Religionsfreiheit

Ukraine: Keine Spur von entführtem Pastorenehepaar aus Mariupol

Nach wie vor fehlt jede Spur von dem am Abend des 21. September verhafteten Pastor Leonid Ponomaryov, Leiter einer Gemeinde des Rats der Baptistengemeinden in Mariupol und seiner Frau Tatyana. Abgesehen von dieser Entführung sind auch weitere, teilweise mehrere Monate zurückliegende Übergriffe gegen religiöse Leiter in den von Russland besetzten bzw. annektierten Gebieten der Ukraine bekannt geworden. Bereits am 23. Juni brachte das russische Militär eine Delegation von Priestern des Moskauer Patriarchats nach Mariupol. Sie besuchten mehrere Kirchen, darunter auch die der Orthodoxen Kirche der Ukraine angehörende Kirche des Heiligen Petro Mohyla. Petro Andriuschtschenko, ein Berater des bereits aus der Stadt geflohenen ukrainischen Bürgermeisters von Mariupol bezeichnete die ungebetenen Besucher als mit Priestergewändern bekleidete Geheimdienstbeamte und berichtete, sie hätten die zahlreichen von Freiwilligen und Wohltätern gesammelten Bücher der Bibliothek der Kirche in den Hof gebracht und verbrannt.

Im Juli eroberten russische und von Russland unterstützte Truppen die Stadt Lyssytschansk in der Region Lugansk. Innerhalb weniger Tage beschlagnahmten sie das Gebäude der Baptistengemeinde, der größten protestantischen Gemeinde in der Stadt. Männer in Uniform rissen das Eingangstor nieder, um sich Zutritt zu verschaffen. „Sie warfen all unser Eigentum hinaus, einschließlich unserer christlichen Literatur, darunter Bibeln und Lehrmaterial“, berichtete der Pastor der Gemeinde, Eduard Nosatschov. Einige der verbliebenen Gemeindeglieder nahmen die Bibeln, die man in einen Nebenraum geworfen hatte, nach und nach mit und versteckten sie trotz der Gefahr an sicheren Orten. Das Gebäude wird jetzt von der von Russland kontrollierten Stadtverwaltung genutzt. Ende September nutzten es die Behörden der Volksrepublik Lugansk auch als Wahllokal für das Scheinreferendum über den Anschluss des Lugansker Gebiets an Russland. Pastor Nosatschov, der selbst bei den Ereignissen nicht anwesend war, da er bereits im April die Stadt wegen der Kämpfe verlassen hatte, berichtete auch, dass die christlichen Gemeinden am Ort vor dem Krieg die Bevölkerung unterstützt hätten. Dennoch hätten die Bewohner nach Einrücken der Russen die örtlichen Christen und deren Wohnsitz an die neuen Machthaber verraten. Nach Angaben von Pastor Nosatschov hätten Russische Beamte auch gegenüber Mitgliedern verschiedener christlicher Gemeinden in Lyssytschansk erklärt, dass die Militärverwaltung alle Baptisten, Pfingstler und Adventisten als Extremisten eingestuft und ihnen die Betätigung verboten hätte.

Am 14. Juni führten Beamte des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB eine Razzia in einer Baptistengemeinde in Vasilivka durch und erfassten die Daten aller Anwesenden. Dies berichtete ein Leiter des Ukrainischen Baptistenbundes gegenüber Forum 18. Die Beamten erklärten, dass die Gemeinde als „destruktive Sekte“ geschlossen würde und dass keine weiteren Versammlungen gestattet würden. Durchsuchungen fanden an mehreren Gottesdienststätten in den besetzten Gebieten statt. Am 18. Juni nahm das russische Militär Valentin Zhuravlev, einen Pastor der protestantischen Kirche Quelle des Lebens in Melitopol, der auch als Tierarzt tätig ist, bei einer nicht politischen überkonfessionellen Gebetsversammlung auf dem Stadtplatz fest. Er wurde Berichten zufolge bereits freigelassen. Anfang August beschlagnahmte das russische Militär das Gebäude der von Pastor Viktor Sergeyev geleiteten Christengemeinde Melitopol und verbot alle weiteren Gottesdienste. Das große Gebäude mit Brunnen und Palmen auf dem Gelände wird inzwischen als Kultur-, Unterhaltungs- und Sportkomplex genutzt. Am 4. August postete die Ortschefin eines nahegelegenen Dorfes ein Foto von sich selbst und dem beschlagnahmten Gebäude der Christengemeinde Melitopol auf Telegram, auf dem eine große russische Flagge prangte. Dazu schrieb sie: „Grüße vom Jugend- und Sportministerium. Das Gebäude der Sekte, die sich gegen die russische Föderation versammelt hat, dient ab jetzt dem Nutzen der Russischen Föderation.“ Das Gebäude der Pfingstgemeinde von Melitopol wurde laut Berichten einer lokalen Nachrichtenagentur vom 30. August vom russischen Militär beschlagnahmt und dient jetzt als Militärbasis

Am 11. September war die protestantische Gnadenkirche in Melitopol Ziel einer Razzia des russischen Militärs während des sonntäglichen Gottesdienstes. Die Soldaten erfassten Namen und Ausweisdaten aller Anwesenden. Allen Männern wurden Fingerabdrücke abgenommen und ihre Identitätsdokumente wurden ihnen abgenommen. Das Militär beschuldigte die Mitglieder der Gemeinde, Verbindungen zu den USA zu haben und erklärten das Gebäude für verstaatlicht. Sie sprachen ein Verbot aus, wieder zu kommen. Zwei Pastoren wurden festgenommen.

Am 21. September besuchten russische Militärangehörige die Baptistengemeinde im Dorf Tschkalovo im Bezirk Melitopol und verboten alle weiteren Gottesdienste. „Nach dem Referendum werdet ihr nicht mehr hier sein wir haben nur einen Glauben – den Orthodoxen“ erklärte laut Angaben eines Gemeindemitglieds einer der Soldaten.

Ebenfalls geschlossen wurde die Birlik (Einheit) Moschee in einem Dorf in der Region Cherson. Rustem Asanov, der Imam der Moschee, ein Krimtatar, wurde bereits im Frühjahr festgenommen und in einem unterirdischen Raum von russischen Besatzern misshandelt. Die Moscheegemeinde wurde wie andere Religionsgemeinschaften aufgefordert, sich von ihrem ukrainischen Dachverband zu trennen und der entsprechenden russischen religiösen Körperschaft anzuschließen. Ein Behördenvertreter, der sich weigerte seinen Namen zu nennen und sich nur mit dem Pseudonym „Bars“ (Leopard) zu erkennen gab, erklärte gegenüber Imam Asanov, dass sich zu gegebener Zeit alle Religionsgemeinschaften in den von Russland kontrollierten Gebieten nach russischem Recht beim Justizministerium der Russischen Föderation neu registrieren lassen müssten.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 21. Oktober 2022). Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA.

Krim: Menschenrechtsverletzungen nach russischem Recht

Auf dem Territorium der von Russland besetzten Krim werden alle Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit massiv eingeschränkt. Das heißt, die in Russland geltenden Gesetze und Einschränkungen werden auch auf der Halbinsel Krim angewandt. Das meldete das Forum 18 am 23. September 2022.

Seit der russischen Invasion im Jahr 2014 kam es demnach wiederholt zu Razzien, religiöse Literatur wurde beschlagnahmt, religiöse Leiter aus dem Ausland, die auf Einladung auf der Krim weilten, wurden ausgewiesen, Mietverträge für Gottesdienststätten einseitig aufgelöst und die Rückgabe von während der Ära der Sowjetunion beschlagnahmten Gottesdienststätten behindert. Mehrere Gottesdienststätten wurden durch die Behörden geschlossen. Es wurden wiederholt Geldstrafen gegen Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaft verhängt, die Gottesdienste oder Versammlungen ohne staatliche Erlaubnis geleitet hatten. Einige Muslime und Zeugen Jehovas wurden zu langjährigen Kerkerstrafen verurteilt.

Nach der Besetzung der Krim mussten sich alle Religionsgemeinschaften nach russischem Recht neu registrieren lassen. Von den 1.156 Gemeinschaften, die nach ukrainischem Recht legalen Status hatten, konnten bis zum von den russischen Behörden gesetzten Termin 1. Januar 2016 nur etwa 400 die Registrierung nach russischem Recht erlangen.

Vertreter der Zivilgesellschaft und Mitglieder zahlreicher Religionsgemeinschaft zögern aus Furcht vor möglichen staatlichen Repressionen Russlands, offen über Themen zu sprechen, die als Kritik an der Besetzung der Krim interpretiert werden könnten. Aleksandr Sedov von der nunmehr verbotenen Menschenrechtsgruppe der Krim merkte gegenüber Forum 18 an, dass die von der russischen Besatzungsmacht wegen der Ausübung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit verhängten Strafen internationale Menschenrechtsnormen verletzen. Die Menschenrechtsgruppe wurde am 4. Mai 2022 von der russischen Generalstaatsanwaltschaft zur „unerwünschten Organisation“ erklärt. Dadurch macht sich jede Person, die sich vor an den Aktivitäten der Gruppe beteiligt, strafbar und kann sogar zu einer Haftstrafe verurteilt werden.

In seinem Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine während des Zeitraums 1. August 2020 bis 31. Januar 2021 verurteilte das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) die unrechtmäßige Anwendung des Rechts der Russischen Föderation in dem besetzten Gebiet. Zu vergleichbaren Menschenrechtsverletzungen kommt es auch in den nur von Russland anerkannten „Volksrepubliken“ Lugansk und Donezk.

VD: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA 

Gericht weist LGBT-Antidiskriminierungsklage gegen Fuller Seminary ab

Das ist eine gute Nachricht: Das kalifornische Fuller Seminar kann seine ethischen Standards auf der Grundlage einer Ausnahmeklausel aufrechterhalten. Zwei ehemalige Studenten behaupteten, sie seien 2018 und 2017 aufgrund ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Identität entlassen worden und beantragten jeweils 1 Million Dollar Schadensersatz. Das Gericht entschied, dass Fuller als religiöse Organisation das Recht habe, eigene Überzeugungen über die Ehe einzufordern.

CT berichtet:

Diese Woche blockierte der Central District of California eine Klage von Joanna Maxon und Nathan Brittsan, die beide von Fuller entlassen wurden, weil sie sich nicht an die Richtlinie des Seminars zu sexuellen Standards hielten, die besagt, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau besteht und homosexuelles Verhalten verbietet.

Der Becket-Fonds für Religionsfreiheit, der Fuller vertrat, sagt, die Entscheidung des Gerichts – die erste ihrer Art für ein Seminar – stärke den verfassungsmäßigen Schutz für religiöse Institutionen, die religiöse Standards auf ihre Gemeinschaft anwenden wollen.

Mehr: www.christianitytoday.com.

China: Pastor Wang Yi zu 9 Jahren Haft verurteilt

In China ist während der Weihnachtszeit der Pastor Wang Yi  von der Early Rain Covenant Church zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Amnesty International bezeichnet das Urteil als Schlag gegen die in China eigentlich garantierte Religionsfreiheit. Wang habe nur seinen Glauben praktiziert und sich friedlich für Menschenrechte in China eingesetzt, sagte Patrick Poon, der für Amnesty International in Hongkong arbeitet.

Die NZZ meldet (vgl. auch den Bericht der NYT): 

Das Urteil gegen Wang und das scharfe Vorgehen gegen Gläubige zeigen jedoch, dass Religionsfreiheit in China nur auf dem Papier besteht. Es ist Ziel der Kommunistischen Partei, dass die religiösen Gruppen sich der Partei und dem Staat unterordnen. Die Repressalien werden denn auch immer schärfer.

Mehr: www.nzz.ch.

Türkei: Aktive Christen unerwünscht

Der erneute Einmarsch der Türkei und mit ihr verbundener islamistischer Milizen in Syrien ist mit ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen, insbesondere der Vertreibung von Kurden, Christen und Jesiden im türkischen Nachbarland verbunden. Fast unbemerkt „reinigt“ die Regierung Erdoğan aber auch das türkische Inland von Christen und anderen Minderheiten. Ausweisungen und Einreiseverbote für engagierte Christen nehmen ein immer größeres Ausmaß an, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Seit Beginn 2019 sind bereits insgesamt 25 Personen ausgewiesen worden, die inoffiziell als Bedrohung für die nationale Sicherheit dargestellt werden. Hinzu kommen Ehepartner und weitere Familienangehörige, so dass allein in diesem Jahr bereits 60 bis 70 Personen Opfer dieser Politik geworden sind. Die Opfer sind Ausländer, die sich zum Teil bereits vor Jahrzehnten in der Türkei niedergelassen hatten und die in ihren türkischen Gemeinden als besonders aktiv gelten. Sie stammen aus Deutschland, Großbritannien, Finnland, USA, Neuseeland, Kanada und Australien. Die meisten Betroffenen erfuhren von ihrer Ausweisung bei einer Ausreise aus dem Land, manche auch erst bei der Wiedereinreise.

„Die Religionsfreiheit einschließlich des Rechts auf Mission wird in der türkischen Gesetzgebung garantiert. Eine Ausweisung von missionarisch aktiven Gläubigen ist rechtswidrig. Die Anschuldigung, die Betroffenen seien eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, ist lächerlich und empörend“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. 

Die Ausgewiesenen sind in der Türkei integriert. Die allermeisten lebten und arbeiteten im Großraum Istanbul, Ankara und Izmir. Sie haben dort Familien und Beruf, besitzen Häuser oder haben Kinder in Ausbildung. Sie haben sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, sind teilweise sogar Arbeitgeber für Einheimische. Die Ausgewiesenen erhalten gleichzeitig ein Einreiseverbot. Die türkische Regierung gibt keine schriftliche Erklärung ab, warum die Betroffenen plötzlich eine Bedrohung darstellen und ihnen der Code „N-82“ oder „G-82“ zugeordnet wird, der faktisch als Einreiseverbot wirkt. Etliche ausgewiesene Christen haben gegen diese Anordnung der Behörden Klage eingereicht.

Dazu IGFM-Sprecher Lessenthin: „Es ist notwendig, dass Vertreter der Bundesregierung diese Gerichtsverfahren, die ihr allesamt bekannt sind, beobachten und dafür Vertreter der Botschaften und Konsulate zu den Gerichtsverhandlungen entsenden. Das Auswärtige Amt sollte von der türkischen Regierung Erklärungen fordern, weshalb der Code N-82 oder G-82 angewendet wird.“

Die Serie der Ausweisungen begann im Juli 2017 und hat 2019 ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Es gibt bei diesen ausgewiesenen Personen keine Gemeinsamkeiten, außer der, dass sie alle protestantische Christen sind, die aktiv im Gemeindeleben stehen oder/und evangelistisch tätig sind.

Der Lügendetektor

Pastor Gottfried Martens hat tausend Iraner und Afghanen getauft. Nun prüfen Richter, ob sie wirklich fromm sind – oder nur ihre Chancen im Asylverfahren verbessern wollen. Doch wie soll man Religiosität beweisen? Ein heißen Thema. DIE ZEIT hat sich damit beschäftigt:

Martens’ Dreieinigkeits-Gemeinde gilt als eine der Gemeinden Deutschlands mit dem größten Anteil an Flüchtlingen, die nach ihrer Ankunft hier zum Christentum übergetreten sind. Aber die Fälle der nachträglichen Konversion beschäftigen die Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland. Wie viele Fälle es genau sind, das weiß man auch beim Bamf in Nürnberg nicht. Hierzu würden keine Zahlen erfasst, teilt man auf Anfrage von Christ&Welt mit. Martens schätzt, dass es sich um eine vierstellige Zahl an Fällen handelt, allein in seiner Gemeinde gebe es Hunderte Gerichtsfälle.

Hier: www.zeit.de.

Das Reformationsdenkmal in Genf wurde beschädigt

Das Internationale Reformationsdenkmal in Genf erinnert an die Wirkung der Reformation auf die Welt. Das große Monument mit den Darstellungen von Calvin, Farel, Beza und Knox wurde wahrscheinlich am 15. Juli 2019 beschädigt. Die Stadt lässt nach den Tätern ermitteln. Die Tatsache, dass Regenbogenfarben auf das Denkmal geworfen wurden, deutet in eine bestimmte Richtung. Der Regenbogen ist ein Symbol der LGBT-Gruppen.

Mehr Informationen und Fotos gibt es hier: evangelicalfocus.com.

UK: Richter verliert Job wegen christlicher Aussage

Richard Page wurde im Jahr 2015 als Richter entlassen, weil er öffentlich sagte, es sei für ein Kind am besten, „von einem Mann und einer Frau adoptiert zu werden“. Der Richter legte Berufung ein und verlor. LIVENET berichtet:

«Ich bin zutiefst enttäuscht, dass das Gericht entschieden hat, dass die Aussage ‚ein Kind hat es besser mit einem Vater und einer Mutter‘ Grund ist, einen Richter aus dem öffentlichen Amt zu entlassen», erklärte Page nach dem Urteil. Besonders enttäuscht zeigte der frühere Richter sich, dass die Verbindung zwischen seinem Glauben und seiner Aussage vom Berufungsrichter Choudhry nicht akzeptiert wurde. «Das zeigt, dass wir heute in einer zutiefst intoleranten Gesellschaft leben, die keinerlei Abweichung von politisch korrekten Ansichten erträgt.» Er drückte die Hoffnung aus, auch gegen diesen Gerichtsentschluss Berufung zu gewinnen und die «Redefreiheit in diesem Land wiederherzustellen».

Mehr: www.livenet.ch.

Rede frei! Mit Recht über das Evangelium sprechen

2019 RedeFreiWie können und dürfen Christen in ihrem Beruf, in der Schule und in der Öffentlichkeit über ihren Glauben reden? Fragen wie diese beantwortet eine 60-seitige Orientierungshilfe unter dem Titel „Rede frei! Mit Recht über das Evangelium sprechen“. Herausgeber sind die Deutsche Evangelische Allianz, die Juristenvereinigung „Christ und Jurist“ sowie die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit). Vertreter dieser drei christlichen Verbände haben die 60-seitige Broschüre auf der Bundestagung von „Christ und Jurist“ am 24. Mai in Wiesbaden erstmals vorgestellt.

Hier die Broschüre: 2019_RedeFrei.WEB.pdf.

Die „vergessene Verfolgung“

Christen sind bei weitem die am meisten verfolgte religiöse Gemeinschaft und erleben derzeit etwas, was in einigen Teilen der Welt einem Völkermord gleichkommt, dies ergebe ein Bericht, der vom Auswärtigen Amt Großbritanniens in Auftrag gegeben wurde. Außenminister Jeremy Hunt habe gemäß einem Artikel von DAILY MAIL Anfang Mai die „politische Korrektheit“ kritisiert. Sie habe nämlich dazu geführt, dass man sich mit der Unterdrückung der Christen, die er die „vergessene Verfolgung“ nannte, nicht auseinandergesetzt habe.

Hier der Beitrag: www.dailymail.co.uk.

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