Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen denkbar

Die Ampel hatte versprochen, sich mit dem rechtlichen Status von Schwangerschaftsabbrüchen zu befassen. Dafür setzte sie eine Kommission ein. Die legt nun Empfehlungen vor. Abtreibungen sollen nach Auffassung dieser Kommission künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein. Das berichtet DER SPIEGEL unter Berufung auf den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der kommenden Montag vorgestellt werden soll. Die FAZ schreibt

Darin heißt es laut Magazin, dass die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft nicht haltbar sei. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand. Sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollten Abbrüche laut Kommission hingegen weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation.

Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Vertreter aus Kirche, Staat und Gesellschaft haben sich irritiert bis ablehnend zu den an das Magazin DER SPIEGEL durchgestochenen Empfehlungen geäußert, berichtet DIE TAGESPOST:

Berlins Erzbischof Heiner Koch, der die Familien-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz leitet, sagte der Katholischen Nachrichtenagentur KNA, „die bestehende Regelung hält sowohl die Not und Sorge der Mutter als auch Schutz des Kindes hoch. Das durch eine Neuregelung zu gefährden, halt ich für sehr problematisch“. Er hoffe, dass die Politik bei dem Thema sehr bedacht vorgehe. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ja eindeutig: Es nimmt die Gesellschaft und den Staat in die Pflicht, das ungeborene Leben zu schützen. Insofern muss erstmal der Nachweis geführt werden, wie das ohne Strafrecht in verfassungskonformer Weise sichergestellt werden kann“, betonte Koch.

Ähnliche Beiträge:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

2 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments
FrankS
8 Monate zuvor

Aus Sicht der Ampel spricht vermutlich kaum etwas dafür, Abtreibungen weiterhin als illegal einzustufen. Lieber nimmt man eine solche Einstufung für Menschen vor, die sicht- oder erkennbar für ein Umdenken der werdenden Mütter beten.

p.s. Das Bearbeiten von Posts ist jetzt umständlicher. Ich konnte nicht nur einen Fehler korrigieren, sondern musste mehr ändern, damit die Meldung „doppel Post“ nicht kommt.

Last edited 8 Monate zuvor by FrankS
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner