mehr“ (S. 76–77). Bemerkenswerterweise ist jedoch die Literaturwissenschaft nicht bei der reinen Leserorientierung stehengeblieben. So weist etwa JĂŒrgen Schutte in seiner EinfĂŒhrung in die Literaturinterpretation auf die zentrale Stellung des Autors hin (vgl. S. 7879, im Text steht versehentlich „EinfĂŒhrung in die Literaturwissenschaft“). Stettler nimmt die „RĂŒckkehr des Autors“, wie sie etwa von Eric D. Hirsch vorbereitet und von Theologen wie Kevin Vanhoozer in Anspruch genommen wurde, auf und verknĂŒpft sie mit der semantischen Theorie nach James Barrs sowie modernen kognitiven AnsĂ€tzen der Semantik. Demnach ergeben sich Bedeutungen nicht nur aus dem unmittelbaren Kontext, sondern vor allem aus den enzyklopĂ€dischen Wissenskonzepten (Frames), auf welche sprachliche Aussagen verweisen. Die kognitive Semantik habe erkannt, „dass die Bedeutung eines Wortes nicht in erster Linie vom unmittelbaren literarischen Kontext, sondern umgekehrt ‚das TextverstĂ€ndnis weitestgehend von der Einsetzung der zugehörigen Szenographie [
] bestimmt wird‘“ (S. 120). Folglich werden wir den verstreuten Aussagen des Apostels zum Endgericht nicht gerecht, wenn wir nur nach ihrer Funktion im engeren Kontext fragen. „Vielmehr sind sie Ausdruck ‚des enzyklopĂ€dischen Wissens‘ des Paulus ĂŒber das Endgericht. Durch seine Anspielungen ‚evoziert‘ Paulus den Frame ‚Endgericht‘ und erwartet von seinen Adressaten, dass sie die Leerstellen entsprechend ausfĂŒllen.“ Paulus setzte demnach „bei seinen Adressaten ein klar umrissenes Vorwissen ĂŒber das Endgericht voraus“ (S. 121).

Die nachfolgende Auswertung der eindeutigsten Gerichtspassagen bringt nach Stettler ein klares Ergebnis hervor: Paulus setzt in all diesen Texten einen einzigen Frame voraus, eine Konzeption vom Endgericht nach den Werken, die weithin konstant ist und einige zentrale Elemente beinhalte, nĂ€mlich: Zeitpunkt des Gerichts, einen Richter, die Gerichteten, die Unparteilichkeit des Gerichts, einen Maßstab, ein Urteil und die entsprechende Vollstreckung sowie einige weniger gewichtige Bestandteile (vgl. S. 143).

Das 4. Kapitel bringt exegetische Vertiefungen zu drei großen Fragen: dem Maßstab des Gerichts (S. 179–206), den Konsequenzen des Gerichts fĂŒr die Christen (S. 207–241) und dem VerhĂ€ltnis von Gericht nach den Werken und Rechtfertigung aus Gnade (S. 242–277). Jesus selber bleibt als der Richter auch der Maßstab des Gerichts, „einerseits in seiner eigenen Liebe und Hingabe bis zum Tod und andererseits in seiner Tora, die die Mosetora vollendet. Die Mosetora bleibt gĂŒltig fĂŒr die Heilsgemeinde des Neuen Bundes aus Juden und Heiden, jedoch nicht nach dem ‚Buchstaben‘, sondern in einem ‚erfĂŒllten‘ Sinn“ (S. 206). Es gibt – so Stettler – bei den Dienern Gottes nach 1. Korinther 3,5–4,5 verschiedene Grade von Einsatz (ÎșÏŒÏ€ÎżÏ‚) und eine unterschiedliche QualitĂ€t des Ergebnisses der Arbeit (áŒ”ÏÎłÎżÎœ). Allein der HERR ist zur Beurteilung dieser Werke und einer „Lohnfestlegung“ berechtigt, die schließlich im Endgericht stattfinden wird (vgl. S. 239). Das Lohnmotiv soll die korinthischen Christen nicht „zu einer rĂŒckschauenden Beurteilung des eignen Lebenswerks bringen, sondern dazu anhalten, wo nötig umzukehren und fortan auf die gute QualitĂ€t ihres Beitrags zum Aufbau der Gemeinde zu achten“ (S. 239–240).

Glaubende sind nach Stettler dem Gericht nach den Werken nicht enthoben. Was sie im Gericht rettet, ist zweierlei: Erstens sind ihnen ihre SĂŒnden vergeben und zweitens sind sie mit dem Heiligen Geist dazu begabt, ein Gott wohlgefĂ€lliges Leben zu fĂŒhren (vgl. S. 276). „Beides, Vergebung und Geist, haben sie aus Gottes Gnade empfangen, aufgrund ihres Glaubens an den gekreuzigten und auferstandenen Gottessohn. Also ist auch das neue Handeln aus dem Geist eine Wirkung des Auferstandenen, eine Wirkung der Gnade. Das neue Handeln ist ganz die Verantwortung des Menschen und zugleich ganz die Wirkung Gottes. Es ist deshalb kein Widerspruch, dass nach Paulus die Rettung und Rechtfertigung im Endgericht einerseits ganz Geschenk, ganz ‚Gnade‘ ist und denen gilt, die glauben, und andererseits eine Antwort auf das Werk der Christen, ihren Glaubensgehorsam“ (S. 276).

Wie aber kann es sein, dass Christen im Gericht bestehen, obwohl sie nicht sĂŒndlos leben? „Obwohl Verharren in SĂŒnde von der Teilhabe am Reich Gottes ausschließt, bedeutet das Vorkommen von SĂŒnde in den Gemeinden nicht, dass diese Glaubenden definitiv des Heils verlustig gegangen wĂ€ren, denn Umkehr und Vergebung ist auch fĂŒr Glaubende möglich. Ohne diese Umkehr gibt es freilich kein Heil“ (S. 276).

Stettler lehnt die klassische reformierte Interpretation von guten Werken als Erweis der Echtheit des Glaubens ab und rechnet mit einem möglichen Heilsverlust durch das Festhalten an der SĂŒnde. Er stimmt der Lehre von der „doppelten Rechtfertigung“, der zufolge die „Anfangsrechtfertigung“ allein aus Glauben geschieht, jedoch in der „Endrechtfertigung“ beim Letzten Gericht die guten Werke (nicht Gesetzeswerke) in irgendeiner Form eine Rolle spielen, im Großen und Ganzen zu (vgl. S. 253). Er denkt hier wohl in den Bahnen, die im Tridentinum als Antwort auf die Reformation vorgezeichnet wurden und die einige protestantische Exegeten (z. B. Adolf Schlatter, Karl Donfried, Kent Yinger, Paul Rainbow, vgl. S. 254) und die meisten Vertreter der NPP Ă€hnlich weitergezeichnet haben. Im Dekret ĂŒber die Rechtfertigung beim Konzil von Trient heißt es im Kapitel 10: „Die so also Gerechtfertigten und zu ‚Freunden Gottes‘ sowie ‚Hausgenossen‘ Gewordenen ‚schreiten von Tugend zu Tugend‘ und ‚werden (wie der Apostel sagt) von Tag zu Tag erneuert‘, indem sie nĂ€mlich die Glieder ihres Fleisches abtöten und sie zu Waffen der Gerechtigkeit machen fĂŒr die Heiligung, durch die Beachtung der Gebote Gottes und der Kirche; in dieser durch Christi Gnade empfangenen Gerechtigkeit wachsen sie 
“ (DS 1535).

„Durch die Gabe des Heiligen Geistes sind die Christen in der Lage, Gott so zu ‚gefallen‘, wie es die Tora vorsieht. Konsequenz dieses ‚Lebens nach dem Geist‘ ist die Rettung im Endgericht. [
] Nach Kol 3,22–24 werden diejenigen, die dem Herrn ungeteilt dienen, (im Gericht) als ‚Vergeltung‘ (áŒ€ÎœÏ„Î±Ï€ÏŒÎŽÎżÏƒÎčς) das (ewige) Erbe empfangen“ (S. 257). WĂ€hrend fĂŒr reformatorisch geprĂ€gtes Denken durch Aussagen wie diese möglicherweise eine Rechtfertigung sola fide und sola gratia preisgegeben wird, „bewegt sich Paulus in Römer 8 offenbar vollkommen im Rahmen seiner Aussagen ĂŒber die Endrechtfertigung aufgrund von Glauben, aus Gnade und durch Christus. [
] Der Heilige Geist ist also die Gabe, die Gott den Christen in ihrer Anfangsrechtfertigung geschenkt hat, und dies durch die den Glauben wirkende Botschaft, nicht aus Werken des Gesetzes, ja, nach 1Kor 6,11 ist es der Geist, der sowohl Rechtfertigung als auch Heiligung bewirkt“ (S. 258). „Somit ist es fĂŒr Paulus kein Widerspruch, wenn er einerseits die Endrechtfertigung als aus Gnade durch Glauben geschehend erwartet und andererseits das ewige Leben als Vergeltung fĂŒr das Handeln aus dem Geist“ (S. 262).

Welche Auswirkungen haben aber Verfehlungen von Christen im Endgericht? Stettler versucht diese Spannung zu lösen, indem er einerseits die Annahme ablehnt, im FrĂŒhen Judentum habe es keine Notwendigkeit des vollstĂ€ndigen Toragehorsams gegeben, sondern nur die Forderung eines auf Gott ausgerichteten Lebens. Diese Annahme lehnt er auch als unpaulinisch ab, da der Apostel Gehorsam gegenĂŒber dem „ganzen Gesetz“ einfordert (Gal 5,3, vgl. S. 255). Dennoch dĂŒrfe Paulus nicht so verstanden werden, als sei SĂŒndlosigkeit eine Vorbedingung fĂŒr das ewige Leben. Denn mehrere Texte „zeigen klar, dass fĂŒr Paulus nicht das Vorkommen von SĂŒnde an sich ein Problem fĂŒr das Endgericht darstellt, sondern ein unbußfertiges Verharren in SĂŒnde [
] Die ewige Rettung (im Endgericht!) hĂ€ngt also direkt mit der Umkehrbereitschaft der Glaubenden zusammen“ (S. 267). Ein Christ lebt im Geist, wenn auch nur unvollkommen. Stettler geht sogar davon aus, dass GlĂ€ubige errettet werden, wenn kein positiver Gehorsam erkennbar ist. Er formuliert:

„Paulus hat offensichtlich gelehrt, dass jemand im Extremfall sogar dann gerettet werden kann, wenn er zwar keine unvergebenen SĂŒnden (vgl. 1Kor 6,9f.), aber auch keinen positiven Gehorsam vorzuzeigen hat (1Kor 3,15), also keine noch so geartete ErfĂŒllung des Liebesgebots, keine Frucht des Geistes. Die Rettung geschieht dann, wie wir oben aufgrund anderer Aussagen des 1. Korintherbriefs festgestellt haben, allein aufgrund des Vertrauens einer Person auf das Rettungswerk Jesu Christi in seinem Tod und seiner Auferstehung und aufgrund der dadurch erfahrenen SĂŒndenvergebung. Rechtfertigung geschieht also nie aufgrund des Glaubensgehorsams oder aufgrund der durch Gottes Gnade gewirkten Werke, sondern allein aus Glauben im Sinne eines vertrauenden Sich-zu-eigen-Machens von Christi Heilswerk.

Die Aussage, dass im Endgericht ein Christ nicht aufgrund seines Gehorsams gerechtfertigt wird, wird auch bestĂ€tigt durch den Umgang des Paulus mit seinen Gemeinden. Paulus ist sich nicht nur der in den Gemeinden vorhandenen Frucht des Geistes bewusst, die er unumschrĂ€nkt loben kann, sondern auch der immer noch vorhandenen SĂŒnde von Christen. Die ParĂ€nese seiner Briefe tritt auf weite Strecken der ChristensĂŒnde entgegen und macht ohne die faktische Existenz von SĂŒnde in den Gemeinden keinen Sinn. Paulus erklĂ€rt das Vorkommen von SĂŒnde nach der Taufe mit dem Kampf zwischen dem Geist Gottes und dem noch nicht erneuerten Leib, dem ‚Fleisch‘, dessen Begierden dem Geist Gottes entgegenstehen.“ (S. 240–241)

Wenn Christian Stettler an anderer Stelle behauptet, dass „Christen im Endgericht aufgrund ihrer Werke gerettet und gerechtfertigt werden“ (S. 276, vgl. S. 253), zeigt sich hier m. E. eine gewisse Spannung, die sich auch nicht dadurch auflösen lĂ€sst, dass man die guten Werke als Folge oder Wirkung des Glaubens deutet (vgl. S. 254–255) und darauf beharrt, dass diese nicht mit SĂŒndlosigkeit in Verbindung gebracht werden dĂŒrfen (vgl. S. 276).

Die AnhĂ€nge zur Untersuchung enthalten die framesemantische Analyse der paulinischen Aussagen zum Endgericht, den Inventar des Frame „Endgericht“ bei Paulus, den Inventar zum proleptischen Gerichts- und Rettungshandeln Gottes sowie eine Liste der mit dem Frame „Endgericht“ verbundenen Frames.

Christian Stettler hat mit Das Endgericht bei Paulus eine grundsolide Untersuchung vorgelegt, die das Studium von Soteriologie und Eschatologie bei Paulus stimuliert. Sein VerstĂ€ndnis der doppelten Rechtfertigung (als Anfangsrechtfertigung und Endrechtfertigung) und der Stellung der guten Werke im Gericht ĂŒberzeugt mich gleichwohl nicht. Hier finde ich etwa die exegetischen Untersuchungen von Kevin W. McFadden, die Stettler durchaus wĂŒrdigt (vgl. S. 42–44), ĂŒberzeugender. McFadden wurde 2013 unter dem Neutestamentler Thomas Schreiner zum Thema Judgment According to Works in Romans: The Meaning and Function of Divine Judgment in Paul’s Most Important Letter (Fortress Press, 2013) promoviert. Seiner Auffassung nach ist die Rechtfertigung durch den SĂŒhnetod von Jesus Christus, die (instrumental) durch den Glauben empfangen wird, ein „Gegenentwurf“ zum Gericht nach den Werken. „Weil das Kreuz Christi zur ErfĂŒllung des Gesetzes durch den Geist fĂŒhrt, sind Werke ein notwendiger und wichtiger Faktor fĂŒr das endgĂŒltige Gericht. Gleichwohl ist das Ergebnis dieses Gerichts bereits durch das Kreuz Christi garantiert. FĂŒr Paulus sind der Grund der gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen Rechtfertigung letztlich derselbe – das rettende Werk Gottes in Christus“ (Judgment According to Works in Romans, S. 137). (Ich empfehle außerdem das Kapitel „Justification and the Final Judgment“ in: J. V. Fesko, Justification, Phillipsburg (New Jersey): P & R, 2008, S. 299–311.)  Diese Sichtweise des Endgerichts streitet den Wert von guten Werken nicht ab. Im Gegenteil: Sie kann darauf bestehen, dass ein guter Baum gute FrĂŒchte hervorbringt (vgl. Mt 12,33). Allerdings bleibt im letzten Gericht allein das Erlösungswerk von Jesus Christus am Kreuz Grund der Rechtfertigung. „Die Werke der Christen, die im Endgericht Thema sind, versteht McFadden in klassisch reformierter Weise als ‚evidence‘ der Rechtfertigung und Geistbegabung der Christen“ (S. 44). McFadden selbst schreibt: „Paulus begrĂŒndet, dass Christen dem Herrn in ihren Werken gefallen mĂŒssen, aber dass ihre guten Werke die grundlegendere Tatsache beweisen, dass Gott sie in Christus angenommen hat und sie gewiss im Endgericht bestehen werden (Röm 14,1–9)“ (Judgment According to Works in Romans, S. 163). Das passt auch besser zu den neutestamentlichen Befunden, die von einer prĂ€sentischen Erlösung sprechen.

Johannes kann ja durchaus schreiben, dass wir durch den Glauben schon jetzt am ewigen Leben teilhaben (vgl. Joh 3,36; Joh 5,24; 1Joh 5,13). Auch der Epheserbrief beleuchtet unsere Erlösung nicht als eine bevorstehende Möglichkeit, auf die sich der treue Christ zubewegt, sondern als ein bereits empfangenes Geschenk, das ihn zu guten Werken motiviert: „Denn aus Gnade seid ihr selig geworden durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es, nicht aus Werken, damit sich nicht jemand rĂŒhme (Eph 2,8–9, vgl. a. 2,4–7.10, 2Tim 1,9).

Dem Exegeten Christian Stettler liegt viel daran, die Spannung zwischen einer gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen Rechtfertigung nicht vorschnell zugunsten einer systematischen Auskunft einzuebnen. Er will jene Texte ernst nehmen, die von einer noch ausstehenden Seligkeit in Christus sprechen. Das ist ihm hoch anzurechnen. Meiner Meinung nach ist es allerdings McFadden gelungen, diese Heilsverheißungen mit einer Errettung „allein aus Glauben“ in Einklang zu bringen, wenn er die Werke als Erweise („evidence“) oder Frucht des Glaubens versteht. Mit der Offenbarung der Gerechtigkeit Gottes in Jesus Christus gibt es „einen alternativen Grund der Rechtfertigung – nicht Gehorsam gegenĂŒber dem Gesetz (3,20.21), sondern Glauben (3,22), Gnade (3,24a) und das Kreuz von Jesus Christus (3,24b–26). Dies ist die gute Nachricht gemĂ€ĂŸ Paulus – Erlösung vom endgĂŒltigen Gericht Gottes durch Christus (5,1.9–10; 8,33–34)“ (Rudiment According to Works in Romans, S. 156).

Obwohl ich manche Befunde zum Endgericht anders interpretiere, empfehle ich die BeschĂ€ftigung mit der Studie gern. Christian Stettler liefert einen substantiellen, deutschsprachigen Beitrag zur aktuellen Debatte um die angemessene Paulusdeutung. Das Endgericht bei Paulus wird gewiss in weiteren Studien zur Theologie des Apostels BerĂŒcksichtigung finden.

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