Deutlich weniger Menschen als bisher angenommen definieren sich in Deutschland weder als Mann noch als Frau. Wie die Zeitschrift ZEIT jetzt berichtete, handelt es sich lediglich um einige hundert Personen in Deutschland. Das ÄRZTEBLATT schreibt:
Die Wochenzeitung beruft sich auf eine eigene Umfrage bei den Standesämtern der elf größten deutschen Städte. Diese habe ergeben, dass bislang lediglich 20 Personen beantragt haben, ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ ändern zu lassen (Stand Mitte April 2019). Rechne man die Zahlen, die von ähnlichen Umfragen der vergangenen Wochen bestätigt würden, auf ganz Deutschland hoch, seien es rund 150 Fälle, schreibt die Zeit. Eltern medizinisch intersexueller Neugeborener, die ihr Kind als „divers“ eintragen ließen, gibt es in den befragten Städten laut Umfrage bislang keine, heißt es weiter.
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Das Bundesverfassungsgericht ging der Zeit zufolge in seinem Intersexualität-Urteil 2017, bei dem die Richter einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister gefordert hatten, noch von bis zu 160.000 Betroffenen aus.
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Offensichtlich bestand in Preußen von 1794- 1900 die Notwendigkeit, ein „drittes Geschlecht“ anzunehmen. vgl. ALR § 19-23. Das deutet darauf hin, dass es ein größeres Problem war.
ALR §19: „Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Eltern, zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen.“ Die Folgeparagraphen beziehen sich auf den §19, daher geht es ausschließlich um Neugeborene ohne eindeutige Zuordnungsmöglichkeit zu einem Geschlecht, und nicht auf irgendeine „gefühlte“ Geschlechtszugehörigkeit im Sinne von später im Leben entwickelten Sexuellen Identitätsstörungen.