Weltweit sind Beobachter entsetzt, was das Urteil gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola anbetrifft. Verteilt wurden die beiden für Formulierungen in einer Broschüre, die im Jahr 2004 erschienen ist. Das Gesetz, auf dessen Grundlage das Urteil gesprochen wurde, stammt allerdings aus dem Jahr 2011. Da das Gesetz nicht rückwirkend angewandt werden kann, wurde vom Gericht hervorgehoben, dass die Verbreitung der Broschüre als Straftatbestand angesehen wird, nicht das Verfassen des Textes im Jahr 2004.
Robert Clarke holt in seinem Kommentar weiter aus und zeigt, dass an dem Fall deutlich wird, wie problematisch die Gesetze gegen Hassrede allgemein sind.
Zitat:
Am 26. März fällte der Oberste Gerichtshof Finnlands sein Urteil im Fall von Päivi Räsänen, einer Ärztin, Großmutter und langjährigen Abgeordneten des finnischen Parlaments. Das Gericht befand sie wegen einer von ihr im Jahr 2004 verfassten kirchlichen Broschüre, in der sie ihre Ansichten zur Sexualmoral darlegte, der „Beleidigung“ für schuldig. Aufgrund dieser jahrzehntealten Broschüre wurde sie strafrechtlich verurteilt, weil sie „einen Text der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, der eine Gruppe beleidigt“.
Finnlands oberstes Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro – wodurch sie vorbestraft wurde – und ordnete an, die beanstandeten Passagen zu vernichten und aus dem Internet zu entfernen. Glücklicherweise sprach das Gericht Räsänen einstimmig von einem Vorwurf aus, der sich auf einen Tweet aus dem Jahr 2019 bezog, in dem sie die Unterstützung einer Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche kritisiert und aus dem Römerbrief zitiert hatte – der Auslöser für ihre gesamte Tortur. Der Fall hat sich fast sieben Jahre lang durch die finnischen Gerichte gezogen, seit die Polizei nach ihrem Tweet erstmals Ermittlungen gegen Räsänen aufgenommen hatte.
Die christliche Abgeordnete war Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, drei Strafanzeigen, drei Gerichtsverfahren und nun einer Verurteilung wegen „Hassrede“ gemäß dem Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des finnischen Strafgesetzbuchs. All dies, weil sie ihre Überzeugungen friedlich in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hatte.
Das zentrale, implizite Versprechen von Gesetzen gegen „Hassrede“ ist, dass es eine klar definierbare Grenze zwischen zulässiger und strafbarer Äußerung gibt. Der Fall Räsänen macht dieses Versprechen zunichte. Elf Richter auf drei Ebenen der finnischen Justiz versuchten über sechs Jahre lang, die Grenze zu ziehen. Sie konnten sich nicht einigen. Das Bezirksgericht Helsinki sprach Räsänen 2022 einstimmig von allen Anklagepunkten frei. Dasselbe tat das Berufungsgericht im Jahr 2023. Dann war das Oberste Gericht mit 3:2 Stimmen gespalten. Sein eigener Berichterstatter, der leitende Anwalt, der den Richtern eine formelle Empfehlung unterbreitet, kam zu dem Schluss, dass alle Anklagepunkte abgewiesen werden sollten. Zwei der fünf Richter stimmten zu; drei taten dies nicht.
Mehr: firstthings.com. Siehe auch den Kommentar „Finland’s Top Court Split on Christian Politician’s Hate Speech Charges“ von Ken Chitwood.
Jesus Christus: Wenn sie mich schon verfolgt haben, dann werden sie euch auch verfolgen. Johannes 15, 20 Habt keine Angst vor Menschen. 1. Petrus 3, 14 Nimm es auf dich, als treuer Kämpfer Jesu Christi zusammen mit mir für ihn zu leiden. 2. Timotheus 2, 3 Was heißt hier: Wenn du kannst? sagte Jesus. Wer Gott vertraut, dem ist alles möglich. Markus 9, 23 Die Leiden, die ich jetzt ertragen muss, wiegen nicht schwer und gehen vorüber. Sie werden mir eine Herrlichkeit bringen, die alle Vorstellungen übersteigt und kein Ende hat. 2. Korinther 4, 17 Da sprach Jesus zu seinen Jüngern: Will mir jemand nachfolgen, der verleugne sich selbst und nehme sein Kreuz auf sich und folge mir. Matthäus 16, 24 Jesus Christus verschleudert das ewige Leben nicht im Sonderangebot! Siehe zum Beispiel die Leiden von Paulus (2. Korinther 11, 22-29)! Das oft gepredigte Wohlfühlevangelium entspricht nicht der Bibel (Galater 1, 8) und dient dazu,… Weiterlesen »
Wir können das direkt abkürzen und das Verbreiten der Bibel als Straftatbestand ansehen. Oder gelten dafür etwa andere Normen?