Das Berufungsgericht Helsinki urteilt morgen, dem 14. November 2023, im Fall gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola. Beide standen wegen ihrer christlich geprägten Aussagen zu Ehe und Sexualität Ende August und Anfang September vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen „Hassrede“ vor. Die Gerichtsverhandlung im August fand vor dem Berufungsgericht statt, nachdem die Staatsanwaltschaft in Berufung ging als Räsänen im März 2022 vom Bezirksgericht einstimmig freigesprochen wurde.
Räsänen, finnische Parlamentarierin und ehemalige Innenministerin, hatte ihre Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik 2019 in einem Tweet und einer Radiodiskussion sowie einem kirchlichen Büchlein von 2004 geäußert. Bischof Pohjola ist wegen der Veröffentlichung von Räsänens Büchlein angeklagt. Der Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Lage der Meinungsfreiheit in Finnland und Europa zum Ausdruck.
“In einer freien Gesellschaft sollte es jedem erlaubt sein, seine Überzeugungen friedlich und ohne Angst vor Strafverfolgung zu teilen. Das ist die Grundlage einer freien und demokratischen Gesellschaft. Wir hoffen, dass das Berufungsgericht in Helsinki diese Grundfreiheit aufrechterhalten wird, indem es den Freispruch von Räsänen durch das Bezirksgericht im vergangenen Jahr bestätigt. Die Kriminalisierung von Äußerungen durch so genannte ‘Hassreden’-Gesetze unterdrückt wichtige öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar”, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, der Teil von Räsänens Verteidigungsteam ist.
Mehr Informationen hier: adfinternational.org.