Politik

Udo Vetter: Selbstbestimmungsgesetz präsentiert großes Missbrauchspotenzial

Strafverteidiger Udo Vetter meint zum geplanten deutschen Selbstbestimmungsgesetz: „Der Staat eröffnet mit diesem Gesetz auch Exhibitionisten die Möglichkeit, sich ganz legal Zutritt zu Schutzräumen für Frauen zu verschaffen.“ In einem Interview mit der NZZ erklärt er, weshalb er über die geplante Rechtsprechung entsetzt ist. 

Unter anderem sagt er:

Ja, genau das glaube ich: zum Spass, aus politischem Protest oder um einen Vorteil zu gewinnen. Wir leben in einer Zeit der Polarisierung, und dieses Gesetz wäre offensichtlich dazu geeignet, zu polarisieren. Teenager könnten ihr Geschlecht als Ausdruck einer Rebellion ändern. Auch Leistungsvorzüge sind ein denkbarer Grund. Es gab in der Schweiz einen Fall, in dem ein Mann kurz vor dem Renteneintritt die Rente als Frau beantragte, weil Frauen die Rente dort ein Jahr früher zur Verfügung gestellt wird. 

Erfahrungen aus den USA und England zeigen Ähnliches. In England wird es Strafgefangenen ermöglicht, im Rahmen einer Selbstidentifizierung als Frau in den Frauenvollzug zu gehen, was tatsächlich zahlreich beantragt wird. In den USA wurden Insassinnen von selbsterklärten Transfrauen, die biologische Männer waren, geschwängert.

Mehr: www.nzz.ch.

Öffentlich-rechtliche Umerziehung

Rundfunk und Fernsehen maßen sich eine sprachliche Erziehung an, die ihnen nicht zusteht. Sie verhalten sich dabei nicht nur zutiefst undemokratisch, es widerspricht auch dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien, meint Heike Schmoll in ihrem Kommentar für die FAZ. Optimistisch prognostiziert sie, dass die Sprachgemeinschaft dem Ökonomieprinzip folgen wird und sich die unkomplizierten Schreib- und Sprechweisen durchsetzen werden:

Davon, dass es Frauen und andere Identitäten ausschließe oder nur mitmeine, kann nicht die Rede sein. Wer so argumentiert, interpretiert grammatische Strukturen wissentlich oder unwissentlich fehl. Aber die soll es nach Auffassung einer Minderheit auch lieber nicht geben. Laut einer internen Anweisung für den Sprachgebrauch in Ministerien soll das generische Maskulinum möglichst gemieden werden. Warum eigentlich? Weil es angeblich nicht gendergerecht ist, was auch immer das eigentlich sein mag? Durch ihr Gendern stärken die Sender die Aversion der Mehrheit, sich minderheitskonformen Sprachideologien anzuschließen.

Vermutlich wird sich das Gendern in einigen Segmenten einbürgern – an Universitäten und Hochschulen, obwohl auch die eigentlich verpflichtet sind, die amtliche sprachliche Norm zu befolgen. Aber bisher hat die Sprachgeschichte gelehrt, dass die Sprachgemeinschaft dem Ökonomieprinzip folgt. Das bedeutet, dass die meisten Sprecher sich umständlicheren Formulierungen nicht anschließen werden, sondern die bequemste und verständlichste sprachliche Ausdrucksweise wählen. So wird es auch beim Gendern sein.

Und was ist mit den öffentlich-rechtlichen Medien? „Deren Aufgabe ist laut Medienstaatsvertrag, die ‚Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen‘. Doch das scheint die Sender wenig zu kümmern. Sprachliche Marotten einiger Redakteure wurden so zur allgemeingültigen Sprachnorm.“

Lassen wir uns diese unsägliche Umerziehung nicht gefallen! Ein Leser kommentierte das die geschlechtergerechte Sprache verharmlosende FAZ-Interview mit der Sprachwissenschaftlerin Damaris Nübling zutreffend mit folgenden Worten:

Die Tatsache, dass seit Jahren ‚top down‘ versucht wird, die skurrilen Genderformen in der Sprache durchzusetzen, ist doch offenkundig: in der Politik, Teilen der Verwaltung, in Kirchen, Gewerkschaften, nicht zuletzt in großen Medien, insbesondere im ÖRR, neuerdings auch Großunternehmen usw. Die Prämissen der Gendervorstellungen wurden weitgehend kritiklos akzeptiert, eine Debatte drüber wollte man lange nicht führen. Jetzt aber, nachdem der Protest immer größer und zahlreicher wird, fordern Vertreter wie die Frau Professorin Toleranz ein. Und behauptet sogleich, dass Gendersprache ein ‚inklusiveres Sprechen‘ ermögliche – eine glatte Verdrehung der Tatsachen: Gendersprache ist die exklusive Sprache einer privilegierten akademischen Blase, die ihre grotesken Vorstellungen der Mehrhheit der Menschen aufzwingen will. Kein normaler Mensch spricht so!

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Bullinger: Ist eine schlechte Obrigkeit von Gott?

Heinrich Bullinger schreibt über die Herkunft einer schlechten Obrigkeit (H. Bullinger, Schriften III, S. 334–336):

Die meisten Autoren unterscheiden zwei Arten von Obrigkeiten, nämlich gute und schlechte. Gut ist eine Obrigkeit, wenn sie auf rechtmäßige Weise eingesetzt worden ist und rechtmäßig ihr Amt versieht. Schlecht ist sie, wenn sie ihre Herrschaft mit Übeln Machenschaften erlangt hat und willkürlich ausübt. Dabei stellt sich aber die Frage, ob eine schlechte, d. h. tyrannische Obrigkeit von Gott sei. Darauf antworte ich, dass Gott das Gute bewirkt, nicht das Böse. Gott ist von seinem Wesen her gut, und alles, was er einrichtet, ist gut und ist eingesetzt worden zum Wohl und Heil der Menschen, nicht zu ihrem Schaden. So ist die Obrigkeit als eine gute und heilsame Einrichtung ohne Zweifel von Gott, dem Urheber alles Guten. An dieser Stelle muss man aber das Amt und die Einrichtung Gottes von der Person unterscheiden, die nicht mit diesem guten Amt übereinstimmt. Wenn demnach an einer Obrigkeit Schlechtes gefunden wird statt des Guten, um dessentwillen sie eingerichtet wurde, sind andere Gründe dafür verantwortlich: Die Schuld liegt bei den Personen, den Menschen, die Gott missachten und eine gute Einrichtung verderben, nicht bei Gott oder der Einrichtung Gottes. Ein schlechter Herrscher, der vom Teufel verführt worden ist, verkehrt die Wege Gottes zum Schlechten. Er verletzt mit seiner Lasterhaftigkeit und seinem üblen Tun seine Pflicht, so dass er den Namen einer satanischen, nicht der göttlichen Macht verdient. Das lässt sich an der Obrigkeit von Jerusalem ersehen. Der Ursprung dieser Obrigkeit geht zwar bis auf Mose zurück, und sie kann sich damit auf Gott selbst als Gründer berufen; weil sie aber den Heiland gefangen genommen und im Garten Gethsemane gefesselt hat, bekommen ihre Diener zu hören [Lk 22,52f.]: »Wie gegen einen Räuber seid ihr ausgezogen mit Schwertern und Stöcken. Als ich täglich bei euch im Tempel war, habt ihr nicht Hand an mich gelegt. Aber dies ist eure Stunde und die Macht der Finsternis.« Er nennt also die rechtmäßige Obrigkeit, die jedoch ihre Macht missbraucht, eine teuflische Macht. Wie könnte man es klarer sagen? Der Tadel richtet sich gegen die Personen, nicht gegen das Amt.

So ist es wichtig, dass man niemals eine tyrannische Regierung verteidigt, als sei sie eine göttliche. Denn eine tyrannische Regierung ist teuflisch und nicht von Gott, und Tyrannen sind recht eigentlich des Teufels, nicht die Diener Gottes. Es kommt auch vor, dass es ein Volk mit seinem lasterhaften Leben verdient, einen Tyrannen anstatt eines Königs zu haben. Die Schuld fällt also wiederum auf den sündigen Menschen zurück. Manchmal gewährt der Herr zwar einen König, aber lässt einen Heuchler regieren. So kommt die schlechte Obrigkeit von Gott, wie auch Aufruhr und Krieg, Seuchen, Hagel, Kälte und andere Plagen der Menschen von Gott kommen als Strafen für die Sünden und Verbrechen, Strafen, die er ihnen auferlegt, der spricht [Jes 3,4.8]: »Ich will ihnen Knaben zu Fürsten geben, und Buben sollen über sie herrschen. Denn ihre Zunge und ihr Trachten ist wider den Herrn.«

Bullinger: Die Obrigkeit schützt das Gute und bestraft das Böse

Heinrich Bullinger schreibt über die Aufgaben einer Obrigkeit (H. Bullinger, Schriften III, S. 334):

Deutlich folgt aus dem bisher Gesagten, dass die Obrigkeit von Gott eingesetzt wurde, um das Gute zu schützen und Böse zu strafen, also zum Wohl und zur Erhaltung der Menschen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass es, wie zu lesen ist, seit Beginn der Welt auf der Erde Obrigkeiten gab. Dahin deuten auch folgende Zeugnisse der Heiligen Schrift. Mose nennt im Gesetz die Richter Götter und sagt [Dtn 1,17]: »Das Gericht ist Gottes.« Davon leitet Josaphat ab, was er zu den Richtern sagt [2 Chr 19,6f.]: »Sehet zu, was ihr tut; denn nicht im Namen von Menschen habt ihr zu richten, sondern im Namen des Herrn, der bei euch ist, wenn ihr Recht sprecht. So sei nun die Furcht des Herrn auf euch« usw. Der heilige Petrus sagt, man müsse der Obrigkeit um des Herrn willen gehorchen, durch den jene gesetzt ist zur Belohnung der Guten und zur Bestrafung der Bösen [vgl. 1 Petr 2,i3f.]. So sagt auch Paulus, der Lehrer as Heiden [Röm 13,1—4]: »Es gibt keine Obrigkeit außer von Gott, die bestehenden aber sind von Gott eingesetzt. Somit wider der, welcher sich der Obrigkeit widersetzt, der Anordnung Gottes; wer aber widersteht, empfängt für sich ein Urteil.

Bullinger: Die Notwendigkeit der Obrigkeit

Heinrich Bullinger schreibt über die Notwendigkeit einer Obrigkeit, egal ob sie demokratisch, monarchisch oder aristokratisch zustande gekommen ist (H. Bullinger, Schriften III, S. 332–333):

Doch wie dem auch sei, die Apostel Christi befehlen uns, der Obrigkeit zu gehorchen, ob sie nun ein König oder ein Rat der hervorragendsten Männer sei. Denn Paulus schreibt im Brief an Titus, Kapitel 3 [Tit 3,1]: »Erinnere sie, den Obrigkeiten und Gewalten untertan zu sein und den Amtleuten zu gehorchen.« Und den Römern schreibt er [Röm 13,1]: »Jedermann sei den Vorgesetzten Obrigkeiten untertan; denn es gibt keine Obrigkeit außer von Gott, die bestehenden aber sind von Gott eingesetzt.« Auch zu Timotheus sagt er [1Tim 2,1f.]: »Ich ermahne euch, für Könige und alle, die in obrigkeitlicher Stellung sind, zu beten.« Wer in einem Königreich lebt, soll daher dem König gehorchen, und wer in einer Republik lebt, den Bürgermeistern, Schultheißen, Zunftmeistern und Ratsherren. Es ist nämlich wichtiger, der Anordnung Gottes zu gehorchen, als vorwitzig darüber zu diskutieren, welche dieser Regierungsformen die bessere sei. Die Menschen benötigen sehr wohl eine Obrigkeit, ja sie ist so nötig, dass ohne das Wirken einer Obrigkeit das Zusammenleben der Menschen keinen fruchtbaren Bestand haben kann.

Weil Gott die Menschen liebt und die Menschheit, die Ruhe und das menschliche Zusammenleben beschützen und erhalten will, hat er eine Abhilfe für die schweren menschlichen Krankheiten geschaffen und eben die Obrigkeit eingesetzt, die sich kraft des Rechts und der Gerechtigkeit zwischen die Streitenden stellt, sie richtet und trennt, Gewalt und Leidenschaften in ihre Schranken weist und die Unschuldigen schützt.

Kind soll vier Elternteile haben können

Die Schwächung der Bio-Familie wird vorangetrieben. Das ist der logische Schritt nach der Einführung für einen revisionistischen Familienbegriff. Der Queer-Beauftragte der neuen Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), setzt sich dafür ein, dass Kinder künftig mehr als zwei Elternteile haben können. „Ein Kind soll bis zu vier Sorgeberechtigte haben dürfen, denn mittlerweile wächst jedes dritte Kind in einer Familiensituation auf, die nicht einer klassischen Ehe entspricht“, sagte Lehmann. Die FAZ meldet unter Berufung auf den Nachrichtendienst Epd: 

Von so einer Änderung würden nicht nur Regenbogenfamilien profitieren, sondern auch Patchworkfamilien, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Zugleich seien auch die Kinder rechtlich besser geschützt.

Wenn ein Kind in eine Ehe mit zwei Frauen hineingeboren werde, habe es bislang nur einen Elternteil. Werde ein Kind dagegen in eine Ehe mit Vater und Mutter hineingeboren wird, habe es automatisch zwei Eltern. „Das wollen wir ändern, um die Ehen gleichzustellen, aber auch, um die Situation der Kinder abzusichern“, sagte Lehmann. „Denn wenn heute der leiblichen Mutter etwas passiert, ist das Kind quasi Waise“, sagte der Beauftragte für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Mehr: www.faz.net.

Alexis de Tocqueville: Die gewaltige Vormundsschaftsgewalt

Was Alexis de Tocqueville in den 1830er Jahren über die die seichte Abschaffung der Demokratie in Amerika geschrieben hat, klingt für mich so interessant und aktuell, dass ich den TheoBlog-Lesern ein längeres Zitat zumuten möchte. Ich wurde durch den Artikel „When Fear leads to Tyranny“ von Jonathan Sumption auf das Buch Über die Demokratie in Amerika aufmerksam. Nach Sumption beschreibt Alexis de Tocqueville unüberbietbar klar, wie ein fürsorglicher Staat seinen Bürgern Stück um Stück ihre Selbstbestimmung nimmt. Die Akteure setzten die Vormundschaftsgewalt so geschickt ein, dass die Bürger den schleichenden Prozess der Entmündigung sogar als Fürsorge wahrnehmen.

Also hier (Über die Demokratie in Amerika, 2021 [1835], S. 411–413):

Ich bin der Ansicht, die Art der Unterdrückung, die den demokratischen Völkern droht, wird mit nichts, was ihr in der Welt voraufging, zu vergleichen sein; unsere Zeitgenossen würden ihr Bild in ihren Erinnerungen vergeblich suchen. Ich selbst suche vergeblich nach einem Ausdruck, der die Vorstellung genau wiedergibt, die ich mir von ihr mache, und der sie umfasst; die alten Begriffe Despotismus und Tyrannei passen nicht. Die Sache ist neu, und da ich sie nicht benennen kann, muss ich versuchen, sie zu beschreiben. Ich will entwerfen, unter welchen neuen Zügen der Despotismus sich in der Welt einstellen könnte: Ich sehe eine unübersehbare Menge ähnlicher und gleicher Menschen, die sich rastlos um sich selbst drehen, um sich kleine und gewöhnliche Freuden zu verschaffen, die ihr Herz ausfüllen. Jeder von ihnen ist, ganz auf sich zurückgezogen, dem Schicksal aller anderen gegenüber wie unbeteiligt: Seine Kinder und seine besonderen Freunde sind für ihn die ganze Menschheit; was seine übrigen Mitbürger angeht, so ist er zwar bei ihnen, aber er sieht sie nicht; er berührt sie, aber er spürt sie nicht; er lebt nur in sich und für sich selbst, und wenn ihm auch noch eine Familie bleibt, so kann man doch zumindest sagen, ein Vaterland hat er nicht mehr. Über diesen Bürgern erhebt sich eine gewaltige Vormundschaftsgewalt, die es allein übernimmt, ihr Behagen sicherzustellen und über ihr Schicksal zu wachen. Sie ist absolut, ins Einzelne gehend, pünktlich, vorausschauend und milde. Sie würde der väterlichen Gewalt gleichen, hätte sie – wie diese – die Vorbereitung der Menschen auf das Mannesalter zum Ziel; sie sucht aber, im Gegenteil, die Menschen unwiderruflich in der Kindheit festzuhalten; sie freut sich, wenn es den Bürgern gutgeht, vorausgesetzt, dass diese ausschließlich an ihr Wohlergehen denken. Sie arbeitet gern für ihr Glück; aber sie will allein daran arbeiten und allein darüber entscheiden; sie sorgt für ihre Sicherheit, sieht und sichert ihren Bedarf, erleichtert ihre Vergnügungen, führt ihre wichtigsten Geschäfte, leitet ihre gewerblichen Unternehmungen, regelt ihre Erbfolge und teilt ihren Nachlass; könnte sie ihnen nicht vollends die Sorge, zu denken, abnehmen und die Mühe, zu leben? Auf diese Weise macht sie den Gebrauch des freien Willens immer überflüssiger und seltener, beschränkt die Willensbetätigung auf ein immer kleineres Feld und entwöhnt jeden Bürger allmählich der freien Selbstbestimmung. Auf all das hat die Gleichheit die Menschen vorbereitet: hat sie bereit gemacht, es zu erdulden, ja es häufig sogar für eine Wohltat zu halten. So breitet der Souverän, nachdem er jeden Einzelnen der Reihe nach in seine gewaltigen Hände genommen und nach Belieben umgestaltet hat, seine Arme über die Gesellschaft als Ganzes; er bedeckt ihre Oberfläche mit einem Netz kleiner, verwickelter, enger und einheitlicher Regeln, das nicht einmal die originellsten Geister und die stärksten Seelen zu durchdringen vermögen, wollen sie die Menge hinter sich lassen; er bricht den Willen nicht, sondern er schwächt, beugt und leitet ihn; er zwingt selten zum Handeln, steht vielmehr ständig dem Handeln im Wege; er zerstört nicht, er hindert die Entstehung; er tyrannisiert nicht, er belästigt, bedrängt, entkräftet, schwächt, verdummt und bringt jede Nation schließlich dahin, dass sie nur noch eine Herde furchtsamer und geschäftiger Tiere ist, deren Hirte die Regierung.

VD: MRW

Selbstbestimmungsrecht stärken

Eigentlich stehen ja derzeit die Zeichen auf Fremdbestimmung. Jedenfalls öffnen sich immer mehr Politiker für eine Impfpflicht. Interessanterweise deuten bei anderen Themen, bei denen es wirklich um Leben und Tod geht, die Zeichen auf ein stärkeres Selbstbestimmungsrecht. Hier Auszüge aus dem Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP:

Wir aktualisieren das Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, um auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche leichter verfügbar zu machen.

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her.

Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher.

Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.

Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu.

Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.

Ist der Staat Gott?

Europäische Regierungen und Parteien beziehen sich kaum noch auf Gott. Das ist nicht tragisch, wenn Säkularisierung zugleich bedeutet, dass die Religionsfreiheit verteidigt und der Staat nicht selbst zu einem neuen Gott wird, meint Giuseppe Gracia in seinem NZZ-Beitrag „Gott ist tot – der Staat ist Gott? Das wäre eine ganz schlechte Idee“.

Wer eine freie Gesellschaft bewahren will, muss die Religionsfreiheit und das freie Wirken der Religionsgemeinschaften verteidigen. Im Übrigen ist Gelassenheit geboten, wenn politische Parteien verschwinden, die ein «C» im Namen tragen. Das Christentum ist kein politisches Programm und darf nicht auf eine Partei verengt werden. Auch sind Christen keine politische Gemeinschaft, sondern eine Glaubensgemeinschaft.

So wie alle Bürger können Christen in vielen Fragen des politischen Tagesgeschäfts unterschiedliche Ansichten vertreten und verschiedene Parteien wählen. Denn es ist eine Sache, gleiche Grundsätze wie etwa die Nächstenliebe oder die Sorge um die Natur zu haben. Und etwas ganz anderes, die konkrete Umsetzung in oftmals komplexen gesellschaftlichen Realitäten zu beurteilen, bei der es einen legitimen Pluralismus der Überzeugungen gibt.

Aus dem gleichen Grund sollten die Kirchen nicht mit Jesus Politik machen. In den letzten Jahren fallen sie nämlich nicht dadurch auf, dass sie Gott oder die Auferstehung von den Toten bezeugen. Sondern dadurch, dass sie sich dem Staat andienen, als steuerfinanzierter, zivilreligiöser Moralinspender. Oder dass sie versuchen, medial angesagte Programme bezüglich Gender, Klima und Migration christlich zu imprägnieren. Das ist ein Missbrauch der Institution Kirche. 

Mehr hier: www.nzz.ch.

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