EU

Geplante EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung

mouthgag.jpgDietrich Bonhoeffer betont, dass das christliches Leben Teilnahme an der Christusbegegnung mit der Welt ist und schreibt in seiner Ethik (1958, S 89–90):

Von Christus her wird die gefallene Welt verständlich als von Gott für das Kommen Christi aufbewahrte, erhaltene Welt, in der wir als Menschen in gegebenen Ordnungen »gut« leben können und sollen. Wo aber der Mensch zum Ding, zur Ware, zur Maschine wird, und wo die Ordnungen willkürlich zerstört werden und zwischen »gut« und »böse« nicht mehr unterschieden wird, dort ist der Aufnahme Christi noch ein besonderes, über die allgemeine Sündhaftigkeit und Verlorenheit der Welt hinausgehendes Hindernis in den Weg gestellt. Dort zerstört die Welt sich selbst, so daß sie ernstlich teuflisch zu werden droht. Es ist mitten in der gefallenen, verlorenen Welt vor Gott ein Unterschied, ob der Mensch die Ordnung der Ehe wahrt oder zerbricht, ob er Recht oder Willkür übt. Gewiß ist auch der die Ehe Wahrende, das Recht Schützende noch Sünder, aber es bleibt der Unterschied, ob das Vorletzte beachtet und ernst genommen wird oder nicht. Es gehört zur Wegbereitung, das Vorletzte zu achten und in Kraft zu setzen um des nahenden Letzten willen.

Es gibt nach Bonhoeffer »keinen Rückzugsort des Christen von der Welt, weder äußerlich, noch in der Sphäre der Innerlichkeit. Jeder Versuch, der Welt auszuweichen, muß früher oder später mit einem sündigen Verfall an die Welt bezahlt werden« (Ethik, S. 65). Christen tragen Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für kommende Generationen. Sie sind berufen, dass Vorletzte vom Letzten her zu deuten, was heißt, dass sie nicht zum Jammern, sondern zur aktiven Weltgestaltung berufen sind und sich bei Meinungsbildungsprozessen einzumischen haben.

Ich möchte an dieser Stelle auf eine geplante EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung hinweisen (European Equal Treatment Directive). Die Richtlinie schlägt sinnvolle Bestimmungen vor, birgt aber auch das Potential in sich, die Freiheit von Menschen mit einer christlichen Gewissensbildung einzuschränken.

Die Richtlinie gibt vor, Diskriminierung aufgrund von (unter anderem) »Religion oder Überzeugung« und »sexueller Orientierung« bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen in jedem Land der Europäischen Union zu beseitigen. Dies bedeutet, dass Unternehmen und deren Angestellte, die in der EU eine Dienstleistung (z.B. ein Hotelzimmer) oder Waren (z.B. Bücher) anbieten, diese vorbehaltlos erbringen müssen oder es riskieren verklagt zu werden, unabhängig davon, ob sie sich in einer Situation befinden, in der sie sexuelle Moralvorstellungen unterstützen, die ihren eigenen religiösen Überzeugungen entgegenstehen. Die Richtlinie deckt die Bereiche soziale Sicherheit, Gesundheit, Bildung, Wohnungswesen und Zugang zu Gütern und anderen Dienstleistungen ab, die der Öffentlichkeit sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft zur Verfügung stehen, einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Nachfolgend finden Sie dazu Informationen und Handlungsvorschläge, die wir in Abstimmung mit Christian Concern for our Nation übertragen haben. Genauer:

  1. Ein Info-Blatt zur geplanten EU-Direktive: Aktionsblatt_zur_EU_Direktive1.pdf
  2. Einen Satz Brief-Entwürfe für die Bundesministerin Fr. Dr. Köhler: EU_Direktive_Bundesministerin1.doc
  3. Einen Satz Brief-Entwürfe für die Ministerpräsidenten/innen: EU_Direktive-Ministerpräsidenten.doc
  4. Eine Liste mit Kontaktdaten zu Ministerpräsidenten und Ministerien: EU_Direktive_AdresslisteBM+MP.pdf
  5. Inoffizielle Übersetzung des Entwurfes für die Richtlinie »European Equal Treatment Directive«: eu_dokument_de.pdf

Die Endgültige Abstimmung über die Richtlinie wird von der spanischen Präsidentschaft vorbereitet soll im Sommer 2010 erfolgen (geplant war früher Januar 2010).

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von Christian Concern for our Nation. Dort ist auch ein ausgesprochen hilfreiches Interview mit dem Juraprofessor William Wagner zu sehen: www.ccfon.org. Wer die englische Sprache beherrscht, sollte sich die Zeit nehmen und das Gespräch anhören (15 Minuten).

Europa überhebt sich

Hans Michael Heinig lehrt Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Nebenamt leitet er das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland. Und er meint, dass »Kruzifix-Urteil« des Europäischen Gerichtshofes ist ein gravierendes Fehlurteil.

Die bloße Anbringung eines Schulkreuzes ist kein Problem menschenrechtlicher Mindeststandards. Setzt sich die Linie des Gerichtshofs durch, wird künftig über zentrale Belange staatlicher Identität, über wesentliche Fragen der schulischen Bildung, des Umgangs mit Religion, über Sprache und kulturelle Identität in Straßburg entschieden. Daran kann niemand Interesse haben. Die italienische Regierung ist deshalb gut beraten, gegen die Entscheidung Beschwerde bei der großen Kammer des EGRM einzulegen; alle anderen Regierungen sollten ihr beispringen.
Eine besondere Hilfe wäre dabei sicher der Rechtsbeistand durch die Bayerische Staatsregierung. Die hat für Bayern eine Lösung gefunden, die einen gewissen Interessenausgleich ermöglicht: Die Kreuze hängen weiter in den bayerischen Klassenzimmern, werden aber im Einzelfall abgenommen, wenn sich jemand ernsthaft in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigt sieht. Die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts boten für diese Lösung eigentlich keinen Raum, und doch scheiterten bisher alle Klagen gegen die bayerische Kompromisslösung. Auch Verfassungsgerichte können lernen. Das lässt für Straßburg hoffen.

Hier der lesenswerte Artikel: www.merkur.de

Diktatur des Relativismus

Stanislaw Dziwisz, ehemaliger Kurienbischof und seit 2005 Erzbischof von Krakau, schreibt in einem Gastbeitrag für DIE WELT über das »Kruzifix-Urteil«:

Wer sich die Konzeptionen der Gründerväter der Europäischen Gemeinschaft in Erinnerung ruft, wird erkennen, dass der Weg des Straßburger Gerichts nicht der Weg war, den sie beschreiten wollten.

Sie hatten ein Europa vor Augen, das auf dem Gewissen aufbaut, das Freiheitsrechte zur Voraussetzung hat. Wenn Menschen diese Rechte mit Füßen treten, versuchen sie – um mit den Worten Benedikts XVI. zu sprechen –, durch die Hintertür eine Diktatur des Relativismus einzuführen. In ihrer Logik ist alles relativ. Selbst die Geschichte.

Doch ein Mensch mit Gewissen zu sein bedeutet, die Geschichte in der Wahrheit zu betrachten, und diese Wahrheit spricht deutlich von den christlichen Wurzeln Europas und von der Religionsfreiheit, die alle anderen Freiheitsrechte garantiert. Die Richter des Gerichtshofs haben einen schweren Fehler begangen. Können Richter, die die Geschichte nicht kennen, eine Vision Europas haben, das des Menschen, des freien Menschen würdig ist?

Hier mehr: www.welt.de.

»Manifestation eines aggressiven Säkularismus«

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der am Dienstag entschied, dass Kreuze in Klassenzimmern gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, ist von Vertretern aus Politik und Kirche kritisiert worden. Kurienkardinal Kasper bezeichnete das Straßburger Urteil als »Manifestation eines aggressiven Säkularismus«, das »uns Christen aus dem Schlaf reißen« müsse.

In Deutschland sprach der familienpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Singhammer (CSU), von einem »klassischen Fehlurteil«, mit dem der Gerichtshof seine eigenen Grundlagen kassiere. Kreuzzeichen seien ein sichtbares Symbol einer klaren Werteorientierung, »nämlich dem Schutz der Würde aller Menschen, egal welcher Herkunft, welchen Geschlechts oder welchen religiösen Bekenntnisses«. Die Richter hätten mit ihrem Urteil nach dem Empfinden vieler EU-Bürger nicht »im Namen des Volkes« gesprochen. »Das Bekenntnis zum Atheismus darf nicht privilegiert und die christlichen Glaubensinhalte nicht diskriminiert werden«, sagte Singhammer.

Hier mehr: www.faz.net.

Kreuz im Klassenzimmer verletzt Menschenrechte

Ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer staatlichen Schule verletzt die Religionsfreiheit der Schüler. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Es nehme außerdem den Eltern die Freiheit, ihre Kinder nach ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen und sei damit nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Die Richter gaben mit dem Urteil einstimmig einer Italienerin Recht, die bis in höchste Instanzen mit dem Versuch gescheitert war, ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten zu lassen.

Hier mehr: www.sueddeutsche.de.

Neue Antidiskriminierungsrichtlinie des EU-Parlaments

Eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie, die im April vom Europäischen Parlament angenommen wurde, könnte demnächst christliche Kirchen, Schulen und Sozialdienste in Europa verpflichten, Mitarbeiter zuzulassen, die die für die jeweiligen Werke geltenden Glaubensgrundlagen nicht teilen. Die neue Richtlinie ergänzt bereits bestehende Diskriminierungsverbote und wurde vom Parlament mit 360 zu 277 Stimmen angenommen. Wird sie von den Mitgliedsstaaten einmütig ratifiziert, erhält sie Gesetzesstatus.

Die umfassende Richtlinie über Gleichbehandlung verbietet Diskriminierung auch in Bereichen außerhalb des Arbeitsmarktes, unter anderem in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, wie z. B. Wohnraum, Transport sowie Gesundheit.

Mats Tunehag, Präsident der Schwedischen Evangelischen Allianz, sagt dazu treffend:

Alle – nicht nur Christen – sollten über diese Einschränkung der Rede- und Gewissensfreiheit besorgt sein. Einige Mitgliedstaaten verstehen diese Probleme.

Der letzte Satz lässt hoffen.

Hier der Bericht der Zeitschrift CT: www.christianitytoday.com.

Die Schleichwerbung der EU

EU_Logo.jpgDie Europäische Union verteilt Steuergelder an Journalisten, damit diese zugeneigt berichten. Diese strategische »Imageverbesserung« der EU ist keine Aufklärung, sondern Schleichwerbung. Denn, so kann man in der FAZ  (bzw. im Focus) lesen:

Bei der Bewerbung um die Zuschüsse müssen die Sender … »Anzahl, Namen, Aufgaben und Sprachkenntnisse des eingesetzten Personals, insbesondere Journalisten, angeben« und die Leitlinien ihrer redaktionellen Philosophie beschreiben, berichtet das Magazin »Focus«. Die geförderten Sender verpflichten sich, »europäische Programme … regelmäßig und zu Hauptsendezeiten auszustrahlen«.

Hier die Beiträge dazu aus dem Focus und der FAZ.

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