Neues Testament

Richtet nicht!

Mbstexte193 theo deu a Seite 1„Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!“ (Mt 7,1), ist laut Erwin Lutzer der „meistzitierte Vers der Bibel“. Damit scheint klar zu sein, dass es Nachfolgern von Jesus Christus nicht erlaubt ist, andere oder anderes zu beurteilen. Doch so ganz einfach das mit dem Bedeutungsspektrum von „sondern, sichten“ (griech. κρίνω) jedoch nicht. Und der Kontext, in dem Jesus dieses Aussage macht, sollte ebenfalls beachtet werden.

Tanja Bittner schreibt:

Auf den ersten Blick scheint alles ganz klar. Jesus mahnt in der Bergpredigt: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“ (Mt 7,1). Was kann das anderes bedeuten, als dass sich Christen tunlichst eines Negativurteils über andere enthalten sollen, um selbst einem solchen zu entgehen? Was für eine positive Atmosphäre würde in unseren christlichen Gemeinden herrschen, wenn unser Umgang miteinander von purer Ermutigung geprägt wäre! Jeder Einzelne – wer auch immer er sein mag – würde sich ohne den Schatten eines Vorbehalts ganz genau so, wie er nun mal ist, angenommen fühlen. Entspricht das nicht einem Idealbild von Gemeinde, wie man es sich nur wünschen kann? Klingt das nicht nach typisch Jesus: Liebe wird ganz groß geschrieben?

Doch schon auf den zweiten Blick wird die Sache holpriger: Denn bereits hier in der Bergpredigt scheint sich Jesus selbst nicht an seine eigenen Vorgaben zu halten. Im Gegenteil, er spricht deutliche Negativurteile aus (z.B. Mt 5,20; 6,5; 7,15). Auch seine Nachfolger verbreiten nicht nur Ermutigung pur. Bei Bedarf nehmen Petrus (z.B. 2Petr 2,12–14) oder Paulus (z.B. 2Tim 2,16–17) kein Blatt vor den Mund und tun ihr Urteil über das Leben anderer kund. Tatsächlich kritisiert Paulus die Korinther sogar, weil sie es unterlassen haben zu urteilen (1Kor 5,2f; 6,2). Die Sache scheint etwas widersprüchlich zu sein.

Noch verwirrender wird das Ganze, wenn man feststellt, dass im Urtext jeweils ein- und dasselbe Wort verwendet wird: κρίνω (krinō). Was nun? Einerseits ist es mir als Christ offenbar untersagt, zu κρίνειν (krinein) – andererseits kann es auch falsch sein, es zu unterlassen?

Die Sympathiepunkte dürften sich wohl klar dem Verbot zuneigen. Erwin Lutzer vermutet gar, dass Mt 7,1 „der meistzitierte Vers der Bibel“ ist, noch vor Joh 3,16. Natürlich: Wie attraktiv kann schon eine Gemeinde mit Stasi-Flair sein – jeder beobachtet jeden, jeglicher Regelverstoß wird sofort angeprangert? Und gebietet es nicht bereits die Toleranz, erst recht aber die Liebe, jedem das Recht zuzugestehen, so zu leben, wie er es für richtig hält? Schließlich möchte ich auch nicht, dass mir jemand dreinredet. Andererseits müssen wir so ehrlich sein, diesen Gedankengang zu hinterfragen: Klingt hier wirklich der Geist der Bibel an? Oder bringt sich bei dieser Überlegung vielleicht doch eher unsere individualistisch geprägte Kultur zu Gehör?

Der erste und der zweite Blick reichen hier also nicht aus, wir müssen genauer hinsehen. Wenn man die ganze Bibel als Gottes Wort ernst nimmt, dann gilt uns offenbar wirklich beides. Wir sollen κρίνειν (krinein) und sollen es auch wiederum nicht. Unter welchen Vorzeichen ist aber was davon das Richtige? Wann ist κρίνειν (krinein) nötig, wann ist es zu unterlassen?

Die Untersuchung „Soll ich meines Bruders Hüter sein?: Vom Urteilen“ (MBS TEXTE, Theologische Akzente, 193, 2020, zuerst in;  Glauben und Denken heute, Nr. 24 (2/2019), kann hier heruntergeladen werden: mbstexte193_theo_deu_a.pdf.

War Paulus ein Allversöhner?

In Deutschland hat die Lehre von der Allerlösung, auch Universalismus oder Allversöhnung genannt, durch die bei Prof. Dr. Hans-Joachim Eckstein 2007 in Tübingen eingereichte Dissertation von Jens Adam einigen Auftrieb erhalten (Jens Adam, Paulus und die Versöhnung aller, 2009). Das besonders auch unter den Evangelikalen, denn außerhalb dieser Kreise ist der Universalismus sowieso die Communis Opinio.

Das Magazin CREDO hat nun die gekürzte Ausgabe einer Studie zum vermeintlichen Heilsuniversalismus bei Paulus veröffentlicht. Autor ist Joshua M. Greever,  Professor für Neues Testament an der  Grand Canyon University in Phoenix, AZ (USA). Greever schreibt:

Es gibt zwar zahlreiche Abstufungen innerhalb des Universalismus, aber der gemeinsame Nenner ist, dass ohne Ausnahme alle Menschen eines Tages gerettet werden und, negativ ausgedrückt, dass niemand eine ewige Strafe erhalten wird. Der Universalismus ist in letzter Zeit auch in evangelikale Kreise vorgedrungen. Obwohl er typischerweise mehr auf theologischen oder philosophischen Grundlagen beruht als auf einer nachhaltigen exegetischen Analyse, suchen evangelikal orientierte Universalisten gelegentlich in der Heiligen Schrift, sogar beim Apostel Paulus, nach Unterstützung. Insbesondere Paulus’ gelegentlicher Gebrauch der universellen Sprache zur Beschreibung des Umfangs der Errettung bietet, so wird argumentiert, eine ausreichende exegetische Rechtfertigung, um Paulus als Allversöhner zu deuten. Für unsere Zwecke wird Paulus’ gelegentlicher Gebrauch der universellen Heilssprache einen geeigneten Ausgangspunkt bieten. Wir werden kurz beschreiben, was diese Texte sagen und warum sie so häufig zur Unterstützung universalistischen Paulus zitiert werden. Dann werden wir die allversöhnerische Auslegung dieser Texte auf der Grundlage kritisieren, dass sie weder mit dem unmittelbaren literarischen Kontext der Texte noch mit dem breiteren soteriologischen Rahmen des Paulus übereinstimmen.

Mehr: credomag.com.

Nochmal: War Jesus verheiratet?

2012 wurde ein frühchristliches Fragment bekannt, in dem Jesus von „meiner Frau“ spricht. Während einige Wissenschaftler dem Befund gegenüber skeptisch blieben, waren andere begeistert. Vor allem die feministische Karen Leigh King hat sehr lang für die Echtheit des Fragments plädiert. Die WELT schrieb 2014:

ls die Religionshistorikerin Karen Leigh King im September 2012 ihre Deutung des Papyrus-Fetzens den in Rom versammelten Kollegen vorstellte, wollten nicht wenige sich gar nicht erst mit dem Inhalt beschäftigen. Der Satz „Jesus sagte zu ihnen, ,meine Frau‘“ schien zu sehr aus dem popkulturellen Universum eines Dan Brown („Sakrileg“) zu stammen, der in seinem Bestseller „Sakrileg“ (2003) die These vertreten hatte, Jesus hätte mit Maria Magdalena Kinder gezeugt, deren Nachfahren noch heute die Erde bevölkerten. Es müsse sich bei dem „Beweisstück“ demnach um eine Fälschung handeln, war der Tenor. Bei weniger kritischen Beobachtern machte der Text dagegen bald als „Evangelium von Jesu Frau“ die Runde.

Den Anhängern der Fälschungstheorie kann Karen King, Inhaberin des renommierten Hollis-Lehrstuhls an der Universität Harvard, jetzt mit guten Argumenten widersprechen. Bei dem Papyrus handelt es sich nicht um eine moderne Fälschung, sondern um ein historisches Dokument. Radiokarbontests hätten eindeutig bewiesen, dass das vier mal 7,5 Zentimeter große Bruchstück zwischen 659 und 859 entstanden ist. Auch Schriftbild und Buchstaben passten zu dieser Datierung.

Inzwischen ist viel Wasser den Bach heruntergelaufen (hier eine Zusammenstellung der Entwicklung). Aber was der Journalist Ariel Sabar 2016 ans Licht gebracht hat, liest sich spannender als ein guter Krimi. Auch wenn es nicht mehr ganz aktuell ist:  Wer wissen möchte, was das Jesuspapyrus mit Deutschland zu tun hat, sollte sich die verrückte Geschichte irgendwie erschließen.

Hier: www.theatlantic.com.

Hier gibt es ein kurzes Video dazu:

Das Endgericht bei Paulus

Die nachfolgende Rezension zu dem Buch:

  • Christian Stettler. Das Endgericht bei Paulus: Framesemantische und exegetische Studien zur paulinischen Eschatologie und Soteriologie. WUNT II, 371. Tübingen: Mohr Siebeck, 2017. ISBN 978-3-16155007-2. 415 S. € 139,00.

erschien in der Zeitschrift GLAUBEN UND DENKEN HEUTE 1/2019 (Nr. 23), S. 69–73:

31Byfs91g8L SX332 BO1 204 203 200Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um die überarbeitete Fassung der Habilitationsschrift, die im Jahr 2014 von der Theologischen Fakultät Zürich angenommen wurde. Christian Stettler, Privatdozent für Neues Testament an gleicher Universität und Titularprofessor an der STH Basel, hatte schon 2011 einen Teil seiner Forschungen zu den Endgerichtserwartungen vorgelegt (Das letzte Gericht: Studien zur Endgerichtserwartung von den Schriftpropheten bis Jesus. WUNT II, 299). Für seine Studie zum Endgericht bei Paulus wurde er 2018 mit dem Johann-Tobias-Beck-Preis ausgezeichnet.

Der Autor stellt zum Eingang fest, dass das Endgericht ein in der Exegese weithin vernachlässigtes und in seiner Bedeutung umstrittenes Problem darstellt. Sein Anliegen ist es, diese oft ausgeklammerte Thematik der paulinischen Soteriologie und Eschatologie umfassend und systematisch zu rekonstruieren.

Die Untersuchung ist in fünf Kapitel und vier Anhänge gegliedert.

Im ersten Kapitel wird die Forschungsgeschichte von Albert Schweitzer (Geschichte der Paulinischen Forschung, 1911, und Die Mystik des Apostels Paulus, 1930) bis Kevin W. McFadden (Judgment According to Works in Romans, 2013) dargestellt und ausgewertet. Das Kapitel enthält ebenfalls einen Exkurs zur „Neuen Paulusperspektive“ (NPP). Es ist das Verdienst der NPP, „dass sie durch ihre Kritik an einer langen Forschungstradition eine neue, intensive Erforschung des antiken Judentums ausgelöst hat, die in vielerlei Hinsicht entscheidend weitergeführt hat“ (S. 22). Sie hat gezeigt, dass im Frühjudentum die Gnade Gottes und die Erwählung Israels eine wichtige Rolle gespielt haben. Die pauschalisierende Annahme, das Judentum sei eine Religion der Werkgerechtigkeit gewesen, wurde so berichtigt. Nach Stettler ist allerdings die NPP ihrerseits auch mit Recht kritisiert worden. Als korrekturbedürftig nennt er konkret den Bundesnomismus (E. P. Sanders entfaltet die jüdische Religionsstruktur des Bundesnomismus wie folgt: „1) Gott hat Israel erwählt und 2) das Gesetz gegeben. Das Gesetz beinhaltet zweierlei: 3) Gottes Verheißung, an der Erwählung festzuhalten, und 4) die Forderung, gehorsam zu sein. 5) Gott belohnt Gehorsam und bestraft Übertretungen. 6) Das Gesetz sieht Sühnmittel vor, und die Sühnung führt 7) zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Bundesverhältnisses. 8) All jene, die durch Gehorsam, Sühnung und Gottes Barmherzigkeit innerhalb des Bundes gehalten werden, gehören zur Gruppe derer, die gerettet werden. Eine wichtige Interpretation des ersten und des letzten Punktes besteht darin, daß Erwählung und letztliche Errettung nicht als menschliches Werk, sondern als Taten der Barmherzigkeit Gottes verstanden werden.“ In: E.P. Sanders, Paulus und das palästinensische Judentum, Göttingen 1985, S. 400. Zitiert nach: C. Strecker. „Paulus aus einer ‚neuen Perspektive‘“, Kirche und Israel 11 (1996), S. 3–17, hier S. 7. Original: E.P. Sanders. Paul and Palestinian Judaism, 1977, S. 422. Siehe als komprimierte Einführung und Kritik der NPP auch: Ron Kubsch. Der neue Paulus: Handreichung zur „Neuen Paulusperspektive“, 2017.) , die angeblich soziologische bzw. ekklesiologische Struktur der Rechtfertigungslehre, das soteriologische Rechtfertigungsverständnis und das Verhältnis von Gesetz und Glaube (S. 23–26). Zur Soteriologie der NPP schreibt er resümierend:

„Die paulinischen Rechtfertigungsaussagen haben deshalb nicht nur mit der soziologischen bzw. ekklesiologischen Frage der ‚badges of membership‘ zu tun, sondern eminent mit der soteriologischen Frage, wer weshalb Anteil an der ewigen Gottesherrschaft erhält (und dadurch Glied im Volk der Gottesherrschaft wird). Bei der Rechtfertigung geht es also ‚um einen endzeitlichen Gerichtsakt‘, sie ‚hat ihren entscheidenden Ort im Endgericht‘. Natürlich macht es im normalen forensischen Setting keinen Sinn, dass ein Richter seine eigene Gerechtigkeit dem Angeklagten anrechnet, wie N. T. Wright betont. Es ist aber gerade das Ungeheuerliche und nie Dagewesene der paulinischen Rechtfertigungsbotschaft, dass sie besagt, dass der gerechte Gottessohn seine Gerechtigkeit dem Gottlosen schenkt und diesen damit ‚rechtfertigt‘, d. h. gerechtspricht, und ihm damit Heil verschafft. Hier wird das forensisch Übliche völlig auf den Kopf gestellt. Gott selber begeht diesen ‚non-sense‘ (vgl. 1Kor 1,18–25), diesen ‚category mistake‘.“ (S. 25)

Aus der Auseinandersetzung mit der Forschungsgeschichte zieht Stettler drei Folgerungen: Er will klären, ob (1) bei Paulus tatsächlich mehrere sich ausschließende Gerichtskonzeptionen nebeneinanderstehen, ob (2) die Bedeutung von enzyklopädischen „Frames“ für das Sprach- und Textverstehen dazu beitragen kann, das Endgericht bei Paulus systematisch zu rekonstruieren und ob (3) der Stellenwert von Gnade und Toragehorsam im Gericht anders oder genauer bezeichnet werden kann als bisher (S. 44–47).

In Kapitel 2 inspiziert der Autor die These, es gäbe bei Paulus verschiedene Gerichtskonzeptionen. So unterscheidet etwa Matthias Konradt zwischen einem „Vernichtungsgericht“, das die Ungläubigen betreffe, und einem „Beurteilungsgericht“, welches die Christen tangiere (vgl. Gericht und Gemeinde, 2003). Wo Paulus auf das Letztere Bezug nehme, „tue er es nur aus einer bestimmten kontextgebundenen Aussageabsicht heraus und nicht, weil er hier seine theologische Überzeugung wiedergebe. So wende er den Gedanken des Beurteilungsgerichts in 2Kor 5,10 nur innerhalb der Apologie seines Apostolats – und nur darauf bezogen – an“ (S. 49). Das verbreitete Postulat, dass Paulus die feste Erwartung hegte, auch Christen müssten sich vor Gott als Richter verantworten, lässt sich nach Konradt „an den Texten nicht verifizieren“ (S. 49). Stettler prüft dann maßgebliche Paulustexte zum „Gericht nach den Werken“ (2Kor 5,10; Röm 14,10c; Röm 2,6–16 u. 1Thess 1,9f.) und kommt zu dem Ergebnis, dass ein die Werke beurteilendes Endgericht die unverzichtbare Grundvoraussetzung der paulinischen Soteriologie ist (vgl. S. 71).

Im Kapitel 3 versucht Stettler, das semantische Frame „Endgericht“ bei Paulus zu rekonstruieren. Dafür erörtert er zunächst die literaturwissenschaftlichen und linguistischen Grundlagen. Im 20. Jahrhundert wurde auf unterschiedliche Weise versucht (Strukturalismus, Russischer Formalismus, New Criticism, usw.), zu begründen, „dass weder die Intention des Autors noch die emotionale Reaktion des Lesers für die Interpretation maßgeblich seien, sondern allein der vom Autor losgelöste, ein Eigenleben führende Text mit seinen immanenten Strukturen“ (S. 74). Zur Rezeptionsästhetik (Reader Response Criticism) schreibt Stettler: „Ein literarischer Text hat demnach keine (vom Autor intendierte) Bedeutung in sich selber, sondern die Leser(innen) geben einem Text Bedeutung, indem sie ihre Voraussetzungen an den Text herantragen und mit ihm verbinden“ (S. 75). Für postmoderne Dekonstruktivisten wie Derrida gibt es überhaupt keine beschreibbare Rolle der Texte mehr im Verstehensprozess. „Es gibt keinen Maßstab mehr, an dem man messen kann, ob die Interpretation eines Textes angemessen ist oder nicht. Folglich gibt es auch den feststellbaren Sinn eines Textes nicht mehr“ (S. 76–77). Bemerkenswerterweise ist jedoch die Literaturwissenschaft nicht bei der reinen Leserorientierung stehengeblieben. So weist etwa Jürgen Schutte in seiner Einführung in die Literaturinterpretation auf die zentrale Stellung des Autors hin (vgl. S. 7879, im Text steht versehentlich „Einführung in die Literaturwissenschaft“). Stettler nimmt die „Rückkehr des Autors“, wie sie etwa von Eric D. Hirsch vorbereitet und von Theologen wie Kevin Vanhoozer in Anspruch genommen wurde, auf und verknüpft sie mit der semantischen Theorie nach James Barrs sowie modernen kognitiven Ansätzen der Semantik. Demnach ergeben sich Bedeutungen nicht nur aus dem unmittelbaren Kontext, sondern vor allem aus den enzyklopädischen Wissenskonzepten (Frames), auf welche sprachliche Aussagen verweisen. Die kognitive Semantik habe erkannt, „dass die Bedeutung eines Wortes nicht in erster Linie vom unmittelbaren literarischen Kontext, sondern umgekehrt ‚das Textverständnis weitestgehend von der Einsetzung der zugehörigen Szenographie […] bestimmt wird‘“ (S. 120). Folglich werden wir den verstreuten Aussagen des Apostels zum Endgericht nicht gerecht, wenn wir nur nach ihrer Funktion im engeren Kontext fragen. „Vielmehr sind sie Ausdruck ‚des enzyklopädischen Wissens‘ des Paulus über das Endgericht. Durch seine Anspielungen ‚evoziert‘ Paulus den Frame ‚Endgericht‘ und erwartet von seinen Adressaten, dass sie die Leerstellen entsprechend ausfüllen.“ Paulus setzte demnach „bei seinen Adressaten ein klar umrissenes Vorwissen über das Endgericht voraus“ (S. 121).

Die nachfolgende Auswertung der eindeutigsten Gerichtspassagen bringt nach Stettler ein klares Ergebnis hervor: Paulus setzt in all diesen Texten einen einzigen Frame voraus, eine Konzeption vom Endgericht nach den Werken, die weithin konstant ist und einige zentrale Elemente beinhalte, nämlich: Zeitpunkt des Gerichts, einen Richter, die Gerichteten, die Unparteilichkeit des Gerichts, einen Maßstab, ein Urteil und die entsprechende Vollstreckung sowie einige weniger gewichtige Bestandteile (vgl. S. 143).

Das 4. Kapitel bringt exegetische Vertiefungen zu drei großen Fragen: dem Maßstab des Gerichts (S. 179–206), den Konsequenzen des Gerichts für die Christen (S. 207–241) und dem Verhältnis von Gericht nach den Werken und Rechtfertigung aus Gnade (S. 242–277). Jesus selber bleibt als der Richter auch der Maßstab des Gerichts, „einerseits in seiner eigenen Liebe und Hingabe bis zum Tod und andererseits in seiner Tora, die die Mosetora vollendet. Die Mosetora bleibt gültig für die Heilsgemeinde des Neuen Bundes aus Juden und Heiden, jedoch nicht nach dem ‚Buchstaben‘, sondern in einem ‚erfüllten‘ Sinn“ (S. 206). Es gibt – so Stettler – bei den Dienern Gottes nach 1. Korinther 3,5–4,5 verschiedene Grade von Einsatz (κόπος) und eine unterschiedliche Qualität des Ergebnisses der Arbeit (ἔργον). Allein der HERR ist zur Beurteilung dieser Werke und einer „Lohnfestlegung“ berechtigt, die schließlich im Endgericht stattfinden wird (vgl. S. 239). Das Lohnmotiv soll die korinthischen Christen nicht „zu einer rückschauenden Beurteilung des eignen Lebenswerks bringen, sondern dazu anhalten, wo nötig umzukehren und fortan auf die gute Qualität ihres Beitrags zum Aufbau der Gemeinde zu achten“ (S. 239–240).

Glaubende sind nach Stettler dem Gericht nach den Werken nicht enthoben. Was sie im Gericht rettet, ist zweierlei: Erstens sind ihnen ihre Sünden vergeben und zweitens sind sie mit dem Heiligen Geist dazu begabt, ein Gott wohlgefälliges Leben zu führen (vgl. S. 276). „Beides, Vergebung und Geist, haben sie aus Gottes Gnade empfangen, aufgrund ihres Glaubens an den gekreuzigten und auferstandenen Gottessohn. Also ist auch das neue Handeln aus dem Geist eine Wirkung des Auferstandenen, eine Wirkung der Gnade. Das neue Handeln ist ganz die Verantwortung des Menschen und zugleich ganz die Wirkung Gottes. Es ist deshalb kein Widerspruch, dass nach Paulus die Rettung und Rechtfertigung im Endgericht einerseits ganz Geschenk, ganz ‚Gnade‘ ist und denen gilt, die glauben, und andererseits eine Antwort auf das Werk der Christen, ihren Glaubensgehorsam“ (S. 276).

Wie aber kann es sein, dass Christen im Gericht bestehen, obwohl sie nicht sündlos leben? „Obwohl Verharren in Sünde von der Teilhabe am Reich Gottes ausschließt, bedeutet das Vorkommen von Sünde in den Gemeinden nicht, dass diese Glaubenden definitiv des Heils verlustig gegangen wären, denn Umkehr und Vergebung ist auch für Glaubende möglich. Ohne diese Umkehr gibt es freilich kein Heil“ (S. 276).

Stettler lehnt die klassische reformierte Interpretation von guten Werken als Erweis der Echtheit des Glaubens ab und rechnet mit einem möglichen Heilsverlust durch das Festhalten an der Sünde. Er stimmt der Lehre von der „doppelten Rechtfertigung“, der zufolge die „Anfangsrechtfertigung“ allein aus Glauben geschieht, jedoch in der „Endrechtfertigung“ beim Letzten Gericht die guten Werke (nicht Gesetzeswerke) in irgendeiner Form eine Rolle spielen, im Großen und Ganzen zu (vgl. S. 253). Er denkt hier wohl in den Bahnen, die im Tridentinum als Antwort auf die Reformation vorgezeichnet wurden und die einige protestantische Exegeten (z. B. Adolf Schlatter, Karl Donfried, Kent Yinger, Paul Rainbow, vgl. S. 254) und die meisten Vertreter der NPP ähnlich weitergezeichnet haben. Im Dekret über die Rechtfertigung beim Konzil von Trient heißt es im Kapitel 10: „Die so also Gerechtfertigten und zu ‚Freunden Gottes‘ sowie ‚Hausgenossen‘ Gewordenen ‚schreiten von Tugend zu Tugend‘ und ‚werden (wie der Apostel sagt) von Tag zu Tag erneuert‘, indem sie nämlich die Glieder ihres Fleisches abtöten und sie zu Waffen der Gerechtigkeit machen für die Heiligung, durch die Beachtung der Gebote Gottes und der Kirche; in dieser durch Christi Gnade empfangenen Gerechtigkeit wachsen sie …“ (DS 1535).

„Durch die Gabe des Heiligen Geistes sind die Christen in der Lage, Gott so zu ‚gefallen‘, wie es die Tora vorsieht. Konsequenz dieses ‚Lebens nach dem Geist‘ ist die Rettung im Endgericht. […] Nach Kol 3,22–24 werden diejenigen, die dem Herrn ungeteilt dienen, (im Gericht) als ‚Vergeltung‘ (ἀνταπόδοσις) das (ewige) Erbe empfangen“ (S. 257). Während für reformatorisch geprägtes Denken durch Aussagen wie diese möglicherweise eine Rechtfertigung sola fide und sola gratia preisgegeben wird, „bewegt sich Paulus in Römer 8 offenbar vollkommen im Rahmen seiner Aussagen über die Endrechtfertigung aufgrund von Glauben, aus Gnade und durch Christus. […] Der Heilige Geist ist also die Gabe, die Gott den Christen in ihrer Anfangsrechtfertigung geschenkt hat, und dies durch die den Glauben wirkende Botschaft, nicht aus Werken des Gesetzes, ja, nach 1Kor 6,11 ist es der Geist, der sowohl Rechtfertigung als auch Heiligung bewirkt“ (S. 258). „Somit ist es für Paulus kein Widerspruch, wenn er einerseits die Endrechtfertigung als aus Gnade durch Glauben geschehend erwartet und andererseits das ewige Leben als Vergeltung für das Handeln aus dem Geist“ (S. 262).

Welche Auswirkungen haben aber Verfehlungen von Christen im Endgericht? Stettler versucht diese Spannung zu lösen, indem er einerseits die Annahme ablehnt, im Frühen Judentum habe es keine Notwendigkeit des vollständigen Toragehorsams gegeben, sondern nur die Forderung eines auf Gott ausgerichteten Lebens. Diese Annahme lehnt er auch als unpaulinisch ab, da der Apostel Gehorsam gegenüber dem „ganzen Gesetz“ einfordert (Gal 5,3, vgl. S. 255). Dennoch dürfe Paulus nicht so verstanden werden, als sei Sündlosigkeit eine Vorbedingung für das ewige Leben. Denn mehrere Texte „zeigen klar, dass für Paulus nicht das Vorkommen von Sünde an sich ein Problem für das Endgericht darstellt, sondern ein unbußfertiges Verharren in Sünde […] Die ewige Rettung (im Endgericht!) hängt also direkt mit der Umkehrbereitschaft der Glaubenden zusammen“ (S. 267). Ein Christ lebt im Geist, wenn auch nur unvollkommen. Stettler geht sogar davon aus, dass Gläubige errettet werden, wenn kein positiver Gehorsam erkennbar ist. Er formuliert:

„Paulus hat offensichtlich gelehrt, dass jemand im Extremfall sogar dann gerettet werden kann, wenn er zwar keine unvergebenen Sünden (vgl. 1Kor 6,9f.), aber auch keinen positiven Gehorsam vorzuzeigen hat (1Kor 3,15), also keine noch so geartete Erfüllung des Liebesgebots, keine Frucht des Geistes. Die Rettung geschieht dann, wie wir oben aufgrund anderer Aussagen des 1. Korintherbriefs festgestellt haben, allein aufgrund des Vertrauens einer Person auf das Rettungswerk Jesu Christi in seinem Tod und seiner Auferstehung und aufgrund der dadurch erfahrenen Sündenvergebung. Rechtfertigung geschieht also nie aufgrund des Glaubensgehorsams oder aufgrund der durch Gottes Gnade gewirkten Werke, sondern allein aus Glauben im Sinne eines vertrauenden Sich-zu-eigen-Machens von Christi Heilswerk.

Die Aussage, dass im Endgericht ein Christ nicht aufgrund seines Gehorsams gerechtfertigt wird, wird auch bestätigt durch den Umgang des Paulus mit seinen Gemeinden. Paulus ist sich nicht nur der in den Gemeinden vorhandenen Frucht des Geistes bewusst, die er unumschränkt loben kann, sondern auch der immer noch vorhandenen Sünde von Christen. Die Paränese seiner Briefe tritt auf weite Strecken der Christensünde entgegen und macht ohne die faktische Existenz von Sünde in den Gemeinden keinen Sinn. Paulus erklärt das Vorkommen von Sünde nach der Taufe mit dem Kampf zwischen dem Geist Gottes und dem noch nicht erneuerten Leib, dem ‚Fleisch‘, dessen Begierden dem Geist Gottes entgegenstehen.“ (S. 240–241)

Wenn Christian Stettler an anderer Stelle behauptet, dass „Christen im Endgericht aufgrund ihrer Werke gerettet und gerechtfertigt werden“ (S. 276, vgl. S. 253), zeigt sich hier m. E. eine gewisse Spannung, die sich auch nicht dadurch auflösen lässt, dass man die guten Werke als Folge oder Wirkung des Glaubens deutet (vgl. S. 254–255) und darauf beharrt, dass diese nicht mit Sündlosigkeit in Verbindung gebracht werden dürfen (vgl. S. 276).

Die Anhänge zur Untersuchung enthalten die framesemantische Analyse der paulinischen Aussagen zum Endgericht, den Inventar des Frame „Endgericht“ bei Paulus, den Inventar zum proleptischen Gerichts- und Rettungshandeln Gottes sowie eine Liste der mit dem Frame „Endgericht“ verbundenen Frames.

Christian Stettler hat mit Das Endgericht bei Paulus eine grundsolide Untersuchung vorgelegt, die das Studium von Soteriologie und Eschatologie bei Paulus stimuliert. Sein Verständnis der doppelten Rechtfertigung (als Anfangsrechtfertigung und Endrechtfertigung) und der Stellung der guten Werke im Gericht überzeugt mich gleichwohl nicht. Hier finde ich etwa die exegetischen Untersuchungen von Kevin W. McFadden, die Stettler durchaus würdigt (vgl. S. 42–44), überzeugender. McFadden wurde 2013 unter dem Neutestamentler Thomas Schreiner zum Thema Judgment According to Works in Romans: The Meaning and Function of Divine Judgment in Paul’s Most Important Letter (Fortress Press, 2013) promoviert. Seiner Auffassung nach ist die Rechtfertigung durch den Sühnetod von Jesus Christus, die (instrumental) durch den Glauben empfangen wird, ein „Gegenentwurf“ zum Gericht nach den Werken. „Weil das Kreuz Christi zur Erfüllung des Gesetzes durch den Geist führt, sind Werke ein notwendiger und wichtiger Faktor für das endgültige Gericht. Gleichwohl ist das Ergebnis dieses Gerichts bereits durch das Kreuz Christi garantiert. Für Paulus sind der Grund der gegenwärtigen und zukünftigen Rechtfertigung letztlich derselbe – das rettende Werk Gottes in Christus“ (Judgment According to Works in Romans, S. 137). (Ich empfehle außerdem das Kapitel „Justification and the Final Judgment“ in: J. V. Fesko, Justification, Phillipsburg (New Jersey): P & R, 2008, S. 299–311.)  Diese Sichtweise des Endgerichts streitet den Wert von guten Werken nicht ab. Im Gegenteil: Sie kann darauf bestehen, dass ein guter Baum gute Früchte hervorbringt (vgl. Mt 12,33). Allerdings bleibt im letzten Gericht allein das Erlösungswerk von Jesus Christus am Kreuz Grund der Rechtfertigung. „Die Werke der Christen, die im Endgericht Thema sind, versteht McFadden in klassisch reformierter Weise als ‚evidence‘ der Rechtfertigung und Geistbegabung der Christen“ (S. 44). McFadden selbst schreibt: „Paulus begründet, dass Christen dem Herrn in ihren Werken gefallen müssen, aber dass ihre guten Werke die grundlegendere Tatsache beweisen, dass Gott sie in Christus angenommen hat und sie gewiss im Endgericht bestehen werden (Röm 14,1–9)“ (Judgment According to Works in Romans, S. 163). Das passt auch besser zu den neutestamentlichen Befunden, die von einer präsentischen Erlösung sprechen.

Johannes kann ja durchaus schreiben, dass wir durch den Glauben schon jetzt am ewigen Leben teilhaben (vgl. Joh 3,36; Joh 5,24; 1Joh 5,13). Auch der Epheserbrief beleuchtet unsere Erlösung nicht als eine bevorstehende Möglichkeit, auf die sich der treue Christ zubewegt, sondern als ein bereits empfangenes Geschenk, das ihn zu guten Werken motiviert: „Denn aus Gnade seid ihr selig geworden durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es, nicht aus Werken, damit sich nicht jemand rühme (Eph 2,8–9, vgl. a. 2,4–7.10, 2Tim 1,9).

Dem Exegeten Christian Stettler liegt viel daran, die Spannung zwischen einer gegenwärtigen und zukünftigen Rechtfertigung nicht vorschnell zugunsten einer systematischen Auskunft einzuebnen. Er will jene Texte ernst nehmen, die von einer noch ausstehenden Seligkeit in Christus sprechen. Das ist ihm hoch anzurechnen. Meiner Meinung nach ist es allerdings McFadden gelungen, diese Heilsverheißungen mit einer Errettung „allein aus Glauben“ in Einklang zu bringen, wenn er die Werke als Erweise („evidence“) oder Frucht des Glaubens versteht. Mit der Offenbarung der Gerechtigkeit Gottes in Jesus Christus gibt es „einen alternativen Grund der Rechtfertigung – nicht Gehorsam gegenüber dem Gesetz (3,20.21), sondern Glauben (3,22), Gnade (3,24a) und das Kreuz von Jesus Christus (3,24b–26). Dies ist die gute Nachricht gemäß Paulus – Erlösung vom endgültigen Gericht Gottes durch Christus (5,1.9–10; 8,33–34)“ (Rudiment According to Works in Romans, S. 156).

Obwohl ich manche Befunde zum Endgericht anders interpretiere, empfehle ich die Beschäftigung mit der Studie gern. Christian Stettler liefert einen substantiellen, deutschsprachigen Beitrag zur aktuellen Debatte um die angemessene Paulusdeutung. Das Endgericht bei Paulus wird gewiss in weiteren Studien zur Theologie des Apostels Berücksichtigung finden.

Die Sühnewirkung des Todes Jesu

In der Paulusforschung herrscht seit längerem die Annahme vor, dass der Apostel Paulus keine in sich konsistente Lehre vom Endgericht vertrete, sondern je nach Kontext auf unterschiedliche, einander teilweise widersprechende Motive zurückgegriffen habe. Christian Stettler zeigt durch die Analyse von allen paulinischen Gerichtstexten mit Hilfe der kognitiven Frame-Semantik, dass Paulus nicht von unterschiedlichen oder gar widersprüchlichen „Gerichtskonzeptionen“, sondern von einer in sich konsistenten Gerichtserwartung ausging. Zudem vertieft der Autor die gewonnenen Erkenntnisse durch weitere exegetische Analysen, welche sich kritisch mit Ergebnissen der konfessionellen Paulusexegese und der Neuen Paulusperspektive auseinandersetzen und zu einer differenzierteren Sicht führen.

In seinem Fazit schreibt der Christian Stettler über das Gericht nach den Werken bei den Christusgläubigen unter anderem:

Paulus hat also die Sühnewirkung des Todes Jesu offensichtlich nicht nur auf Sünden vor der Taufe, sondern auch auf die Sünden von Christen bezogen. Wo Sünde nach der Bekehrung vorkommt, kann ein Christ nicht aufgrund seines noch so weitgehenden Liebeswerkes gerechtfertigt werden, sondern ist weiterhin auf die Vergebung Christi angewiesen. Im Blick auf die Rechtfertigung gilt ohnehin das ganze Leben einer Person als Einheit und wird nicht in die Zeit vor und die Zeit nach der Bekehrung aufgeteilt. Abgesehen von Jesus (2Kor 5,21) gibt es niemand, der sein ganzes Leben über ohne Sünde geblieben ist (vgl. Röm 3,9-20). Rechtfertigung selbst durch einen vollkommenen Gehorsam nach der Bekehrung ist dadurch ohnehin ausgeschlossen.

Nach Paulus sind die Glaubenden dem Gericht nach den Werken nicht enthoben, vielmehr sind sie denselben Maßstäben unterworfen wie die übrige Menschheit. Was sie jedoch von nicht an Jesus glaubenden Menschen unterscheidet, ist zweierlei: erstens, dass ihre Sünden vergeben sind, auch die, die nach ihrer Taufe geschahen, sofern sie nicht im sündigen Verhalten verharrt, sondern darüber Buße getan haben, und zweitens, dass sie mit dem Heiligen Geist, der Kraft der neuen Schöpfung, begabt sind, durch den sie ein Gott wohlgefälliges Leben führen können. Beides, Vergebung und Geist, haben sie aus Gottes Gnade empfangen, aufgrund ihres Glaubens an den gekreuzigten und auferstandenen Gottessohn. Also ist auch das neue Handeln aus dem Geist eine Wirkung des Auferstandenen, eine Wirkung der Gnade. Das neue Handeln ist ganz die Verantwortung des Menschen und zugleich ganz die Wirkung Gottes (vgl. Phil 2,12f.).

Es ist deshalb kein Widerspruch, sondern Ausdruck des typisch frühjüdischen aspekthaften Denkens des Paulus, dass nach Paulus die Rettung und Rechtfertigung im Endgericht einerseits ganz Geschenk, ganz „Gnade“ ist und denen gilt, die glauben, und andererseits Paulus dennoch die Gabe des ewigen Lebens im Endgericht auch als eine Antwort auf das Werk der Christen, auf ihren Glaubensgehorsam, ja als „Lohn“ bezeichnen kann.

Für die Untersuchung:

  • Stettler, Christian, Das Endgericht bei Paulus: Framesemantische und exegetische Studien zur paulinischen Eschatologie und Soterologie, WUNT, Band 371, Mohr Siebeck, 2017, 415 S.

wurde dem Autor der Johann-Tobias-Beck-Preis 2018 verliehen.

HTA-Kommentare für Logos

Die Tage von Theodor Zahn oder Adolf Schlatter sind schließlich lange vorbei. Mit dem Erscheinen der Historisch-Theologischen Auslegung (HTA) hat sich das allerdings geändert. Diese Kommentarreihe zum Neuen Testament wird nun auch bei Logos verfügbar und soll in diesem Beitrag vorgestellt werden. Im Logos-Blog ist zu lesen:

Die Idee zur Veröffentlichung der HTA-Reihe geht auf die Facharbeitsgruppe Neues Testament des Arbeitskreises für evangelikale Theologie (AfeT) zurück. Herausgegeben wird sie von einem vierköpfigen Team: Gerhard Maier (ehemaliger evangelischer Landesbischof von Baden-Württemberg), Rainer Riesner (emeritierter Professor für Neues Testament der TU Dortmund), Heinz-Werner Neudorfer (ehemaliger Dekan der evangelischen Landeskirche in Marbach am Neckar) und Eckhard J. Schnabel (Professor für Neues Testament am Gordon-Conwell Theological Seminary). 2004 erschien der erste Band. Bis heute sind insgesamt 14 Bände erschienen.

Der Aufbau der Historisch Theologischen Auslegung
Die Kommentare sind zwar von unterschiedlichen Autoren verfasst worden, folgen aber einem ähnlichen Aufbau. In der Einleitung wird die Entstehungsgeschichte des Buches beleuchtet. Darüber hinaus werden Aufbau und theologische Anliegen diskutiert. Im Anschluss daran folgt die Auslegung der einzelnen Abschnitte des Buches. Diese erfolgt in vier Abschnitten, die von den Herausgebern wie folgt zusammengefasst werden:

In Abschnitt I wird eine präzise und wortgetreue Übersetzung der neutestamentlichen Texte geboten.

In Abschnitt II finden sich Bemerkungen zum Kontext, zum Aufbau, zur literarischen Form oder Gattung sowie zum theologischen Hintergrund des jeweiligen Abschnitts.

Abschnitt III bietet eine gründliche Vers-für-Vers-Exegese.

Abschnitt IV ist als Zusammenfassung zu verstehen, in der auch die Wirkungsgeschichte der Verse verfolgt sowie ein Brückenschlag in die Gegenwart und die praktische Anwendung gegeben wird.

Die Historisch Theologische Auslegung (13 Bde.) ist noch für wenige Wochen zum Sonderpreis von 329,99$ vorbestellbar: de.logos.com.

Gab es ein einheitliches palästinensisches Judentum?

Aus: Der neue Paulus: Handreichung zur „Neuen Paulusperspektive“, S. 42–43):

Obwohl die Kritik am Zerrbild des Judentums zu begrüßen ist, hat sich inzwischen gezeigt, dass Sanders seine Quellen einseitig gewählt und über-systematisiert sowie polemisch ausgewertet hat. Während Sanders das Gemeinsame des Judentums in Palästina betont (Common Judaism), sind die religiösen und sozialen Unterschiede zwischen den jüdischen Gruppen weniger klar präsentiert worden. Martin Hengel und Roland Deines schreiben etwa, dass Sanders’ Darstellung des Judentums nur eine Außenansicht ist. „In Palästina haben die Menschen die beachtlichen Unterschiede und Spannungen“ damals viel deutlicher zur Kenntnis genommen. Der jung verstorbene Friedrich Avemarie hat nachgewiesen, dass die rabbinische Soteriologie nicht nur als Gnadenlehre verstanden werden kann, wie das Sanders behauptet. Vielmehr gab es innerhalb des palästinensischen Judentums divergierende Gnadenlehren. Sowohl Billerbeck als auch Sanders haben die Texte jeweils einem soteriologischen Prinzip untergeordnet. Nach Avemarie lassen sich jedoch Werkgerechtigkeit und Bundesnomismus in der frührabbinischen Literatur gleichrangig und nebeneinander nachweisen. Aus etlichen jüdischen Texten geht zudem hervor, dass die soteriologische Bedeutung des Gesetzes und ihrer Erfüllung höher eingeschätzt wird, als Sanders meint. Selbst wenn es stimmt, dass die Tora nicht gegeben wurde, um in den Bund hineinzugelangen, bleibt ja die Frage nach dem Heil. Es ist dem Volk nämlich nicht gelungen, das Gesetz zu halten; und so droht bei einem Gericht nach den Werken eben doch die Verurteilung. Der eben schon erwähnte John Barclay zeigt im zweiten Kapitel seines großen Paulusbuches, dass in etlichen jüdischen Texten (er untersucht fünf Überlieferungen akribisch) etwas zu finden ist, was sich „sehr deutlich von Sanders’ Bild des ‚Bundesnomismus‘ unterscheidet“. Der Neutestamentler Jörg Frey schreibt zu Sanders Sicht des Judentums:

„Methodisch führt die Abstraktion auf Grundstrukturen zu einer Einebnung der je spezifischen Differenzen, zu einem vermeintlich einheitlichen Judentum hinter den Texten, das mit der historischen Wirklichkeit nicht mehr übereinstimmt. Neuere Untersuchungen zeigen, dass das Judentum jener Zeit in seiner Zuordnung von Tora und Heil vielfältiger und weniger schematisch war, als Sanders zugesteht.“

Die Kategorien des rabbinischen Judentums sind also weitaus flüssiger, als wie sich die Vertreter der NPP es sich wünschen.

Vom Wesen des Neuen Testaments

Der evangelikale Prof. Armin Baum und der historisch-kritische Theologe Prof. Udo Schnelle haben in einem idea-Streitgespräch über die Entstehung und Glaubwürdigkeit des Neuen Testaments debattiert. Das Netzwerk  Bibel und Bekenntnis hat auf das Gespräch, das von Carsten Huhn moderiert wurden ist, verwiesen.

Hier ein Auszug:

Baum: Sie sagen: Es macht ja nichts aus, ob im Johannesevangelium nun die Worte Jesu stehen oder die Worte anderer. Für mich wäre es aber ein Problem, wenn in den Evangelien Jesus Worte in den Mund gelegt werden, die er nie gesagt hat – nicht einmal dem Sinne nach. Müsste man dann nicht von einer Fälschung reden? Dies stände im Widerspruch zum Anspruch der Heiligen Schrift, wahrhaftiges Wort Gottes zu sein.

Schnelle: Alle Evangelien gehen davon aus, dass der historische Jesus und der auferstandene Jesus eine Person sind. Sie sind miteinander verwoben. Deshalb sind die nachösterlichen Interpretationen über Jesus genauso wertvoll wie die Aussagen des historischen Jesus.

Baum: Ich halte die Auffassung, dass Jesus nachösterlich Worte in den Mund gelegt werden, für problematisch. Damit wird – auch nach antikem Wahrheitsverständnis – eine Grenze überschritten zwischen historischer Wirklichkeit und Fiktion. Das Johannesevangelium hat den Anspruch, historische Geschichte zu erzählen. Diese Geschichte wird nicht erst nachträglich mit Hilfe eines Osterglaubens mit göttlichem Glanz überstrahlt. Der Evangelist Johannes berichtet etwas, was in allen Religionen einzigartig ist: Gott wird Mensch und betritt mit seinem Sohn Jesus von Nazareth die Bühne der Weltgeschichte.

Schnelle: Ich glaube, dass Ihr Begriff des „Nachträglichen“ falsch ist. Alles im Neuen Testament ist nachträglich, weil es erst nach den Ereignissen geschrieben worden ist.

Baum: Darin sind wir uns einig. Schnelle: Das bedeutet, dass es notwendigerweise ein Ineinander von historischem Jesus und dem Christus des Glaubens gibt.

Baum: Sie gehen davon aus, dass der Verfasser des Johannesevangeliums Jesus nachträglich Worte zugeschrieben hat. Wenn das ein anderer antiker Historiker mit einem Feldherrn oder Politiker seiner Zeit tat, haben ihn seine Kollegen der historischen Unwahrheit bezichtigt.

Schnelle: Nein! Nie und nimmer. Johannes hat Jesus genial interpretiert …

Baum: … nach Ihrem Verständnis im Sinne eines Künstlers, aber nicht im Sinne eines Historikers.

Schnelle: Nein, im Sinne einer Einheit des irdischen und des himmlischen Wirkens. Sie lesen die Evangelien falsch, wenn Sie diese allein danach lesen, ob historisch etwas stimmt oder nicht.

Baum: Der Evangelist Johannes erhebt den Anspruch, dass es Augenzeugen gibt, die seinen Bericht belegen.

Mehr: Streitgespraech_Baum_Schnelle.pdf.

 

Neuauflage von Nestle-Aland/UBS 2021/2022 erwartet

Die Herausgeber für das Greek New Testament und das Novum Testamentum Graece („Nestle-Aland“) haben sich kürzlich im neu eröffneten „Museum of the Bible“ (MOTB) in der amerikanischen Hauptstadt Washington getroffen. Nach der Tagung zeichnen sich die Konturen für Neuauflagen der beiden weltweit maßgeblichen wissenschaftlichen Ausgaben des griechischen Neuen Testaments ab. Die Ausgaben sind für 2021/2022 geplant.

Ich zitiere aus der Pressemitteilung:

„Die Erforschung des Textes des Neuen Testaments befindet sich in einem spannenden Stadium“, berichtet Florian Voss. Im Rahmen eines groß angelegten, internationalen Forschungsprojektes wird in Münster, Birmingham und anderen Städten der griechische Ausgangstext des gesamten NT, der sogenannte Urtext, neu konstituiert. Im Ergebnis führt das unter anderem dazu, dass der griechische Text sich an vielen Stellen ändert. „Das wird sich auch auf die Textauslegung und die Übersetzung auswirken“, erläutert der Lektor der Deutschen Bibelgesellschaft. Geplant sind Neuauflagen für 2021/2022. Sie werden besonders im Markusevangelium und der Apostelgeschichte Änderungen bringen. Außerdem überlegen die Wissenschaftler, die Reihenfolge der neutestamentlichen Schriften an die in den Handschriften vorherrschende Tradition anzupassen, wonach auf die Apostelgeschichte unmittelbar die sogenannten katholischen Briefe folgen, die Briefe des Jakobus, Petrus, Johannes und Judas.

Die Taufe Jesu

Wenn die Johannestaufe ein Ausdruck der Buße und des Verlangens nach Vergebung war, ist zu fragen: Warum ließ Jesus sich taufen (vgl. Mt 3)? Die liberalen Theologen sprechen gern davon, dass Jesus sich seiner Sünden bewusst war und deshalb die Taufe zur Buße in Anspruch nahm und seine Sünden bekannte. Das war etwa die Auffassung von David Friedrich Strauß. Der Schriftsteller Middleton Murry sagte über Jesus: „Was auch immer dieser Mann war, er war die fleischgewordene Aufrichtigkeit. Er hätte nicht die Taufe zur Vergebung der Sünden gesucht, wäre er sich nicht der Sünde bewußt gewesen“ (The Life of Jesus, London: 1926, S. 31).

Für George Beasley-Murray ist das keine befriedigende Antwort (Die christliche Taufe, Kassel: 1968, S. 72–72):

Die Aufrichtigkeit Jesu soll natürlich nicht bestritten werden, aber andere Dinge in seinem Wesen müssen in Rechnung gestellt werden. Vor allem verraten seine Worte und Taten ein einzigartiges Verhältnis zur Herrschaft Gottes, aus dem heraus er deren bevorstehenden Anbruch verkündigte und in deren gegenwärtiger Kraft er sprach und handelte. In diesem Bewußtsein vergab er Sünden (Mark. 2,10) und sprach das Urteil über sie (Matth, 11,20ff.), forderte er die Buße von allen (Mark. 1,15) und verkündigte die bessere Gerechtigkeit (Matth. 5–7), befreundete er sich mit Zöllnern und Sündern, aber immer als Arzt der Kranken (Mark. 2,17) und als Hirte, der die Verlorenen zu retten sucht (Luk. 15,3ff.; 19,10). Jesus wandte sich ihnen allen zu, und wir spüren die Distanz, die er empfand zwischen sich und den Menschen, denen er diente; solch eine „Distanz“ spiegelt sich in den Worten, mit denen er seine Hörer anspricht als „ihr, die ihr böse seid“ (Matth. 7,11) — ein korrespondierendes „wir, die wir böse sind“ gibt es in seiner Lehre nicht. Solche Charakteristiken kennzeichneten, soweit wir wissen, vom Anfang seines Auftretens an die Worte und Werke Jesu. Sie werden noch klarer und eindrücklicher sichtbar, wenn er auf seinen Tod als Lösegeld für viele zugeht (Mark. 10, 45) und von seiner Rolle als Gerichtszeuge und sogar als Richter beim letzten Gericht spricht (Matth. 10, 32 f.; 25, 31 ff.). Wer so lehrte, lebte und starb, mit einem sittlichen Bewußtsein, das von der Taufe bis zum Kreuz nicht schwankte, wurde sicher nicht als ein Sünder getauft, der die Barmherzigkeit des Richters suchte; wenn es um der Sünden willen geschah, dann nicht um seiner eigenen willen.

 

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