Die Bagatellisierung der Ehe schreitet voran. Daniel Deckers kommentiert in der FAZ das Gedrängele der Parteien um eine Neudefinition von Familie und Ehe mit klaren Worten:
Stellten die Parteien den Bundestagsabgeordneten eine Entscheidung in der Sache frei, würden beide Wünsche eher morgen als übermorgen Wirklichkeit. Denn wer nicht ohnehin davon überzeugt ist, dass weder Ochs und Esel den Lauf der Emanzipationsgeschichte aufhalten, der möchte am Ende nicht auf der falschen Seite der Barrikade gekämpft haben. Welches diese Seite ist, lässt sich nicht überhören. Wer es wagt, die Lebenslügen einer Gesellschaft mit spitzfindigen Unterscheidungen oder grundsätzlichen Erwägungen zu stören, der kann sicher sein, wegen „Diskriminierung“ und „Homophonie“ an den Pranger gestellt zu werden.
Ob das Grundgesetz als letzte Barriere gegen eine Bagatellisierung der Ehe („Verantwortung übernehmen“) und eine weitere Entleerung des Familienbegriffs taugt, steht vor dem Hintergrund der bisherigen Entscheidungen der obersten Bundesgerichte dahin. Doch bis zu einer letztlich konsequenten Abschaffung des Grundgesetzartikels sechs Absatz eins sollte nicht der als begründungspflichtig gelten, der auf der besonderen Schutzwürdigkeit von Ehe und Familie besteht, sondern der, der sie bestreitet.
Die Verfasser des Grundgesetzes hatten mit eigenen Augen gesehen und mitunter am eigenen Leib erfahren, wie die Nationalsozialisten Ehe und Familie in den Dienst völkischer Ideologie nahmen und zu zersetzen versuchten. In der DDR vollzog sich Ähnliches wenig später im Namen des Sozialismus.
Die besondere Schutzpflicht des Staates ist eine ebenso logische wie erfahrungsgesättigte Folge der besonderen Schutzbedürftigkeit von Ehe und Familie. Wer diese bestreitet, legt die Axt an die Wurzel des Staates und der Gesellschaft. Eine reale wie eine symbolische Ordnung würde zerstört, die auch von den meisten Zeitgenossen noch immer als Ideal angesehen wird.
Das Bild mit der Axt hatte übrigens auch Martin Rhonheimer bemüht.
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