Emil Brunner schreibt (Gerechtigkeit, Zürich: 1943, S. 52–54):
Ebensowenig als der biblische Gleichheitsgedanke die Individualität und die korporative Ergänzungsgemeinschaft aufhebt, ebensowenig hebt der biblische Individualitäts- und Korporationsgedanke die Gleichheit auf. Primär ist die in Gottes Ruf begründete unmittelbare Selbstverantwortung gegenüber Gott und die in ihr begründete Würde und Gleichheit; sekundär, aber darum nicht unwesentlich, ist die in der Bestimmung zur Gemeinschaft begründete Angewiesenheit aufeinander und ihr natürliches Substrat, die individuelle Begrenztheit und Eigenart. Primär ist darum in der christlichen Idee der Gerechtigkeit die Gleichheit und das gleiche Recht aller; sekundär, aber deshalb nicht unwesentlich, ist die Verschiedenheit dessen, das einem jeden in der Gemeinschaft zukommt.
So sieht der christliche Glaube Gleichheit und Ungleichheit der Menschen, so bestimmt er darum das Prinzip der Gerechtigkeit. Unter den Reformatoren hat wohl Calvin diesen Zusammenhang zwischen der Schöpfungsordnung und dem Gleichheit-Ungleichheitsproblem am klarsten erfasst und zur Geltung gebracht. Seine Anschauungen darüber lassen sich in den Worten eines massgebenden Calvinforschers folgendermaßen zusammenfassen: «Wohl sind die Menschen von Natur gleich … Weil sie alle dasselbe Ebenbild Gottes tragen, ist auch die aus dieser Gleichheit unmittelbar quellende Brüderlichkeit für sie eine Gabe und Aufgabe zugleich. Aber diese Brüderlichkeit berührt in keiner Weise die sozialen Unterschiede, die überlegenen Ordnungen in der Familie und in der Gesellschaft … Die unbestreitbare Gleichheit aller Menschen vor Gott, die durch das ihnen eingeprägte Gottesbild klar gekennzeichnete Gleichwertigkeit, bedeutet noch nicht Gleichartigkeit … Die Ordnung setzt die Mannigfaltigkeit und Gliederung und darum die Ungleichheit der Gaben und Aufgaben, Würden und Leistungen innerhalb des gesellschaftlichen Körpers voraus. Die Spannung zwischen der natürlichen Gleichheit und der gliedhaften Ungleichheit verliert ihre Kraft, wenn man erwägt, dass beide, Gleichheit und Ungleichheit, in dem Setzungswillen Gottes begründet sind. Gleichheit und Ungleichheit verpflichten. Die mit der Ungleichheit gegebenen Vorrechte und Würden sind nur erhöhte Rechte auf erhöhte Pflichten. Diese immer wieder eingeschärfte, das Gleichgewicht von Rechten und Pflichten darstellende Regel entspricht durchaus dem Prinzip der Wertgleichheit. Die ungleich verteilten Gaben verpflichten zu ungleichen Aufgaben und zu einem gegenseitigen Austausch der Fähigkeiten».
Nicht wesentlich anders hat Luther gedacht und gelehrt, nur dass bei ihm das Hauptgewicht auf die Unterordnung des einzelnen unter die in der Verschiedenheit begründete Ordnung fällt. Die ihr entsprechende Überordnung und Autorität aber versteht er als eine, die einzig und allein um des Dienstes an der Gemeinschaft willen notwendig ist. «Alle Stände zielen dahin, dass einer dem anderen dient.» Die Obrigkeit hat keine andere raison d’être als allein die «den Untertanen fleissig zu helfen». «Der Hausvater allein dient im Hause; die Hausmutter allein ist die Magd. Der einzige, der im Staat untertan ist, ist die Obrigkeit. Der, der befiehlt, ist der servus servorum».
Das also ist die christliche Antwort auf die Frage, die in der formalen Gerechtigkeitslehre des Aristoteles offen bleibt und offen bleiben muss: Was der Grund der Gleichheit und der Ungleichheit, welches das Verhältnis beider zueinander, und was also das Prinzip der Gerechtigkeit sei. Die christliche Offenbarungsreligion ist die einzige, die diese Idee der Gerechtigkeit in sich trägt, die mit der Anerkennung der gleichen, unbedingten Personwürde die Anerkennung der Gemeinschaftsverantwortlichkeit als Pflicht und Recht gegenseitiger Abhängigkeit und Dienstbarkeit verbindet, die einzige, die ebenso sehr die Gleichheit wie die Ungleichheit der Menschen zur Geltung bringt und die Selbständigkeit des einzelnen zugleich mit seiner Unterordnung unter ein soziales Ganzes im Gotteswillen verankert weiss. Sie allein vermag darum den Menschen vor den Ansprüchen eines einseitigen Individualismus wie eines einseitigen Kollektivismus zu schützen.