Ethik

Grüne Meinungsfreiheit

Soll die Diakonie zwei theologisch konservativ ausgerichtete Organisationen ausschließen? Das fordert der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck. Er wandte sich in einem Brief an den Präsidenten des Diakonischen Werks der EKD, Johannes Stockmeier (Berlin). Der Vorstoß des prominenten Grünen richtet sich gegen die ökumenische Kommunität „Offensive Junger Christen“ und den evangelischen Fachverband für Sexualethik und Seelsorge „Weißes Kreuz“. Die Nachrichtenagentur idea schreibt:

In seinem – von Beck veröffentlichten – Antwortbrief versichert Präsident Stockmeier, dass er auch weiterhin dafür eintreten werde, dass es keine Diskriminierung Homosexueller in Kirche und Diakonie geben dürfe. Er erhalte immer wieder Anfragen, inwieweit die Offensive Junger Christen, das ihr angeschlossene Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft und das Weiße Kreuz diese Position teilten. Deshalb suche er mit ihnen das regelmäßige Gespräch, um die Haltung des Diakonischen Werkes der EKD zu verdeutlichen. Dessen Mitglieder seien aber rechtlich selbstständige Organisationen. Das Diakonische Werk verfüge deshalb weder über eine Fach- noch eine Dienstaufsicht. Gemäß der Satzung sei das Diakonische Werk der EKD nicht befugt, in die Arbeit der Mitglieder einzugreifen. Ein Ausschluss könne nur dann erfolgen, wenn Mitgliedsorganisationen nicht mehr in Verbindung zur diakonischen oder volksmissionarischen Arbeit ihrer Kirche stünden. Abschließend schreibt Stockmeier: „Vor diesem Hintergrund ist das Gespräch mit den genannten Fachverbänden ein wichtiger Beitrag, um hier Klarheit zu erlangen und gegen eine mögliche Diskriminierung von Homosexualität einzutreten.“

Ich kann aufmerksame Staatsbürger nur bitten, genau hinzuschauen. Die Desinformationen, die Volker Beck seit Jahren verbreitet, und die politischen Forderungen, die er nachhaltig einklagt, bedrohen – finden sie Gehör – die Meinungsfreiheit, auf die er sich selbst über viele Jahre berufen hat. Gehören nicht Wissenschaftsfreiheit und Lehrfreiheit zu den bürgerlichen Grundrechten? Will Volker Beck die offene Gesellschaft tatsächlich stärken (vgl. auch den Beitrag: Die Tyrannei der liberalen Moral)?

Hier der vollständige idea-Beitrag: www.idea.de.

Die Maßgeblichkeit der Bibel für die Ethik heute

Die nächste Ausgabe von Glaube & Denken heute wird wieder einige sehr interessante Beiträge enthalten. Unter anderem wird der Aufsatz „Die Maßgeblichkeit der Bibel für die Ethik heute“ von Klaus Bockmühl dabei sein. Dieser bereits 1967 gehaltene Vortrag ist heute fast noch aktueller als damals. Nicht biblische Autorität, „sondern vielmehr Erfahrung, Experiment“ müssen demnach die Quelle der Ethik sein. Die Wende in der christlichen Ethik, die Bockmühl als eher elitäres Phänomen beschreibt und tadelt, vollzieht sich heute in Teilen der evangelikalen Szene.

Hier ein Auszug:

Im Griechischen ist das Gute Ziel einer philosophischen Erörterung oder sozialpolitischen Erforschung, zum Beispiel in Platons Staat. In der Bibel ist das Gute vielmehr Inhalt göttlicher Offenbarung: „Es ist dir gesagt, Mensch“ (er braucht nicht mehr zu experimentieren), „es ist dir gesagt, Mensch,“ es ist nicht mehr unbekannt, „was gut ist“, nämlich, „was der Herr von dir fordert“. Der Ton liegt hier in der Tat auf der Offenbarung des Willens des souveränen Gottes. Der biblischen Ethik geht es um die Frage der Autorität auf der einen und der Annahme und des Gehorsams auf der anderen Seite.

Wie erklärt man sich aber eine Haltung, für die die Heilige Schrift in ihrer Weisung unzulänglich und überholt ist? Die Reformatoren waren über eine solche Einstellung nicht erschrocken. Denn die Klarheit der Heiligen Schrift, lehrten sie, sei gar nicht für jeden vorhanden. So schreibt Luther: „Vielmehr der Geist ist erfordert, dass man die ganze Schrift oder irgend ein Stück daraus verstehe“. Darum kann die Göttlichkeit und Autorität der Schrift auch nur von dem Christen, der das Zeugnis des Heiligen Geistes über die Schrift zu erfahren vermag, erkannt werden.

So sagt Luther 1522: „Es ist nicht genug, dass du sagest, Luther, Petrus oder auch Paulus hat dies und dies gesagt, sondern du musst bei dir selbst im Gewissen fühlen, Christus selbst und unwänklich empfinden, dass es Gottes Wort sei, auch wenn alle Welt dawider stritte. Solange du das Fühlen noch nicht hast, solange hast du auch Gottes Wort noch nicht geschmeckt und hängst noch mit den Ohren an Menschenmund.“ Ebenso Calvin: „Durch die wir zum Gehorsam gezogen werden, das ist eine solche Überzeugung, die der Gründe nicht bedarf, eine solche Erkenntnis, der der allerbeste Grund feststeht. Ich rede von nichts anderem, als was jeder Gläubige bei sich selbst auch erfährt“. Nicht umsonst haben die alten reformatorischen Bekenntnisse und auch jetzt die neueste katholische Erklärung davon gesprochen, dass alles dies für das Volk Gottes gelte.

Allein die Kirche ist es, die so in Glaubens- und Lebensdingen von Gott gelehrt wird. Die wahre Erkenntnis der Heiligen Schrift ist also nur, wie es dort in der Reformation heißt, dem heilsbegierigen und dem gehorsamen Leser möglich. Der Gehorsam wird allerdings vorausgesetzt. In der Tat, ein Kreis, eine Kreisbewegung! Gott gibt nur da Weisung, wo die Bereitschaft zu gehorchen vorhanden ist, während, wie die Reformatoren sagen, der Unbekehrte sich höchstens eine theoretische und rein äußerliche Erkenntnis der biblischen Weisung aneignen kann: „… ecclesiam plene et perspicue erudiat“. Also allein die Kirche, die die Schrift als von Gott gegeben annimmt, genießt auch die Klarheit und Genügsamkeit der Heiligen Schrift. Wenn man den Satz umkehrt, dann folgt daraus, dass der, der die Autorität der Heiligen Schrift leugnet, sich außerhalb der Kirche gestellt hat. Wo die Heilige Schrift in ihrer Autorität geleugnet wird, liegen bereits andere Grundvoraussetzungen vor; und da soll der Gläubige, heißt es bei Luther, keinen Richter suchen, sondern die anderen dem Urteil Gottes überlassen, wenn sie sich schon nicht dem Urteil des geschriebenen Wortes Gottes fügen wollen. Die Autorität, die Klarheit, die Genügsamkeit der Heiligen Schrift beweist sich nur dem Glauben und die Richtigkeit der göttlichen Weisung beweist sich in ihrer Ausführung. Nach dem Gebot hat die Erfahrung ihren Platz.

Beihilfe zur Selbsttötung ein Menschenrecht?

Vor einigen Tagen wurde hier über Carine diskutiert, die nach einem Schlaganfall auf eigenen Wunsch hin aktive Sterbehilfe in Anspruch nahm und dabei einige ihrer Organe zur Verfügung stellte (siehe hier).

Ich empfehle zur ethischen Diskussion über aktive Sterbehilfe einen Vortrag, den Ulrich Eibach vor einiger Zeit gehalten hat. Eibach zeigt, dass die Debatte über Sterbehilfe immer (!) weltanschaulich aufgeladen ist. Der Wunsch, »in Würde« sterben zu wollen, setzt den Anschluss an philosophisch-theologische Denkströmungen voraus, ist also gar nicht so selbstbestimmt, wie dies vorgegeben wird. Eibach: »Das Tabu der ›aktiven Euthanasie‹ erscheint als ein letztes, religiös begründetes Bollwerk gegenüber einer Lebenseinstellung, die für das ›autonome‹ Individuum die uneingeschränkte Verfügung über das eigene Leben postuliert. Damit verbunden ist die Vorstellung, dass das Leben durchgehend nach menschlichen Wünschen planbar sein sollte.« Dem Tötungswunsch voraus geht ein bestimmtes Selbstverständnis und damit verbunden die Leugnung der Geschöpflichkeit.

Nach Nietzsche soll Sterben und Tod nicht erlitten werden. Vor allen Dingen soll die Persönlichkeit nicht entmächtigt werden. Das Schicksal wollte es, dass Nietzsche den rechten Zeitpunkt verpasst hat und 10 Jahre auf die Pflege seiner Schwester und anderer angewiesen war, als er in geistiger Umnachtung lebte. Die Fiktion des durchgehend selbst bestimmten Lebens ist Ausdruck eines Größenwahns, dem der technische Machbarkeitswahn entspricht, eines oft blinden Kampfes gegen den Tod und der Leugnung der Übermacht des Todes über menschliches Wollen und Können. Beide entspringen der geistigen Wurzel der Selbsteinsetzung des Menschen als uneingeschränkter Herr und Besitzer seines Lebens. Beide leugnen die Tatsache der Geschöpflichkeit, der Abhängigkeit vom Unverfügbaren von Gott, der Natur, auch von den Mitmenschen und das Unterworfensein des Menschen unter die Macht des Unverfügbaren Todes, in der auch die Freiheit mehr oder weniger immer zusammenbricht. Sie kennen keine Ethik des Verzichts, des Erleidens, sie kennen nur eine Ethik der autonomen aktiven Lebensgestaltung des Herrseins des Ichs über das Leben. Das Erleiden von Krankheit bis hin zur Entmächtigung des Ichs wird als eine große Demütigung des Selbstverständnisses des Selbstwertgefühls erfahren, aus dem heraus dann geleugnet wird, dass letztendlich der Tod zu einer Entmächtigung des Ichs und seiner Freiheit führt, auch dann, wenn der Mensch sich selbst den Tod gibt, ist das ein Geschehen aus Angst und nicht aus Freiheit.

Hier der Vortrag: btg13-eibach.pdf.

Carine, 43, lässt sich töten

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ereignete sich in Belgien eine Weltpremiere: Ärzte leisteten bei einer 43 Jahre alte Patientin auf deren Wunsch hin aktive Sterbehilfe. Sofort danach entnahmen andere Mediziner ihr die Nieren, die Leber und die Bauchspeicheldrüse. Wie üblich nach einer Tötung auf Verlangen wird auf Carmens Totenschein »natürlicher Tod« vermerkt.

Willkommen in der Welt der utilitaristischen Ethik in der Kultur des Todes, mitten im (noch) reichen Europa.

An ihrem selbst gewählten Todestag wirkt Carine Geerts* aufgeregt und glücklich. Die 43-jährige Frau aus Belgien hat ein Krankenzimmer in der Universitätsklinik Antwerpen bezogen, für wenige Stunden nur, bald braucht sie es nicht mehr. Bei Carine sind ihre drei Kinder, 17 bis 21 Jahre alt, und ihr Freund. Sie trinken gemeinsam ein letztes Glas Weißwein. Seit einem Schlaganfall ist Carine behindert. Über ein Jahr lang hat sie versucht, sich in ihr altes Leben zurückzukämmen, doch nun hofft sie nicht mehr auf Besserung oder Heilung. Sie will sterben, hier in der Klinik, durch die Hand eines Arztes. »Ich will meinen Körper los sein. Er geht nicht mehr«, hat sie zwei Tage vor ihrem Tod dem Hausarzt gesagt.


Als eine internationale Medizinerschaft 2009 beim europäischen Anästhesiekongress in Mailand mit Carines Fall konfrontiert wird, hält sich die Kritik in Grenzen. Ein Anästhesist allerdings fragt, warum die Chirurgen nicht auch noch Carines Herz transplantiert hätten, erinnert sich Cras. Die Frage ist als Provokation gemeint: Herzen sind besonders empfindlich gegen Sauerstoffmangel. Wenn sie einmal zu schlagen aufgehört haben, ist es nahezu ausgeschlossen, sie zu transplantieren. Hätte man auch Carines Herz verpflanzen wollen, so hätte man es der jungen Frau unter Narkose entnehmen müssen – vor ihrem Tod. Carine wäre dann nicht durch die Medikamente getötet worden, sondern infolge der Organentnahme. Die Antwerpener Ethikkommission hatte diese Möglichkeit im Vorfeld tatsächlich diskutiert – und sich dagegen entschieden. Weil die Tötung von der Organentnahme komplett getrennt sein musste, sagt Cras.

Hier: www.zeit.de.

Embryonenselektion: Gezielte Abtreibung von Mädchen

Der DLF informiert über eine bedrückende Entwicklung mitten in Europa. Es zeigt sich, dass moderne Diagnoseverfahren bereits als Instrument für die geschlechterspezifische Selektion von Embryonen benutzt werden.

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Am falschen Datentropf

Die neue »Gesundheitskarte« (klingt doch viel besser als »Krankheitsgeschichten-Speicherchip«) kündigt an, wie bald sich die Ideale einer analogen Privatsphäre in der Digitalsphäre in Luft auflösen. Auf in die Ära der Cybermedizin – natürlich allein zum Wohle des Bürgers. Wieder soll uns ein Euphemismus unsere Mündigkeit vorgaukeln, denn der »Gesundheitsmanager« steht für »Gib mir Deine Krankendaten«.

Eine bissige Kritik an der Cybermedizin von Joachim Müller-Jung:

Noch ist die Vernetzung in keinem Land geschafft, aber überall findet man Keimzellen dafür: In Europa sind 850 Cybermedizin-Firmen bekannt, 25 volldigitalisierte Kliniken wie das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf arbeiten an der Totalvernetzung mit Patienten und umliegenden Arztpraxen, mehr als einhundert Unternehmen bieten schon mobile Telemedizindienste an – etwa ein fernkontrolliertes Schwangeren-CTG zur Überwachung von Kinderherztönen. Die Weltgesundheitsorganisation hat ermittelt, dass schon vier von fünf unter den wohlhabendsten 112 Ländern mindestens einen mobilen Online-Gesundheitsdienst anbieten. Deutschland liegt auf Platz achtzehn, gleichauf mit Bulgarien. Der Datenhunger der Online-Gesundheitsdienste wächst enorm. Und er wächst mit der Individualisierung der Medizin immer schneller. Wer maßgeschneidert gesund bleiben will, der muss, so lautet das neue Paradigma, bereit sein, auch sensible persönliche Daten – wenn nötig in Echtzeit – austauschen, auswerten und speichern zu lassen.

Wenn aber, wie Roland Trill fordert, jeder sein »eigener Gesundheitsmanager« werden darf, wer schützt uns dann vor dem Missbrauch? In Estland gibt es ein Gesetz, das jeden Bürger zum Herrn über seine eigenen Daten erklärt. In Deutschland ist dagegen auch nach acht Jahren Entwicklungsstreit um eine vergleichsweise primitive Gesundheitskarte noch niemandem klar, wo und welche Daten gespeichert werden, wohin sie transferiert und wie sie genutzt werden. Genügt es nicht, dass wir krank werden? Müssen wir in solchen Zwangslagen auch noch der Hoheit unserer eigenen Gesundheitsdaten beraubt werden?

Mehr: www.faz.net.

Auch Baptisten brauchen Sexualkunde

Deutsche Baptisten-Familien, die ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht fernhalten wollten, sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Richter wiesen ihre Beschwerde gegen die Unterrichtsteilnahme als offensichtlich unbegründet ab.

DER SPIEGEL schreibt:

In Straßburg machten die Baptisten-Familien vor allem Verstöße gegen die Grundrechte auf Religionsfreiheit und den Schutz des Familienlebens geltend. Der Straßburger Gerichtshof stellte jedoch fest, die Menschenrechtskonvention gewähre keinen Schutz vor der Konfrontation mit Meinungen, die der eigenen Überzeugung widersprechen. Zudem habe es den Eltern freigestanden, ihre Kinder zu Hause nach ihren eigenen religiösen Überzeugungen zu erziehen.

Weiter hieß es, das deutsche Recht sehe für Grundschüler eine Schulpflicht vor und schließe Heimunterricht aus, um die Integration von Kindern in die Gesellschaft zu fördern. Diese Überlegungen stimmten mit der Rechtssprechung des EGMR in Sachen Meinungsvielfalt in einer Demokratie überein, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Der Sexualkundeunterricht habe auf eine neutrale Wissensvermittlung zu den Themen Zeugung, Empfängnisverhütung, Schwangerschaft und Geburt nach aktuellen wissenschaftlichen und schulischen Standards abgezielt. Einem solchen Unterricht dürften Schüler nicht wegen religiöser Bedenken fernbleiben.

Hier die Pressemitteilung des Gerichts.

Die Mächte des Bösen im Neuen Testament

Wir denken oft, dass die Überwindung des Bösen eine exklusive Angelegenheit zwischen dem frommen »Ich« und meinem Gott ist. Tatsächlich sieht das Neue Testament den Sieg über das Böse in der Gemeinschaft der Gläubigen verwirklicht, nicht im Leben des Einzelnen.

Rob Bradshaw hat freundlicherweise den Artikel:

  • Roy Yates: »The Powers of Evil in the New Testament», The Evangelical Quarterly 52.2 (April–June, 1980), S. 97–111

digitalisiert. Yates zeigt darin, dass nach dem Zeugnis der Bibel das Böse in unserer Welt real ist, Jesus Christus es überwunden hat, der endgültige eschatologische Triumph jedoch noch aussteht.

Hier: 1980-2_097.pdf.

Ein anderes Bild von Familie

In Berlin soll ein Bücher- und Spielekoffer Erstklässlern die Vielfalt des Sexuallebens näher bringen. Ab der fünften Klasse sollen Kinder in Scharaden auch Begriffe wie »Sado-Maso«, »Orgasmus« und »Darkroom« darstellen.

Ein Buch aus Schweden lässt Kinder von ihren beiden Vätern oder ihren beiden Müttern erzählen. In einer anderen Geschichte wird erklärt, wie sich solche Paare fortpflanzen: »Weil aber zwei Frauen keine Kinder bekommen können, haben sie Stefan gefragt. Stefan ist schwul.« Auch die künstliche Befruchtung wird in kindgerechter Sprache erläutert: »Der Arzt tat dessen Samen in Mamas Bauch.« Die Geschichten sind gedacht für Grundschüler ab der ersten Klasse. Laut Lehrplan setzt der Sexualkundeunterricht in der fünften Klasse ein.

Zusammengestellt wurde der Koffer von »Queerformat«, einer Verbindung der zwei Berliner Vereine »KomBi« und »ABqueer«, die über »lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Lebenweisen« aufklären und beraten. Die Vereinsmitglieder vertreten die Auffassung, dass solche Aufklärung auch schon für sechs Jahre alte Kinder hilfreich sei. Sie berufen sich dabei auf eine australische Studie, laut der manche Kinder schon im Sandkastenalter ihre Homo- oder Transsexualität spüren. Demnächst soll es auch einen Bücherkoffer für Kindergärten geben.

Hier mehr: www.faz.net.

Verhaltenskodex »Christliches Zeugnis in einer multireligiösen Welt«

201107191016.jpg»Mission gehört zutiefst zum Wesen der Kirche.« Mit diesen Worten beginnt das Dokument, das kürzlich in Genf am Sitz des Weltkirchenrates in einer feierlichen Stunde der Öffentlichkeit übergeben wurde. Mehr als fünf Jahre lang hatten Repräsentanten der genannten kirchlichen Organisationen in einer Reihe von größeren und kleineren Konferenzen daran gearbeitet, was es heißt, den christlichen Glauben im 21. Jahrhundert in einer multireligösen Welt zu bezeugen und weiterzugeben. Entstanden ist ein Dokument mit klassischen Grundlagen für das christliche Zeugnis, gefolgt von Prinzipien und Empfehlungen.

Thomas Schirrmacher, Chefunterhändler für die Weltweite Evangelische Allianz, machte deutlich, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument keineswegs um ein Kompromisspapier handele (siehe hier). Im Laufe der Jahre habe es aus dem Umfeld verschiedener Seiten immer wieder auch sehr skeptische Stimmen gegeben, die ein inhaltlich substanzielles Dokument zum Thema Religionsfreiheit und Mission nicht für möglich gehalten hätten. Am Ende stünden nun klare Empfehlungen, die einerseits den Auftrag Jesu an seine Kirche deutlich bezeugten, andererseits aber auch die Grenzen einer an der biblischen Botschaft ausgerichteten Mission aufzeigten.

Hier ein Beitrag des DLF zum Verhaltenskodex:

[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2011/07/13/dlf_20110713_0936_630bb225.mp3[/podcast]

 

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