Gesellschaft

Google sperrt katholischen Blog

Seit Samstagmorgen ist das italienische Blog messainlatino.it nicht mehr erreichbar. Die Seite diente Anhängern der überlieferten lateinischen Messe in Italien als Plattform und übte Kritik an einer modernisierten Kirche. Eine öffentliche Begründung liegt bislang nicht vor. Nach Angaben der Betreiber wurde die Seite wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Community-Richtlinien – konkret im Bereich „Hassrede“ – von Google entfernt. Nun darf vermutet werden, dass Google Streitigkeiten um die tridentinischen Messe ziemlich egal sind. Bedeutender dürfte sein, dass sich messainlatino.it auch kritisch zu Neuerungen der katholischen Moraltheolgie geäußert hat, besonders im Blick auf die Sexualethik.

DIE TAGESPOST schreibt: 

Die Redaktion des Blogs, unter der Leitung von Journalist Luigi Casalini, sieht in der Sperrung einen massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit. Auf der Plattform X (ehemals Twitter) schrieb er: „Ein immenser Schatz an Informationen und Inhalten ist verloren gegangen, und eine Stimme der öffentlichen Debatte wurde zum Schweigen gebracht“.

Die Redaktion vermutet, dass frühere Auseinandersetzungen mit Google zur Eskalation führten. Beiträge über den US-Bischof Joseph Strickland, der das Frauendiakonat kritisiert hatte, oder Artikel zur Unvereinbarkeit von Freimaurerei und katholischer Lehre waren zuvor bereits zeitweise gelöscht und nach Protesten wiederhergestellt worden. Casalini kündigte an, in den kommenden Tagen rechtliche Schritte einzuleiten – unter Berufung auf Artikel 21 der italienischen Verfassung, der Zensur ausdrücklich verbietet.

Auf der Homepage „Osservatorio internazionale Cardinale Van Thuan“ zur Soziallehre der katholischen Kirche kritisiert Stefano Fontana die Sperrung scharf: „Die Entfernung des Blogs messainlatino.it hat zu Recht für Aufsehen, Empörung und Besorgnis gesorgt. (…) Das ist keine Aussetzung – es ist eine vollständige Löschung.“ Fontana verweist darauf, dass der Blog über Jahre hinweg verlässlich über vatikanische Vorgänge berichtet habe, darunter Enthüllungen zur innerkirchlichen Auseinandersetzung um das päpstliche Schreiben „Traditionis custodes“. „messainlatino.it“ war, so Fontana, eine „maßgebliche Stimme“, selbst unter Andersdenkenden.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Hinter Brosius-Gersdorf lauert Peter Singer

Zur Causa Frauke Brosius-Gersdorf empfehle ich erstens einen Kommentar von Josef Bordat:

Weil der grundgesetzlich verbriefte Lebensschutz auch dem Ungeborenen gilt, ist die Abtreibung in Deutschland ein Gegenstand des Strafrechts, also: verboten. Das ist logisch. Wenn ein grundlegendes Verfassungsrecht so massiv verletzt wird (es wird im Fall der Abtreibung mit Blick auf den ungeborenen Menschen aufgehoben), ohne dass es dafür definierte normative Schranken gibt (andere Grundrechte, Gesetze), kann der Staat nicht einfach zusehen. Dieser Staat hat eine in sich widersinnige Konstruktion erdacht: Die Abtreibung ist rechtswidrig (§ 218 StGB), bleibt aber straffrei für den Fall, dass a) Bedingungen vorliegen, die die Abtreibung aus der subjektiven Sicht der Frau unausweichlich machen (§ 218a Absatz 2), so dass sie selbst die Entscheidung trifft (§ 218a Absatz 1 Nr. 1) und b) zuvor eine Beratung stattfand (§ 218a Absatz 1 Nr. 1 i.V.m. § 219 Abs. 2). Man kann jetzt über diesen Kompromiss denken wie man will, § 218 StGB einfach zu streichen, geht gar nicht, denn damit bliebe ja die Aufhebung eines Grundrechts für bestimmte Menschen, nämlich die Ungeborenen, ohne weiteres und jederzeit möglich.

Und genau das findet Frauke Brosius-Gersdorf offenbar gut und richtig. Wie kann man darauf kommen? Dafür braucht es eine Auflösung der festen Verbindung von Mensch-Sein und Menschenwürde. Auf so etwas kommt man nur, wenn man die Würde nicht mehr ontologisch bestimmt, sondern von Bedingungen abhängig macht, etwa von Interessen und Präferenzen, wie das etwa der australische Ethiker Peter Singer tat, mit Blick auf Tiere. Singer meint, die klassische Unterteilung zwischen Mensch und Tier verfange nicht, man müsse vielmehr unterscheiden zwischen Wesen, die Schmerzen empfinden können und ein Interesse daran haben, von Schmerzen verschont zu bleiben, und Wesen, die das nicht können und damit auch kein Verschonungsinteresse haben. Erstere nennt er nun Personen, letztere wären damit „Nicht-Personen“.

Dabei gehören „some nonhuman animals“ (P. Singer, Practical Ethics, Cambridge 1979, 97) in die erste Gruppe (etwa Affen, Schimpansen, Bonobos, Gorillas, Orang-Utans), jeder menschliche Fötus jedoch in die zweite, denn: „no fetus is a person“ (sagt Singer, a. a. O., 118), ergo: „no fetus has the same claim to life as a person“ (ebd.). Für Singer hat die (angebliche) Unfähigkeit von Föten vor der 18. Schwangerschaftswoche „of feeling anything at all“ (ebd.) die Konsequenz, dass „an abortion up to this point terminates an existence that is of no intrinsic value at all“ (ebd.). Die Frage ist jetzt gar nicht mal, ob das überhaupt stimmt, dass der Fötus nichts spürt, sondern entscheidend ist die Denkweise dahinter. Es gibt menschliches Leben, das keinen Wert hat.

Und genau in diese Kerbe schlägt nun Frauke Brosius-Gersdorf und möglicherweise demnächst auch das Bundesverfassungsgericht insgesamt. Das ist fatal.

Zweitens weise ich gern auf eine Stellungnahme von Felix Böllmann hin:

Der große Fehler des Friedrich Merz

Ich wollte es nicht glauben. Aber es stimmt. In der heutigen Bundestagsdebatte antwortete Bundeskanzler Merz auf die Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix von Storch, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, eine Kandidatin zu wählen, „für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist“, mit: „Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja!“

Somit unterscheiden wir also wieder zwischen lebenswerten und lebensunwerten Menschen. Gute Nacht! 

Christen dürfen so eine Entwicklung nicht schweigend hinnehmen. Gut, dass Dennis Pfeifer von der IDEA-Redaktion schnell reagiert hat:

Wer in einer christlich geprägten Partei Verantwortung trägt, kann die Frage nach dem Schutz des ungeborenen Lebens nicht derart abbügeln. Gerade CDU/CSU haben sich in ihrem Grundsatzprogramm immer wieder klar auf das christliche Menschenbild berufen. Es gehört zum Markenkern der Partei.

Dieses Menschenbild kennt in dieser Frage keine eingeschränkten Maßstäbe: Es nimmt die Würde des Menschen ernst – von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Dieses Fundament der Christdemokratie kann und darf nicht beliebig werden, nur weil die politische Lage unbequem ist.

Der Kanzler hätte den moralischen Konflikt benennen müssen. Merz hätte deutlich machen können, dass mit ihm an der Spitze die Union nicht an Paragraf 218 rüttelt. Er hätte sagen können, dass für ihn die Menschenwürde auch für ungeborene Kinder als Ebenbilder Gottes schon im Mutterleib gilt.

Man muss in einer Demokratie auch in einer Regierungskoalition über schwierige ethische Fragen streiten können. Merz‘ schnelles Ja ohne jede Erklärung wirkt dagegen wie ein Offenbarungseid: Das Gewissen wird dem Machterhalt geopfert.

Mehr: www.idea.de.

Wofür steht Frauke Brosius-Gersdorf beim Lebensrecht?

Obwohl sich mehrere CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete und Landesminister der Union kritisch zur Nomininierung von Frauke Brosius-Gersdorf für das Verfassungsgericht geäußert haben, ist sie gestern vom Wahlausschuss des Bundestags für das Amt vorgeschlagen worden. Laut Jens Spahn eine Kompromisslösung: Die Sozialdemokraten sicherten angeblich zu, dass Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts werden solle.

Dieser gesamte Vorgang ist beachtlich, da bekannt ist, dass die Rechtsprofessorin nicht allen Menschen die Menschenwürde zugestehen möchte. Heißt es doch im Grundgesetz Arikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Stephan Klenner berichtet für die FAZ: 

Frauke Brosius-Gersdorf arbeitete in der Regierungskommission der Ampelkoalition zu einer möglichen Reform des Schwangerschaftsabbruchs mit. Im von ihr verantworteten Kapitel des Kommissionsberichts ist zu lesen, für die Geltung der Menschenwürde „erst für den Menschen ab Geburt“ sprächen „gute Gründe“. In einem Festschriftbeitrag zu Ehren ihres Doktorvaters, des Rechtsphilosophen Horst Dreier, schrieb Brosius-Gersdorf im vergangenen Jahr, „die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert“, sei „ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“.

Diese Auffassung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter schrieben in ihrem Abtreibungsurteil im Jahr 1993, die Menschenwürde komme „schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu“. Für Brosius-Gersdorf sind Menschenwürde und Lebensschutz hingegen „rechtlich entkoppelt“. Die Potsdamer Staatsrechtsprofessorin stützt ihre Haltung auf die Kommentierung Horst Dreiers zum Menschenwürde-Artikel im Grundgesetz. Dreier wurde im Jahr 2008 von der SPD als Bundesverfassungsrichter nominiert. Seine Wahl scheiterte an der Union, die sich an seinen Formulierungen zur Menschenwürde störte. Brosius-Gersdorf schreibt hingegen, Dreier habe beim Thema Menschenwürde „Meilensteine in der rechtswissenschaftlichen Diskussion gesetzt“.

Die Ansichten von Brosius-Gersdorf zur Menschenwürde werden auch von etlichen Juristen, die ein liberaleres Abtreibungsrecht befürworten, nicht geteilt. Dies gilt auch für Teile der SPD. Die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat vor der Sitzung des für die Verfassungsrichterwahl zuständigen Bundestagsausschusses am Montag hervorgehoben, dass für sie die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt. „Für mich als Sozialdemokratin und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe ist es wichtig, dass wir niemals zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem Leben unterscheiden. Jedes Leben ist lebenswert – und hat Menschenwürde auch schon im Mutterleib“, sagte Schmidt der F.A.Z.

Die frühere Bundesgesundheitsministerin ist seit 2012 Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, die sich für Menschen mit geistiger Behinderung einsetzt. Schmidt sagte der F.A.Z., „dass die Menschenwürde bereits im Mutterleib gilt“, sei auch für den „gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen wichtig“.

Mehr: www.faz.net.

Der heterosexuelle Mann als Spielzeug

Wer sich heute dazu bekennt, kein Feminist zu sein, muss damit rechnen, in die rechte Ecke gestellt zu werden (vgl. hier u. hier). Schließlich können, so denken jedenfalls viele, nur Feministen demokratisch sein. Dabei hat der Feminismus den Mann inzwischen dermaßen dekonstruiert, dass es eigentlich progressiv wäre, für den Maskulismus einzutreten. 

Was meine ich damit?

Der alte Feminismus, obwohl ideologisch, vertrat meines Erachtens etliche schätzenswerte Anliegen, z.B. den Zugang zu Bildung oder das Wahlrecht für Frauen. Er wendete sich auch gegen die Verzweckung von Frauen. Die besten kritischen Bücher zum Thema Pornographie, die ich gelesen habe, stammen von Feministinnen.

Damals war der Mann noch nicht das Problem, sondern ein Gegenüber, mit dem sich Frauen auseinandersetzten.

Der Feminismus der sogenannten „dritten Welle“ ist hingegen intersektional, dekonstruktiv und queer. Es geht weniger um Gleichberechtigung als um Empowerment (also mehr Selbstbestimmung, Ermächtigung etc.). Dieser Feminismus begann, den Mann zu demontieren und zu bekämpfen. Und heute sind wir soweit, dass die Männer scheinbar nur noch als Spielzeuge zu gebrauchen sind. Das Model Emily Ratajkowski erklärte am 19. Juni 2025 etwa der Zeitschrift ELLE:

„Ich mag Männer immer noch“, fügt sie hinzu. „Ich habe nur keine heterosexuellen Männer in meinem Leben, es sei denn, sie sind romantisch interessant. In der Hierarchie der Bedürfnisse steht das ganz oben auf der Pyramide, was schön ist. [Männer sind] Vergnügen und Spaß, aber nicht Teil meines Kernlebens. Der Rest meines Lebens besteht aus der Gemeinschaft mit anderen Frauen und queeren Menschen und dem Muttersein.“ Mit diesen Frauen – darunter das Model und die Schauspielerin Adwoa Aboah – zu Abend zu essen und etwas zu trinken, gehört zu ihren Lieblingsbeschäftigungen. „Es macht so viel Spaß, mit meinen Freundinnen zu quatschen“, sagt sie lachend. Die beiden fahren diesen Sommer zusammen in den Urlaub, und ja, „es wird brat“ [spöttische Bezeichnung für ein unartiges oder freches Kind]. 

Mirna Funk zeigt in ihrem sehr lesenswerten Artikel „Der heterosexuelle Mann als Fehler“, dass dieser Feminismus allerdings gar nicht den Sehnsüchten der meisten Frauen entspricht. Zitat:

Während medial Männerbashing als Empowerment gilt, wächst gleichzeitig das Interesse vieler junger Frauen an traditionellen Lebensmodellen. Laut einer Umfrage von 2021 wünschen sich 62 Prozent der Frauen unter 30 ein „klassisches Familienmodell“ mit einem Hauptverdiener und einer daheimbleibenden Mutter. In den USA zeigt eine Pew-Studie von 2022, dass fast die Hälfte aller jungen Frauen angibt, sich in Zukunft mehr um Kinder als um Karriere kümmern zu wollen. Ein Beweis dafür, dass weder die zweite noch die dritte Welle zu den gewünschten Ergebnissen geführt hat. Denn emanzipiert ist eben nicht, wer Männer ausschließt. Emanzipiert ist, wer mit ihnen auf Augenhöhe leben kann. Wer nicht von der Unterwürfigkeit in die Überheblichkeit kippt. Von unterdrückt zu überlegen. Von Anpassung zu Arroganz. Wer denkt, Emanzipation bedeute die Machtverschiebung zugunsten der Frau, hat sie nicht verstanden. Wahre Gleichheit entsteht nicht im Machtkampf, sondern in der Beziehung. In der Verantwortung. In der Koexistenz.

Es ist anstrengender, mit Männern zu arbeiten, zu streiten, zu sprechen, als sie einfach auszuschließen. Es ist anstrengender, sich gegenseitig ernst zu nehmen, als sich gegenseitig zu canceln. Aber es ist genau diese Anstrengung, die Gesellschaft ausmacht. Alles andere ist Lifestyle. Und der kann noch so laut „Feminismus“ rufen. Er bleibt Eskapismus [d.h. die bewusste oder unbewusste Flucht aus der Realität] und vor allem Verweigerung. Die Verweigerung, sich ebenbürtig am gesellschaftlichen Geschehen zu beteiligen.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

„Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“

Das in Österreich geplante „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ zeigt die Konturen eines staatlich-totalitärer Eingriffs in Elternrechte sowie in Therapie- und Gewissensfreiheit. DIE TAGESPOST schreibt: 

Ein brisantes Gesetzesvorhaben der österreichischen Regierung ist an die Öffentlichkeit gelangt: Das geplante „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ präsentiert sich als Schutzmaßnahme, entpuppt sich jedoch als staatlich-totalitärer Eingriff in Elternrechte, Therapie- und Gewissensfreiheit. Das Gesetz erfasst Minderjährige, die sich als „transgender“ empfinden. Es untersagt jede kritische Hinterfragung des Geschlechtsumwandlungswunsches bei Jugendlichen, sei es durch Ärzte oder Eltern. Solche Gespräche würden bereits als strafbare „Konversionsmaßnahme“ gelten. Medizinern, Therapeuten, Seelsorgern und Eltern drohen bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafen bis 30 000 Euro. Erziehungsberechtigte riskieren den Verlust des Sorgerechts. So ein Gesetz ist unnötig und gefährlich.

Die Statistiken aus Österreich sind alarmierend: Zwischen 2004 und 2013 wurden 77 Mastektomien durchgeführt, von 2014 bis 2023 über 1 100 Brustamputationen bei jungen Frauen im Zuge „affirmativer Therapien“. Das Paradox: Eine 15-Jährige kann einfordern, sich die Brüste entfernen zu lassen, weil sie sich als Junge fühlt. Aber weder Eltern noch Ärzte dürften den Gründen nachgehen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Faika El-Nagashi: Die intellektuelle Faulheit der Progressiven

Auch weil sie das Mantra „Transfrauen sind Frauen“ ablehnt, hat die Feministin Faika El-Nagashi in ihrem linken Umfeld einen „Rufmord“ erlebt. Die kürzlich aus den österreichischen Grünen ausgetretene Politikerin attestiert den Aktivisten des Queer-Feminismus einen inhaltsarmen Dogmatismus.

Im Interview sagt sie:

Die Grünen haben zunehmend eine dogmatische Haltung eingenommen. Früher waren sie dafür bekannt – sogar verrufen – mit vielen Stimmen im Austausch zu stehen und sich auch untereinander öffentlich zu widersprechen. Das ist verloren gegangen.

Besonders sehe ich das beim Gender-Thema. Wenn ich mich wie die Grünen auf eine einzelne feministische Strömung – den Queer-Feminismus – fixiere, führe ich keine echte Auseinandersetzung mehr. Themen wie Prostitution, Migration, Frauenhandel, Armut, soziale Benachteiligung oder alleinerziehende Mütter werden schlicht nicht beachtet. Es geht nur noch um eine symbolische Ebene, keine lebensnahe.

Ich werfe den progressiven Parteien vor, dass sie zu einer intellektuellen Faulheit übergegangen sind. Sie begnügen sich mit Stehsätzen, die für einen Influencer-Feminismus auf TikTok ausreichen, aber nicht, um eigene Positionen zu entwickeln. Eine lebensnahe feministische Auseinandersetzung ist viel härter und voller Widersprüche. Für mich sind Frauenrechte kein Nebenschauplatz – aber dazu werden sie, wenn man sich vor dieser Form von Auseinandersetzung scheut.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Verliebt in die KI

Wer nicht glaubt, dass Einsamkeit eine der größten Herausforderungen der Gegenwart ist, sollte zur Kenntnis nehmen, dass inzwischen viele Menschen ihre Hoffnung in KI-Gefährten setzen. Kurz gesagt: Menschen unterhalten sich mit Algorithmen in der Hoffnung, so der Einsamkeit entfliehen zu können.

Die FAZ berichtet: 

KI-Systeme wie ChatGPT werden in erster Linie als neutrale Werkzeuge gesehen, etwa um sich zu informieren oder sich beim Schreiben von E-Mails helfen zu lassen. Aber immer mehr Menschen machen KI auch zu einem Teil ihres Soziallebens und ihrer Gefühlswelt. Sie nutzen Plattformen für KI-Gefährten, die mit ihnen kommunizieren, als ob sie Freunde, Psychotherapeuten oder sogar Liebespartner wären. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe solcher Apps, etwa Character.ai oder Replika. In gewisser Weise funktionieren sie wie soziale Medien, mit dem gravierenden Unterschied, dass die Nutzer sich nicht mit realen Menschen, sondern mit einem Algorithmus unterhalten. Character.ai, ein von zwei vorherigen Google-Mitarbeitern gegründetes Unternehmen, verspricht „menschenähnliche Interaktion“ mit Chatbots, die „Dich hören, Dich verstehen und sich an Dich erinnern“.

Replika beschreibt sein Angebot als „KI-Gefährten, der sich kümmert“ und „immer auf Deiner Seite“ ist. Die Nutzer solcher Dienste können ihre eigenen KI-Freunde entwerfen oder aus einer Vielzahl vorprogrammierter Optionen auswählen, manche von ihnen sind Prominenten oder fiktiven Filmfiguren nachempfunden. Die Illusion wirkt offenbar: Viele Nutzer berichten, dass sie eine emotionale Bindung zu ihren KI-Gefährten entwickelt haben. Und anders als reale Freunde sind die virtuellen Begleiter rund um die Uhr verfügbar.

Ein Grund mehr, die Gabe der Gastfreundschaft ernst zu nehmen.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

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Großbritannien: Abtreibung bis zur Geburt!

Gestern habe ich auf die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche in Großbritannien hingewiesen. Gerade eben lese ich bei FAZ online, dass sich offentsichtlich die progressiven Labour-Abgeordneten durchgesetzt haben und demnächst Frauen erlaubt wird, Kinder bis hin zur Geburt abzutreiben. So jedenfalls verstehe ich die Meldung:

In England sollen Frauen, die eine Schwangerschaft beenden, in jedem Falle straflos bleiben, unabhängig von der Frist, in der dies geschieht. Diese Gesetzesänderung geht auf die Initiative einiger Labour-Abgeordneter zurück, die damit argumentierten, dass es in den vergangenen Jahren eine Häufung von Fällen gegeben habe, in denen Frauen bei einem späten Schwangerschaftsabbruch angeklagt und sogar zu Gefängnisstrafen verurteilt worden seien.

In einer Abstimmung ohne Fraktionszwang befürworteten 379 Abgeordnete die Gesetzesänderung, 137 stimmten dagegen.

KATHPRESS erklärt zudem:

Unterstützt wurde der Antrag laut BBC von allen großen Abtreibungsanbietern und 50 Organisationen, etwa der Fachgesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Royal College of Obstetricians and Gynaecologists (RCOG). Deren Präsidentin, Ranee Thakar, begrüßte die Entscheidung des Parlaments. Die Entscheidung spiegle die Einstellung der Gesellschaft wider, die mit großer Mehrheit das Recht der Frauen unterstütze, vertraulich und ohne Angst vor Verfolgung Zugang zu Abtreibungsverfolgung zu erhalten.

Ich bin entsetzt, wirklich entsetzt. Und zugleich wird mir mal wieder deutlich, was für eine Schutzfunktion die biblische Lehre von der Gottebenbildlichkeit des Menschen hat. Sie begründet die unverlierbare Würde und den Wert jedes Menschen, unabhängig von Leistung, Geschlecht oder Status. Leider wird genau diese Schutzfunktion durch Gottlosigkeit des sich absolut setzenden Menschen überschrieben. HERR, erbarme dich! 

Großbritannien: Abtreibung bis zur Geburt?

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens für den von der britischen Regierung vorgelegten „Crime and Policing Bill“ berät das Unterhaus am Dienstag und Mittwoch auch über zwei Änderungsanträge, die vorgeburtliche Kindstötungen bis zur Geburt legalisieren würden. Die Labour-Abgeordnete Tonia Antoniazzi möchte in einer Gesetzesvorlage Schwangerschaftsabbrüche legalisieren. Die Labour-Abgeordneten Stella Creasy möchte mit einem Änderungsantrag („New Clause 20“) Abtreibungen sogar bis zur Geburt legalisieren.

DIE TAGESPOST meldet: 

Laut Alithea Williams von der britischen „Society for the Protection of unborn children“ (SPUC) würde „die Abschaffung der Straftatbestände für Frauen jegliche rechtlichen Einschränkungen für Frauen in Bezug auf Abtreibung beseitigen. Eine Frau könnte aus jedem beliebigen Grund abtreiben, auch aufgrund des Geschlechts des Babys.“ „Selbst eine Frau, die ihr Baby während der Geburt tötet“, würde mittels dieser Änderung „keine Straftat begehen.“

Der andere Änderungsantrag, vor dem Bischöfe und Lebensrechtler warnen, geht auf das Konto der Labour-Abgeordneten Stella Creasy. Die 48-Jährige will mit einem ganze 13 Punkte umfassenden Änderungsantrag („New Clause 20“) Abtreibungen ebenfalls bis zur Geburt legalisieren. „New Clause 20 würde Abtreibungen bis zur Geburt und während der Geburt vollständig entkriminalisieren. Frauen wären kaum vor erzwungenen Abtreibungen durch Familien und Dritte geschützt. Abtreibungen wären auf Verlangen und bis zur Geburt möglich“, kritisieren die Bischöfe und halten dafür: „In der Bevölkerung findet dieses extreme Gesetz, das den bestehenden Rahmen völlig auf den Kopf stellt und die Menschlichkeit des ungeborenen Kindes völlig missachtet, wenig Unterstützung. Die Beibehaltung der Abtreibung im Strafrecht bietet Frauen und ungeborenen Kindern ein gewisses Maß an Schutz.“

Mehr: www.die-tagespost.de.

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