Eltern haben ein Recht auf Homeschooling

„Bereits 2007 wurde die Bundesrepublik von den Vereinten Nationen dafür gerügt. Ihre noch aus der NS-Zeit stammende Auslegung der Schulpflicht als Schulzwang sei mit internationalen Abkommen nicht vereinbar. Die Abkommen sähen Alternativen wie Fern- und Hausunterricht vor. Vor allem aber liege die Entscheidung darüber, ob die Kinder zur Schule gehen sollen oder nicht, bei den Eltern – nicht beim Staat“ (Philip Kovce, Die Schulpflicht gehört abgeschafft!, DLF Kultur vom 01.08.2017).

Der Philosoph Sebastian Ostritsch geht aktuell der Frage nach, ob es nicht rechts-konformer und klüger wäre, den Schulzwang aufzugeben. 

In der Tat spricht viel dafür, dass sogenanntes Homeschooling nicht nur in Zeiten des staatlichen Scheiterns, sondern ganz grundsätzlich ein Recht der Eltern ist, das der Staat nicht missachten darf. Dafür spricht auch Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Ein erstaunlicher Satz, haben wir es hier doch offenbar mit einer geradezu paradoxen Bezugnahme des positiven Rechts auf etwas zu tun, das ihm als natürliches Recht vorausgeht.

Die Rede vom Naturrecht sorgt in Deutschland in der Regel für hochgezogene Augenbrauen. Zudem dürften viele hierzulande auch der Forderung nach einem staatlichen Recht auf Hausunterricht mit feindseliger Skepsis begegnen. Klingt das alles doch verdächtig nach anarcho-libertären Positionen, wie man sie vor allem aus amerikanischen Diskussionen zu kennen meint. Während aber der Libertarismus eine radikal individualistische Philosophie ist, gilt dies für das Naturrecht in seiner klassischen Form, wie sie etwa Thomas von Aquin ausgearbeitet hat, keineswegs.

Der Grundgedanke des Naturrechts basiert schlicht darauf, dass es bestimmte Neigungen, Tendenzen und Verhaltensweisen gibt, die dem menschlichen Wesen – seiner Natur – zuträglich und andere, die ihm abträglich sind. Zur Natur des Menschen, seinem Wesen, gehören aber eben nicht nur animalische Triebe wie der zur Selbsterhaltung, sondern auch das Streben nach höheren, gemeinschaftlichen Gütern. Dazu zählen insbesondere das Leben in einer Familie sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft.

Mehr: www.welt.de.

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3 Kommentare
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S. G.
1 Jahr zuvor

He. Ostritsch ist kein Professor. Dies hat die Welt fälschlicherweise geschrieben. Er selbst hat dies auf Twitter berichtigt.

Markus Jesgarz
1 Jahr zuvor

Meine Meinung ist:
1.
Die Bundesländer in Deutschland müssen sich ausreichend an den Kosten für die Unterhaltung der Schulgebäude, Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen von Privatschulen beteiligen.
https://www.facebook.com/markus.jesgarz.3/posts/pfbid0vKBQeCqJTqmdUg27noF3KAhv8DAsGVQfhwHTW9HsQmwbWHUgnovTy43ZssKatyUEl
2.
Den Schulzwang aufzugeben ist klüger.

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