Abtreibung

Selbstbestimmungsrecht stärken

Eigentlich stehen ja derzeit die Zeichen auf Fremdbestimmung. Jedenfalls öffnen sich immer mehr Politiker für eine Impfpflicht. Interessanterweise deuten bei anderen Themen, bei denen es wirklich um Leben und Tod geht, die Zeichen auf ein stärkeres Selbstbestimmungsrecht. Hier Auszüge aus dem Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP:

Wir aktualisieren das Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, um auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche leichter verfügbar zu machen.

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her.

Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher.

Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.

Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu.

Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.

Alles Einstellungssache

Alles eine Sache der Perspektive, meinen die Postmodernen. Bei der Abtreibungsfrage klingt das dann so (FAS vom 14.11.2021, Nr. 45, S. 15): Die Zeichnerin Julia Zejn zeigt Schwangerschaftsabbrüche so, wie viele Frauen sie empfinden: Als Entscheidung, die nicht leichtfertig getroffen wird, aber mit der sie im Reinen sind. Ich zitiere:

„Ihre Protagonistin sagt bei der Beratung, sie habe kein schlechtes Gewissen dem Embryo gegenüber. War das bei Ihnen auch so?
Ja. Ich habe das nicht als Wesen gesehen, sondern als ungewollte Schwangerschaft. Wenn man gewollt schwanger ist, hat man einen ganz anderen Bezug dazu. Gerade am Anfang einer Schwangerschaft sind Muttergefühle eine Einstellungssache.“

Jetzt stellen wir uns mal vor, wir reden mit einem, der eine Tankstelle brutal überfallen hat. Das geht dann so:

Haben Sie ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Tankstellenwärter, den sie ermordet haben?

Ich habe den Tankstellenwart nicht als menschliches Wesen gesehen, sondern als ein Ereignis, das in meine aktuelle Lebenssituation und meine Pläne nicht hineinpasst. Das ist letztlich eine Einstellungssache.

Papst setzt ein Signal gegen Konservative

US-Präsident Joe Biden, ein engagierter Kämpfer für die Abtreibung und die LTBGQ-Bewegung, sei laut Papst Franziskus ein guter Katholik und soll die Kommunion empfangen. Dabei will er die Abtreibungen bis zur Geburt erleichtern und sogar das Grundrecht auf Abtreibung einführen. Zu einer Kirche, die offiziell für den Lebensschutz eintritt, passt das nicht. Matthias Rüb schreibt für die FAZ: 

Auf die Frage, ob in dem Gespräch mit dem Papst vom Freitag auch das Thema Abtreibung zur Sprache gekommen sei, antwortete Biden am Samstagmittag vor amerikanischen Journalisten: „Nein, es kam nicht zur Sprache. Wir haben nur darüber gesprochen, dass er froh darüber ist, dass ich ein guter Katholik bin und dass ich weiter die Kommunion empfangen soll.“

Nach dem Gottesdienst vom Samstagabend sagte Pater Joe Ciccone, Hauptzelebrant der Abendmesse und Spender der Sakramente für die Bidens: „Die Kommunion vereint uns in Gott, unserem Herrn. Keiner von uns ist rein und perfekt. Wir alle haben Kämpfe zu bestehen in unserem Leben. Wir sind Heilige und Sünder zugleich.“ Damit brachte Pater Ciccone genau die Haltung von Papst Franziskus im Streit um die Kommunion für katholische Politiker zum Ausdruck, die sich entgegen der Lehre ihrer Kirche für das Recht auf Abtreibung einsetzen. So wie Joe Biden und Nancy Pelosi etwa.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Annahme des Matić-Berichts: Dunkle Stunde Europas

Ende Mai habe ich hier darüber informiert, dass das EU-Parlament im Juni über den sogenannten Matić-Bericht abstimmen wird. Gestern wurde dieser Report mit 378 Stimmen bei 255 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen angenommen. Das Europäische Parlament will damit die Mitgliedsländer zwingen, den Kindern in den Grundschulen eine umfassende „Sexualerziehung“ zu verordnen. Den Ärzten soll verboten werden, Schwangerschaftsabbrüche aus religiösen oder Gewissensgründen zu verweigern. Außerdem wird angestrebt, die Tötung ungeborener Kinder als Menschenrecht zu installieren.

Das Europäische Parlament berichtet:

Die Abgeordneten betonen, dass es in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor sehr restriktive Gesetze gibt, die Abtreibungen außer unter genau festgelegten Umständen verbieten und Frauen somit zwingen, heimlich abzutreiben, oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu führen, was eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Sie fordern alle Mitgliedsstaaten auf, einen allgemeinen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass eine Abtreibung auf Antrag in der frühen Schwangerschaft und darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Person gefährdet ist, rechtmäßig ist

Die Abgeordneten bedauern, dass es gelegentlich in den Mitgliedstaaten gängige Praxis ist, dass Ärzte und manchmal ganze medizinische Einrichtungen Gesundheitsdienstleistungen auf Basis einer sogenannten Gewissensklausel ablehnen, was dazu führt, dass die Betreuung eines Schwangerschaftsabbruchs aus religiösen oder Gewissensgründen verweigert wird, und wodurch das Leben der Frauen gefährdet wird.

Darüber hinaus fordert das Parlament, dass die EU-Länder einen allgemeinen Zugang zu hochwertigen Verhütungsmethoden und Verhütungsmitteln, zu Familienplanungsberatung und zu Informationen zur Empfängnisverhütung für alle sicherstellen.

Die Abgeordneten bedauern, dass der Zugang zur sicheren und legalen Abtreibung während der COVID-19-Pandemie nach wie vor eingeschränkt ist, und erkennen die Auswirkungen der Pandemie auf die Versorgung mit und den Zugang zu Verhütungsmitteln an.

Das Parlament ermutigt die Mitgliedsstaaten, Kindern der Grund- und Sekundarstufe eine umfassende Sexualerziehung zu gewähren, da im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte erheblich dazu beitragen kann, dass es seltener zu sexueller Gewalt und Belästigung kommt.

Ich finde es sehr bezeichnend, dass unser Leitmedien in den letzten Tagen nur sehr sparsam über den Matić-Bericht und seine Probleme informiert haben. Wie denn auch? Man brauchte die Sendezeit und den Platz in der Zeitung, um massive Werbung für die Anliegen der LGBTQ+-Bewegung zu machen und Kritiker dieser Aktivisten zu diffamieren. Neben idea oder dem Medienmagazin Pro berichtet immerhin die katholische Tagespost über diese dunkle Stunde Europas:

Die Christdemokraten für das Leben (CDL) kritisieren das EU-Parlament für die Annahme des umstrittenen Matic-Berichts, der Abtreibung zum Grundrecht erklärt und die Gewissensfreiheit von Ärzten in Frage stellt. In einer Stellungnahme nannte die Pressesprecherin der CDL, Susanne Wenzel, das Ergebnis ein „fatales Signal“ gegen den Schutz des Lebens und einen „Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der EU“. Der Geist der christlichen Gründerväter der Europäischen Union werde in das absolute Gegenteil verkehrt. Zugleich warnte sie, bei vielen Unionsbürgern könne das Abstimmungsergebnis zu einer „weiteren inneren Abkehr von Europa“ führen.

Europas Christdemokraten (EVP) und Konservative (ECR) fanden in Brüssel keine Mehrheit für ihren Widerstand gegen den Vorstoß des Sozialisten Predrag Fred Matic.

Die CDL sprach darüber hinaus von einer „dunklen Stunde Europas“, in der das Töten zum Recht erklärt und das uneingeschränkte Recht auf Leben faktisch abgeschafft worden sei. Auch die Umkehrung des Rechts auf die Gewissensfreiheit, das sowohl im deutschen Grundgesetz  als auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 12) verankert sei, in einen Straftatbestand der „Unterlassung einer medizinischen Behandlung“ widerspreche dem viel beschworenen europäischen Geist.

Den Bundestag fordert der Lebensrechtsverband auf, den „Eingriff in die Souveränität seiner Gesetzgebungsbefugnis“ zurückzuweisen und so seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens nachzukommen. Auch die in der Verfassung und dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verankerte Gewissensfreiheit des medizinischen Personals müsse der Bundestag verteidigen. Denn die Gesetzgebung zur Abtreibung, so erinnert die CDL, liege nach wie vor in den Händen der Abgeordneten der Länderparlamente.

Der „LGBTIQ-Freiheitsraum“

Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie informiert über eine wenig überraschende Neigung im EU-Raum. Der Monat Mai, der traditionell der Familie gewidmet war, wird inzwischen exzessive dafür genutzt, um die „normale Familie“ infrage zu stellen. Auch die Kommission der Bischofskonferenzen der EU beteiligt sich an der indirekten Förderung der Gender-Community. Sie lud nämlich zum ökumenischen Gebet für die Einheit der Christen und die Zukunft Europas am 21. Mai ausgerechnet die politische Vorkämpferin der LGBT-Abtreibungs-Agenda im EU-Parlament, Roberta Metsola, als Vorbeterin ein.

Hier:

Der Monat Mai ist traditionell der Familie gewidmet. Durch die Entschließung A/RES/47/237 der Vollversammlung der Vereinten Nationen wurde der Internationale Tag der Familie zum offiziellen Gedenk- und Aktionstag weltweit. Familienorganisationen können sich auf dieser Grundlage öffentlich engagieren, ohne als „Hassredner“ von der lauten aber kleinen Minderheit der politisch korrekten Gender-Fanatiker diskreditiert zu werden. Die scheinen nämlich in internationalen Gremien aus dem Gender-Baukasten ein neues Konzept zu entwickeln: die Hetero-Diskriminierung.

Beispiele aus Brüssel: In diesem Jahr gab es keine institutionellen Veranstaltungen zu Ehren des ganz normalen Lebensmodells „Familie“, welches ja immer noch in allen Mitgliedsstaaten der EU vorherrscht, und das auf der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau aufbaut, die mit ihren eigenen Kindern zusammenleben. Es gab keine Pressemitteilung des Präsidenten des EU-Parlaments und auch keine Videobotschaft von Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen. Dabei organisierte die CDU-Politikerin als Bundesfamilienministerin 2006 den „Ersten Deutschen Familientag“ als „sichtbares Signal für die Wende in der Familienpolitik“. Offenbar vergessen. Wahrscheinlich war die Kommissionspräsidentin intensiv damit beschäftigt, eine Videobotschaft für den Deutschen Frauenrat zum Thema „10 Jahre Istanbul-Konvention: wo stehen wir? wohin gehen wir?“ aufzuzeichnen. Mediales Stillschweigen am Familientag, aber prominente Teilnahme zugunsten der Istanbul-Konvention: das zeigt deutlich die Verschiebung der Prioritäten in der Führungsetage der EU-Institutionen.

Die Brüsseler Gender-Community hingegen feierte selbstsicher die verschiedenen Bausteine einer neuen Agenda zur Diskriminierung der Hetero-Familie. Die sind ja nicht neu. Man denke nur an die Antidiskriminierungsklauseln in Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags (1999), die Charta der Grundrechte der EU (2004), und die Gründung der Agentur für die Grundrechte der EU (2007).  Wie bei einer Domino-Kette reihen sich auch seitens des EU-Parlaments die jüngsten Entschließungen Stein für Stein aneinander: die Verabschiedung einer Entschließung zur Ausrufung der EU zum LGBTQI Freiheitsraum durch das EU-Parlament am 11. März (P9_TA(2021)0089), die Veranstaltungen zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit am 17. Mai, die Annahme der Position des EU-Parlaments für das neue Mandat der Grundrechte-Agentur im Plenum am 19. Mai, und die Veröffentlichung eines neuen Entschließungsantrags zu Abtreibung durch den Frauenausschuss des EU-Parlaments am 21. Mai. Auch die Kommission der Bischofskonferenzen der EU (ComECE) beteiligt sich an der indirekten Förderung der Gender-Community. Sie lud zum ökumenischen Gebet für die Einheit der Christen und die Zukunft Europas am 21. Mai ausgerechnet die politische Vorkämpferin der LGBT-Abtreibungs-Agenda im EU-Parlament, Roberta Metsola (EVP, Malta), als Vorbeterin ein. Präsident der ComECE ist der Luxemburger Kardinal Jean-Claude Hollerich. Der teilt mit seinem ComECE-Stellvertreter in Brüssel, dem „Ruhr-Bischof“ Franz-Josef Overbeck, das Privileg, Mitglied mehrerer katholischer Studentenverbindungen im Cartellverband (CV) zu sein.

Der nichtssagende Begriff „LGBTIQ-Freiheitsraum“ erschließt sich erst, wenn man die 27 Erwägungsgründe durchgeht, von denen sich jeder einzelne als Anklage gegen die heterozentrierte Gesellschaftsordnung jedes einzelnen Mitgliedsstaats versteht. Für das EU-Parlament wird jede nationale Regierung, die das hetero-ehe-basierte Familienmodell fördert, an den Pranger der Geschlechterbeliebigkeit gestellt.

Mehr hier: Brief_aus_Bruessel/iDAF_Brief_aus_Bruessel__Juni_2021.pdf.

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Der „Matić-Bericht“: EU-Abgeordnete wollen Recht auf Abtreibung etablieren

Die „Aktion Lebensrecht für Alle“  (ALfA e.V.) informiert darüber, dass voraussichtlich am 7. oder  23. Juni 2021 das Europäische Parlament über den sogenannten „Matić-Bericht“ abstimmen wird. Dieser Bericht ist eine Neuauflage des Estrela-Berichts, der nur auf Grund der Intervention europäischer Lebensrechtsorganisationen verhindert werden konnte. Der neue Anlauf wird vom Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter initiiert und versucht, den gewaltsamen Schwangerschaftsabbruch als Menschenrecht zu etablieren.

Doch nicht nur das. ALfA schreibt:

Nun gibt es eine Neuauflage – den Matic Bericht. Diesmal wird nicht nur gefordert, ein Recht auf Abtreibungen als Menschenrecht anzuerkennen. Diesmal ergeht auch die dringende Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, dafür zu sorgen, dass Lebensrechtsorganisationen nicht weiter informieren und aufklären dürfen, und dafür zu sorgen, dass in allen Mitgliedsstaaten Sexualerziehung bereits in der Grundschule nach den Vorgaben der WHO verpflichtend wird. Eine staatliche Finanzierung der Abtreibung ebenso wie ein Ende der Möglichkeit für medizinisches Personal, aus Gewissensgründen die Mitwirkung an  Abtreibungen zu verweigern, sind ebenfalls Teil des Forderungskatalogs dieses Berichts.

ALfA empfiehlt, sich umgehend via Schreiben an die EU-Abgeordneten zu wenden, um diese Entwicklung noch abwenden zu können und liefert konkrete Argumentationshilfen.

Mehr hier: www.alfa-ev.de. Ich empfehle auch den ALfA-Podcast zum Thema:

Kultur des Todes (15): Baby überlebt Abtreibung und stirbt nach 10 Stunden

Eine Britin war in der 15. Woche mit ihrem vierten Kind schwanger, als die Ärzte ihr die erschütternde Diagnose mitteilen: Ihr ungeborenes Kind leidet am Edwards-Syndrom, auch Trisomie 18 genannt. Die 27-jährige Mutter entschied sich für einen Schwangerschaftsabbruch, den das Kind aber für 10 Stunden überlebte. Der Kölner Express berichtet mit Berufung auf Daily Mail: 

Wie „Da[i]ly Mail“ berichtet, ist Loran gerade 18 Wochen und vier Tage schwanger als der Schwangerschaftsabbruchs stattfinden soll. Dafür nimmt sie eine sogenannte Abtreibungspille.

Loran: „Sie sagten mir, sie würde den Herzschlag und alles andere zum Stillstand bringen, also gingen wir davon aus, dass er bei der Geburt nicht mehr leben würde“. Zwei Tage danach soll die Geburt im Krankenhaus eingeleitet werden. Doch nach der Geburt kam dann der Schock für die Eltern: Ihr Kind atmet noch.

„Als mein Partner ihn nach der Geburt hielt, sagte er ‚Sein Herz schlägt’“, erinnert sich Loran an den schrecklichen Moment. Das Baby hatte den Eingriff überlebt. Auch die Ärzte seien überrascht gewesen, berichtet die junge Mutter weiter. „Bevor sie die Geburt eingeleitet haben, überprüften sie die Herztöne nicht und ich wünschte, das hätten sie getan. Ich habe keine Worte dafür, wie grausam das war.“

Zehn Stunden lang schlägt das Herz von Kiyo Bleus, wie die beiden ihren Sohn tauften noch. Dann gibt es auf. Doch die Qualen sind für die Mutter damit nicht vorbei. Loran habe nun ein schlechtes Gewissen und Zweifel, ob die Abtreibung wirklich die richtige Entscheidung war.

Hier: www.express.de.

Die Didache und der Schwangerschaftsabbruch

Die Didache, auch „Die Lehre des Herrn durch die zwölf Apostel für die Heiden“ genannt – ist eine frühchristliche Schrift, die wahrscheinlich im 1. Jahrhundert nach Christus entstanden ist. Sie gibt Einblick in das Gemeindeleben und die Ethik der ersten Christen. Ich zitiere das 2. Kapitel: 

2.1. Das zweite Gebot der Lehre aber: 2. Du sollst nicht töten, du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht Knaben schänden, du sollst nicht huren, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht Zauberei treiben, du sollst nicht Gift mischen, du sollst nicht ein Kind durch Abtreibung morden, und du sollst das Geborene nicht töten. 3. Du sollst nicht begehren das (Eigentum) deines Nächsten, du sollst nicht falsch schwören, du sollst nicht falsches Zeugnis ablegen, du sollst nicht schmähen, du sollst Böses nicht nachtragen. 4. Du sollst nicht wankelmütig sein und nicht doppelzüngig; denn eine Schlinge des Todes ist die Doppelzüngigkeit. 5. Dein Wort soll nicht erlogen sein, nicht leer, sondern voller Tat. 6. Du sollst kein Habgieriger sein, auch kein Räuber, auch kein Heuchler, auch nicht boshaft, auch nicht hochmütig. Du sollst keinen bösen Entschluß fassen wider deinen Nächsten. 7. Du sollst keinen Menschen hassen; vielmehr sollst du die einen zurechtweisen, für die anderen sollst du beten, wieder andere sollst du lieben mehr als dein Leben.

Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper

Der TheoBlog beschäftigt sich nur am Rande mit politischen Ideen und Parteien. Trotzdem möchte ich heute auf das neue Grundsatzprogramm von Bündnis 90 / Die Grünen verweisen und dazu anregen, dieses wenigstens zu überfliegen. Wer nach der Lektüre noch daran zweifelt, dass die Grünen (neben anderen Parteien) vorhaben, eine neue Leitkultur zu etablieren, muss meines Erachtens schon sehr kulturmarxistisch vereinnahmt sein.

Laufend springt einem die neue Moral ins Auge, die durch den Staat, also von oben, für alle Bürger verbindlich gemacht werden soll. Beispielsweise wird mehrfach betont, dass gesellschaftlich vorgegebene Rollenbilder zu Ungleichheit und persönlichem Leid führen und von daher zu überwinden sind. Schaut man genauer hin, soll ein gewachsenes Verständnis von Mann, Frau und Familie (das in der Verfassung noch klar erkennbar ist) durch die Politik umgelenkt und neu formatiert werden. Für diese Umerziehung werden Freiheit suggerierende Begriffe gewählt: Es geht um Vielfalt und vor allem um Selbstbestimmung. Freilich wird dem Selbst vorgeschrieben, wie es sich zu bestimmen hat. (Nebenbei: Hat mal jemand überprüft, wie viel Leid und Kosten die Verflüssigung und Zerstörung von persönlicher Identität, verursacht?)

Besonders betroffen macht mich der Absatz 195. Was ich in diesem Beitrag zur Kultur des Todes noch vermutet hatte, ist hier bereits programmatische Wirklichkeit: Das Bündnis 90 / Die Grünen setzt sich im Entwurf des Grundsatzprogramms für die völlige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Zitat:

Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss für Frauen und Mädchen uneingeschränkt gelten. Dieses Recht zu realisieren ist Teil einer guten Gesundheitsversorgung. Schwangerschaftsabbrüche haben nichts im Strafgesetzbuch verloren. Intergeschlechtliche- und transsexuelle Menschen haben ausschließlich selbst das Recht, ihr Geschlecht zu definieren.

Den ungeborenen Kindern im Mutterleib wird eine Identität und der Wille zum Leben einfach abgesprochen. Kurz: Das Kind darf vernichtet werden, es verdient keinen rechtlichen Schutz. Das ist kulturlos, außerordentlich perfide und barbarisch!

Aber wer interessiert sich heute noch für Grundsatzprogramme? Politischer Wahlkampf läuft über Bilder, Gefühle, Videoclips und Twitter-Einträge. So ist es für Parteien viel einfacher, ihre Interessen durchzusetzen.

Kultur des Todes (12): Die Pflicht zur Abtreibung

Auf den ersten Blick ist es eine düstere, ja ungeheuerliche Botschaft: Die Landesregierung in Baden-Württemberg, eine Koalition aus Grünen und CDU, prüft, ob Neueinstellungen an Unikliniken davon abhängig gemacht werden können, dass Ärzte bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das Wochenmagazin Die Zeit meldet:

Man prüfe etwa, ob Neueinstellungen davon abhängig gemacht werden könnten, dass Ärzte bereit seien, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, sagte sie. Bei jungen Ärzten setze man zudem darauf, sie über Weiterbildungen dafür zu sensibilisieren, dass Abtreibungen zur Arbeit dazugehörten. Als Landesregierung habe man eine Verantwortung bei der Versorgung in diesem Bereich, sagte die Grünenpolitikerin. „Es gibt immerhin einen im Gesetz festgeschriebenen Sicherstellungsauftrag.“

Meines Erachtens ist dieses Ansinnen moralisch verwerflich und verfassungswidrig. Ärzte sollen durch eine Regierung gezwungen werden, eine gesetzwidrige Handlung durchzuführen? Man muss kein Prophet sein, um anzukündigen, dass viele Politiker in Deutschland in den nächsten Jahren massiv an der Abschaffung des Paragraphen 218 arbeiten werden. Der Bundesfrauenrat von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordert schon lange, den Schwangerschaftsabbruch vollständig aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die EU will noch weitergehen und Abtreibung als Teil eines Menschenrechts auf Gesundheitsversorgung verstehen.

Auf den zweiten Blick lässt sich aus dem Vorhaben aber doch etwas Ermutigendes herauslesen. Junge Ärzte haben gegenüber der Tötung von Kindern im Mutterleib inzwischen mehr Vorbehalte als ihre Vorgänger. Die Staatssekretärin im Landessozialministerium von Baden-Württemberg, Bärbl Mielich, sagte der taz:

Ja, wir sehen doch, dass der Generationenwechsel spürbar wird. Viele derjenigen, die heute Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind 60 Jahre und älter. Und es gibt nicht viele, die bereit sind, ihnen nachzufolgen.

Wunderbar! Wenn doch da nicht die Umerziehung der Ärzte auf der Agenda stünde. Denn Mielich sagte weiter: „Das Hauptproblem ist ja, dass wir die jungen Ärztinnen und Ärzte dazu bekommen müssen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Da setzen wir darauf, dass sie über Weiterbildungen sensibilisiert werden, dass das zu ihrer Arbeit dazugehört.“

VD: WR

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