Stilles Gebet als „Gedankenverbrechen”

In Großbritannien wurden mehrere Menschen festgenommen, weil sie „möglicherweise“ gebetet haben. ADF International informiert darüber, dass Vaughan-Spruce still und allein auf der Straße in der Nähe einer lokalen Abtreibungseinrichtung in Birmingham (UK) stand. Nachdem die Polizeibeamten sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: „Ich bete möglicherweise in Gedanken.“ Daraufhin durchsuchte die Polizei ihren Körper sowie ihre Haare und führte sie ab. Das Video der Festnahme ging auf Twitter viral (siehe hier).

Ein zweiter Fall fand in Bournemouth (UK) statt. Dort wurde Adam Smith-Connor, der still „für seinen verstorbenen Sohn“ betete, festgenommen. Sowohl Vaughan-Spruce, als auch Smith-Connor handelten im Einklang mit Grundrechten und selbst örtlichen Vorschriften, da sie nur still standen und nicht protestierten.

„Es ist schrecklich und falsch, dass ich durchsucht, verhaftet, verhört und angeklagt wurde, nur weil ich in Gedanken gebetet habe. Zensurzonen sollen Belästigung verbieten. Aber Belästigung ist bereits illegal. Niemand sollte je belästigt werden. Was ich gemacht habe, war das Gegenteil von verletzend – ich habe einfach nur meine Gedankenfreiheit ausgeübt“, sagte Isabel Vaughan-Spruce nach ihrer Verhaftung.

Zensurzonen wie in Birmingham verbieten allen Menschen „Handlungen die als Zustimmung oder Ablehnung“ in Bezug auf Abtreibung wirken könnten. Das schließt auch „Gebet und Beratung“ ein.

Die deutsche Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte vor kurzem an, sie arbeite „mit Hochdruck“ an ähnlichen Zensurzonen. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. Schon seit längerem fordern Politiker wie beispielsweise Katja Mast (SPD) die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen.

„Niemand sollte für seine Gedanken oder Meinungen festgenommen werden. Ganz egal wie man zum Thema Abtreibung steht, wir sollten uns einig sein, dass die Freiheit der eigenen Gedanken unverletzlich ist. Wer stilles Gebet verbietet, klagt Menschen wegen „Gedankenverbrechen“ an. Mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist das nicht vereinbar“, stellte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Abteilungsleiter bei ADF International, fest.

Ludwig Brühl, Sprecher für ADF International, sagte: „Die Gedanken sind frei und das sollen sie auch bleiben. Wer wissen will, wohin die Pläne der Bundesregierung in Bezug auf Zensurzonen führen, muss auf das Vereinigte Königreich blicken. Zensurzonen verbieten das freie Denken, das freie Reden und das freie Beten. Deswegen haben sie in Deutschland keinen Platz.“

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