Religionsfreiheit

Zahl der Hassverbrechen gegen Christen in Deutschland verdoppelt

In Europa gibt es eine wachsende Zahl von Hassverbrechen gegen Christen. Das zeigt eine neue Studie von „Observatory on Intolerance and Discrimination against Christians in Europe” (OIDAC). Zehn europäische Staaten haben demnach für das Jahr 2023 insgesamt 1230 antichristliche Hassverbrechen gemeldet. Die FAZ berichtet darüber, was die OIDAC-Direktorin Anja Hoffmann mitgeteilt hat:

Hoffmann fordert, dass in der neuen EU-Kommission ein Koordinator zur Bekämpfung religiöser Hassverbrechen gegen Christen eingesetzt werde, wie es ihn bisher schon für Juden und Muslime gebe.

Die meisten festgestellten Hassverbrechen betreffen Kirchen oder Friedhöfe, die geschändet werden. Die größten Zahlen werden aus Frankreich gemeldet, insgesamt fast tausend Angriffe, davon 84 gegen Personen. Beunruhigend ist die Zunahme von Brandstiftungen. So wurden im Januar 2023 vier Kirchen in Paris in Brand gesetzt, etwa durch Molotowcocktails. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr acht bestätigte Fälle, in den ersten zehn Monaten 2024 bereits 14.

In Deutschland ist die Zunahme am höchsten, nämlich um mehr als das Doppelte auf 277 offiziell registrierte Fälle. Dabei geht OIDAC von einer hohen Dunkelziffer aus, da in Deutschland Vandalismus oder Brandstiftungen überhaupt nur dann in der zentralen Statistik auftauchen, wenn sie als politisch motiviert eingestuft werden. Die Organisation hat daher von den Behörden der Bundesländer Daten über Fälle von Vandalismus gegen Glaubensstätten angefordert, aufgrund derer sie die Gesamtzahl der Sachbeschädigungen auf mindestens 2000 schätzt.

Schwierig einzuordnen sind Fälle, in denen antireligiöse und politische Motive gemischt zu sein scheinen. Wie bei einem Vorfall in Großbritannien, für den ein Islamist in Middlesborough im April dieses Jahres zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Er hat zunächst versucht, mit zwei Messern bewaffnet seinen Mitbewohner zu töten, weil der zum Christentum übergetreten war und es „verdient hat zu sterben“.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Russland: Zweite Haftstrafe für Meinungsäußerung gegen Ukrainekrieg aus religiösen Gründen

Ioann Kurmoyarov, ein orthodoxer Priester, der die russische Invasion der Ukraine auf seinem YouTube Kanal verurteilte, wurde am 31. August 2023 wegen „Verbreitung falscher Informationen über die russischen Streitkräfte“ zu drei Jahren Haft in einem Arbeitslager allgemeinen Regimes verurteilt. Bei diesem Urteil eines Gerichts in St. Petersburg gegen den 55-jährigen Kurmoyarov handelt es sich um die zweite Verurteilung einer Person wegen aus religiösen Gründen vorgebrachten Einwänden gegen den Ukrainekrieg. Im März wurde Mikhail Simonov aus demselben Grund zu sieben Jahren Haft verurteilt.

In mehr als sechzig Videos auf seinem Kanal „Orthodoxe Virtuelle Pfarrer“ argumentierte Ioann Kurmoyarov, dass alle Christen gegen die Invasion sein sollten und beschuldigte die russischen Truppen, Verbrechen zu begehen. In seinem Schlusswort beim Prozess erklärte er: „Nach meiner Meinung kann ein Christ dem Leiden von Menschen, insbesondere von Kindern, nicht gleichgültig zusehen, unabhängig davon, wodurch es verursacht wurde“. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ist noch nicht bekannt, ob der Staatsanwalt, der sieben Jahre Haft für Kurmoyarov gefordert hatte, Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Zusätzlich zu der Haftstrafe wurde gegen Kurmoyarov ein Verbot ausgesprochen, zwei Jahre lang etwas ins Internet zu stellen.

Am 31. Mai hatte Kurmoyarov aus der Untersuchungshaft in einem offenen Brief geschrieben: „Ich habe die Militärische Sonderoperation als persönliche Tragödie erlebt, denn auf beiden Seiten des Konflikts stehen einander Menschen desselben Bluts und Glaubens gegenüber, oft Angehörige derselben orthodoxen Kirche“ … „Wie jeder normale Mensch und umso mehr als Christ wollte ich alles in meiner Macht Stehende tun, damit dieser Konflikt so bald wie möglich endet und Friede kommt.“ Ioann Kurmoyarov wurde bereits im Juni 2022 festgenommen und nach dem neuen Artikel 207.3, Teil2, Absätze G und D des Strafgesetzbuchs angeklagt. Diese Gesetzesstelle wurde nach der Invasion eingeführt, um die öffentliche Verbreitung von „Falschinformationen“ über die russischen Streitkräfte „aus selbstsüchtigen Motiven“ und „aus Gründen politischen, ideologischen, rassischen, nationalen oder religiösen Hasses bzw. Feindschaft oder aus Hass oder Feindschaft gegen eine Gruppe der Gesellschaft“ zu bestrafen. Die Höchststrafe dafür beträgt 10 Jahre Haft.

Der Priester befindet sich noch bis zur Rechtskraft seines Urteils in einem Gefängnis in St. Petersburg, wo er bereits seine Untersuchungshaft verbracht hat. Er beklagte, dass ihm dort eine angemessene medizinische Behandlung verweigert wird, und dass er auf ein „vorbeugendes Register von zu Extremismus und Terrorismus neigenden Häftlingen“ gesetzt wurde, obwohl die Anklage gegen ihn nichts mit Extremismus oder Terrorismus im Sinne des russischen Rechts zu tun hatte.

Sein Status als Priester des Moskauer Patriarchats wurde Kurmoyarov bereits am 1. April 2020 wegen eines Konflikts mit der Diözese Novosibirsk entzogen, wo er von 2018 bis 2020 als Lektor des Seminars gewirkt hatte. Die Ursache des Konflikts war seine öffentliche Kritik an der Errichtung der Russischen Hauptkirche der Streitkräfte anlässlich des 75. Jahrestages des Sieges über Nazideutschland.

Seit Ausbruch des Krieges wurden bereits in mehreren Fällen Geldstrafen gegen Personen verhängt, die Kritik am Ukrainekrieg geäußert hatten.

Am 8. August 2023 kam es zu einer Razzia in der Wohnung des Baptistenpastors und ehemalischen Vorsitzenden des russischen Baptistenbundes Yury Kirillovich Sipko, dem dieselben „Vergehen“ zur Last gelegt werden, wie Ioann Kurmoyarov. Man konnte ihn jedoch nicht festnehmen, da er Russland bereits verlassen hatte. Daraufhin wurde er auf die Fahndungsliste des Innenministeriums gesetzt.
 Am 29. Juni 2023 wurde der Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen Andrey Kapatsyna, Angehöriger einer Pfingstgemeinde, zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil er einen Kampfeinsatz in der Ukraine verweigert hatte. Er hatte gegenüber den Kommandanten erklärt, er könnte gemäß seiner religiösen Überzeugung keine Waffen ergreifen und gegen andere Menschen einsetzen.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 8. September 2023, Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA).

Siehe zum Thema auch einen Beitrag der FAZ

Experte: Religionsfreiheit muss LGBTQ+-Interessen untergeordnet werden

Family Research Council berichtet über einen Bericht, den Victor Madrigal-Borloz dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt hat Folgendes: 

Letzte Woche legte der Unabhängige Experte der Vereinten Nationen für sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, Victor Madrigal-Borloz, der 53. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates einen Bericht vor, in dem er argumentierte, dass Religionsfreiheit „nicht unvereinbar mit der Gleichstellung von LGBT-Personen“ sei. Liest man jedoch den Bericht von Madrigal-Borloz, so scheint es, dass sein Verständnis von „Vereinbarkeit“ bedeutet, dass lang gehegte religiöse Überzeugungen und Traditionen der LGBT-Ideologie untergeordnet werden müssen.

Fazit: „Nahezu jede Zeile des Berichts von Madrigal-Borloz ist beunruhigend. Er stellt ein kühnes Beharren darauf dar, dass die Religion der LGBT-Ideologie untergeordnet werden muss. Wenn man nur die Freiheit hat, bestimmte, von LGBT anerkannte religiöse Überzeugungen und Praktiken zu vertreten und auszuleben, dann hat man überhaupt keine Religionsfreiheit.“

Mehr: washingtonstand.com.

VD: PB

Das Ende der Christen in der islamischen Welt

Vielen Christen in der islamischen Welt droht Diskriminierung und Verfolgung. Dabei existieren ihre Gemeinden dort häufig schon länger als der Islam. Alfred Schlicht schreibt für DIE WELT

Einen scharfen Kontrast hierzu bietet die ernüchternde Realität, der Christen in der islamischen Welt ausgesetzt sind. Nach dem Weltverfolgungsindex – der zwar einerseits kritisiert, andererseits aber auch weithin anerkannt wird – sind unter den 15 Staaten, in denen die Lage für Christen am schlimmsten ist, nur drei nichtmuslimische. Von den zehn Staaten, in denen Christen am stärksten diskriminiert werden, ist nur eines ein nichtmuslimisches Land, nämlich Nordkorea.

Immer wieder schreckt die Weltöffentlichkeit auf, wenn besonders grausame und brutale Taten gegen Christen in der islamischen Welt verübt werden. Am Palmsonntag 2017 starben in Ägypten 40 Kopten bei Anschlagen auf Kirchen, ein Anschlag auf eine christliche Kirche am Pfingstsonntag im nigerianischen Owo kostete etwa 100 Menschenleben. Ein Experte sagte im Interview mit der Deutschen Welle im Januar 2023: „Es gibt in Nigeria Regionen, bei denen ist der Weg in die Kirche zum Gottesdienst wie ein One-Way-Ticket“ – so hoch sei die Gefahr tödlicher Gewalt.

Die Zunahme von Gewalt gegen Christen sei zwar, so das überkonfessionelle christliche Hilfswerk „Open Doors’“, ein globaler Trend, doch stehen immer wieder muslimische Länder im Fokus. Massive Gewalt gegen Christen ist dabei keine ganz neue Erscheinung, sondern hat eine unselige Tradition, wobei selbst Ereignisse mit Tausenden Opfern bei uns in Vergessenheit geraten oder erst gar nicht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt haben.

Mehr (allerdings hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Ukraine: Keine Spur von entführtem Pastorenehepaar aus Mariupol

Nach wie vor fehlt jede Spur von dem am Abend des 21. September verhafteten Pastor Leonid Ponomaryov, Leiter einer Gemeinde des Rats der Baptistengemeinden in Mariupol und seiner Frau Tatyana. Abgesehen von dieser Entführung sind auch weitere, teilweise mehrere Monate zurückliegende Übergriffe gegen religiöse Leiter in den von Russland besetzten bzw. annektierten Gebieten der Ukraine bekannt geworden. Bereits am 23. Juni brachte das russische Militär eine Delegation von Priestern des Moskauer Patriarchats nach Mariupol. Sie besuchten mehrere Kirchen, darunter auch die der Orthodoxen Kirche der Ukraine angehörende Kirche des Heiligen Petro Mohyla. Petro Andriuschtschenko, ein Berater des bereits aus der Stadt geflohenen ukrainischen Bürgermeisters von Mariupol bezeichnete die ungebetenen Besucher als mit Priestergewändern bekleidete Geheimdienstbeamte und berichtete, sie hätten die zahlreichen von Freiwilligen und Wohltätern gesammelten Bücher der Bibliothek der Kirche in den Hof gebracht und verbrannt.

Im Juli eroberten russische und von Russland unterstützte Truppen die Stadt Lyssytschansk in der Region Lugansk. Innerhalb weniger Tage beschlagnahmten sie das Gebäude der Baptistengemeinde, der größten protestantischen Gemeinde in der Stadt. Männer in Uniform rissen das Eingangstor nieder, um sich Zutritt zu verschaffen. „Sie warfen all unser Eigentum hinaus, einschließlich unserer christlichen Literatur, darunter Bibeln und Lehrmaterial“, berichtete der Pastor der Gemeinde, Eduard Nosatschov. Einige der verbliebenen Gemeindeglieder nahmen die Bibeln, die man in einen Nebenraum geworfen hatte, nach und nach mit und versteckten sie trotz der Gefahr an sicheren Orten. Das Gebäude wird jetzt von der von Russland kontrollierten Stadtverwaltung genutzt. Ende September nutzten es die Behörden der Volksrepublik Lugansk auch als Wahllokal für das Scheinreferendum über den Anschluss des Lugansker Gebiets an Russland. Pastor Nosatschov, der selbst bei den Ereignissen nicht anwesend war, da er bereits im April die Stadt wegen der Kämpfe verlassen hatte, berichtete auch, dass die christlichen Gemeinden am Ort vor dem Krieg die Bevölkerung unterstützt hätten. Dennoch hätten die Bewohner nach Einrücken der Russen die örtlichen Christen und deren Wohnsitz an die neuen Machthaber verraten. Nach Angaben von Pastor Nosatschov hätten Russische Beamte auch gegenüber Mitgliedern verschiedener christlicher Gemeinden in Lyssytschansk erklärt, dass die Militärverwaltung alle Baptisten, Pfingstler und Adventisten als Extremisten eingestuft und ihnen die Betätigung verboten hätte.

Am 14. Juni führten Beamte des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB eine Razzia in einer Baptistengemeinde in Vasilivka durch und erfassten die Daten aller Anwesenden. Dies berichtete ein Leiter des Ukrainischen Baptistenbundes gegenüber Forum 18. Die Beamten erklärten, dass die Gemeinde als „destruktive Sekte“ geschlossen würde und dass keine weiteren Versammlungen gestattet würden. Durchsuchungen fanden an mehreren Gottesdienststätten in den besetzten Gebieten statt. Am 18. Juni nahm das russische Militär Valentin Zhuravlev, einen Pastor der protestantischen Kirche Quelle des Lebens in Melitopol, der auch als Tierarzt tätig ist, bei einer nicht politischen überkonfessionellen Gebetsversammlung auf dem Stadtplatz fest. Er wurde Berichten zufolge bereits freigelassen. Anfang August beschlagnahmte das russische Militär das Gebäude der von Pastor Viktor Sergeyev geleiteten Christengemeinde Melitopol und verbot alle weiteren Gottesdienste. Das große Gebäude mit Brunnen und Palmen auf dem Gelände wird inzwischen als Kultur-, Unterhaltungs- und Sportkomplex genutzt. Am 4. August postete die Ortschefin eines nahegelegenen Dorfes ein Foto von sich selbst und dem beschlagnahmten Gebäude der Christengemeinde Melitopol auf Telegram, auf dem eine große russische Flagge prangte. Dazu schrieb sie: „Grüße vom Jugend- und Sportministerium. Das Gebäude der Sekte, die sich gegen die russische Föderation versammelt hat, dient ab jetzt dem Nutzen der Russischen Föderation.“ Das Gebäude der Pfingstgemeinde von Melitopol wurde laut Berichten einer lokalen Nachrichtenagentur vom 30. August vom russischen Militär beschlagnahmt und dient jetzt als Militärbasis

Am 11. September war die protestantische Gnadenkirche in Melitopol Ziel einer Razzia des russischen Militärs während des sonntäglichen Gottesdienstes. Die Soldaten erfassten Namen und Ausweisdaten aller Anwesenden. Allen Männern wurden Fingerabdrücke abgenommen und ihre Identitätsdokumente wurden ihnen abgenommen. Das Militär beschuldigte die Mitglieder der Gemeinde, Verbindungen zu den USA zu haben und erklärten das Gebäude für verstaatlicht. Sie sprachen ein Verbot aus, wieder zu kommen. Zwei Pastoren wurden festgenommen.

Am 21. September besuchten russische Militärangehörige die Baptistengemeinde im Dorf Tschkalovo im Bezirk Melitopol und verboten alle weiteren Gottesdienste. „Nach dem Referendum werdet ihr nicht mehr hier sein wir haben nur einen Glauben – den Orthodoxen“ erklärte laut Angaben eines Gemeindemitglieds einer der Soldaten.

Ebenfalls geschlossen wurde die Birlik (Einheit) Moschee in einem Dorf in der Region Cherson. Rustem Asanov, der Imam der Moschee, ein Krimtatar, wurde bereits im Frühjahr festgenommen und in einem unterirdischen Raum von russischen Besatzern misshandelt. Die Moscheegemeinde wurde wie andere Religionsgemeinschaften aufgefordert, sich von ihrem ukrainischen Dachverband zu trennen und der entsprechenden russischen religiösen Körperschaft anzuschließen. Ein Behördenvertreter, der sich weigerte seinen Namen zu nennen und sich nur mit dem Pseudonym „Bars“ (Leopard) zu erkennen gab, erklärte gegenüber Imam Asanov, dass sich zu gegebener Zeit alle Religionsgemeinschaften in den von Russland kontrollierten Gebieten nach russischem Recht beim Justizministerium der Russischen Föderation neu registrieren lassen müssten.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 21. Oktober 2022). Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA.

Krim: Menschenrechtsverletzungen nach russischem Recht

Auf dem Territorium der von Russland besetzten Krim werden alle Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit massiv eingeschränkt. Das heißt, die in Russland geltenden Gesetze und Einschränkungen werden auch auf der Halbinsel Krim angewandt. Das meldete das Forum 18 am 23. September 2022.

Seit der russischen Invasion im Jahr 2014 kam es demnach wiederholt zu Razzien, religiöse Literatur wurde beschlagnahmt, religiöse Leiter aus dem Ausland, die auf Einladung auf der Krim weilten, wurden ausgewiesen, Mietverträge für Gottesdienststätten einseitig aufgelöst und die Rückgabe von während der Ära der Sowjetunion beschlagnahmten Gottesdienststätten behindert. Mehrere Gottesdienststätten wurden durch die Behörden geschlossen. Es wurden wiederholt Geldstrafen gegen Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaft verhängt, die Gottesdienste oder Versammlungen ohne staatliche Erlaubnis geleitet hatten. Einige Muslime und Zeugen Jehovas wurden zu langjährigen Kerkerstrafen verurteilt.

Nach der Besetzung der Krim mussten sich alle Religionsgemeinschaften nach russischem Recht neu registrieren lassen. Von den 1.156 Gemeinschaften, die nach ukrainischem Recht legalen Status hatten, konnten bis zum von den russischen Behörden gesetzten Termin 1. Januar 2016 nur etwa 400 die Registrierung nach russischem Recht erlangen.

Vertreter der Zivilgesellschaft und Mitglieder zahlreicher Religionsgemeinschaft zögern aus Furcht vor möglichen staatlichen Repressionen Russlands, offen über Themen zu sprechen, die als Kritik an der Besetzung der Krim interpretiert werden könnten. Aleksandr Sedov von der nunmehr verbotenen Menschenrechtsgruppe der Krim merkte gegenüber Forum 18 an, dass die von der russischen Besatzungsmacht wegen der Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit verhängten Strafen internationale Menschenrechtsnormen verletzen. Die Menschenrechtsgruppe wurde am 4. Mai 2022 von der russischen Generalstaatsanwaltschaft zur „unerwünschten Organisation“ erklärt. Dadurch macht sich jede Person, die sich vor an den Aktivitäten der Gruppe beteiligt, strafbar und kann sogar zu einer Haftstrafe verurteilt werden.

In seinem Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine während des Zeitraums 1. August 2020 bis 31. Januar 2021 verurteilte das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) die unrechtmäßige Anwendung des Rechts der Russischen Föderation in dem besetzten Gebiet. Zu vergleichbaren Menschenrechtsverletzungen kommt es auch in den nur von Russland anerkannten „Volksrepubliken“ Lugansk und Donezk.

VD: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA 

Gericht weist LGBT-Antidiskriminierungsklage gegen Fuller Seminary ab

Das ist eine gute Nachricht: Das kalifornische Fuller Seminar kann seine ethischen Standards auf der Grundlage einer Ausnahmeklausel aufrechterhalten. Zwei ehemalige Studenten behaupteten, sie seien 2018 und 2017 aufgrund ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Identität entlassen worden und beantragten jeweils 1 Million Dollar Schadensersatz. Das Gericht entschied, dass Fuller als religiöse Organisation das Recht habe, eigene Überzeugungen über die Ehe einzufordern.

CT berichtet:

Diese Woche blockierte der Central District of California eine Klage von Joanna Maxon und Nathan Brittsan, die beide von Fuller entlassen wurden, weil sie sich nicht an die Richtlinie des Seminars zu sexuellen Standards hielten, die besagt, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau besteht und homosexuelles Verhalten verbietet.

Der Becket-Fonds für Religionsfreiheit, der Fuller vertrat, sagt, die Entscheidung des Gerichts – die erste ihrer Art für ein Seminar – stärke den verfassungsmäßigen Schutz für religiöse Institutionen, die religiöse Standards auf ihre Gemeinschaft anwenden wollen.

Mehr: www.christianitytoday.com.

China: Pastor Wang Yi zu 9 Jahren Haft verurteilt

In China ist während der Weihnachtszeit der Pastor Wang Yi  von der Early Rain Covenant Church zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Amnesty International bezeichnet das Urteil als Schlag gegen die in China eigentlich garantierte Religionsfreiheit. Wang habe nur seinen Glauben praktiziert und sich friedlich für Menschenrechte in China eingesetzt, sagte Patrick Poon, der für Amnesty International in Hongkong arbeitet.

Die NZZ meldet (vgl. auch den Bericht der NYT): 

Das Urteil gegen Wang und das scharfe Vorgehen gegen Gläubige zeigen jedoch, dass Religionsfreiheit in China nur auf dem Papier besteht. Es ist Ziel der Kommunistischen Partei, dass die religiösen Gruppen sich der Partei und dem Staat unterordnen. Die Repressalien werden denn auch immer schärfer.

Mehr: www.nzz.ch.

Türkei: Aktive Christen unerwünscht

Der erneute Einmarsch der Türkei und mit ihr verbundener islamistischer Milizen in Syrien ist mit ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen, insbesondere der Vertreibung von Kurden, Christen und Jesiden im türkischen Nachbarland verbunden. Fast unbemerkt „reinigt“ die Regierung Erdoğan aber auch das türkische Inland von Christen und anderen Minderheiten. Ausweisungen und Einreiseverbote für engagierte Christen nehmen ein immer größeres Ausmaß an, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Seit Beginn 2019 sind bereits insgesamt 25 Personen ausgewiesen worden, die inoffiziell als Bedrohung für die nationale Sicherheit dargestellt werden. Hinzu kommen Ehepartner und weitere Familienangehörige, so dass allein in diesem Jahr bereits 60 bis 70 Personen Opfer dieser Politik geworden sind. Die Opfer sind Ausländer, die sich zum Teil bereits vor Jahrzehnten in der Türkei niedergelassen hatten und die in ihren türkischen Gemeinden als besonders aktiv gelten. Sie stammen aus Deutschland, Großbritannien, Finnland, USA, Neuseeland, Kanada und Australien. Die meisten Betroffenen erfuhren von ihrer Ausweisung bei einer Ausreise aus dem Land, manche auch erst bei der Wiedereinreise.

„Die Religionsfreiheit einschließlich des Rechts auf Mission wird in der türkischen Gesetzgebung garantiert. Eine Ausweisung von missionarisch aktiven Gläubigen ist rechtswidrig. Die Anschuldigung, die Betroffenen seien eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, ist lächerlich und empörend“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. 

Die Ausgewiesenen sind in der Türkei integriert. Die allermeisten lebten und arbeiteten im Großraum Istanbul, Ankara und Izmir. Sie haben dort Familien und Beruf, besitzen Häuser oder haben Kinder in Ausbildung. Sie haben sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, sind teilweise sogar Arbeitgeber für Einheimische. Die Ausgewiesenen erhalten gleichzeitig ein Einreiseverbot. Die türkische Regierung gibt keine schriftliche Erklärung ab, warum die Betroffenen plötzlich eine Bedrohung darstellen und ihnen der Code „N-82“ oder „G-82“ zugeordnet wird, der faktisch als Einreiseverbot wirkt. Etliche ausgewiesene Christen haben gegen diese Anordnung der Behörden Klage eingereicht.

Dazu IGFM-Sprecher Lessenthin: „Es ist notwendig, dass Vertreter der Bundesregierung diese Gerichtsverfahren, die ihr allesamt bekannt sind, beobachten und dafür Vertreter der Botschaften und Konsulate zu den Gerichtsverhandlungen entsenden. Das Auswärtige Amt sollte von der türkischen Regierung Erklärungen fordern, weshalb der Code N-82 oder G-82 angewendet wird.“

Die Serie der Ausweisungen begann im Juli 2017 und hat 2019 ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Es gibt bei diesen ausgewiesenen Personen keine Gemeinsamkeiten, außer der, dass sie alle protestantische Christen sind, die aktiv im Gemeindeleben stehen oder/und evangelistisch tätig sind.

Der Lügendetektor

Pastor Gottfried Martens hat tausend Iraner und Afghanen getauft. Nun prüfen Richter, ob sie wirklich fromm sind – oder nur ihre Chancen im Asylverfahren verbessern wollen. Doch wie soll man Religiosität beweisen? Ein heißen Thema. DIE ZEIT hat sich damit beschäftigt:

Martens’ Dreieinigkeits-Gemeinde gilt als eine der Gemeinden Deutschlands mit dem größten Anteil an Flüchtlingen, die nach ihrer Ankunft hier zum Christentum übergetreten sind. Aber die Fälle der nachträglichen Konversion beschäftigen die Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland. Wie viele Fälle es genau sind, das weiß man auch beim Bamf in Nürnberg nicht. Hierzu würden keine Zahlen erfasst, teilt man auf Anfrage von Christ&Welt mit. Martens schätzt, dass es sich um eine vierstellige Zahl an Fällen handelt, allein in seiner Gemeinde gebe es Hunderte Gerichtsfälle.

Hier: www.zeit.de.

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