Das EU-Parlament und die Grundrechte

Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen, zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie (iDAF) hat einige Punkte zusammengestellt. Besonders alarmierend finde ich folgende drei Hinweise:

Meinungs- und Gewissensfreiheit. Die Europa-Abgeordneten lehnten die Feststellung ab, dass das Grundrecht auf Verweigerung aus Gewissensgründen in Artikel 10 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der EU verankert und dass die Praxis der Verweigerung aus Gewissensgründen in den Mitgliedstaaten der EU durch einen umfassenden rechtlichen und politischen Rahmen angemessen geregelt ist. Vor allem lehnten sie die Feststellung ab, „dass ein umfassender und klarer rechtlicher und politischer Rahmen für die Praxis der Verweigerung aus Gewissensgründen seitens der Gesundheitsdienste vorliegt, mit dem sichergestellt wird, dass die Interessen und Rechte Einzelner, die um legale medizinische Versorgung ersuchen, gewahrt, geschützt und erfüllt werden.“

Gender-Ideologie und Homo-Ehe und die Zuständigkeiten der EU. Wer hier mit Widerstand der C-Parteien gerechnet hatte, wurde enttäuscht. Die deutschen Europa-Abgeordneten von CDU und CSU stimmten für die Homo-Ehe und für die verpflichtende gegenseitige Anerkennung der Homo-Ehe auch in Mitgliedsstaaten, in denen es dieses Rechtsinstrument gar nicht gibt, sie stimmten für „Lehrpläne der Toleranz“ und Gender-Unterricht an Schulen ohne elterliches Einverständnis. Der Hinweis in diesem Zusammenhang, dass die Hauptverantwortung für die Bildung eines Kindes in erster Linie bei seinen Eltern liege (Änderungsantrag 45),wurde von den Deutschen genauso abgelehnt wie die Forderung, dass im Bereich der Kinderrechte der Vorrang der von Mutter und Vater geteilten Vorbildfunktion für ihre Kinder und ihre einzigartige und privilegierte Position im Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen, und dass der harmonischen und vollständigen Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes und dem Schutz seiner psychischen Gesundheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist (46).

Abtreibung als Menschenrecht. Der Grundrechte-Bericht des christdemokratischen Berichterstatters Frank Engel (Luxemburg) stellt Abtreibung als Menschenrecht dar, und die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten als Folter. Das erinnert an die langwierigen Verhandlungen über das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Rom. Dort wurde bereits erfolglos versucht, fehlende Abtreibungsmöglichkeiten mit Folter gleichzustellen (aufgrund der erzwungenen Mutterschaft). Der kollektive Aufschrei der Christdemokraten blieb jedoch aus.

Hier mehr: www.i-daf.org.

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3 Kommentare
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WoNe
6 Jahre zuvor

Vor dem Hintergrund von – formal – 50 Millionen (!) „Christen“ in Deutschland ist diese Politik verheerend. Hier wird aktiv der Götzenkult Molochs betrieben. Das wiederum wirft ein Schlaglicht auf die Qualität des Glaubens; insbesondere der beiden – materiell reich gesegneten – „Großkirchen“ unseres Landes.

Andreas
6 Jahre zuvor

Die „Großkirchen“ sind Teil der Gesellschaft

https://www.wiwi.uni-siegen.de/merk/stilling/downloads/nachtod_theo_jst/kirche_als_kontrast_gesellschaft.pdf

und Mord an Kindern im Mutterleib (vereinfachend nur „Abtreibung“ genannt“), Ehe für alle sowie vieles andere sind inzwischen leider auch in Kreisen der christlichen Parteien anerkannt.

Und Parteien, die sich streng an das Evangelium Jesu Christi gebunden fühlen, erhalten gerade einmal 2 Prozent der Wählerstimmen;, so wie diese hier:

https://www.youtube.com/watch?v=xOp3N_OuMhQ

Markus Jesgarz
6 Jahre zuvor

Dies ist ein Kommentar zu der Aussage unter „Abtreibung als Menschenrecht.“:
Der Grundrechte-Bericht des christdemokratischen Berichterstatters Frank Engel (Luxemburg) stellt Abtreibung als Menschenrecht dar, und die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten als Folter.
Meine Meinung ist:
Herr Frank Engel irrt.
1. Abtreibung ist kein Menschenrecht.
2. Die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten ist keine Folter.
In dem Beitrag:
Applying Lincoln’s Logic to the Abortion Debate
https://www.str.org/blog/applying-lincolns-logic-abortion-debate#.WtOF20xuKHk
von Aaron Brake am 10.04.2018 steht:
Pro-life advocates argue that all human beings (including the unborn) are valuable human persons simply in light of being what they are: human beings who possess a common human nature. And no arbitrary, degreed property or characteristic, whether it be color, intellect, size, development, or dependency, should disqualify any human being from the right to life and liberty.

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