Emil Brunner

Das Herrsein des Christus

Emil Brunner beschreibt das Thema des Römerbriefes anhand von Röm 1,1–7 mit folgenden Worten (Der Römerbrief, 1959, S. 9): 

Damit ist bereits das Thema des ganzen Briefes angegeben. Von Gott aus:
das Herrsein des Christus, des Offenharers der Gottesliebe; vom Menschen aus: der „Gehorsam des Glaubens“. Daß Christus wirklich mein Herr wird: das ist der Glaube; und nicht anders kann Christus mein Herr sein als dadurch, daß ich in ihm den erkenne und anerkenne, indem Gott mich zu seinem Eigentum macht.

Gott-ständiges Leben

Ein umwerfendes Zitat von Emil Brunner (Das Gebot und die Ordnungen, 1939, S. 64):

Das ist der Glaube, daß der Mensch nunmehr sich, sein Leben, sein Selbst als ein Leben von Gott her, nicht mehr als ein Leben zu Gott hin weiß. Daß im Menschen diese Umdrehung der Lebensrichtung um 180 Grad, diese Umkehrung oder Bekehrung stattfindet, das ist die Wiedergeburt, die göttliche Setzung des neuen Menschen. Daß aber diese Wiedergeburt als Bekehrung, als Selbstverständnis und Selbstwendung stattfindet, das ist der göttliche Geiststempel dieses Geschehens, wodurch es von Zauberei unterschieden ist. Glauben heißt: so wiedergeboren sich wissen, das Leben als ein geschenktes und die Gerechtigkeit als die „fremde“ hinnehmen. Das neue Leben ist das Leben im Indikativ, statt im Imperativ Gottes, im von Gott her Sein, nicht mehr im zu Gott hin Streben. Erst jetzt ist es wahr geworden: das Gute ist das, was Gott tut, nicht das, was der Mensch tut.

Damit ist, im Blick auf das Sittliche, ein Doppeltes gesagt. Erstens ist jetzt endlich der Mensch nicht mehr „selb-ständig“, sondern „gott-ständig“. Er hat ja seine Gerechtigkeit als eine fremde; „Christus ist meine Gerechtigkeit“, mein neues Ich. Nicht mehr sich selbst traut er das Gute zu, sondern Gott allein. Nicht mehr sich selbst hat er, wie vorher, im Zentrum, sondern Gott. Damit ist er — endlich — geworden, was er auf dem gesetzlichen Weg immer vergeblich zu werden versuchte, vergeblich darum, weil es mit der Gesetzlichkeit unvereinbar ist: frei von sich selbst, vom Sich-selbst-suchen. Bevor er etwas tut, ist er schon bei Gott. Bei allem, was er tut, darf er — ohne erst zu Gott hin zu müssen — von Gott herkommen. Er hat Gott sozusagen immer im Rücken, statt, wie als Gesetzlicher, vor sich. Das ist die Freude und der Friede des neuen Lebensstandes.

Setzung von Gleichheit und Ungleichheit

Emil Brunner schreibt (Gerechtigkeit, Zürich: 1943, S. 52–54):

Ebensowenig als der biblische Gleichheitsgedanke die Individualität und die korporative Ergänzungsgemeinschaft aufhebt, ebensowenig hebt der biblische Individualitäts- und Korporationsgedanke die Gleichheit auf. Primär ist die in Gottes Ruf begründete unmittelbare Selbstverantwortung gegenüber Gott und die in ihr begründete Würde und Gleichheit; sekundär, aber darum nicht unwesentlich, ist die in der Bestimmung zur Gemeinschaft begründete Angewiesenheit aufeinander und ihr natürliches Substrat, die individuelle Begrenztheit und Eigenart. Primär ist darum in der christlichen Idee der Gerechtigkeit die Gleichheit und das gleiche Recht aller; sekundär, aber deshalb nicht unwesentlich, ist die Verschiedenheit dessen, das einem jeden in der Gemeinschaft zukommt.

So sieht der christliche Glaube Gleichheit und Ungleichheit der Menschen, so bestimmt er darum das Prinzip der Gerechtigkeit. Unter den Reformatoren hat wohl Calvin diesen Zusammenhang zwischen der Schöpfungsordnung und dem Gleichheit-Ungleichheitsproblem am klarsten erfasst und zur Geltung gebracht. Seine Anschauungen darüber lassen sich in den Worten eines massgebenden Calvinforschers folgendermaßen zusammenfassen: «Wohl sind die Menschen von Natur gleich … Weil sie alle dasselbe Ebenbild Gottes tragen, ist auch die aus dieser Gleichheit unmittelbar quellende Brüderlichkeit für sie eine Gabe und Aufgabe zugleich. Aber diese Brüderlichkeit berührt in keiner Weise die sozialen Unterschiede, die überlegenen Ordnungen in der Familie und in der Gesellschaft … Die unbestreitbare Gleichheit aller Menschen vor Gott, die durch das ihnen eingeprägte Gottesbild klar gekennzeichnete Gleichwertigkeit, bedeutet noch nicht Gleichartigkeit … Die Ordnung setzt die Mannigfaltigkeit und Gliederung und darum die Ungleichheit der Gaben und Aufgaben, Würden und Leistungen innerhalb des gesellschaftlichen Körpers voraus. Die Spannung zwischen der natürlichen Gleichheit und der gliedhaften Ungleichheit verliert ihre Kraft, wenn man erwägt, dass beide, Gleichheit und Ungleichheit, in dem Setzungswillen Gottes begründet sind. Gleichheit und Ungleichheit verpflichten. Die mit der Ungleichheit gegebenen Vorrechte und Würden sind nur erhöhte Rechte auf erhöhte Pflichten. Diese immer wieder eingeschärfte, das Gleichgewicht von Rechten und Pflichten darstellende Regel entspricht durchaus dem Prinzip der Wertgleichheit. Die ungleich verteilten Gaben verpflichten zu ungleichen Aufgaben und zu einem gegenseitigen Austausch der Fähigkeiten».

Nicht wesentlich anders hat Luther gedacht und gelehrt, nur dass bei ihm das Hauptgewicht auf die Unterordnung des einzelnen unter die in der Verschiedenheit begründete Ordnung fällt. Die ihr entsprechende Überordnung und Autorität aber versteht er als eine, die einzig und allein um des Dienstes an der Gemeinschaft willen notwendig ist. «Alle Stände zielen dahin, dass einer dem anderen dient.» Die Obrigkeit hat keine andere raison d’être als allein die «den Untertanen fleissig zu helfen». «Der Hausvater allein dient im Hause; die Hausmutter allein ist die Magd. Der einzige, der im Staat untertan ist, ist die Obrigkeit. Der, der befiehlt, ist der servus servorum».

Das also ist die christliche Antwort auf die Frage, die in der formalen Gerechtigkeitslehre des Aristoteles offen bleibt und offen bleiben muss: Was der Grund der Gleichheit und der Ungleichheit, welches das Verhältnis beider zueinander, und was also das Prinzip der Gerechtigkeit sei. Die christliche Offenbarungsreligion ist die einzige, die diese Idee der Gerechtigkeit in sich trägt, die mit der Anerkennung der gleichen, unbedingten Personwürde die Anerkennung der Gemeinschaftsverantwortlichkeit als Pflicht und Recht gegenseitiger Abhängigkeit und Dienstbarkeit verbindet, die einzige, die ebenso sehr die Gleichheit wie die Ungleichheit der Menschen zur Geltung bringt und die Selbständigkeit des einzelnen zugleich mit seiner Unterordnung unter ein soziales Ganzes im Gotteswillen verankert weiss. Sie allein vermag darum den Menschen vor den Ansprüchen eines einseitigen Individualismus wie eines einseitigen Kollektivismus zu schützen.

Gott ist nicht einfach die Liebe

Emil Brunner schreibt in seinem Werk Der Mittler über die Liebe Gottes (Tübingen: Mohr Siebeck, 1927):

Gott ist nicht einfach die Liebe. Gottes Wesen soll nicht mit einem einzigen Wort ausgesagt werden können. Der Vater geht nicht in den Sohn über, wie das Vorläufige in das Definitive übergeht. Der dunkle Hintergrund hinter der Gestalt des Sohnes darf nicht verschwinden, sonst verfallen wir im Glauben einer falschen Sicherheit. Aus der certitudo wird die securitas. Wir sollen es als das große unergründliche Wollen Gottes und niemals als Selbstverständlichkeit wissen, daß Gott die Liebe ist. Gott liebt wen er lieben will. Von seiner Liebe wissen, heißt sich erwählt wissen. Gott hört auch in der Liebe nicht auf, der freie Herr zu sein. Daß wir hier nicht an die Stelle der Bewegung den Ruhezustand, das platte, selbstverständliche Sosein setzen, das ist das andere entscheidend wichtige Anliegen, das die Trinitätslehre zum Ausdruck bringt. Gott ist der Vater und der Sohn. Wir sollen an Gott als die Liebe glauben, das heißt, wir sollen die Einheit in der Zweiheit, als die im Glauben stets neu zu überwindende Zweiheit haben. Gott ist nicht einfach die Liebe, er bestimmt sich als Liebe. Liebe ist sein Wille, nicht seine Natur, ob auch sein ewiger Wille. Als seine Natur aber müssen wir, auch in Christus, seine majestätische Souveränität und Heiligkeit verehren. Dieses Doppelte muß in der Bewegung bleiben: Gott ist die Liebe; aber auch: Gott ist die Liebe.

Brunner über »Bildung«

Das längere Zitat von Emil Brunner zum Staat endet mit dem Satz: »Es wird die Aufgabe des nächsten Abschnittes sein, an einem einzelnen Beispiel, an dem der Bildung, diesem Gedanken konkreten Inhalt zu geben.« Darauf hin hat Johannes gefragt, ob Brunners Ausführungen zur Bildung ebenso interessant sind wie die zum Staat.

Brunner behandelt die Bildung sehr eingehend und ich kann hier nicht alles publizieren, was er dazu geschrieben hat. Nachfolgend aber der Abschnitt, der offensichlich an seine Ausführungen zu den Grenzen staatlicher Vollmacht anknüpft (Das Gebot und und die Ordnungen: Entwurf einer protestantisch-theologischen Ethik, 4. Aufl., Zürich: Zwingli Verlag: 1939, S. 498–502):

Damit haben wir uns bereits einer anderen wichtigen Frage zugewandt, der nach den Trägern der Bildung. Wer bildet wen? Auf diese Frage kann die allgemeine Antwort nur lauten: jeder bildet jeden. Das Bilden und Gebildetwerden dauert solang als das Leben selbst. Bildend ist vor allem, wie man mit Recht sagt, »das Leben«; wir könnten das das unabsichtliche Bilden nennen. Verstehen wir aber unter Bildung das absichtliche Tun, so geht die Bildung über in die Erziehung. Wir hätten keinen Anlaß, uns über das Problem der Erziehung eingehender auszusprechen, wenn nicht auch hier Vorurteile von größter Bedeutung aufzudecken wären. Erziehung ist nicht in erster Linie Sache der Schule, gar des Staates, sondern der Familie. Es gehört zur göttlichen Schöpfungsordnung, daß das Kind im Schoß und Schutz der Familie aufwächst, nicht bloß als physisches Wesen — denn das ist eine falsche Abstraktion —, sondern eben als Person. Hier lernt es — was wichtiger ist als alles, wie es später noch hinzulernen kann — in exemplarischer Weise das Grundverhältnis der Gemeinschaft kennen, das Verbundensein im aufeinander Angewiesensein, das Verbundensein im Gegenübersein, die Anerkennung des Anderen als eines Nichtgleichen, der gerade in seiner Nichtgleichheit anzuerkennen ist. Was das Kind in dieser Gemeinschaft mit Vater und Mutter lernt, ist — auch wenn es keine idealen, sondern nur leibliche Eltern sind — unendlich wichtiger als alles, was es in einer Schule lernen kann. In der Familie ist nicht ein sachliches oder geistiges Etwas, sondern die Gemeinschaft selbst das Wesentliche. Das Familienleben bringt es mit sich, daß hier die Person immer als ganze da ist und gilt. Die Familie ist keine Schule — Gott sei Dank! —, sondern viel mehr als Schule, Gemeinschaft, wenn auch dies nur in relativem und unvollkommenem Sinne. Gerade dies ist das Unvergleichliche an dem Band, das die einzelnen Glieder der Familie umschlingt. Die Verantwortlichkeit des einen für das andere, die Gebundenheit und Verbundenheit in dieser Verantwortlichkeit ist, bei aller Gebrochenheit, doch irgendwie da in einer auch nur halbwegs ordentlichen Familie, so wie es sonst nirgends da sein kann.

An zweiter Stelle steht aber nicht der Staat, sondern die Gemeinde. Es gehört zu den verhängnisvollen Folgen der modernen Staatsauffassung, daß nach ihr die Gemeinde sozusagen nur eine Unterabteilung, ein Verwaltungsbezirk des Staates ist. Die Gemeinde ist unter ethischem Gesichtspunkt eine selbständige Größe, die die so wesentliche Funktion der Sippe als Mittelglied zwischen Familie und Volk seit dem Verschwinden der Sippe zu übernehmen hat. Ganz besonders ist auch heute noch die Dorfgemeinde ein bedeutender Erziehungsfaktor. Die absichtliche Erziehung der Gemeinde vollzieht sich vor allem durch das Mittel der Schule. Nicht der Staat ist der legitime Träger des Schulwesens, sondern die Schulgemeinde — das Wort nicht im rechtlichen, sondern im sozialen Sinn verstanden als Zusammenschluß von Familien. Kulturfunktionen sind nur notstandsweise, vikarierend vom Staat zu übernehmen; an sich gehören sie nicht in seine Domäne. Der Staat ist ein schlechter Schulmeister und die Selbstverständlichkeit, mit der heutzutage das ganze Schulwesen dem Staat überlassen wird, ist in schweres Übel. Daß die Schule Sache der Volksgemeinschaft ist, heißt noch lange nicht, daß sie Sache des Staates sei. Es ist ein durch nichts zu begründendes Axiom, daß der Staat die einzige Organisation der Volksgemeinschaft als solcher sei, daß also auch diejenigen Organisationen, die sich das Volk als Ganzes für Kulturzwecke schafft, damit schon staatliche Organisationen seien. Durch dieses Axiom wird die Einsicht in die grundsätzliche Verschiedenheit des Aufbaus kultureller und staatlicher Institute verdunkelt. Der Staat als Rechtsorganisation verlangt Zentralisation, Aufbau von oben herab. Die Kultur, die wesentlich von den Einzelnen ausgeht und, als Gemeinschaft, der Intimität des kleinen Kreises bedarf, verlangt Aufbau von unten her. Für den Staat ist das umfassende Ganze das Erste, und nur um seinetwillen gliedert er sich nach unten, um die Wirkung des Ganzen auf die Einzelnen zu übersehen. Die Kultur aber hat zunächst gar kein Bedürfnis nach einem großen Apparat und einer äußeren Einheit. Sie gedeiht am besten im kleinen Kreis, weil für sie das individuelle und persönliche Moment entscheidend ist. Das gilt auch für die Erziehung. An sich besteht nicht das geringste Bedürfnis dazu, die Erziehung zu einer Staatssache zu machen; die genossenschaftliche Gemeindeschule — Schulgenossenschaft — ist eint Gemeinschaftsform, die der Schule viel wesensgemäßer ist, als die Staatsschule. Es sind äußere Gründe, es ist vor allem der Schulzwang, die Finanzfrage und eine äußere Koordination der Schulen, die die Mitwirkung des Staates in Schulsachen notwendig machen. Aber diese Mitwirkung braucht noch lange nicht die Übernahme des ganzen Schulwesens durch den Staat zu bedeuten. Staatsschule darf es nur darum und solange geben, als es keine echte Volksschule gibt. Diese Unterscheidung hört auch dann nicht auf, wichtig zu sein, wenn man die — wenigsten vorläufige — Unvermeidlichkeit des Übels »Staatsschule« durchaus einsieht. Denn auch innerhalb einer Staatsschule würde die Erkenntnis, daß Schule als Kulturangelegenheit von unten nicht von oben her sich aufbauen muß, daß Dezentralisation in Kultursachen ebenso notwendig ist wie Zentralisation in Rechtssachen, den innern Aufbau des Schulwesens gewaltig verändern und zwar im Sinn einer Befreiung vom Grundübel des Uniformismus und bürokratischen Mechanismus.

Noch wichtiger als diese innere und — später auch äußere Loslösung vom Staat ist die Loslösung vom Geist der Aufklärung. Unser ganzes heutiges Schulwesen ist das Produkt der Aufklärung. Ob der einzelne Lehrer oder das einzelne Lehrmittel selbst im Geist der Aufklärungsideologie wirke, kommt kaum in Frage gegenüber dem anderen, daß die ganze Konzeption »Schule«, so wie wir sie heute kennen, nur aus de Geist der Aufklärung heraus verständlich ist. Nun leugnen wir freilich nicht, daß die Aufklärung ihre wichtige Mission hatte im Kampf gegen Orthodoxie und Klerikalismus, ja daß sie auch positiv Wertvolles leistete, und ohne sie der ganze Aufschwung der modernen Wissenschaft schwer denkbar wäre. Aber der Rationalismus der Aufklärungsideologie, der mit ihm verbundene Fortschrittoptimismus, Individualismus und Intellektualismus, der im allgemeinen unser ganzes geistiges Leben verseucht, wirkt sich nun ganz besonders in unserem Schulwesen — von der Primarschule bis zur Universität — aus. Die heutigen Bestrebungen der radikaleren Schulreform haben wohl etwas von dieser Tatsache erfaßt und sind darum mit Recht vor allem gegen den Intellektualismus unseres Schulwesens gerichtet, erfassen aber das Übel selten in der Tiefe, weil sie selbst dem Denken der Aufklärung zu nahe stehen. Es ist wahrhaft tragisch, daß von den großen Ideen Pestalozzis nur diejenigen verwirklicht und überhaupt verstanden worden sind, die er von Rousseau übernommen und weitergebildet hat, aber nicht seine ihm eigentümlichen, die er uns einem tieferen Verständnis des Menschen als Person- und Gemeinschaftswesen gewann. Der Kampf gegen die Aufklärungsideologie ist, aufs Volksganze gesehen, aussichtslos, solange er nicht zugleich zu einem Kampf gegen das in ihr wurzelnde Schulwesen der Gegenwart wird.

Von diesen zwei Gesichtspunkten, der grundsätzlichen Unabhängigkeit vom Staat und der Unabhängigkeit von der Aufklärungsideologie aus, ist auch die Frage der »christlichen Schule« anzufassen. Die Bildung, insbesondere sofern sie Schulbildung sein kann, ist eine »autonome« Lebenssphäre; aber diese Autonomie ist eine begrenzte. Die »neutrale Schule« ist ein Hirngespinst; der »Geist« einer Schule ist — ganz abgesehen von allen stofflichen Inhalten — bedingt durch Weltanschauung und Glaube, ob man es zugibt oder nicht. In diesem Sinne ist es selbstverständlich, daß der Christ christliche Schulen wünschen muß. Aber mit der Schaffung sogenannter »christlicher Schulen« hat dieses Grundsätzliche wenig zu tun. Erstens ist das, was heute Schule heißt, aus einem dem christlichen Glauben wesensensfremden Geist heraus gedacht und gestaltet, und die »Christlichkeit« solcher Schulen vermag daran wenig zu ändern. Vor allem aber ist der christliche Geist, auf den allein es ankäme, durch die Verpflichtung auf ein besonderes christliches Glaubensbekenntnis und durch Betonung des christlichen Religionsunterrichts nicht im entferntesten gewährleistet. Wohl mag unter besonderen Umständen die Bildung solcher »christlicher« Sonderschulen notwendig sein, aber als notwendiges Übel. Dagegen würde dieser Sondercharakter mehr oder weniger wegfallen, wenn die Schule nicht die Einheitsschule des Staates, sondern die aus den besonderen Verhältnissen der Schulgenossenschaft heraus gebildete »Gemeindeschule« wäre. Die einzige Lösung der Frage kann nur darin bestehen, daß die Volksgemeinschaft, die die Schule schafft, selbst vom christlichen Geist bestimmt ist; alles andere sind Notbehelfe von relativem und schwankendem Werte. Eines aber sei zum Schluß deutlich gesagt: die Loslösung der Schule vom Rechtskörper Kirche ist eine Tat der Aufklärung, für die auch die Christen dankbar sein können. Die der Kirche unterstellte konfessionelle Schule ist etwas, das wir wohl noch weniger wünschen können als die heutige Staatsschule; diese Idee ist nur innerhalb einer römisch« katholischen Auffassung des Verhältnisses von Kirche und Kultur stilgerecht, während die kirchliche Bevormundung der Kultur dem protestantischen Glauben wesensfremd ist.

Die Mystik oder das Wort

180px-Göz_Bernhard_Skizze.jpgDer wohl bedeutendste deutschsprachige katholische Theologe des 20. Jahrhunderts, Karl Rahner (1904–1984), hat am Ende seiner Schaffenszeit die Vermutung geäußert, dass »der Christ der Zukunft ein Mystiker sei oder nicht mehr sei«.

Tatsächlich sind es erfahrungsstheologische Entwürfe, die sich im Anschluss an die ›unterkühlte‹ Wort-Theologie eines Karl Barth oder Emil Brunner konfessionelle Grenzen sprengender Popularität erfreuen. Im katholischen, evangelischen und freikirchlichen Raum erleben wir seit Jahrzehnten Aufbrüche in eine mystische Frömmigkeit.

Was viele Menschen suchen, ist nicht mehr die durch das Wort vermittelte und verbindlich gemachte Gottesbeziehung, sondern das unmittelbare Erleben Gottes im Innern der Seele bis hin zu somatischen Manifestationen der göttlichen Gegenwart. Diese Sehnsucht verlangt eine Berührung Gottes oder einen »Gotteskuss«. Was der Mystiker und mit ihm der Spiritualist oder Schwärmer möchte, das ist die unmittelbare Gegenwart Gottes. Die unio mystica, das Gefühl, fest mit Gott verbunden zu sein, ist eben mehr als eine durch das Wort geordnete Beziehung, es ist die direkte Erfahrung Gottes im Menschen. Die Mystik verheißt die unvermittelte Verbindung mit dem Absoluten.

In der kleinen Ausarbeitung »Mystik oder das Wort« versuche ich mich an einer reformatorischen Beurteilung der Mystik. Sie kann hier herunter geladen werden: MystikoderdasWort.pdf

Unser Problem

Das, was der Schweizer Emil Brunner 1928 der Christenheit im Allgemeinen zu sagen hatte, gilt wohl heute – 80 Jahre später! – auch und besonders für die ›Erweckten‹.

Brunner schreibt in seiner Einleitung zum Werk Die Mystik und das Wort unter dem Titel »Unser Problem« (2. Aufl., 1928, S. 12):

Jetzt aber, wo mit jedem Tage klarer wird, daß die Krisis der Religion – wie der Kultur im allgemeinen – von innen, nicht von außen kommt, wo nicht mehr die Religion Habenden einen Besitz nach außen zu verteidigen haben, sondern wo eine zerbrochene Menschheit eine stumme, aber furchtbare Anklage gegen ein innerlich orientierungsloses Christentum richtet, wo der schöne Kulturoptimismus, auf dem die ganze Schleiermachersche Theologie ruht, einer desillusionierten Gesellschaft zum Gegenstand gerechten Spottes geworden, jetzt ist es wohl an der Zeit, die Hauptaufmerksamkeit von außen nach innen, auf den Krebsschaden im Innern unserer »Innerlichkeit«, auf die Pseudochristlichkeit und Ungeistigkeit unserer modernen Theologie und Religion zu werfen.

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