Religionsfreiheit

Das Reformationsdenkmal in Genf wurde beschädigt

Das Internationale Reformationsdenkmal in Genf erinnert an die Wirkung der Reformation auf die Welt. Das große Monument mit den Darstellungen von Calvin, Farel, Beza und Knox wurde wahrscheinlich am 15. Juli 2019 beschädigt. Die Stadt lässt nach den Tätern ermitteln. Die Tatsache, dass Regenbogenfarben auf das Denkmal geworfen wurden, deutet in eine bestimmte Richtung. Der Regenbogen ist ein Symbol der LGBT-Gruppen.

Mehr Informationen und Fotos gibt es hier: evangelicalfocus.com.

UK: Richter verliert Job wegen christlicher Aussage

Richard Page wurde im Jahr 2015 als Richter entlassen, weil er öffentlich sagte, es sei für ein Kind am besten, „von einem Mann und einer Frau adoptiert zu werden“. Der Richter legte Berufung ein und verlor. LIVENET berichtet:

«Ich bin zutiefst enttäuscht, dass das Gericht entschieden hat, dass die Aussage ‚ein Kind hat es besser mit einem Vater und einer Mutter‘ Grund ist, einen Richter aus dem öffentlichen Amt zu entlassen», erklärte Page nach dem Urteil. Besonders enttäuscht zeigte der frühere Richter sich, dass die Verbindung zwischen seinem Glauben und seiner Aussage vom Berufungsrichter Choudhry nicht akzeptiert wurde. «Das zeigt, dass wir heute in einer zutiefst intoleranten Gesellschaft leben, die keinerlei Abweichung von politisch korrekten Ansichten erträgt.» Er drückte die Hoffnung aus, auch gegen diesen Gerichtsentschluss Berufung zu gewinnen und die «Redefreiheit in diesem Land wiederherzustellen».

Mehr: www.livenet.ch.

Rede frei! Mit Recht über das Evangelium sprechen

2019 RedeFreiWie können und dürfen Christen in ihrem Beruf, in der Schule und in der Öffentlichkeit über ihren Glauben reden? Fragen wie diese beantwortet eine 60-seitige Orientierungshilfe unter dem Titel „Rede frei! Mit Recht über das Evangelium sprechen“. Herausgeber sind die Deutsche Evangelische Allianz, die Juristenvereinigung „Christ und Jurist“ sowie die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit). Vertreter dieser drei christlichen Verbände haben die 60-seitige Broschüre auf der Bundestagung von „Christ und Jurist“ am 24. Mai in Wiesbaden erstmals vorgestellt.

Hier die Broschüre: 2019_RedeFrei.WEB.pdf.

Die „vergessene Verfolgung“

Christen sind bei weitem die am meisten verfolgte religiöse Gemeinschaft und erleben derzeit etwas, was in einigen Teilen der Welt einem Völkermord gleichkommt, dies ergebe ein Bericht, der vom Auswärtigen Amt Großbritanniens in Auftrag gegeben wurde. Außenminister Jeremy Hunt habe gemäß einem Artikel von DAILY MAIL Anfang Mai die „politische Korrektheit“ kritisiert. Sie habe nämlich dazu geführt, dass man sich mit der Unterdrückung der Christen, die er die „vergessene Verfolgung“ nannte, nicht auseinandergesetzt habe.

Hier der Beitrag: www.dailymail.co.uk.

Justin Trudeau: Meinungsfreiheit ja, aber

Vor einigen Tagen stellte sich Justin Trudeau, der Premierminister von Kanada, an der McMaster Universität in Hamilton (Ontario, Kanada) den Fragen einiger Gäste, Dozenten und Studenten.

Ein junger Student hat folgende Frage gestellt:

Ich bin ein Student im ersten Jahr hier bei McMaster. Ich möchte nur etwas über ihre Ansichten zur Redefreiheit erfahren. Denn in der heutigen Gesellschaft ist eine linke Sicht der Dinge sehr verbreitet. Wenn Leute nicht die gleichen Meinungen haben, werden sie belächelt und als Rassisten, Fanatiker und alles andere bezeichnet. Zum Beispiel: Abtreibung. Wenn du für das Leben bist, dann wirst du lächerlich gemacht und beleidigt, aber wenn du Pro-Choice bist, dann wirst du gelobt. Ich möchte nur wissen, ob ihnen das wichtig ist?

Hier nun Auszüge aus der Antwort des smarten Justin Trudeau:

Hören sie, ich meine, ich habe immer wieder demonstriert, dass die Verteidigung von Rechten und Freiheiten der Kern dessen ist, wer ich bin, und ehrlich gesagt, es ist der Kern dessen, was Kanada ist. In diesem Land verteidigen wir gegenseitig diese Rechte, auch wenn sie unpopulär sind, wie wir es schon einige Male gesehen haben. Gleichzeitig müssen wir wissen, dass zwischen der Meinungsfreiheit und dem Handeln auf der Grundlage dieser ausgedrückten Freiheiten und Überzeugungen ein Unterschied besteht.

Das bedeutet nicht, dass religiöse Gruppen und Glaubensgemeinschaften sich nicht dafür [gemeint sind finanzielle Zuschüsse, R.K.] bewerben können. Im Gegenteil, so viele der großen gemeinnützigen Organisationen, die unglaublich hart arbeiten, sind in diesem Land auf Glauben gegründet und sie sind ein wichtiger und wunderbarer Teil unserer Gesellschaft. Es bedeutet jedoch – und hier kommen wir zum Kern der Sache -, dass eine Organisation, die ausdrücklich darauf abzielt, die Rechte von Frauen einzuschränken, indem sie das Recht auf Abtreibung, das Recht von Frauen, ihre eigenen Körper zu kontrollieren, aufhebt, nicht im Einklang mit dem steht, wo wir als Regierung, und ganz ehrlich, wo wir uns als Gesellschaft, befinden.

Klare Worte!

Den Videomitschnitt gibt es hier. Der Student fragt ca. ab der 30. Minute.

Die toleranteste Stadt Deutschlands

Berlin gilt als die toleranteste Stadt Deutschlands. Aber wie tolerant ist man gegenüber Leuten, die ihren christlichen Glauben dort ausleben möchten? Der katholische Glaube der Mutter, die der FAZ ihre Erfahrungen geschildert hat, ist sicher streitbar. Was sie allerdings erlebt hat, sollte uns zu denken geben:

Vor knapp vier Jahren bin ich nach Berlin gezogen. Ich mag die Stadt, und ich schätze die Toleranz, mit der sie sich so gerne schmückt. Nur: Wem gegenüber gilt das eigentlich? Wir sind tolerant gegenüber Frauen, die Kopftücher tragen. Endlich dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Im Berliner Alltag sieht man buddhistische Mönche und trifft auf totale Freizügigkeit. Ganz bewusst habe ich für meine Kinder eine Kita ausgesucht, in der sämtliche Religionen und Nationen vertreten sind. Ich möchte, dass meine Kinder mit einem Gefühl für Vielfalt aufwachsen.

Aber ich sage auch: Gleiches Recht für alle. Auch als Christin kann man eine gewisse Toleranz erwarten. Ich finde aber, das fehlt. Dabei leben wir in einem christlich geprägten Land. Was ist so abwegig daran, dass jemand diesen Glauben in seinen Alltag integriert? Dass jemand nicht nur in die Kirche geht, um das schöne Gebäude zu betrachten? Dass jemand Feiertage nicht nur genießt, weil frei ist? Wie kann die toleranteste Stadt Deutschlands so intolerant sein?

Hier: www.faz.net.

VD: JO

Südafrika: Verpflichtende Registrierung?

Aus Südafrika gibt es beunruhigende Nachrichten. Die Politik des Landes reagiert auf – zugegebenermaßen hochproblematische Entwicklungen in der religiösen Szene mit Einschränkungen der Religionsfreiheit und will die religiösen Gemeinschaften und Amtsträger stärker kontrollieren.

Am 11. Juli 2017 präsentierte die Kommission für die Förderung und den Schutz von kulturellen, Religions- und Sprachgemeinschaften („Commission for the Promotion and the Protection of the Rights of Cultural, Religious and Linguistic Communities, kurz CRL) ihren Bericht zum Thema „Kommerzialisierung der Religion und Missbrauch des Glaubens“. Anlass waren unter anderem Fälle von finanzieller Ausbeutung, Machtmissbrauch, gesundheitsgefährdende Praktiken sowie Gesetzesverstöße wie mangelnde Buchführung.

Die Vorschläge der CRL an den Gesetzgeber umfassen unter anderem eine verpflichtende Zulassung von Pastoren, „religiösen Praktikern“, traditionellen Heilern, etc. sowie die verpflichtende Registrierung von Religionsgemeinschaften als Bedingung für die Betätigung, wobei alle zugelassenen Gemeinschaften einem akkreditierten Dachverband angehören müssen. Auch eine Begutachtung durch Kollegen („Peer Review“) ist vorgesehen. Darunter versteht CRL eine Begutachtung durch einen „Ausschuss oder sonstige Körperschaft, welche die jeweilige Religion versteht bzw. wie diese funktionieren sollte“, und die feststellen kann, ob eine Lehre oder Praxis „für uns normal“ oder ungewöhnlich ist. Jede Religion soll über ein Peer Review Komitee verfügen. Das Christentum (alle Konfessionen) soll über ein einziges gemeinsames Komitee verfügen. Dies ist ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und das legitime Recht der einzelnen Gemeinschaften auf Selbstregulierung. Die CRL selbst beabsichtigt, in den Peer Review Komitees vertreten zu sein und diese durch Bereitstellung von „Forschung, rechtlicher Unterstützung, des Sekretariats und sonstiger notwendiger Dienste“ de facto betreiben und auch zu finanzieren. Die Finanzierung soll unter anderem aus von den Gemeinschaften und Funktionsträgern zu entrichtenden Zulassungsgebühren kommen. Damit untersteht jedes Peer Review Committee – sollten die Vorschläge verwirklicht werden – der CRL. Die endgültige Entscheidungsgewalt soll beim Rechtsausschuss der CRL liegen. Damit würde die CRL über die Kontrolle über alle Religionsgemeinschaften verfügen.

Die Hauptaufgabe der Peer Review Committees wäre die Einrichtung und Zulassung von Dachorganisationen, deren Aufgabe es wäre, Kirchen und Gemeinden fachlich zu unterstützen, zu beraten, die Aufsicht über sie zu führen und sie bei der personellen Entwicklung zu unterstützen. Damit würde die CRL Entscheidungen treffen, ob eine Doktrin oder Praxis akzeptabel ist, was in direktem Widerspruch zum verfassungsmäßigen Recht auf Religionsfreiheit steht.

Die CRL besteht darauf, dass alle Pastoren, „religiösen Praktiker“ und Gottesdienststätten einem zugelassenen Dachverband ihrer Wahl angehören müssen, womit die Macht der Zulassung oder Nichtzulassung verbunden ist. Dies ist ein Verstoß gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit, die als Menschenrecht auch für Gemeinschaften gilt, die sich nicht registrieren lassen.

Die CRL ist eine staatliche Institution, deren Mitglieder vom Staatspräsidenten ernannt werden. Das heißt, dieser Vorschlag läuft auf staatliche Kontrolle der Religionsausübung hinaus. Der gesetzliche Auftrag der CRL ist, die religiösen Rechte von Gemeinschaften zu fördern und zu schützen, niemals jedoch diese zu kontrollieren. Als „Chapter 9 Institution“ (nach Kapitel 9 der südafrikanischen Verfassung eingesetzte Institution zum Schutz der Demokratie) verfügt die CRL nicht über Exekutivbefugnisse. Zahlreiche Religionsgemeinschaften in Südafrika haben sich gegen diese Vorschläge ausgesprochen und weisen darauf hin, dass Missbräuche durch bestehende Gesetze abgestellt werden können. So wurde ein sogenannter Pastor, der als „Prophet of Doom“ bekannt ist, nach bestehenden Gesetzen mit einer Gefängnisstrafe bedroht, sollte er weiterhin Anhänger mit Insektiziden besprühen („Doom“ ist sowohl das englische Wort für Untergang bzw. Verdammungsurteil als auch der Handelsname eines in Südafrika verbreiteten Insektizids). Finanzielle Unregelmäßigkeiten können leicht durch bestehende Gesetze geahndet und abgestellt werden. Eine wichtige Aufgabe der CRL ist auf jeden Fall, sicherzustellen, dass religiöse Leiter und ihre Organisationen ihre gesetzlichen Verpflichtungen verstehen und ihnen nachkommen. Viele Missstände sind auf mangelnde Erfüllung von Vorschriften aufgrund von Unkenntnis zurückzuführen. Dabei muss man bedenken, dass Schätzungen zufolge nur etwa 5 % der in Südafrika tätigen Pastoren (darunter viele in kleinen Hausgemeinden) über eine Ausbildung verfügen. Daher kann die CRL eine wertvolle Rolle bei der Verbesserung des Bildungsniveaus und der Kapazitätsbildung in den Religionsgemeinschaften spielen. Es gibt derzeit praktische und leistbare Initiativen, die breite Unterstützung in religiösen Kreisen genießen. Die CRL kann und sollte auch an einem Konsultationsprozess zur Erarbeitung eines Ethikcodes mitwirken.

Quellen: HRWF (Human Rights without Frontiers), Brüssel Council for the Protection and Promotion of Religious Rights and Freedoms, Südafrika FOR SA (Freedom of Religion South Africa). Übersetzung: AKREF Österreich.

Spaltet Religion die Welt?

Sandra Maischberger diskutierte mit ihren TV-Gästen über den Religionskrieg des „Islamischen Staates“ und das Verhältnis der Katholiken zur Abtreibung. Der Erkenntnisgewinn ging gegen null, meint Hans Hütt. Ein Satz in seinem Kommentar gefällt mir:

Die Radioandachten der evangelischen und der katholischen Kirche morgens um 6:35 Uhr im Deutschlandfunk bezeugen eine bestürzende Einfalt.

Hütts Lobeshymne für Heiner Geißler, der wahrscheinlich zu viel Gotthold Ephraim Lessing und Kurt Flasch gelesen hat, kann ich nicht nachvollziehen. Verziehen!

Hier der Kommentar: www.faz.net. Die Sendung kann hier für die nächsten Tage eingesehen werden: www.daserste.de.

Das Bewerbungsgespräch

Die BBC hat einen interessanten Sketch mit Tracey Ullman produziert. Eine Bewerberin ist eigentlich die optimale Besetzung für eine freie Stelle. Wäre da nicht eine Sache, die die Attraktivität extrem schmälert.

Russland: Strafverfolgungen wegen Missionstätigkeit

Die Strafverfolgungen aufgrund der gesetzlichen Einschränkung von Missionstätigkeit gehen weiter und haben im Februar 2017 erstmals zur Ausweisung eines Ausländers, des indischen Staatsbürgers Victor-Immanuel Mani geführt. Er wurde durch seine erzwungene Ausreise aus Russland von seiner russischen Frau und seinem zwölf Monate alten Kind getrennt. Der protestantische Pastor wurde nach Artikel 5.26, Teil 5 des Verwaltungsgesetzbuchs („Missionstätigkeit durch Ausländer“) deportiert. Mani wurde auch zu einer Geldstrafe von 30.000 Rubel für das „Vergehen“ der Ankündigung religiöser Versammlungen in den sozialen Medien und Weitergabe religiöser Literatur an ein Nichtmitglied seiner Kirche verurteilt. Seine Berufung gegen die Entscheidung wurde verworfen. Er beabsichtigt, diese vor einer höheren Instanz anzufechten, wobei seine Anwälte argumentieren, dass die Anordnung der Abschiebung einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2013 widerspricht, wonach die Ausweisung aus dem Heimatland von Familienmitgliedern das Recht auf Respekt vor dem Familienleben verletzen kann.

In mindestens drei Fällen haben Richter die Vernichtung beschlagnahmter religiöser Literatur angeordnet, darunter Bibeln, die Bhagavad Gita und sonstige Texte. Dies geschah, obwohl die Gerichte nicht berechtigt sind, die Vernichtung von Literatur anzuordnen, die nicht zuvor rechtsgültig als extremistisch oder pornografisch eingestuft wurde. Überdies wurden hohe Geldstrafen gegen religiöse Organisationen verhängt, weil sie es verabsäumt hatten, ihren vollständigen offiziellen Namen auf Publikationen, Websites oder an ihren Gebäuden anzubringen.

Die evangelikale christliche Kirche von Nizhny Tagil hat Berufung gegen eine Bestrafung aufgrund dieser Bestimmung eingelegt und ist besonders besorgt über die Anordnung der Vernichtung beschlagnahmter Bibeln.

Am 20. Januar 2017 wurde die Berufung des unabhängigen Baptistenpredigers Donald Ossewaarde gegen eine Geldstrafe von 40.000 Rubel verworfen. Die Strafe war im August 2016 wegen des Abhaltens von Gottesdiensten in seiner Wohnung in Oryol und deren Ankündigung auf den schwarzen Brettern der nahegelegenen Wohnblocks verhängt worden. Am 29. Dezember haben Ossewaardes Anwälte auch eine Berufung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Diese richtet sich gegen die Änderungen des Religionsgesetzes und des Verwaltungsgesetzbuchs vom Juli 2016. Es ist dies der erste Versuch, diese Gesetzesänderungen als nicht verfassungskonform anzufechten.  Seit Einführung der neuen Bestimmungen sind insgesamt 53 Fälle von Strafverfolgung bekannt geworden, davon 41 gegen Einzelpersonen, 12 gegen Organisationen. Betroffen waren bisher unabhängige Protestanten (18 Fälle), Zeugen Jehovas (13), Anhänger der Hare Krishna Bewegung (7), Baptisten (5), Siebenten Tags Adventisten (4), Buddhisten (2) die Neuapostolische Kirche (1), die Ukrainische Reformierte Orthodoxe Kirche (1) und die Heilsarmee (1), sowie ein Dorfältester, der es einer unabhängigen protestantischen Gemeinschaft gestattet hatte, ein Transparent bei einem Dorffest anzubringen.

Mehr als sieben Monate nach der Einführung der neuen Einschränkungen im Juli 2016 herrscht nach wie vor Verwirrung über deren Umsetzung. Uneinheitlichkeit und Verwirrung prägen auch die Entscheidungen über die Einleitung von Strafverfahren.

Quelle: Forum 18, Oslo, Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit (AKREF) der ÖEA

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