Brief an die Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing:
Sehr geehrte Frau Bätzing,
am Donnerstag, den 24.04.2008, sollen Sie im Bundestag über die Gesetzesnovellierung des §1666, BGB abstimmen. Diese Novellierung wird den Kindern, die von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden, leider nicht helfen. Bereits in der Begründung heißt es, dass die Jugendämter und Familiengerichte die jetzigen Gesetze nicht ausreichend umgesetzt haben. Durch die beispielhafte Aufzählung der Eingriffsmöglichkeiten (§ 1666 Absatz 3 BGB) soll dem nun abgeholfen werden. Da die Familiengerichte bereits nach jetziger Gesetzeslage früher eingeschaltet und tätig werden, ist keine Gesetzesänderung nötig.
Warum also diese Novellierung? Sie schwächt unberechtigterweise das Recht der Eltern, so wie es Artikel 6 GG vorsieht, indem das Tatbestandsmerkmal des »elterlichen Erziehungsversagens« in der Generalnorm des § 1666 BGB Absatz 1, entfällt. Durch die Orientierung ausschließlich am »Kindeswohl« wird im Zweifel die Beweislast umgekehrt. Jetzt müssen Eltern vor dem Gericht begründen und beweisen, dass sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen haben, das Erziehungsgrundrecht wird in das Ermessen des Richters oder der Jugendämter gestellt. Damit wird faktisch erreicht, was mit der Aufnahme von eigenen »Kinderrechten« in das Grundgesetz erreicht werden sollte. Eltern sollen nun ihre Kinder in dem Sinne erziehen müssen, wie der Staat und seine Instanzen das Wohl des Kindes interpretieren.
Deshalb bitte ich Sie, am Donnerstag gegen diese Novellierung zu stimmen. Das »gut austarierte Verhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Eltern einerseits und den Aufsichts- und Interventionsmöglichkeiten des Staates andererseits« darf nicht eindeutig zugunsten des Staates verschoben werden. Sollte dies dennoch stattfinden, weil der ideologische Druck der zuständigen Regierungsmitglieder größer ist, als die sachliche Einsicht in die Wirklichkeit von Familien, ist mit einer Flut von Klagen verängstigter und besorgter Eltern zu rechnen.
Mit herzlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis,
Ihr Ron Kubsch
Meine Meinung ist:
1.
Leider hat Herr Ron Kubsch recht:
Eltern müssen vor dem Gericht begründen und beweisen, dass sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen haben.
https://www.facebook.com/markus.jesgarz.3/posts/pfbid02UGdkgdnR1UPyRSmCPVZFXSH9zGM8ymgHTX1tRqZnxfsrcKHPogSpRm6xMKDikbAjl
2.
Leider ist das Verhalten vieler Mitarbeiter vom Jugendamt moralisch verdorben.
Meine Meinung ist:
1.
Leider ist das Verhalten des Jugendamtes oft sehr autoritär.
https://www.facebook.com/markus.jesgarz.3/posts/pfbid02U6UkPVWgBxLNrvTcpiZ7QjCVeLo4ZYm1Nfuq6b5xyF4pcYx1nVrYDhmiTWR7q23ul?comment_id=1102752557060248
2.
Leider hat Herr Heinz Buschkowsky recht:
Leider betreiben die freien Träger oft Missbrauch!
Meine Meinung ist:
1.
Leider werden in Deutschland die Grundrechte auf Schutz der Familie unterminiert.
https://www.facebook.com/markus.jesgarz.3/posts/pfbid0QYqZUKtKLqarSF2suo9sV4w9F7m8a6Xaw4AtE78FfzmYmyQgz7ZKXmLjEJDU781ul?comment_id=488724559991824
2.
Zum Glück verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Rechtsbruch der Gerichte in Deutschland hinsichtlich der Grundrechte auf Schutz der Familie.
Meine Meinung ist:
1.
Leider helfen die Jugendämter oft nicht den Eltern, bei denen elterliches Erziehungsversagen vorliegt.
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2.
Leider leiden oft die vernachlässigten Kinder, weil das Jugendamt nicht auf den Willen der Kinder eingeht.