Recht

Biologin Marie-Luise Vollbrecht erringt Sieg gegen Humboldt-Universität

Die Biologin Vollbrecht wird von Trans-Aktivisten angefeindet, weil sie auf zwei biologischen Geschlechtern besteht. Auch ihre Universität äusserte sich abschätzig (vgl. zur Debatte auch hier). Zu Unrecht, wie jetzt ein Berliner Gericht feststellte. Oliver Maksan schreibt: 

Vollbrecht war ins Visier der Aktivisten geraten, weil sie Anfang Juni zusammen mit anderen Wissenschaftern einen Meinungsbeitrag in der Zeitung «Die Welt» veröffentlicht hatte. Darin warfen die Autoren dem öffentlichrechtlichen Rundfunk vor, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. In der Folge kritisierte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung die Autoren scharf. Sie hätten ein Pamphlet des Hasses gegen transgeschlechtliche Menschen verfasst. Auch Zeitung und Verlag distanzierten sich von dem Beitrag.

Angesichts der Kritik sagte die Universität den Vortrag mit Berufung auf Sicherheitsbedenken ab. In einer Pressemitteilung distanzierte sie sich zudem von Vollbrecht. Die Universität habe sich in ihrem Leitbild dem «wechselseitigen Respekt vor dem/der Anderen» verpflichtet. Wörtlich hiess es in der Stellungnahme: «Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem ‹Welt›-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten.»

Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte nun, diesen Satz zu verbreiten. Zur Begründung führten die Richter aus, dass der mit der Stellungnahme der staatlichen Universität einhergehende Grundrechtseingriff rechtswidrig sei. «Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet es grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äussern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.»

Mehr: www.nzz.ch.

Räsänen einstimmig freigesprochen

Wir dürfen einen großen und sehr wichtigen Erfolg für die Meinungsfreiheit feiern: Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola sind unschuldig – das bestätigte das Berufungsgericht in Helsinki einstimmig. Die beiden mussten sich im August bereits in der zweiten Instanz für christliche Aussagen wegen angeblicher „Hassrede“ vor Gericht verantworten.

Das Urteil bestätigt den einstimmigen Freispruch des Bezirksgerichts im März 2022. Das Gericht stellte fest, dass es „auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund hat, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht. Es gibt daher keinen Grund, das Urteils des Bezirksgerichts zu ändern.“

Das Gericht weist in seiner einstimmigen Entscheidung alle Anklagepunkte gegen Räsänen und Bischof Pohjola zurück. Die Richter weisen die Argumentation der Staatsanwaltschaft vollständig zurück und bestätigen das Urteil des Bezirksgerichts. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.

Räsänen, Finnlands ehemalige Innenministerin, wurde 2021 wegen „Agitation gegen eine Minderheit“ im Rahmen eines Abschnitts des finnischen Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” angeklagt. Sie hatte 2019 in einem Tweet sowie im selben Jahr in einer Rundfunkdebatte und 2004 einer kirchlichen Broschüre ihre Glaubensüberzeugungen zu Ehe und Sexualethik mitgeteilt. Bischof Pohjola war wegen der Veröffentlichung von Räsänens Broschüre aus dem Jahr 2004 angeklagt. Der Fall sorgte für weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit zum Ausdruck. „Ich bin sehr erleichtert. Das Gericht hat das Bezirksgericht bestätigt. Das Urteil erkennt die Bedeutung der Meinungsfreiheit für uns alle“, sagte Päivi Räsänen nach ihrem Erfolg vor Gericht. 

„Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einer öffentlichen Debatte mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen. Die Versuche, mich wegen meinen Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen, haben mir fünf sehr schwierige Jahre beschert. Ich hoffe, dass das Ergebnis als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der freien Meinungsäußerung gelten wird. Hoffentlich bleibt anderen unschuldigen Menschen diese Tortur erspart bleibt, nur weil sie ihre Überzeugungen geäußert haben“, fügte Räsänen, ehemalige finnische Innenministerin und Großmutter von elf Kindern, hinzu.   

Mehr: adfinternational.org.

Repressiven Toleranz in der Praxis

Die postmodernen Aktivisten hoffen, durch zwei Strategien ihren „Wahrheiten“ zum Durchbruch zu verhelfen. Einmal wiederholen sie ihre Thesen und Lügen möglichst oft, verbunden mit der Hoffnung, dass sie so irgendwann geglaubt werden und möglichst Eingang in die Gesetzgebung finden (vgl. auch hier). Zum anderen nutzen sie den Ansatz der „repressiven Toleranz“ (entwickelt von Marcuse, siehe hier), um Kritikern der eigenen Sichtweise die Teilhabe am Diskus zu verweigern. Sie setzten also die Kritik an ihren Thesen auf den Verbotsindex.

Ein aktuellens Beispiel dafür: Der Grünenpolitiker und Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat gefordert, dass eine transkritische Broschüre der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Prüfung vorgelegt wird. Die Prüfstelle ist dem grünen Bundesfamilienministerium unterstellt und Lehmann arbeitet dort als Staatssekretär. Seit September 2023 gilt die Broschüre Wegweiser aus dem Transgenderkult tatsächlich als gefährlich für Kinder und Jugendliche. Als Begründung für den Verbot der Broschüre wurde laut NZZ angegeben:

Bemerkenswert ist die Begründung der Prüfstelle für ihre Entscheidung. Sie liegt der NZZ vor. Das zwölfköpfige Gremium stellt folgende Sätze als problematisch dar: „‚Frau‘ und ‚Mann‘ sind (. . .) biologische Fakten. Sie lassen sich an den Chromosomen und an der Rolle in der Reproduktion festlegen.” Auch der Satz: „Geschlecht ist binär und unveränderbar. Persönlichkeit ist fluide und vielfältig“, wird als bedenklich aufgelistet.

Beide Strategien lassen sich hier nachweisen: Erstens: Die Wahrheit wird als problematisch hingestellt, ohne dafür Begründungen zu liefern. Die Wahrheit wird einfach durch die eigene Sichtweise überschrieben (und immer wieder vorgetragen). Zweitens: Eine kritische Stimme wird zum Schweigen gebracht, indem sie zensiert wird. 

Ich kann nur hoffen, dass die Herausgeberinnen gegen die Willkür juristisch vorgehen und der Fall vor Gericht landet und die Richter ordentlich entscheiden.

Mehr: www.nzz.ch.

VD: BS

Im Fall gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola wird morgen das Urteil erwartet

Das Berufungsgericht Helsinki urteilt morgen, dem 14. November 2023, im Fall gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola. Beide standen wegen ihrer christlich geprägten Aussagen zu Ehe und Sexualität Ende August und Anfang September vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen „Hassrede“ vor. Die Gerichtsverhandlung im August fand vor dem Berufungsgericht statt, nachdem die Staatsanwaltschaft in Berufung ging als Räsänen im März 2022 vom Bezirksgericht einstimmig freigesprochen wurde.  

Räsänen, finnische Parlamentarierin und ehemalige Innenministerin, hatte ihre Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik 2019 in einem Tweet und einer Radiodiskussion sowie einem kirchlichen Büchlein von 2004 geäußert. Bischof Pohjola ist wegen der Veröffentlichung von Räsänens Büchlein angeklagt. Der Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Lage der Meinungsfreiheit in Finnland und Europa zum Ausdruck. 

“In einer freien Gesellschaft sollte es jedem erlaubt sein, seine Überzeugungen friedlich und ohne Angst vor Strafverfolgung zu teilen. Das ist die Grundlage einer freien und demokratischen Gesellschaft. Wir hoffen, dass das Berufungsgericht in Helsinki diese Grundfreiheit aufrechterhalten wird, indem es den Freispruch von Räsänen durch das Bezirksgericht im vergangenen Jahr bestätigt. Die Kriminalisierung von Äußerungen durch so genannte ‘Hassreden’-Gesetze unterdrückt wichtige öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar”, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, der Teil von Räsänens Verteidigungsteam ist.  

Mehr Informationen hier: adfinternational.org.

#DuBistEinMann

Mit einem Eilverfahren wollte eine Transperson den Slogan #DuBistEinMann unterbinden. Allerdings ist sie damit gescheitert, weil die Gerichte in Deutschland die Meindungsfreiheit schützen möchten. Die NZZ schreibt: 

Was war passiert? Im März dieses Jahres rief die Transperson Monro auf der Plattform X, vormals Twitter, dazu auf, den Deutschen Frauenrat zu unterstützen. Auf dessen Onlineprofil tummelten sich laut Monro viele «Terfs». «Terfs» bedeutet «trans-exclusionary radical feminists» und wird als Schimpfwort für Frauen verwendet, die davon ausgehen, dass es zwei biologische Geschlechter gibt. Daraufhin antwortete eine Vertreterin von Radfem Berlin Richtung Monro: «Times changed! #DuBistEinMann».

Monro empfand dies offenbar als verletzend. Per Eilantrag auf Unterlassung wollte sie den Feministinnen diese Äusserung gerichtlich untersagen lassen. Das blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos. Monro zog den Eilantrag schliesslich zurück.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bewerteten das Recht der Feministinnen, ihre Meinung frei zu äussern, höher als den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Transperson. Eine richtige, aber keine selbstverständliche Stärkung der Meinungsfreiheit.

Mehr: www.nzz.ch.

Vorstellungen der Transgenderbewegung widersprechen der Realität

Die Ampel will Änderungen des Geschlechtseintrags deutlich erleichtern. Der renommierte Philosoph Gerhard Schurz warnt, damit würden den Menschen „legale Fiktionen“ aufgedrängt. Besonders scharf kritisiert er das geplant „Offenbarungsverbot“:

In ihrem empfehlenswerten Buch „Material Girls“ bezeichnet die Feministin Kathleen Stock die Transgenderforderung, den biologischen Geschlechtseintrag durch einen selbstgewählten Gendereintrag zu ersetzen, als „legale Fiktion“. Unangenehm wird es, wenn Behörden und Mitmenschen durch Sanktionsandrohungen dazu gebracht werden sollen, bei dieser Fiktion mitzumachen.

So kann laut deutschem SBGG-Entwurf wiederholtes „Misgendern“ oder „Deadnaming“ als Beleidigung geahndet werden. Es ist ein „Offenbarungsverbot“ vorgesehen, demzufolge frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der Transperson oder besondere Gründe des öffentlichen Interesses weder offenbart noch ausgeforscht werden dürfen; Verstöße werden mit Bußgeld bestraft.

Aus der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens könnten zahlreiche bedenkliche Konsequenzen resultieren. So ergeben sich negative Folgen für die Medizin. Viele Krankheiten, Vorsorgeuntersuchungen, Pharmaka und Therapien sind vom biologischen Geschlecht abhängig, weshalb Mediziner die amtliche Erfassung des biologischen Geschlechts auch bei Transgenderpersonen empfehlen.

Mehr: www.welt.de.

Päivi Räsänen vor Gericht

Nachdem die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen am 30. März 2022 freigesprochen wurde, muss sie sich derzeit erneut verteidigen, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Tweet mit Versen aus dem neutestamentlichen Brief des Apostels Paulus an die Gemeinde in Rom (Röm 1, 24-27), in dem es um gleichgeschlechtliche Sexualität geht (vgl. hier).

Die Menschenrechtsorganisation ADF berichtet dankenswerterweise über den Prozess und schreibt über die Argumentation der Staatsanwaltschaft: 

Der Verhandlungstag begann mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Zu dem Büchlein mit dem Titel „Als Mann und Frau schuf Er sie“, das Räsänen vor fast 20 Jahren über christliche Anthropologie und Homosexualität veröffentlicht hat, sagte die Staatsanwaltschaft: „Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.“ Die Staatsanwältin stellte auch fest, dass „nicht die Autoren der Bibel angeklagt“ werden, aber die Verwendung des Wortes „Sünde […] herabsetzend“ sei und „sexuelle Rechte“ verletze.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte weiterhin: „Wir können Meinungsfreiheit begrenzen wenn es um die Ausdrucksform von Religion geht.“ Zum Bibel-Tweet brachte die Staatsanwaltschaft ihre Argumentation auf den Punkt: „Sie können die Bibel zitieren, aber Räsänens Interpretation und Meinung zu dem Bibelvers ist kriminell.“

Im vergangenen Jahr legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das einstimmige Urteil des Bezirksgerichts Helsinki vom März 2022 ein, in dem Räsänen und Bischof Pohjola vom Vorwurf der „Hassrede“ freigesprochen wurden. Das Bezirksgericht entschied, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts sei, „biblische Begriffe zu interpretieren“. Die Staatsanwaltschaft argumentiert jedoch, das Gericht habe Räsänens Tweet „falsch interpretiert“ und sei zu einem falschen Schluss gekommen. 

Also: „Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.“ Ganz offen wird eingestanden, dass es nicht darum geht, die Wahrheit herauszufinden. Die Bibelauslegung von Räsänen, die durch 2000 Jahre Kirchengeschichte über alle Konfessionen hinweg gedeckt ist, wird von der Staatsanwaltschaft als „kriminell“ bezeichnet. Das „Beleidigtsein“ einer bestimmten Gruppe von Menschen wiegt schwerer als die semantische Wahrheit und die gut bezeugte Geschichte. Das Gefühl einer Opfergruppe soll über Recht und Unrecht entscheiden.  

Derzeit wird auf die Urteilsverkündigung gewartet. Wir sind gespannt und zuversichtlich. Würde das Gericht der Staatsanwaltschaft zustimmen, wäre dies ein schwarzer Tag für die Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit. 

Mehr: adfinternational.org.

Selbstbestimmungsgesetz: Dokument eines Realitätsverlusts

Durch das geplante Selbstbestimmungsgesetz wird das Geschlecht für den Menschen frei wählbar. Für Kinder unter 14 Jahren können Eltern ganz allein entscheiden, „m“, „w“ oder „d“ eingetragen wird. Fatina Keilani aus Berlin meint, dieses Gesetz dokumentiert einen Realitätsverlust. 

Das neue Gesetz macht Betroffenen nun das Leben leichter, es erspart ihnen langwierige Prozeduren mit Gutachtern und ein bisher zwingend nötiges Gerichtsverfahren. So weit gut – bloss schiesst das neue Gesetz weit über das Ziel hinaus.

Was bisher eine Ausnahme war, ist nun Normalität. Aus seelischer Notlage wird Lifestyle. Aus gegebenen Tatsachen wird die Vorstellung, dass das Wünschbare auch das Machbare ist. Aus dem Wunsch einer Minderheit wird ein Gesetz über die „richtige“ Sicht der Welt für alle.

Es begann mit der Verquickung von Fakten und Fiktion. Wer heute sagt: „Es gibt in der Biologie nur zwei Geschlechter“, sieht sich einem Shitstorm ausgesetzt wie die Biologin Marie-Luise Vollbrecht. Sie wird dafür verfolgt und bedroht. Wer sagt, dass es für „menstruierende Personen“ bereits ein Wort gebe, nämlich Frauen, so wie die „Harry Potter“-Erfinderin Joanne Rowling, wird als „transphob“ beschimpft.

Mehr: www.nzz.ch.

„Die wahre Quelle allen Rechtes“

Nach Auffassung des sogenannten Rechtspositivismus gilt als Recht allein das, was der Gesetzgeber als solches verabschiedet hat. Eine Beurteilung des Rechts an moralischen Maßstäben verbietet sich in rechtspositivistischen Gesellschaften, weil es keine einheitlichen Moralvorstellungen gibt. Jegliches Recht ist von Menschen gemacht. Falls diese meinen, wir brauchen ein neues Ehe- und Familienverständnis, dann wird eben ein „Ehe für alle“-Gesetz beschlossen.

In Abgrenzung zu diesem Rechtspositivismus vertritt das Naturrecht, dass Recht und Moral nicht so einfach voneinander getrennt werden kann. Etwas ist Recht oder Unrecht, weil es uns mit der Natur gegeben ist. Eltern die Kinder wegzunehmen, ohne das es dafür schwerwiegende Gründe gibt, ist demnach Unrecht – egal was das positive Recht dazu sagt. Alle vom Menschen gemachten Gesetze müssen an der Moral gemessen werden. Nur Gesetze, die diesen moralischen Ansprüchen des Naturrechts genügen, können den Anspruch erheben, befolgt zu werden. So waren viele Gesetze der Nationalsozialisten – etwa die Rassengesetze – objektives Unrecht.

Die „modernen Gesellschaften“ haben sich weitgehend von einem höheren Gesetz oder einer höheren Ordnung verabschiedet. Der Mensch tritt als alleiniger Gesetzgeber auf. Das macht es Despoten leicht, ihre eigenen Interessen auch rechtlich durchzusetzen. Sie haben in den Augen der Positivisten schlichtweg andere Werte. Mangels eines übergeordneten Maßstabs ist es im strengen Sinne unmöglich, zu behaupten, irgendein Wertsystem sei besser als ein anderes.

Der Philosoph Robert Spaemann (1927–2018), selbst Verfechter einer Naturrechtsposition, hat einmal anhand eines persönlichen Erlebnisses demonstriert, dass der Rechtspositivismus eine „Schönwettertheorie“ ist. Spaemann schreibt in „Warum gibt es kein Recht ohne Naturrecht?“ (in: Hanns-Gregor Nissing (Hg.), Naturrecht und Kirche im säkularen Staat, 2016, S. 27–34, hier S. 27):

Nach dem Krieg hörte ich in Münster auf dem Domplatz eine Predigt des Kardinals von Galen vor dem zerstörten Dom. Der Domplatz war schwarz vor Menschen, und der damalige Bischof, Clemens August, sagte: „Eurer Liebe verdanke ich mein Leben.“ Dann fügte er mit donnernder Stimme hinzu: „Was wir jetzt erlebt haben, die Tyrannei, die Unterdrückung, die Zerstörung, das alles war die Strafe Gottes für das, was die Deutschen 1919 an den Anfang ihrer Verfassung gestellt haben: ‚Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.’ Jetzt haben wir die Staatsgewalt kennen gelernt, die vom Volke ausgeht. Es wird Zeit, dass wir uns besinnen auf die wahre Quelle allen Rechtes.“

Nach den grauenhaften Tyranneien des 20. Jahrhunderts ist der Rechtspositivismus eigentlich kaum zu retten. Er ist eine Schönwettertheorie. Er entzieht der Verurteilung von Staatsverbrechen jede objektive Grundlage. Wenn der Wille des Gesetzgebers an keinen ihm vorgegeben Maßstab des Richtigen und des Falschen, des Guten und des Schlechten gebunden ist, und wenn die Verkündigung im Gesetzblatt eines Staates die höchste Legitimation der Gesetze ist, dann kann es keine Rechtfertigung geben, die den Bürger auf irgend eine Weise im Gewissen binden kann.

Eltern haben ein Recht auf Homeschooling

„Bereits 2007 wurde die Bundesrepublik von den Vereinten Nationen dafür gerügt. Ihre noch aus der NS-Zeit stammende Auslegung der Schulpflicht als Schulzwang sei mit internationalen Abkommen nicht vereinbar. Die Abkommen sähen Alternativen wie Fern- und Hausunterricht vor. Vor allem aber liege die Entscheidung darüber, ob die Kinder zur Schule gehen sollen oder nicht, bei den Eltern – nicht beim Staat“ (Philip Kovce, Die Schulpflicht gehört abgeschafft!, DLF Kultur vom 01.08.2017).

Der Philosoph Sebastian Ostritsch geht aktuell der Frage nach, ob es nicht rechts-konformer und klüger wäre, den Schulzwang aufzugeben. 

In der Tat spricht viel dafür, dass sogenanntes Homeschooling nicht nur in Zeiten des staatlichen Scheiterns, sondern ganz grundsätzlich ein Recht der Eltern ist, das der Staat nicht missachten darf. Dafür spricht auch Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Ein erstaunlicher Satz, haben wir es hier doch offenbar mit einer geradezu paradoxen Bezugnahme des positiven Rechts auf etwas zu tun, das ihm als natürliches Recht vorausgeht.

Die Rede vom Naturrecht sorgt in Deutschland in der Regel für hochgezogene Augenbrauen. Zudem dürften viele hierzulande auch der Forderung nach einem staatlichen Recht auf Hausunterricht mit feindseliger Skepsis begegnen. Klingt das alles doch verdächtig nach anarcho-libertären Positionen, wie man sie vor allem aus amerikanischen Diskussionen zu kennen meint. Während aber der Libertarismus eine radikal individualistische Philosophie ist, gilt dies für das Naturrecht in seiner klassischen Form, wie sie etwa Thomas von Aquin ausgearbeitet hat, keineswegs.

Der Grundgedanke des Naturrechts basiert schlicht darauf, dass es bestimmte Neigungen, Tendenzen und Verhaltensweisen gibt, die dem menschlichen Wesen – seiner Natur – zuträglich und andere, die ihm abträglich sind. Zur Natur des Menschen, seinem Wesen, gehören aber eben nicht nur animalische Triebe wie der zur Selbsterhaltung, sondern auch das Streben nach höheren, gemeinschaftlichen Gütern. Dazu zählen insbesondere das Leben in einer Familie sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft.

Mehr: www.welt.de.

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