Gendern als Staatspflicht

Die Stadt Hannover hat vor drei Jahren in Deutschland die geschlechtergerechte Sprache zur verbindlichen Norm in der Verwaltung gemacht. Die Vorgaben der Stadt sind oft kritisiert worden. Die niedersächsische Landeshauptstadt hat deshalb ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Verfasserin ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören Geschlechterstudien, insbesondere Intersektionalität und Postkategorialität, Gewalt im Geschlechterverhältnis, Antidiskriminierungsrecht und Rechtssoziologie. 2020 nominierte sie die Linksfraktion für die Wahl zur Richterin am Verfassungsgericht von Berlin. So kann das Ergebnis ihres Gutachtens kaum überraschen. Die FAZ schreibt:

Der 123 Seiten lange Text könnte die Debatte über die gendergerechte Sprache in Deutschland neu befeuern, denn die Professorin aus Berlin geht darüber hinaus, die neuen Sprachregeln in Hannover lediglich zu einer zulässigen Möglichkeit zu erklären. Lembke leitet aus dem Grundgesetz vielmehr eine Pflicht für staatliche Stellen ab, künftig gendergerechte Sprache zu verwenden und auch auf binäre Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten. „Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, schreibt Lembke

Die Berliner Professorin sieht auch nicht nur Verwaltungen im engeren Sinne in der Pflicht. Auch Gerichte und sonstige staatliche oder staatsnahe Einrichtungen sollen gendergerechte Sprache gebrauchen müssen. Zur Lage an den Schulen nimmt das Gutachten keine Stellung, dort stellt sich das Problem, dass die Sprachvorgaben mit geltenden Rechtschreibregeln kollidieren, besonders vehement.

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1 Kommentar
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Udo
2 Jahre zuvor

Einem solchen die Freiheit mit Füßen tretenden „Rechtsgutachten“ kann nur auf das entschiedenste widersprochen werden.

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