Europa überhebt sich

Hans Michael Heinig lehrt Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Nebenamt leitet er das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland. Und er meint, dass »Kruzifix-Urteil« des Europäischen Gerichtshofes ist ein gravierendes Fehlurteil.

Die bloße Anbringung eines Schulkreuzes ist kein Problem menschenrechtlicher Mindeststandards. Setzt sich die Linie des Gerichtshofs durch, wird künftig über zentrale Belange staatlicher Identität, über wesentliche Fragen der schulischen Bildung, des Umgangs mit Religion, über Sprache und kulturelle Identität in Straßburg entschieden. Daran kann niemand Interesse haben. Die italienische Regierung ist deshalb gut beraten, gegen die Entscheidung Beschwerde bei der großen Kammer des EGRM einzulegen; alle anderen Regierungen sollten ihr beispringen.
Eine besondere Hilfe wäre dabei sicher der Rechtsbeistand durch die Bayerische Staatsregierung. Die hat für Bayern eine Lösung gefunden, die einen gewissen Interessenausgleich ermöglicht: Die Kreuze hängen weiter in den bayerischen Klassenzimmern, werden aber im Einzelfall abgenommen, wenn sich jemand ernsthaft in seiner Religionsfreiheit beeinträchtigt sieht. Die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts boten für diese Lösung eigentlich keinen Raum, und doch scheiterten bisher alle Klagen gegen die bayerische Kompromisslösung. Auch Verfassungsgerichte können lernen. Das lässt für Straßburg hoffen.

Hier der lesenswerte Artikel: www.merkur.de

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