Autorenname: Ron

Religionsmonitor 2023

Christian Geyer hat für die FAZ den Religionsmonitor 2023 der Bertelsmann Stiftung bissig kommentiert. Die große Einsicht, dass es die Religion auch ohne Kirche gebe, ist ja wirklich nicht neu: Der Glaubenssatz ist ein alter Hut: „‚Jesus ja, Kirche nein‘  hat schon in den Siebzigern die Kirchentage in Erregung versetzt. Walter Kasper legte unter diesem Titel seinerzeit zusammen mit Jürgen Moltmann eine theologische Meditation vor, die Maßstäbe der Unterscheidung entwickelt, welche dem Religionsmonitor leider nicht zu Gebote stehen, wenn er dieselbe Frage ein halbes Jahrhundert später als topaktuell verkauft.“ 

Nicht immer möchte ich Geyer folgen. Aber dieser Abschnitt ist grandios (FAZ, 19.12.2022, Nr. 295, S. 9): 

„Man kann auch ohne Kirche Christ sein“: Im Religionsmonitor bleibt diese Aussage ein diffuser Glaubenssatz, me­thodisch nicht weiter befragt. Damit entfällt die Frage nach der Wahrheit der Religionen, wie um ein Partygespräch nicht rechthaberisch stören zu wollen. In seinem Buch „Religion und Pluralität“ schreibt der Münchner Religionsphilosoph Sebastian Gäb: „Die Re­geln guten Benehmens auf einer Party sind nicht die des richtigen Denkens. Die Frage nach der Wahrheit der Religionen ist zu wichtig – es hängt zu viel von ihr ab, als dass man sie aus Taktgefühl unter den Tisch kehren sollte.“ Als Nachtrag für das Forschungsprogramm der Bertelsmann Stiftung kein verkehrter Hinweis.

Ursula von der Leyen will Rechte der LGBTIQ+-Community europaweit stärken

Einige Mitgliedstaaten der EU könnten sich bald gezwungen sehen, die Rechtsfolgen aus Leihmutterschaft und der Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare auch dann zu akzeptieren, wenn beides in ihrer eigenen Rechtsordnung nicht verankert ist. Darauf zielt eine Initiative der EU-Kommission, mit der die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisiert werden sollen. Ein entsprechender Vorschlag wurde von der EU-Kommission kürzlich angenommen.

Die Initiative begründet die Regelung mit dem Rechtsschutz der Kinder. Eigentlich geht es darum, die Rechte von Schwulen, Lesben, Trans-, Bi- und Intersexuellen zu supporten. Der Hauptanwendungsbereich der angestrebten Verordnung wird die Anerkennung der Elternschaft durch Leihmutterschaft und „Ehe für alle“ sein.

Stephan Baier kommentiert für DIE TAGESPOST (15.12.2022, S. 8):

Leihmutterschaft ist in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten aus gutem Grund verboten. Sie beruht auf der Instrumentalisierung und Ausbeutung armer Frauen durch reiche Paare sowie auf der Missachtung der Würde des Kindes. Auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare ist längst nicht in allen EU-Mitgliedstaaten legalisiert. Ebenfalls aus guten Gründen, denn die These, dass Kinder sowohl Mutter als auch Vater – also weibliches und männliches Gegenüber – brauchen, ist erfahrungsgesättigtes Wissen und keineswegs durch irgendwelche Wissenschaften widerlegt.

Über solche Erwägungen setzt sich die EU-Kommission nun ebenso hinweg wie über das Recht der EU-Mitgliedstaaten, das Personenstandsrecht zu regeln. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gab bereits 2020 die Parole aus: „Wenn Sie in einem Land Eltern sind, sind Sie in jedem Land Eltern.“ Ausdrücklich bekannte sie sich in diesem Zusammenhang zur „Stärkung der LGBTIQ-Rechte“. Es geht ihr also gar nicht um das Kindeswohl, wie die EU-Kommission jetzt behauptet, sondern um die Interessen der LGBTIQ-Community. Wenn die EU-Kommission mit ihrem Plan durchkommt, kann jeder EU-Bürger das Verbot der Leihmutterschaft in seinem Heimatstaat unterlaufen, indem er befristet in einem „liberaleren“ EU-Staat Wohnsitz nimmt. Jedes homosexuelle Paar kann dann Kinder adoptieren, indem es sich befristet andernorts wohnhaft meldet.

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Georg Weigel kritisiert Synodalen Weg scharf

Der katholische Gesellschaftsanalyst Georg Weigel hat kürzlich den Synodalen Weg der Katholischen Kirche in Deutschland scharf kritisiert. Ausgehend vom Zweiten Vatikanischen Konzil (hier besonders die Offenbarungslehre „Dei Verbum“) stellt er fest, dass die göttliche Offenbarung durch die Brille des Zeitgeistes gedeutet wird. Die Besonderheiten des Konzils sollen an dieser Stelle nicht verhandelt werden. Der Kritik Weigels am deutschen Sonderweg ist aus protestantischer Perspektive zuzustimmen. Er schreibt (Die Tagespost, 15.12.2022, S. 9):

„Dei Verbum“ lehrte auch, dass Gottes Offenbarung in Jesus Christus vollendet wurde. Katholiken ergründen kontinuierlich die Tiefen dieser Offenbarung und ihrer Bedeutung und so wächst unser christliches Verständnis. Doch jeder historische Moment wird von der Offenbarung bewertet. Die Offenbarung wird nicht von den „Zeichen der Zeit“ bewertet.

Oder, um die Dinge so einfach wie möglich darzustellen: Gott weiß besser als wir, was zum Glück, zum Gedeihen und schließlich zur Seligkeit des Menschen beiträgt. Die „Zeichen der Zeit“ mögen uns helfen, besser zu erfassen, was Gott in der Schrift und der Überlieferung gesagt hat. Doch wenn die „Zeichen der Zeit“ , zum Beispiel die Gender-Ideologie, dem widersprechen, was Gott über unsere Natur und unsere Bestimmung offenbart hat, dann liegen die „Zeichen der Zeit“ schief, nicht das Wort Gottes.

Die Dokumente des deutschen „Synodalen Wegs“ – oft in nervtötendem Soziologen-Kauderwelsch mit einem dünnen Überzug von religiöser Sprache formuliert – leugnen all dies im Wesentlichen. Das Fazit Weigels: „Der deutsche Synodale Weg erkennt ‚den überlieferten Glauben, der den Heiligen ein für allemal anvertraut ist‘ (Judasbrief 1,3) nicht an“.

Gute und schlechte Einheit

Gemeinsame Sache für Jesus und sein Evangelium zu machen, hat eine lange und bewegte Geschichte. Heute kämpfen viele Konfessionen, Denominationen und Gemeinden darum, die Einheit in Christus aufrechtzuerhalten. Druck von innen und außen führt trotzdem manchmal zu Spaltungen in Fragen von entscheidender Bedeutung. Kanishka Raffel, der anglikanische Erzbischof von Sydney (Australien), hat deshalb ein paar kernige und hilfreich Grundsätze zur christlichen Einheit formuliert. Unter anderem sagt er: 

Christliche Einheit wurzelt in einer gemeinsamen Erfahrung der Gnade Gottes in Jesus und seinem Evangelium. Sie kommt in einem gemeinsamen Muster von „Lehre und Leben“ zum Ausdruck. Sie ist eine durch das Evangelium gegebene Gabe, die in demütiger Abhängigkeit von Gottes Geist bewahrt und gefördert werden muss – und all das im Vertrauen auf Jesus, der seine Gemeinde durch sein kraftvolles und lebenspendendes Wort regiert, leitet und baut.

Mehr: www.evangelium21.net.

Bullinger: Ein Lob auf die Ehe

Heinrich Bullinger lobt die Institution der Ehe in den höchsten Tönen (Schriften, Bd. 3, 418):

[Der Apostel Paulus mahnt], die Ehe stehe bei allen, nämlich: allen Völkern, in Ehren. Man findet nämlich nur ganz wenige Völker, die die Ehe nicht überaus gelobt haben. Xenophon ist der Meinung, dass sich unter allen Einrichtungen Gottes kaum eine schönere und nützlichere als die Ehe finden lasse. Musonius, Hierokles und andere Weise des Altertums halten die Ehe für so notwendig für ein gutes und angenehmes Leben, dass das menschliche Leben außerhalb der Ehe mangelhaft zu sein scheint. Sie sind der Meinung, dass das Böse und Beschwerliche in der Ehe nicht aus der Ehe selbst, sondern von den Eheleuten komme.

Die Ehe ist nämlich gut, aber viele gehen mit diesem Gut nicht recht um und erleiden deshalb die verdiente Strafe für ihren Missbrauch. Wer wüsste nicht, dass das Böse, das aus Trunkenheit entsteht, nicht auf den Wein zurückzuführen ist, der eine zuträgliche Schöpfung Gottes ist, sondern vielmehr auf das übermäßige Trinken und die böse Begierde des Menschen, der diese gute Schöpfung Gottes missbraucht? Der Herr sagt im Evangelium [Mt 15,11.18]: „Was aus dem Herzen des Menschen herauskommt, verunreinigt ihn, nicht was in den Mund hineinkommt.“ Hierauf zielt auch Paulus, der Apostel Christi, ab, wenn er der Ehe heilende Wirkung zuschreibt.

Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder

Während sich das Phänomen der Geschlechtsdysphorie und Transsexualität in der amerikanischen Jugend weiter ausbreitet, gibt es gleichzeitig einen verwandten, aber viel weniger beachteten Trend: Neue Studien zeigen, dass die „Detransitioner“-Bewegung weitaus größer ist, als gemeinhin angenommen wird, und dass die Detransitionsrate in Teilen vielleicht bei fast 30 Prozent liegt (vgl. dazu hier).

In Deutschland soll freilich durch das Selbstbestimmungsgesetz die Personenstandsänderung deutlich erleichtert werden. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirbt etwa leidenschaftlich für neue Regelungen

Wir wollen nicht tatenlos zusehen, sondern stoßen eine grundlegende Reform an. Mit einem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir die persönliche Freiheit zum Leitbild machen und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt trans- und intergeschlechtliche Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwer zu machen.

Problemfelder, von denen es sehr viele gibt, werden von solchen Initiativen ausgeblendet. Dankenswerter Weise werden einige Probleme von der Aktion Ehe & Familie – DemoFürAlle in dem Positionspapier „Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder“ angesprochen. Das Positionspapier bietet eine wissenschaftlich fundierte und umfassende Analyse der zu erwartenden negativen Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Zentrales Argument ist die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, die mitten in der Pubertät mit ihrem Geschlecht hadern. Durch eine voraussetzungslose Personenstandsänderung, wie sie das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, würden sie zu weiterführenden medizinischen Maßnahmen verleitet: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormonpräparate und Operationen rufen Nebenwirkungen und irreversible Folgeschäden hervor, die im Erwachsenenalter oft bitter bereut werden.

Außerdem würden mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Schutzräume für Frauen und Mädchen faktisch abgeschafft. Der voraussetzungslose Geschlechtswechsel könnte vorsätzlich auch mißbräuchlich von männlichen Straftätern für sexuelle Übergriffe genutzt werden. Die Verfolgung solcher Straftaten würde zudem durch das geplante Offenbarungsverbot des Personenstandswechsels noch massiv erschwert.

Hedwig v. Beverfoerde, Sprecherin von DemoFürAlle, erklärt dazu:

Es ist gut, daß in der medialen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz mehr und mehr Stimmen qualifizierte Kritik üben. Allerdings werden noch immer wichtige Fakten verschwiegen: Etwa dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Kinder, die sich unvermittelt als Transgender outen, sprunghaft angestiegen ist. Vor allem Mädchen sind betroffen. Das Selbstbestimmungsgesetz würde diese besorgniserregende Entwicklung weiter anheizen. Unser Positionspapier schließt diese Informationslücke zum richtigen Zeitpunkt: Es soll den Bundestagsabgeordneten einen Überblick über die gefährlichen Folgen dieses neuen Gesetzes verschaffen und sie überzeugen, dagegen zu stimmen.

Jüngsten Medienberichten zufolge soll ein Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im ersten Quartal 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Laut dem Eckpunktepapier, das die Bundesregierung im Juni 2022, veröffentlichte, soll das Selbstbestimmungsgesetz Kindern ab 14 Jahren ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag in amtlichen Dokumenten zu ändern – mittels Selbstauskunft auf dem Standesamt, und notfalls mit Hilfe von Familiengerichten gegen den Willen ihrer Eltern.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: Positionspapier_DemoFuerAlle_SBG.pdf.

EctoLife

Manchmal sind allein die Phantasien unerträglich. Da hilft dann auch die Klimaneutralität nicht mehr weiter.

Jesus als Weltenrichter

Der 2. Thessalonicherbrief kündigt in 1,8 das Endgericht an. Ich zitierte den Vers mal im Zusammenhang nach der NGÜ (1,6–10):

Denn so wahr Gott gerecht ist: Er wird jedem das geben, was er verdient hat. Über die, die euch jetzt Leiden bereiten, wird er Leiden verhängen; euch hingegen, die ihr jetzt zu leiden habt, wird er zusammen mit uns von aller Not befreien. Das wird geschehen, wenn Jesus, der Herr, mit seinen mächtigen Engeln vom Himmel her in loderndem Feuer erscheint. Er wird die zur Rechenschaft ziehen, die Gott nicht als Gott anerkennen und nicht bereit sind, das Evangelium von Jesus, unserem Herrn, anzunehmen. Die Strafe, die diese Menschen erhalten, wird ewiges Verderben sein, sodass sie für immer vom Herrn und von seiner Macht und Herrlichkeit getrennt sind. Ja, so wird es an jenem Tag sein, wenn er kommt, um für sein Handeln an denen, die zu seinem heiligen Volk gehören, geehrt zu werden, um bewundert zu werden für sein Wirken an allen, die zum Glauben gekommen sind. Auch ihr gehört dazu, denn ihr habt das, was wir euch bezeugt haben, im Glauben angenommen.

Drei kurze Gedanken dazu:

Dass Jesus, der Herr, das Gericht mit seinen mächtigen Engeln selbst vollziehen wird, belegt erstens, dass für den Apostel Paulus Christus tatsächlich Gott ist. Denn Gott allein steht es zu, dieses letzte untrügliche und unwiderrufliche Urteil über Menschen zu sprechen (vgl. 5Mose 32,35; Ps 94,1; Röm 12,19; Hebr 10,30–31).

Deutlich wird zweitens, dass Christus, der das Licht der Welt ist und Kinder des Lichts erweckt (vgl. Joh 8,12; Joh 12,36), eines Tages mit brennendem Feuer kommen wird, um das Richteramt wahrzunehmen. Jesus ist nicht nur Friedensstifter, sondern auch Weltenrichter. Er wird jene, die seine Gnade und seine rettende Gerechtigkeit verschmäht haben, ihrer eigenen Gerechtigkeit zuführen. So, wie es schon der Prophet Jesaja angekündigt hat: „Denn siehe, der HERR wird kommen mit Feuer und seine Wagen wie ein Wetter, dass er vergelte im Grimm seines Zorns und mit Schelten in Feuerflammen“ (Jes 66,15). Gottes Zorn ist nicht willkürliche Bestrafung, sondern das gerechte Urteil über die Sünde.

Drittens ist damit schließlich ausgesagt, dass nicht wir diejenigen sind, die über andere Gericht halten. Jesus wird eines Tages über die Verschmäher und Verfolger der Christusjünger und die Ignoranten urteilen. Wir haben Unglauben auszuhalten und sind dazu berufen, auch unter widrigen Umständen Diener Christi und treue Haushalter der Geheimnisse Gottes zu sein (vgl. 1Kor 4,1–2). An anderer Stelle sagt Paulus daher: „Darum richtet nicht vor der Zeit, bis der Herr kommt, der auch ans Licht bringen wird, was im Finstern verborgen ist, und das Trachten der Herzen offenbar machen wird“ (1Kor 4,5, vgl. Röm 12,18–21).

Frankreich: 150 Jahre Elitehochschule Sciences Po

An ihrem 150. Geburtstag hat die französische Elitehochschule Sciences Po (Institut d’Études Politique) keinen Grund zum Feiern. Stattdessen ringt sie mit Affären und der woken Studentenschaft. Jürg Altwegg hat für die FAZ die Zustände an der Einrichtung in dem Artikel „Keine Zensur für Darwin“ beschrieben (FAZ vom 14.12.2022, Nr. 291, S. N4). Darin heißt es: 

Die ganze Welt bewunderte Frankreich einmal für sein Institut d’Études Politiques (IEP), wie „Sciences Po“ offiziell heißt, und schickt weiter Jugendliche zum Studium nach Paris. Dass die französischen Eliteschulen in den internationalen Ranglisten heute weit hinten rangieren, hat viel mit französischen Besonderheiten zu tun. Bei Sciences Po scheint die „exception française“ nur noch aus den Ausschweifungen ihrer Vorsitzenden zu bestehen. Bitter klagen Professoren über den Niedergang nicht nur der intellektuellen „Excellence“, sondern der Allgemeinbildung. Die Minderheiten haben Sciences Po in den Griff genommen und frönen der „Intersektionalität“ aus Islamgauchismus, Antirassismus und Feminismus. Sie tun es mit den Methoden des intellektuellen Terrorismus. Für Gender-Sprache gibt es bessere Noten.

Die Folge der Cancel Culture sind Zensur und Selbstzensur. Ein Seminar über „Biologie, Evolution, Gender“ wurde mit der Begründung verboten, Peggy Sastre rechtfertige mit ihren Thesen zu Darwin die Vergewaltigung der Frauen durch die Männer. Der Deutsche Klaus Kinzler, der am Institut d’Études Politique in Grenoble „civilisation allemande“ unterrichtete, wurde der „Islamophobie“ bezichtigt und auf Mauerinschriften als „Faschist“ beschimpft. Man versprach ihm ein Schicksal wie Samuel Paty, der gerade geköpft worden war. Sechs Wochen stand Kinzler unter Polizeischutz. In einem Aufruf in „Le Monde“ gaben ihn auch die Kollegen, die sich nie mit ihm solidarisiert hatten, zum Abschuss frei: Kinzler habe ihre Ehre verletzt. Von der Schulleitung wurde er suspendiert. Der konservative Präsident der Region, Laurent Wauquiez, drohte dem IEP Grenoble im Gegenzug mit der Streichung der Subventionen aus Lyon. „Inzwischen bin ich endgültig kaltgestellt“, erzählt Kinzler. Zum Semesterbeginn wollte er den Unterricht wieder aufnehmen. Er wurde, ohne dass man ihn je angehört hätte, mit einem Berufsverbot belegt. Sein Gehalt bezieht er weiter.

Klaus Kinzler fasst seine Erfahrung zusammen: „Ich habe gesehen, wie eine Minderheit mit gesetzeswidrigen Methoden und Terror der Mehrheit ihr Gesetz aufzwingt.“

Der Queer-Plan der Bundesregierung

Vor wenigen Wochen beschloss die Bundesregierung den sogenannten Aktionsplan „Queer leben“ (vgl. hier). Doch nicht etwa der Abbau der Diskriminierung steht darin im Vordergrund, sondern die umfassende Durchdringung der Gender-Ideologie in allen gesellschaftlichen Bereichen. Ganze 70 Millionen Euro Steuergelder werden dafür zur Verfügung gestellt. Rieke Hümpel hat einen aufrüttelnden Artikel dazu bei CICERO verfasst. Darin schreibt sie:

Am bedrückendsten empfinde ich Punkt 4.3, der das „Gesetz zum Schutz von Konversionsbehandlungen“ als Maßnahme vorschlägt und tatsächlich ein grausames Unrecht gegen Eltern beinhaltet. Das Gesetz soll verhindern, dass der Wunsch von Erwachsenen und Jugendlichen nach Transition angezweifelt werden darf. Selbst die bisherige Strafausnahme für Eltern soll nach Möglichkeit aufgehoben werden.

Dahinter versteckt sich: Eltern dürfen künftig den Wunsch ihrer Kinder nach einer Transition noch nicht einmal mehr kritisch hinterfragen! Der Staat entzieht allen Eltern dieses Landes auf Wunsch von Queer-Aktivisten bei einer derart existenziellen Frage die Gesundheitssorge! Im schlimmsten Fall müssten Eltern also künftig wortlos dabei zusehen, wie ihr Kind chemisch und operativ kastriert wird – selbst, wenn sie von einer Fehlentscheidung überzeugt sind.

Staatlich verordnetes Nichtssagen, wenn die über alles geliebte Tochter sich die Gebärmutter rausnehmen und die Busen abschneiden lässt. Unterstützendes Nicken, wenn dem eigenen Sohn der Penis abgetrennt wird. Wissend, dass die Kinder fortan lebenslang schreckliche Nebenwirkungen und ein erhöhtes Krankheitsrisiko bevorstehen. Ich kann mir kaum eine brutalere Situation für Eltern vorstellen. Es ist ein Alptraum.

Dabei sind mittlerweile weltweit warnende Stimmen laut geworden. Schweden hat die Verwendung von Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen für alle Kinder unter 18 Jahren in diesem Jahr im ganzen Land eingestellt. Finnland wählte bereits 2020 die Psychotherapie als erste zu wählende Behandlung vor der Gabe von Pubertätsblockern. In Frankreich warnt die Nationale Akademie für Medizin in ihren neuen Leitlinien aufgrund fehlender Evidenz vor vorschnellen hormonellen und operativen Transitionen.

Mehr hier: www.cicero.de.

VD: HL

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