Politik

Aufruf zum Widerstand

Ich bin kein Freund von Petitionen. Aber den Sprach-Appell des Vereins Deutsche Sprache habe ich sofort unterzeichnet. Es heißt darin:

Aus Sorge um die zunehmenden, durch das Bestreben nach mehr Geschlechtergerechtigkeit motivierten zerstörerischen Eingriffe in die deutsche Sprache wenden sich Monika Maron, Wolf Schneider, Walter Krämer und Josef Kraus mit diesem Aufruf an die Öffentlichkeit:

Die sogenannte gendergerechte Sprache beruht erstens auf einem Generalirrtum, erzeugt zweitens eine Fülle lächerlicher Sprachgebilde und ist drittens konsequent gar nicht durchzuhalten. Und viertens ist sie auch kein Beitrag zur Besserstellung der Frau in der Gesellschaft.

Der Generalirrtum: Zwischen dem natürlichen und dem grammatischen Geschlecht bestehe ein fester Zusammenhang. Er besteht absolut nicht. Der Löwe, die Giraffe, das Pferd. Und keinen stört es, dass alles Weibliche sich seit 1000 Jahren von dem Wort „das Weib“ ableitet.

Die lächerlichen Sprachgebilde: Die Radfahrenden, die Fahrzeugführenden sind schon in die Straßenverkehrsordnung vorgedrungen, die Studierenden haben die Universitäten erobert, die Arbeitnehmenden viele Betriebe. Der Große Duden treibt die Gendergerechtigkeit inzwischen so weit, dass er Luftpiratinnen als eigenes Stichwort verzeichnet und Idiotinnen auch. Und dazu kommt in jüngster Zeit als weitere Verrenkung noch der seltsame Gender-Stern.

Nicht durchzuhalten: Wie kommt der Bürgermeister dazu, sich bei den Wählerinnen und Wählern zu bedanken – ohne einzusehen, dass er sich natürlich „Bürgerinnen- und Bürger meister“ nennen müsste? Wie lange können wir noch auf ein Einwohnerinnen- und Einwohnermeldeamt verzichten? Wie ertragen wir es, in der Fernsehwerbung täglich dutzendfach zu hören, wir sollten uns über Risiken und Nebenwirkungen bei unserm Arzt oder Apotheker informieren? Warum fehlt im Duden das Stichwort „Christinnentum“ – da er doch die Christin vom Christen unterscheidet?

Und dann tragen solche Verzerrungen der Sprache nicht einmal dazu bei, den Frauen zu mehr Rechten zu verhelfen. Auch im Grund gesetz gibt es dafür kein Indiz: In 13 Artikeln spricht es 20mal vom Bundeskanzler, zusätzlich auch vom „Gewählten“ und vom „Vorgeschlagenen“. Hier mehr Informationen: vds-ev.de.

Kleider machen Leute

Bei Birgit Kelle ist im neuesten Newsletter zu lesen, dass gut erzogene und anständig gekleidete Kinder heute im Verdacht stehen, eine braune Gesinnung zu haben. Sie hat eine Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung studiert und dabei herausgefunden:

Denunzieren ist ab sofort leicht gemacht! Am besten man legt die Nummer vom örtlichen Jugendamt gleich schon mal raus. Ob die Kleinen verdächtige Nazi-Kinder sind, lässt sich nämlich ganz leicht feststellen: Diese Kinder sind nämlich in der Regel laut Broschüre gut erzogen, anständig gekleidet und halten Sie sich fest: Ganz oft sind das blonde Mädchen mit Zöpfen! Ich hab vor lauter Schreck heute morgen sofort meiner blauäugigen, blonden Tochter die gekämmten Haare nochmal verwuschelt und die Zöpfe wieder aufgemacht, nicht dass wir unter Verdacht geraten. In perfider Weise werden zudem Rechtsextremismus mit der Ablehnung von „Sexualpädagogik der Vielfalt“ in einem braunen Topf in der Spielecke zusammengerührt, damit am Ende argumentativ behauptet werden kann, Eltern, die Diversity Programme und Sexualkundeprojekte für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ablehnen, seien eben rechtsextrem, rassistisch und nicht etwa vernünftig.

Da haben wir sie wieder, die besorgten Eltern, die nicht etwa ihr Erziehungsrecht wahrnehmen wollen, sondern sich, man lese und staune, scheinheilig auch noch gerne freiwillig in die Elternarbeit einbringen. Also ganz verdächtig sind nicht nur anständig erzogene Kinder mit blonden Zöpfen, sondern auch noch Eltern mit Engagement und auch jene, die die Unterweisung in Geschlechtergerechtigkeit für das falsche Thema im Kindergarten halten.

Ich habe mir die von der Bundesministerin für Familie herzlichst empfohlene Broschüre angeschaut und bin wirklich erschrocken. Zu lesen ist da etwa:

Das Erlernen einer demokratischen Haltung, z.B. vermittelt durch Methoden der Vielfaltspädagogik, ist zentral, um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu verhindern und um inter- und transgeschlechtliche Kinder zu empowern. Zudem ist für viele Kinder das Aufwachsen in Regenbogenfamilien gelebte Realität und sollte damit auch gelebte Normalität in der Kita sein. Rechtspopulistische, neurechte oder religiös-fundamentalistische Gruppierungen hetzen gegen die Vermittlung von Vielfalt mit diffamierenden Wörtern wie »Genderismus«, »Genderwahn« oder eben »Frühsexualisierung«. Gemeint ist eine angebliche »Umerziehung unserer Kinder«, die dann nicht mehr »richtige« Mädchen oder Jungen sein dürften. Verbunden sind damit antifeministische, aber auch homo-, inter- und trans*feindliche Positionen. Und die sind hochgradig anschlussfähig an die gesellschaftliche Mitte: Gender-Themen sind eine wichtige Klammer im rechtspopulistischen Spektrum und eignen sich für emotionale Debatten – gerade mit Bezug auf Kinder. Diese Themen sind aktuell sehr relevant. Für die Praxis bedeutet das, eine geschlechterreflektierende Perspektive zu stärken, sich eine gemeinsame Haltung zu erarbeiten und auf entsprechende Vorwürfe, die nicht selten durch Elterninitiativen vorgebracht werden, fachlich professionell zu reagieren.

Das muss man sich mal vorstellen. Da wird jemandem, der die „Vielfaltspädagogik“ kritisiert, einfach eine undemokratische Haltung zugeschrieben. Das ist schon historisch völliger Unsinn, da es demokratische Haltungen schon gab, als noch niemand an den „Genderismus“ dachte. War Dietrich Bonhoeffer mit seiner Wertschätzung der traditionellen Familie und Abtreibungskritik ein Antidemokrat? Wird nicht vielmehr umgekehrt ein Schuh draus? Die Vielfaltspädagogen wollen sich gegen Kritik immunisieren, indem sie ihre Rezensenten in die braune Ecke stellen! Gehen der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ die sachlichen Argumente aus?

Verräterisch übrigens auch der Rekurs auf die sogenannten Kinderrechte:

Ein sinnvolles pädagogisches Angebot für Kinder generell, insbesondere aber für Kinder, die in autoritären, disziplinierenden Kontexten aufwachsen, können Angebote der Primärprävention sein – z.B. Ansätze der Vielfalt- und Demokratiepädagogik sowie Projekte zu Kinderrechten. Grundsätzlich hilfreich ist es, das pädagogische Konzept der Einrichtung zu überdenken und ggf. dahingehend zu ergänzen. So ist es wichtig, auf eine Vielfalt der Zugehörigkeiten zu achten – sowohl aufseiten der pädagogischen Fachkräfte als auch aufseiten der Kinder (siehe Interview mit Petra Wagner oder den Beitrag von Melike Çınar). Stereotype jeglicher Art können unterlaufen werden, wenn zum Beispiel Toberäume nicht nur für Jungen und Kuschelecken nicht nur für Mädchen gedacht werden, das Speiseangebot in der Einrichtung unterschiedlichen religiösen und kulturellen Ansprüchen gerecht wird und unterschiedliche ethnische Herkünfte sich auch im pädagogischen Material spiegeln.

Reclaiming the West: Liberty in Equality or Constraint

Das Acton Institute wird am 29. November in München eine Konferenz zum Thema „Reclaiming the West: Liberty in Equality or Constraint“ abhalten. Zum Anliegen schreiben die Veranstalter:

On September 12, 1848, Alexis de Tocqueville delivered a speech in which he argued that “democracy and socialism are not interdependent concepts,” but “opposing philosophies.” In part he argued, “Democracy and socialism have but one thing in common—equality. But note well the difference. Democracy aims at equality in liberty. Socialism desires equality in constraint and in servitude.”

170 years later in the West there is still tension between those who understand liberty in these fundamentally different ways. In the face of mounting crises like rising debt, youth unemployment, terrorism, demographic decline, and an influx of refugees, the diagnoses of the causes and the prescription for the solutions come from different foundational perspectives that diverge substantially.

This one day event will explore the foundational commitments that have shaped the political, economic, and cultural landscape of the Western world and the prospects for Western society as we wrestle with these two conflicting concepts of liberty.

John D. Wilsey, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts und außerordentlicher Professor für Kirchengeschichte am The Southern Baptist Theological Seminary in Louisville (USA) gehört auch zu den Rednern der Konferenz. Dr. Wilsey schreibt für Public Discourse, das 9Marks Journal, The Gospel Coalition und andere Medien.

Mehr Informationen zur Konferenz hier: acton.org.

VD: RH

„Missbrauch“: Eine Kritik des Skandalisierungsbegriffs

Der Soziologe Rainer Paris meint, moderne Gesellschaften befinden sich im Zustand aggressiver Dauererregung. Im Raum steht dabei stets der Generalverdacht des Missbrauchs von Macht, frei nach dem Credo: Die Mächtigen müssen die Bösen sein. So wird die Politik immer weiter moralisiert und die Sexualität zum großen Politikum.

Sein beachtenswerter Kommentar ist in der NZZ zu finden:

Entscheidend für die Brauchbarkeit und den ideologischen Wallungswert des Missbrauchsbegriffs ist der Umstand, dass er genügend diffus und unbestimmt ist, um ganz verschiedene Tatbestände, Handlungen und Situationen in den Anklageblick zu nehmen und öffentlich an den Pranger zu stellen. Er funktioniert vor allem als semantische Brücke zwischen den Diskursfeldern Macht/Politik und Sexualität/Geschlechterbeziehungen, und er bezieht daraus seine propagandistische Kraft: Alles Unglück der Welt sei verursacht von Männern, die ihre Macht missbrauchten.

Auf diese Weise unterwirft der Missbrauchsbegriff die Wahrnehmung von Wirtschaft und Politik einer permanenten, auch geschlechtlich konnotierten Moralisierung und betreibt zugleich die rigorose Politisierung der Sexualität, ja der Geschlechter- und Familienverhältnisse insgesamt. Das Ergebnis sind die schleichende Aushöhlung öffentlichen Vertrauens und die Austreibung jeder Unbefangenheit im Privaten, eine am Ende alles durchdringende Omnipräsenz von Misstrauen und Verdacht: Ob Mann oder Macht, der Missbrauch wartet an jeder Ecke.

Mehr: www.nzz.ch.

Kinderrechte in die Verfassung?

Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie hat mit dem Rechtsprofessor Arnd Uhle über die von der großen Koalition geplanten Kinderrechte im Grundgesetz gesprochen und die hier bereits ausgesprochenen Befürchtungen vollumfänglich bestätigt.

Auszüge:

Könnte man sich dann aber nicht auf den Standpunkt stellen, dass derartige Kinderrechte zwar vielleicht überflüssig erscheinen mögen, auf der anderen Seite aber doch zumindest unschädlich sind?

Eine solche Bewertung halte ich für verfehlt. Zwar hängt im Detail selbstredend viel von der konkreten Formulierung derartiger Kinderrechte ab. Gleichwohl zeichnet alle in jüngerer Zeit diskutierten Vorschläge die Tendenz aus, das Verhältnis zwischen Elternverantwortung und staatlichem Wächteramt zu verändern – und zwar zulasten des Elternrechts und zugunsten der staatlichen Einflussnahme. Das liegt daran, dass aufgrund der Architektur des heutigen Art. 6 GG das Elternrecht bislang nur bei einer ernsthaften Beeinträchtigung des Kindeswohls zurückgedrängt werden kann. Hingegen gestattet Art. 6 GG kein staatliches Tätigwerden, um entgegen dem Elternwillen lediglich für die vermeintlich beste Entwicklung des Kindes zu sorgen. Im Falle der Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz besteht die Gefahr, dass sich genau dies ändert. Denn neu positivierte Kinderrechte haben das Potenzial, unter Berufung auf ihren Schutz zukünftig bereits im Vorfeld einer Beeinträchtigung des Kindeswohls – und damit sehr viel früher und häufiger als bislang – staatliche Interventionen zu rechtfertigen. Eine solche Entwicklung würde für das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt einen in seiner Bedeutung kaum überschätzbaren Paradigmenwechsel darstellen.

Unterstellt, es käme in der Folge einer Grundgesetzergänzung zu einem Paradigmenwechsel: Wie würde sich dieser aus Ihrer Sicht konkret auswirken?

Ein derartiger Paradigmenwechsel hätte vielfältige Auswirkungen. Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung etwa einer staatlichen Kindergartenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Eine solche Pflicht könnte unter Umständen auch für Kinder in frühem Lebensalter, gar für Kleinkinder, vorgesehen werden – unabhängig davon, ob die Eltern dies für richtig halten oder nicht. Das zeigt an: Kinderrechte weisen die Tendenz auf, das Elternrecht zulasten des staatlichen Bestimmungsrechts zu schmälern. Bei ihnen gewinnt weniger das einzelne Kind an Rechten, sondern vielmehr der Staat an Bestimmungsmacht.

Mehr: www.i-daf.org.

 

Der gläserne Inder

Wohin das Zusammenspiel von privater und staatlicher Datensammelwut führen kann, kann man in Indien sehen. Das Land verkörpere das „dystopische Endresultat eines Überwachungsapparates“, meint der Journalist Emran Feroz:

Aadhaar – zu Hindi: „Grundlage“ – lautet der Name der größten biometrischen Datendank der Welt, die von der indischen Regierung ins Leben gerufen wurde. Laut dem offiziellen Narrativ soll die Datenbank, die bereits seit 2009 existiert, die Massenverwaltung in der „größten Demokratie der Welt“ erleichtern und Korruption bekämpfen. So soll etwa durch Aadhaar den Armen besserer Zugang zu Sozialhilfen ermöglicht werden.

Was vernünftig klingt, ist allerdings nur die eine Seite der Medaille. Denn Aadhaar sammelt so ziemlich alle Daten, die ein Mensch haben kann. Mittlerweile ist es zu einem Pflichtprogramm für jeden indischen Bürger geworden. Ungefähr so, als würde jeder Inder gezwungen, sich bei Facebook anzumelden und dort alle Daten über sich preiszugeben – und am Ende haben sowohl die Regierung als auch mächtige Privatkonzerne Zugriff darauf. Einfach ausgedrückt: In Indien muss jeder durchschaubar, ja gläsern werden.

Hier der vollständige Kommentar:

 

Das EU-Parlament und die Grundrechte

Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen, zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie (iDAF) hat einige Punkte zusammengestellt. Besonders alarmierend finde ich folgende drei Hinweise:

Meinungs- und Gewissensfreiheit. Die Europa-Abgeordneten lehnten die Feststellung ab, dass das Grundrecht auf Verweigerung aus Gewissensgründen in Artikel 10 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der EU verankert und dass die Praxis der Verweigerung aus Gewissensgründen in den Mitgliedstaaten der EU durch einen umfassenden rechtlichen und politischen Rahmen angemessen geregelt ist. Vor allem lehnten sie die Feststellung ab, „dass ein umfassender und klarer rechtlicher und politischer Rahmen für die Praxis der Verweigerung aus Gewissensgründen seitens der Gesundheitsdienste vorliegt, mit dem sichergestellt wird, dass die Interessen und Rechte Einzelner, die um legale medizinische Versorgung ersuchen, gewahrt, geschützt und erfüllt werden.“

Gender-Ideologie und Homo-Ehe und die Zuständigkeiten der EU. Wer hier mit Widerstand der C-Parteien gerechnet hatte, wurde enttäuscht. Die deutschen Europa-Abgeordneten von CDU und CSU stimmten für die Homo-Ehe und für die verpflichtende gegenseitige Anerkennung der Homo-Ehe auch in Mitgliedsstaaten, in denen es dieses Rechtsinstrument gar nicht gibt, sie stimmten für „Lehrpläne der Toleranz“ und Gender-Unterricht an Schulen ohne elterliches Einverständnis. Der Hinweis in diesem Zusammenhang, dass die Hauptverantwortung für die Bildung eines Kindes in erster Linie bei seinen Eltern liege (Änderungsantrag 45),wurde von den Deutschen genauso abgelehnt wie die Forderung, dass im Bereich der Kinderrechte der Vorrang der von Mutter und Vater geteilten Vorbildfunktion für ihre Kinder und ihre einzigartige und privilegierte Position im Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen, und dass der harmonischen und vollständigen Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes und dem Schutz seiner psychischen Gesundheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist (46).

Abtreibung als Menschenrecht. Der Grundrechte-Bericht des christdemokratischen Berichterstatters Frank Engel (Luxemburg) stellt Abtreibung als Menschenrecht dar, und die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten als Folter. Das erinnert an die langwierigen Verhandlungen über das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Rom. Dort wurde bereits erfolglos versucht, fehlende Abtreibungsmöglichkeiten mit Folter gleichzustellen (aufgrund der erzwungenen Mutterschaft). Der kollektive Aufschrei der Christdemokraten blieb jedoch aus.

Hier mehr: www.i-daf.org.

Kinderrechte ins Grundgesetz? Eltern, hört die Signale!

In dem Beitrag „Kinderrechte im Grundgesetz“ habe ich die GroKo-Absicht kommentiert, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Das die Kinderrechte nicht so gut sind, wie sie klingen, meint auch Moritz Breckner in einem Kommentar für das Medienmagazin PRO:

Denn wer bestimmt, was im Interesse der Kinder ist, und was nicht? Die Gruppen, die bei Kleinkindern ein reges Interesse an vielfältiger Sexualkunde vermuten, sind bereits sehr laut und einflussreich. Wer kommt als nächstes? Es gibt auch Gruppen, die behaupten, eine atheistische Erziehung sei im Interesse von Kindern, da Religion schädlich sei.

Wer die gesellschaftliche Deutungshoheit zu sensiblen Themen gewinnt, der wird auch versuchen, die Deutungshoheit darüber zu erlangen, welche Rechte Kinder haben – oder er wird sich zumindest im Diskurs auf die Kinderrechte im Grundgesetz berufen. Es ist zu befürchten, dass diese Rechte eben doch gegen die Eltern durchgesetzt werden. Gut, dass Kinder Menschen sind – denn die Menschenrechte sind bereits in der Verfassung verankert. Gesonderte Kinderrechte braucht es nicht.

Mehr: www.pro-medienmagazin.de.

Die Form wahren

Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare war ein krasser Fall parlamentarischen Versagens. Eigentlich hätte es um das Kind und sein Wohl gehen müssen. Das meint Peter Graf Kielmansegg, emeritierter Professor für Politikwissenschaft (Mannheim). In einem Beitrag für die FAZ schreibt er (Ausgabe vom 01.02.1081, Nr. 27, S. 8):

Angesichts der epochalen Bedeutung der Entscheidung, die zu treffen war, kann man die hastige Beiläufigkeit, mit der der Bundestag sich damals seiner Aufgabe entledigte, nur als einen krassen Fall parlamentarischen Versagens werten. Aber welchen Sinn hat es, dieses Versagen dem Nachfolge-Parlament jetzt, da es an die Arbeit geht, in Erinnerung zu rufen? Das Thema wird auf keine politische Agenda zurückkehren. Der 19. Deutsche Bundestag wird die am 30. Juni 2017 getroffene Entscheidung nicht rückgängig machen, natürlich nicht. Aber er wird sich, den 30. Juni 2017 im Gedächtnis, einen solchen Auftritt vielleicht doch nicht ein zweites Mal leisten wollen, wenn Entscheidungen von ähnlichem Gewicht anstehen. Das gibt dem Blick zurück seine Bedeutung.

Art. 6 GG liest nur richtig, wer ihn ganz liest. Die Absätze 2 bis 5 haben es explizit mit dem Kind zu tun. Alles spricht dafür, dass auch Abs.1, der Ehe und Familie dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt, vom Kind her gedacht werden muss. „Besonderer Schutz“ – es gibt keine andere Institution, die die Verfassung so stark hervorhebt. Und warum das? Um die verlässliche, auf Dauer angelegte Paarbeziehung geht es dabei auch. Aber der Grund für die Entschiedenheit, mit der die Verfassung den Staat darauf verpflichtet, Ehe und Familie besonders zu schützen, ist doch zuerst das Kind. Die Ehe genießt besonderen Schutz, weil nur aus der Gemeinschaft von Mann und Frau neues menschliches Leben hervorgehen kann – Kinder werden von Vätern gezeugt und von Müttern geboren. Und weil die Weitergabe des Lebens einer Gemeinschaft von Mann und Frau vorbehalten bleiben soll, die dauerhaft institutionalisiert ist.

Der Text ist ungewöhnlich wuchtig und prägnant. Ich hoffe, dass er demnächst frei zugänglich gemacht wird und werde dann den Link nachreichen.

VD: JS

Die schillernde Vergangenheit der linksintellektuellen Renate Riemeck

Renate Riemeck (1920–2003) gehörte zu den prominenten links-pazifistischen Intellektuellen der alten Bundesrepublik. Sie publizierte zur Pädagogik, übernahm die Vormundschaft der 14-jährigen Ulrike Meinhof und führte die „Deutsche Friedens-Union“ (DFU), die sich links neben der SPD etablierte und – wie sich später herausstellte – durch die DDR finanziell gefördert wurde.

Die DFU war in den 60er-Jahren eine bei etlichen protestantischen Theologen und Pastoren beliebte Kleinpartei. „Albert Schweitzer, der Samariter von Lambarene und Humanitäts-Fetisch der Deutschen“, hatte sogar „der Friedensfreundin die Erlaubnis gegeben, sein Konterfei für die Wahlwerbung zu benutzen“ (DER SPIEGEL, 23.08.1961, Nr. 35, S. 28). „Hatte die DFU mithin auf dem Gewerkschafts-Acker nichts zu bestellen, so gelang ihr doch ein – wenn auch schmaler – Einbruch in die Front der evangelischen Hirten Westdeutschlands. Da die Riemeck-Partei ‚am besten den christlichen Bemühungen um Frieden‘ entspreche, forderten 25 evangelische Pastoren die Wähler öffentlich auf, für die DFU zu stimmen: „Wer Frieden will, muß Frieden wählen“ (ebd.). Im April 1964 schrieben Riemeck und Größen wie Erich Kästner oder Helmut Gollwitzer gemeinsam einen Brief an Ludwig Erhard und forderten darin ein Umdenken in der Rüstungspolitik. Noch bei „Riemecks Tod 2003 erschienen zahlreiche wohlwollende Nachrufe, die ihren Einsatz als Kämpferin für Frieden, Ost-West-Versöhnung, Frauenrechte und anthroposophische Perspektiven sowie ihre Verdienste für die demokratische Kultur der Bundesrepublik würdigten“ (FAZ vom 31.01.2018, Nr. 26, S N3).

Die FAZ berichtet in dem Artikel „Die Ketzerin“ weiter, dass Riemeck Mitglied der NSDAP war (FAZ vom 31.01.2018, Nr. 26, S N3):

Riemeck behauptete, ihr Interesse an Ketzergeschichte sei überhaupt erst durch die Empathie für das Schicksal der Juden motiviert worden. Im Jahr 1989 gab sie Alice Schwarzer in einem „Emma“-Interview zu Protokoll: „Ich habe ja auch nicht zufällig über ,Ketzer‘ promoviert. Damit meinte ich eigentlich die Juden.“ Der Satz ist überaus bezeichnend für Riemeck, und die „Emma“ fand ihn so stark, dass sie ihn zur Seitenüberschrift machte. Er ist aber auch eine dreiste Lüge. Denn wir wissen heute, dass Riemeck zum Zeitpunkt der Abfassung ihrer Dissertation keineswegs Regimegegnerin war, sondern vielmehr Mitglied der NSDAP.

Zwar trat sie im Herbst 1943 wieder aus der Nazipartei aus, doch legen neuere Enthüllungen nahe, dass sie alles andere als eine Kämpferin für das Schicksal der Juden war. Ihre als verschollen gemeldete Dissertation ist nämlich wieder aufgetaucht und enthält eindeutig antisemitische Passagen:

Warum aber behauptete Riemeck noch zwanzig Jahre später, ihre Dissertation sei verschollen? Die Antwort gibt uns das Manuskript selbst. Bei seiner Lektüre zeigt sich zunächst, dass der 1992 veröffentlichte Aufsatz identisch mit der Doktorarbeit ist. Lediglich die Anhänge fehlen – sowie drei Passagen, die jeweils nur ein oder zwei Sätze ausmachen. Diese kurzen Stellen aber haben es in sich: Sie handeln nämlich allesamt von Juden. Und sie zeigen, dass Riemeck bei ihrer ketzergeschichtlichen Doktorarbeit keineswegs, wie später behauptet, das Schicksal der damals vom NS-Staat verfolgten und ermordeten Minderheit im Sinn hatte.

Mit anderen Worten: Riemeck schrieb in ihrer Dissertation genau in der üblichen antisemitischen, rassistischen Weise über die Juden, wie sie die Nazi-Ideologie vorgab. Riemecks nachträglicher Anspruch, dass sie das Schicksal der zeitgenössischen Juden im Sinn hatte, als sie 1943 über Ketzer schrieb, ist lachhaft.

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