Religionsfreiheit

Päivi Räsänen und das Scheitern der Gesetze gegen Hassreden

Weltweit sind Beobachter entsetzt, was das Urteil gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola anbetrifft. Verteilt wurden die beiden für Formulierungen in einer Broschüre, die im Jahr 2004 erschienen ist. Das Gesetz, auf dessen Grundlage das Urteil gesprochen wurde, stammt allerdings aus dem Jahr 2011. Da das Gesetz nicht rückwirkend angewandt werden kann, wurde vom Gericht hervorgehoben, dass die Verbreitung der Broschüre als Straftatbestand angesehen wird, nicht das Verfassen des Textes im Jahr 2004.

Robert Clarke holt in seinem Kommentar weiter aus und zeigt, dass an dem Fall deutlich wird, wie problematisch die Gesetze gegen Hassrede allgemein sind. 

Zitat: 

Am 26. März fällte der Oberste Gerichtshof Finnlands sein Urteil im Fall von Päivi Räsänen, einer Ärztin, Großmutter und langjährigen Abgeordneten des finnischen Parlaments. Das Gericht befand sie wegen einer von ihr im Jahr 2004 verfassten kirchlichen Broschüre, in der sie ihre Ansichten zur Sexualmoral darlegte, der „Beleidigung“ für schuldig. Aufgrund dieser jahrzehntealten Broschüre wurde sie strafrechtlich verurteilt, weil sie „einen Text der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, der eine Gruppe beleidigt“.

Finnlands oberstes Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro – wodurch sie vorbestraft wurde – und ordnete an, die beanstandeten Passagen zu vernichten und aus dem Internet zu entfernen. Glücklicherweise sprach das Gericht Räsänen einstimmig von einem Vorwurf aus, der sich auf einen Tweet aus dem Jahr 2019 bezog, in dem sie die Unterstützung einer Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche kritisiert und aus dem Römerbrief zitiert hatte – der Auslöser für ihre gesamte Tortur. Der Fall hat sich fast sieben Jahre lang durch die finnischen Gerichte gezogen, seit die Polizei nach ihrem Tweet erstmals Ermittlungen gegen Räsänen aufgenommen hatte.

Die christliche Abgeordnete war Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, drei Strafanzeigen, drei Gerichtsverfahren und nun einer Verurteilung wegen „Hassrede“ gemäß dem Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des finnischen Strafgesetzbuchs. All dies, weil sie ihre Überzeugungen friedlich in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hatte.

Das zentrale, implizite Versprechen von Gesetzen gegen „Hassrede“ ist, dass es eine klar definierbare Grenze zwischen zulässiger und strafbarer Äußerung gibt. Der Fall Räsänen macht dieses Versprechen zunichte. Elf Richter auf drei Ebenen der finnischen Justiz versuchten über sechs Jahre lang, die Grenze zu ziehen. Sie konnten sich nicht einigen. Das Bezirksgericht Helsinki sprach Räsänen 2022 einstimmig von allen Anklagepunkten frei. Dasselbe tat das Berufungsgericht im Jahr 2023. Dann war das Oberste Gericht mit 3:2 Stimmen gespalten. Sein eigener Berichterstatter, der leitende Anwalt, der den Richtern eine formelle Empfehlung unterbreitet, kam zu dem Schluss, dass alle Anklagepunkte abgewiesen werden sollten. Zwei der fünf Richter stimmten zu; drei taten dies nicht.

Mehr: firstthings.com. Siehe auch den Kommentar „Finland’s Top Court Split on Christian Politician’s Hate Speech Charges“ von Ken Chitwood.

Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Päivi Räsänen in einem Punkt für schuldig

Es sind beunruhigende Nachrichten: Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Abgeordnete zwar wegen des Bibel-Tweets frei, verurteilt sie jedoch wegen „Beleidigung“ in einer 20 Jahre alten Kirchenbroschüre in einem separaten Verfahren. 

Ich zitiere ADF International:

HELSINKI (26. März 2026) – In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Abgeordnete Päivi Räsänen wegen „Hassrede“ in einem Anklagepunkt für schuldig befunden, der sich auf die Äußerung ihrer Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik in einer zwanzig Jahre alten kirchlichen Broschüre bezog. Räsänen wurde strafrechtlich verurteilt, weil sie 2004 gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola die Broschüre für ihre Kirche veröffentlicht hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen „der Erstellung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“.

Der Oberste Gerichtshof sprach Räsänen einstimmig von ihrem Tweet mit einem Bibelvers aus dem Jahr 2019 frei. Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die langjährige Abgeordnete und ehemalige Innenministerin wurde wegen „Hassrede“ gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt.

Die Ärztin und Großmutter von zwölf Enkelkindern wurde Anfang 2022 und erneut 2023 vor Gericht gestellt, weil sie ihre Überzeugungen in einem Tweet aus dem Jahr 2019, der einen Bibelvers enthielt, sowie in einer Radiodebatte aus dem Jahr 2019 und einer Kirchenbroschüre aus dem Jahr 2004 zum Ausdruck gebracht hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal Berufung eingelegt hatte, hat der Oberste Gerichtshof, der den Fall im Oktober 2025 verhandelte, nun über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte entschieden: den Tweet und die Kirchenbroschüre. Der Oberste Gerichtshof wurde nicht gebeten, über die Radiodebatte zu entscheiden, da die Staatsanwaltschaft dagegen keine Berufung eingelegt hatte; somit bleibt Räsänens Freispruch für die Debatte bestehen.

Päivi Räsänen sagte: „Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern.“

Mehr: adfinternational.org.

Säkularisierung und Toleranzschwund

Christen erleben in Deutschland zunehmend Feindseligkeiten. Die Menschenrechtsorganisation ADF International hat die Gründe analysiert. Hier ein Auszug aus einem IDEA-Beitrag dazu:

Die Ursachen sind vielfältig. Die fortschreitende Säkularisierung entzieht christlichen Werten Rückhalt; zugleich wächst die Intoleranz gegenüber Überzeugungen, die von der Mehrheitsmeinung abweichen. Christlich basierte Positionen zu Lebensschutz oder Sexualethik werden heute oft als Provokation empfunden. Dabei vertreten Christen diese Werte bereits seit 2.000 Jahren.

Politik und Medien reagieren häufig zurückhaltend, wenn Christen zur Zielscheibe von Angriffen oder Ausgrenzung werden. Religiöse Anliegen gelten in einem säkular geprägten Umfeld schnell als rückständig. Das erzeugt ein Klima stiller Duldung. Die Folge: Täter fühlen sich bestätigt und bleiben meist unbehelligt. Ähnliche Muster gibt es auch gegenüber anderen Religionen, besonders dem Judentum und teils dem Islam – jedoch trifft die geringe gesellschaftliche Sensibilität vor allem das Christentum.

Ob „normale“ Bürger oder prominente christliche Fußballer und Rapper: Glaubensbasierte Äußerungen werden zunehmend als „Belästigung“ gewertet. Schnell folgt der Vorwurf, „rechts“ oder „radikal“ zu sein – und damit per se gefährlich. Wichtige Debatten werden so von vornherein tabuisiert.

Auch Gesetze gegen sogenannte „Hassrede“ schränken die offene Diskussion oder Meinungsäußerung ein. Aus menschenrechtlicher Sicht ist das höchst problematisch. ADF International stand in den letzten Jahren wiederholt Christen in Deutschland juristisch zur Seite, die aufgrund zunehmender Anfeindungen rechtliche Herausforderungen meistern mussten.

Clara Ott, Vorsitzende der Gruppe „ProLife Europe“ an der Universität Regensburg, kennt diese Dynamik: Seit 2021 verweigerte die Bildungseinrichtung ihrer Gruppe mehrfach die Akkreditierung. Sie sei „allgemein schädlich“, so die Begründung. Tatsächlich setzt sich die Gruppe für eine wertschätzende Kultur ungeborenen und geborenen Lebens ein.

Ohne die Zulassung kann ProLife Europe weder Broschüren an der Universität auslegen noch deren Räume nutzen. Erst eine Klage und ein folgender Vergleich 2024 erlaubte den Lebensrechtlern die Teilnahme am Campusleben. Eine offizielle Entschuldigung oder Kostenübernahme blieb aus. Heidelberger Lebensschützer mit ähnlichen Problemen hoffen auf eine Signalwirkung durch den Fall.

Mehr: www.idea.de.

Deutschland verzeichnet am meisten Brandstiftungen an Kirchen

Experten einer österreichischen Nichtregierungsorganisation (NGO) warnen: Christen in Europa sind von einem Klima wachsender Intoleranz bedroht. Der neue Jahresbericht beschreibt das Ausmaß antichristlicher Straftaten. Die Lage in Deutschland wird als besorgniserregend eingestuft. DIE WELT berichtet:

Besonders viele antichristliche Delikte wurden 2024 in Frankreich (770) und Großbritannien (502) dokumentiert. An dritter Stelle rangiert Deutschland: Dort weist die Polizeistatistik für das vergangene Jahr 337 christenfeindliche Straftaten aus – rund 22 Prozent mehr als im Jahr zuvor. OIDAC Europe bemängelt in diesem Zusammenhang, dass nur Delikte mit politischem Hintergrund erfasst würden. Viele christenfeindliche Übergriffe aus anderen Motiven fielen so durchs Raster.

Als überaus besorgniserregend bezeichnet die Organisation, dass in der Bundesrepublik allein 33 Fälle von Brandstiftung an Kirchen registriert worden seien – mehr als in jedem anderen europäischen Land. Dieser Trend setze sich offenbar in diesem Jahr fort: So habe die katholische Deutsche Bischofskonferenz mit Blick auf Vandalismus gegen Kirchen erst vor einigen Monaten über „gefallene Tabus“ geklagt.

Mehr: www.welt.de.

Räsänen: „Ich kannte das vorher nur aus der Sowjetunion.“

Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen und der lutherische Bischof Juhana Pohjola mussten am 30. Oktober vor dem Obersten Gerichtshof des Landes erneut im gegen sie laufenden Verfahren wegen „Hassrede“ aussagen. Räsänens Anwalt Matti Sankamo rechnet frühestens im Frühjahr 2026 mit einer Entscheidung des Gerichts. IDEA berichtet: 

Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft wirft Räsänen „Aufstachelung gegen eine Minderheit“ vor. Konkret geht es um einen Beitrag im Kurznachrichtendienst Twitter (heute X) und bei Facebook aus dem Jahr 2019 mit einem Bibelzitat, in dem sie sich kritisch über die Teilnahme der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands an einer Homosexuellen-Parade geäußert hatte.

Zudem wird ihr die Publikation einer Broschüre im Jahr 2004 vorgeworfen, in der sie praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht als Sünde bezeichnete. Der Bischof ist ebenfalls angeklagt, weil er die Broschüre auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlichte.

Bereits zweimal – im März 2022 und im November 2023 – waren Räsänen und Pohjola freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch mehrfach Revision ein.

Räsänen äußerte sich im Anschluss auf einer Pressekonferenz der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International. Sie habe in der Vergangenheit darüber nachgedacht, die Evangelisch-Lutherische Kirche Finnlands wegen ihrer sehr progressiven Kirchenleitung zu verlassen.

Sie habe sich jedoch schließlich dagegen entschieden. Es gebe in der Kirche nach wie vor konservative Geistliche und Organisationen, die unabhängig agieren könnten. Sie wolle daher weiterhin in ihrer Kirche für die biblische Lehre eintreten.

Der Prozess liege „in Gottes Hand, unabhängig davon, wie er ausgeht“, so Räsänen. Sie berichtete, dass sie zu Beginn des Verfahrens insgesamt 13 Stunden verhört worden sei. Dabei seien ihr theologische Fragen zur Bibel gestellt worden. Die christdemokratische Politikerin zeigte sich schockiert darüber, dass dies in einem Land mit langer christlicher und rechtsstaatlicher Tradition geschehen könne: „Ich kannte das vorher nur aus Berichten aus der Sowjetunion.“

Mehr: www.idea.de.

Zahl der Hassverbrechen gegen Christen in Deutschland verdoppelt

In Europa gibt es eine wachsende Zahl von Hassverbrechen gegen Christen. Das zeigt eine neue Studie von „Observatory on Intolerance and Discrimination against Christians in Europe” (OIDAC). Zehn europäische Staaten haben demnach für das Jahr 2023 insgesamt 1230 antichristliche Hassverbrechen gemeldet. Die FAZ berichtet darüber, was die OIDAC-Direktorin Anja Hoffmann mitgeteilt hat:

Hoffmann fordert, dass in der neuen EU-Kommission ein Koordinator zur Bekämpfung religiöser Hassverbrechen gegen Christen eingesetzt werde, wie es ihn bisher schon für Juden und Muslime gebe.

Die meisten festgestellten Hassverbrechen betreffen Kirchen oder Friedhöfe, die geschändet werden. Die größten Zahlen werden aus Frankreich gemeldet, insgesamt fast tausend Angriffe, davon 84 gegen Personen. Beunruhigend ist die Zunahme von Brandstiftungen. So wurden im Januar 2023 vier Kirchen in Paris in Brand gesetzt, etwa durch Molotowcocktails. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr acht bestätigte Fälle, in den ersten zehn Monaten 2024 bereits 14.

In Deutschland ist die Zunahme am höchsten, nämlich um mehr als das Doppelte auf 277 offiziell registrierte Fälle. Dabei geht OIDAC von einer hohen Dunkelziffer aus, da in Deutschland Vandalismus oder Brandstiftungen überhaupt nur dann in der zentralen Statistik auftauchen, wenn sie als politisch motiviert eingestuft werden. Die Organisation hat daher von den Behörden der Bundesländer Daten über Fälle von Vandalismus gegen Glaubensstätten angefordert, aufgrund derer sie die Gesamtzahl der Sachbeschädigungen auf mindestens 2000 schätzt.

Schwierig einzuordnen sind Fälle, in denen antireligiöse und politische Motive gemischt zu sein scheinen. Wie bei einem Vorfall in Großbritannien, für den ein Islamist in Middlesborough im April dieses Jahres zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Er hat zunächst versucht, mit zwei Messern bewaffnet seinen Mitbewohner zu töten, weil der zum Christentum übergetreten war und es „verdient hat zu sterben“.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Russland: Zweite Haftstrafe für Meinungsäußerung gegen Ukrainekrieg aus religiösen Gründen

Ioann Kurmoyarov, ein orthodoxer Priester, der die russische Invasion der Ukraine auf seinem YouTube Kanal verurteilte, wurde am 31. August 2023 wegen „Verbreitung falscher Informationen über die russischen Streitkräfte“ zu drei Jahren Haft in einem Arbeitslager allgemeinen Regimes verurteilt. Bei diesem Urteil eines Gerichts in St. Petersburg gegen den 55-jährigen Kurmoyarov handelt es sich um die zweite Verurteilung einer Person wegen aus religiösen Gründen vorgebrachten Einwänden gegen den Ukrainekrieg. Im März wurde Mikhail Simonov aus demselben Grund zu sieben Jahren Haft verurteilt.

In mehr als sechzig Videos auf seinem Kanal „Orthodoxe Virtuelle Pfarrer“ argumentierte Ioann Kurmoyarov, dass alle Christen gegen die Invasion sein sollten und beschuldigte die russischen Truppen, Verbrechen zu begehen. In seinem Schlusswort beim Prozess erklärte er: „Nach meiner Meinung kann ein Christ dem Leiden von Menschen, insbesondere von Kindern, nicht gleichgültig zusehen, unabhängig davon, wodurch es verursacht wurde“. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist noch nicht bekannt, ob der Staatsanwalt, der sieben Jahre Haft für Kurmoyarov gefordert hatte, Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Zusätzlich zu der Haftstrafe wurde gegen Kurmoyarov ein Verbot ausgesprochen, zwei Jahre lang etwas ins Internet zu stellen.

Am 31. Mai hatte Kurmoyarov aus der Untersuchungshaft in einem offenen Brief geschrieben: „Ich habe die Militärische Sonderoperation als persönliche Tragödie erlebt, denn auf beiden Seiten des Konflikts stehen einander Menschen desselben Bluts und Glaubens gegenüber, oft Angehörige derselben orthodoxen Kirche“ … „Wie jeder normale Mensch und umso mehr als Christ wollte ich alles in meiner Macht Stehende tun, damit dieser Konflikt so bald wie möglich endet und Friede kommt.“ Ioann Kurmoyarov wurde bereits im Juni 2022 festgenommen und nach dem neuen Artikel 207.3, Teil2, Absätze G und D des Strafgesetzbuchs angeklagt. Diese Gesetzesstelle wurde nach der Invasion eingeführt, um die öffentliche Verbreitung von „Falschinformationen“ über die russischen Streitkräfte „aus selbstsüchtigen Motiven“ und „aus Gründen politischen, ideologischen, rassischen, nationalen oder religiösen Hasses bzw. Feindschaft oder aus Hass oder Feindschaft gegen eine Gruppe der Gesellschaft“ zu bestrafen. Die Höchststrafe dafür beträgt 10 Jahre Haft.

Der Priester befindet sich noch bis zur Rechtskraft seines Urteils in einem Gefängnis in St. Petersburg, wo er bereits seine Untersuchungshaft verbracht hat. Er beklagte, dass ihm dort eine angemessene medizinische Behandlung verweigert wird, und dass er auf ein „vorbeugendes Register von zu Extremismus und Terrorismus neigenden Häftlingen“ gesetzt wurde, obwohl die Anklage gegen ihn nichts mit Extremismus oder Terrorismus im Sinne des russischen Rechts zu tun hatte.

Sein Status als Priester des Moskauer Patriarchats wurde Kurmoyarov bereits am 1. April 2020 wegen eines Konflikts mit der Diözese Novosibirsk entzogen, wo er von 2018 bis 2020 als Lektor des Seminars gewirkt hatte. Die Ursache des Konflikts war seine öffentliche Kritik an der Errichtung der Russischen Hauptkirche der Streitkräfte anlässlich des 75. Jahrestages des Sieges über Nazideutschland.

Seit Ausbruch des Krieges wurden bereits in mehreren Fällen Geldstrafen gegen Personen verhängt, die Kritik am Ukrainekrieg geäußert hatten.

Am 8. August 2023 kam es zu einer Razzia in der Wohnung des Baptistenpastors und ehemalischen Vorsitzenden des russischen Baptistenbundes Yury Kirillovich Sipko, dem dieselben „Vergehen“ zur Last gelegt werden, wie Ioann Kurmoyarov. Man konnte ihn jedoch nicht festnehmen, da er Russland bereits verlassen hatte. Daraufhin wurde er auf die Fahndungsliste des Innenministeriums gesetzt.
 Am 29. Juni 2023 wurde der Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen Andrey Kapatsyna, Angehöriger einer Pfingstgemeinde, zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil er einen Kampfeinsatz in der Ukraine verweigert hatte. Er hatte gegenüber den Kommandanten erklärt, er könnte gemäß seiner religiösen Überzeugung keine Waffen ergreifen und gegen andere Menschen einsetzen.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 8. September 2023, Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA).

Siehe zum Thema auch einen Beitrag der FAZ

Experte: Religionsfreiheit muss LGBTQ+-Interessen untergeordnet werden

Family Research Council berichtet über einen Bericht, den Victor Madrigal-Borloz dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt hat Folgendes: 

Letzte Woche legte der Unabhängige Experte der Vereinten Nationen für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, Victor Madrigal-Borloz, der 53. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates einen Bericht vor, in dem er argumentierte, dass Religionsfreiheit „nicht unvereinbar mit der Gleichstellung von LGBT-Personen“ sei. Liest man jedoch den Bericht von Madrigal-Borloz, so scheint es, dass sein Verständnis von „Vereinbarkeit“ bedeutet, dass lang gehegte religiöse Überzeugungen und Traditionen der LGBT-Ideologie untergeordnet werden müssen.

Fazit: „Nahezu jede Zeile des Berichts von Madrigal-Borloz ist beunruhigend. Er stellt ein kühnes Beharren darauf dar, dass die Religion der LGBT-Ideologie untergeordnet werden muss. Wenn man nur die Freiheit hat, bestimmte, von LGBT anerkannte religiöse Überzeugungen und Praktiken zu vertreten und auszuleben, dann hat man überhaupt keine Religionsfreiheit.“

Mehr: washingtonstand.com.

VD: PB

Das Ende der Christen in der islamischen Welt

Vielen Christen in der islamischen Welt droht Diskriminierung und Verfolgung. Dabei existieren ihre Gemeinden dort häufig schon länger als der Islam. Alfred Schlicht schreibt für DIE WELT

Einen scharfen Kontrast hierzu bietet die ernüchternde Realität, der Christen in der islamischen Welt ausgesetzt sind. Nach dem Weltverfolgungsindex – der zwar einerseits kritisiert, andererseits aber auch weithin anerkannt wird – sind unter den 15 Staaten, in denen die Lage für Christen am schlimmsten ist, nur drei nichtmuslimische. Von den zehn Staaten, in denen Christen am stärksten diskriminiert werden, ist nur eines ein nichtmuslimisches Land, nämlich Nordkorea.

Immer wieder schreckt die Weltöffentlichkeit auf, wenn besonders grausame und brutale Taten gegen Christen in der islamischen Welt verübt werden. Am Palmsonntag 2017 starben in Ägypten 40 Kopten bei Anschlagen auf Kirchen, ein Anschlag auf eine christliche Kirche am Pfingstsonntag im nigerianischen Owo kostete etwa 100 Menschenleben. Ein Experte sagte im Interview mit der Deutschen Welle im Januar 2023: „Es gibt in Nigeria Regionen, bei denen ist der Weg in die Kirche zum Gottesdienst wie ein One-Way-Ticket“ – so hoch sei die Gefahr tödlicher Gewalt.

Die Zunahme von Gewalt gegen Christen sei zwar, so das überkonfessionelle christliche Hilfswerk „Open Doors’“, ein globaler Trend, doch stehen immer wieder muslimische Länder im Fokus. Massive Gewalt gegen Christen ist dabei keine ganz neue Erscheinung, sondern hat eine unselige Tradition, wobei selbst Ereignisse mit Tausenden Opfern bei uns in Vergessenheit geraten oder erst gar nicht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt haben.

Mehr (allerdings hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner