Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Aktive Sterbehilfe als Ausdruck christlicher Nächstenliebe

Vor etwa 20 Jahren habe ich mich ergiebig mit dem Verhältnis von Seelsorge und Psychologie o. Psychotherapie beschäftigt und bin dabei unter anderem bei der Feministin Isolde Karle gelandet. An der Seelsorgelehre in der Tradition Schleiermachschers hat mich immer abgeschreckt, dass die Theologie fast völlig für die Anthropologie verzweckt wurde. Alles, selbst Gott, dreht sich um den Menschen. Ein ähnliches Unbehagen empfand ich bei der Lektüre von Seelsorge in der Moderne, auch wenn ich dankbar war, dass Karle der Gemeinde in der Seelsorge wieder mehr Raum zugestehen wollte. Zitat (Seelsorge in der Moderne, 1996, S. 224):

Der Realitätsbezug der Parochie scheint manchen Pastoralpsychologen
aufgrund ihrer starken Orientierung an der psychotherapeutischen
Praxis verloren gegangen zu sein. Selbst Scharfenbergs Beispiele
erinnern eher an die therapeutische, denn an die parochial-seelsorgerliche
Praxis, obwohl er sich intensiv um die Vermittlung beider
Beratungsformen bemüht.

Als ich verstand, dass sie sich in postmoderner Manier für die Destabilisierung der Zweigeschlechtlichkeit stark macht, hatte sich mich dann allerdings völlig verloren (S. 191):

Eine Überwindung der Geschlechterbinarität ist nicht wahrscheinlich, solange unsere Kultur die Zuordnung zu einem Geschlecht so wichtig nimmt. Dennoch ist eine Destabilisierung der Geschlechterpolarität möglich und gesellschaftlich längst schon im Gange. Wie im ersten Kapitel dieser Studie ausführlich dargestellt, läßt sich eine Diversifizierung der Geschlechter: beobachten, die mit den Modernisierungsund sozialen Wandlungsprozessen der letzten Jahrzehnte einhergeht. Durch die „nachholende Individualisierung“ von Frauen, durch ihre Partizipation an den Funktionssystemen der Gesellschaft, durch die Selbstverständlichkeit der Berufstätigkeit von Frauen sind Entdifferenzierungsprozesse in Gang gekommen, die das zweigeschlechtliche Symbolsystem relativieren. Wenn Frauen die Tätigkeiten von Männern und Männer die Tätigkeiten von Frauen übernehmen, verlieren die geschlechtsdifferenzierenden Bedeutungen von Tätigkeiten ihren Sinn. Nehmen die Optionen, das eigene Leben individuell zu gestalten, zu, werden die Selbstkonzepte und damit die Identitäten auch und gerade im Hinblick auf das je eigene Geschlecht variabler und vielfältiger. Durch zunehmende Überlappungen und Grenzüberschreitungen schleift sich die Schärfe des Geschlechterdualismus ab und verliert dieser tendenziell seine Polarität.

Frau Prof. Karle gehört zu jenen evangelischen Theologen und Theologinnen, die diakonischen Einrichtungen in Ausnahmefällen den assistierten Suizid ermöglichen möchten (vgl. hier). Sie wurde kürzlich von Ute Welty für den DLF zu dem von ihr mitgetragenen Vorstoß interviewt. Frau Karle lehnt die Mithilfe bei einem affektiven Suizidwunsch strickt ab. Auch Beihilfe bei einem gefestigten Suizidwunsch muss die „absolute Ausnahme“ bleiben. Wenn sie jedoch angemessen scheint, sei das ein Akt christlicher Nächstenliebe.

Dieses Umdeuten ist nicht ganz neu. Ich habe es hier bereits vor 9 Jahren vorgestellt und kritisiert. Alan Mann und Steve Chalke hatten die aktive Sterbehilfe wie folgt „geframed“:

Der Christ kann in der Euthanasie – und das betrifft auch die aktive Sterbehilfe – keinen Akt der autonomen Selbstbestimmung sehen, denn das stellte die Usurpation göttlichen Rechts dar, Leben zu nehmen. Eine solche Entscheidung sollte von einer fürsorglichen und mitfühlenden Gemeinschaft im Glauben getroffen werden. Sie dem Einzelnen zu überlassen, wäre ein Akt höchstmöglicher Preisgabe und widerspräche diametral der ethischen Einstellung eines jeden, der behauptet, Nachfolger Jesu zu sein.

Wir nehmen kein Leben, sondern räumen dem Einzelnen das Recht ein, von sich aus auf ein Weiterleben zu verzichten und dem Gott, der das Leben gegeben hat zu vertrauen, dass nichts uns „kann scheiden von der Liebe Christi … weder Leiden noch Tod“ (Röm 8,35ff.).

Genau lesen. Der Einzelne hat nicht die Vollmacht, sich über von Gott gesetzte Grenzen hinwegzusetzen. Die Gemeinschaft der Glaubenden darf allerdings – so die beiden Emergenten – im Glauben die Gebote Gottes suspendieren. Und derjenige, der sein Leben gewollt beendet, stiehlt nicht etwa das Geschenk des Lebens. Nein, er verzichtet bescheiden auf das Leben.

Das ist die sanfte Umdeutung der christlichen Botschaft, die heutzutage fast überall aufblitzt und leider auch von vielen, die ihre Bibel lesen, nicht erkannt wird.

Wer das glaubt, wird nicht selig.

Hier nun das Interview mit Prof. Karle:

Frankreichs Enthüllungsbücher

Frankreich wird derzeit durch Enthüllungsbücher über Inzest und Pädosexualität erschüttert. Höchste Kreise des Landes sind betroffen (siehe hier und hier). Camille Kouchner, die eines dieser Werke geschrieben hat, ist die Tochter von Evelyne Pisier und Bernard Kouchner. Ihre Mutter war militante Feministin, eine Zeit lang sogar die Geliebte von Fidel Castro. Der Vater war einst Außenminister, Präsident des Rats der Europäischen Union und hat „Ärzte ohne Grenzen“ begründet. Er gehörte zum Kern der sogenannten „Neuen Philosophen“ um André Glucksmann und Bernard-Henri Lévy.

Was die Sache jenseits des Kinderleids so bedrückend macht: Das ideologische Futter für Entkriminalisierung der Pädosexualität wurden von französischen Intellektuellen schon in den 70-er Jahren bereitgestellt. Es waren Lehrer, die in der Pädagogik und Philosophie der Postmoderne nach wie vor hohes Ansehen genießen, unter ihnen Michel Foucault, Roland Barthes, Jean-Paul Sartre, Simone de Beauvoir und der besagte Bernard Kouchner. An diesen Autoren kommt kaum jemand vorbei, der heute ein Lehramt oder Pädagogik studiert, wobei über ihre „Theorien“ nur selten kritisch reflektiert wird.

Danny Michelsen beschreibt in dem von Franz Walter et. al. herausgegeben Buch Die Grünen und die Pädosexualität (2015, S. 23) die Ereignisse rund um den „Offenen Brief zur Überarbeitung des Gesetzes über Sexualdelikte an Minderjährigen“:

Die Regulierung sexueller Praktiken, gerade auch die Sanktionierung von Perversionen, wurde von vielen jungen, sich als fortschrittlich verstehenden Sexualforschern ausschließlich als Herrschaftsinstrument interpretiert, durch das die gesunde sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gestört werde. Wenn manche von ihnen die Gefahren »asozialer« Triebregungen betonten, versicherten sie zugleich, dass der Sexualtrieb »seine eigene Ordnung« habe, »die sich desto wirkungsvoller durchsetzt, je ungestörter durch äußere Hemmungen die sexuellen Bedürfnisse befriedigt werden können«. Diese Überzeugung floss in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden in die Debatten rund um die Reformierung des Sexualstrafrechts ein. Der deutsche Gesetzgeber differenzierte 1973 die bislang geltenden Unzuchtstatbestände aus und schuf so einen »strafrechtlichen Rundumschutz des Kindes vor sexuellen Kontakten jeglicher Art mit einem Erwachsenen«.

In Frankreich gab es ähnliche Bestrebungen; 1977 unterzeichneten jedoch zahlreiche Gelehrte und Schriftsteller eine Petition gegen ein Gesetz, das Sex mit Kindern unter 15 Jahren unter Strafe stellen sollte: Neben Jean-Paul Sartre, Simone de Beauvoir, Jacques Derrida und Roland Barthes hatte auch Michel Foucault, der zur selben Zeit mit seinem diskursanalytischen Ansatz die historische Erforschung der Sexualität in neue Bahnen lenkte, sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Eines seiner Hauptargumente lautete: Der moderne Staat stilisiere Pädophile zu gefährlichen Individuen und benutze sie, um immer tiefere Eingriffe in das Sexualleben der Bürger zu rechtfertigen. Dabei, so Foucault, sei es vermessen, von psychiatrischen Gutachtern anzunehmen, dass sie die Wünsche von Kindern deuten könnten und dass es so etwas wie eine essentielle »Natur« der kindlichen Sexualität gebe. Seines Erachtens gebe es keinen Grund, warum sexuelle Beziehungen, in die Kinder einwilligen, nicht erlaubt sein sollten: »Jedenfalls hat eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze keinen Sinn. Noch einmal, man kann dem Kind zutrauen, selbst zu sagen, ob ihm Gewalt angetan worden ist oder nicht.«

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Cambridge: Vor allem Gleichheit und Vielfalt

An der Eliteuniversität in Cambridge sollen Professoren und Dozenten eine Umschulung in Sachen Rassismus erhalten. Aufgrund eines vorausgesetzten strukturellen Rassismus – es gibt nämlich mehr weiße Lehrkräfte als farbige, wird den Mitarbeitern ein Diversitätstraining als Weiterbildung verpasst. Auch mit Sanktionen muss gerechnet werden: 

Vom Rassismus heißt es zwar, er sei „strukturell“, aber wie er sich unter dieser Voraussetzung durch Kurse an Einzelnen wegerziehen ließe, ist nicht leicht zu sehen. Es soll auch Noten für die Kurse geben, die aber, heißt es, nur zu statistischen Zwecken ausgewertet werden. Wer flächendeckende Problemlösungen durchgesetzt hat, ohne zuvor flächendeckende Probleme mehr als definitorisch – „Es gibt eine Mehrheit weißer Lehrkräfte, also muss etwas getan werden“ – nachgewiesen zu haben, mag auch hier noch Spielraum für Sanktionen finden. Oder die Ausweitung der Gerechtigkeitskurse betreiben.

Mehr: www.faz.net.

Geschlechtswechsel als einfacher Sprechakt

Die Transgender-Bewegung will das körperliche Geschlecht juristisch abschaffen: Über Risiken und Nebenwirkungen wird konsequent geschwiegen. Ich empfehle den FAZ-Artikel „Die Überwindung des Fleisches“ von Thomas Thiel:

Nach den deutschen Gesetzesentwürfen soll ein Kind mit vollendetem vierzehnten Lebensjahr, also noch vor dem Ende der Pubertät und des körperlichen Reifungsprozesses, selbst – ohne ärztliche Beratung und elterliche Einwilligung – über den hormonellen Geschlechtswechsel entscheiden. Dass es in der Lage ist, diese Entscheidung zu überblicken, bevor es die Gefühlswirren der Pubertät überwunden und den körperlichen Reifeprozess abgeschlossen hat, wird von Medizinverbänden bezweifelt, zumal es darüber nicht mehr informiert werden muss.

Ein riskanter, ja gefährlicher Schritt. Denn der hormonelle Geschlechtswechsel führt nach einer britischen Studie fast immer zur späteren Geschlechtsoperation (98 Prozent). Kinder, die keine Hormone einnehmen, geben den Wunsch zum Geschlechtswechsel dagegen nach Langzeitstudien zu neunzig Prozent nach der Pubertät auf. Mit anderen Worten: Pubertätsblocker fördern der Wunsch nach Geschlechtswechsel. Nach einem Urteil des Hohen Londoner Gerichts ist ihr Einsatz ein experimenteller Akt an Kindern, dem sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Eingriffe in den kindlichen Körper anschließen wie die Amputation von Brust oder Penis, die den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit und die Verminderung sexuellen Erlebens bis hin zur Anorgasmie zur Folge haben. Warum nehmen Grüne und FDP diese Risiken schweigend in Kauf?

Mehr: zeitung.faz.net

„Transkids“: England macht eine beispielhafte Kehrtwende in der Behandlung

Die Zahl von Kindern, die ihr Geschlecht wechseln wollen, nimmt weltweit zu. Während die Grünen in Deutschland noch eine Abschaffung der Pflicht zu medizinischen Gutachten fordern, könnte das britische Urteil des Londoner High Court gegen Pubertätsblocker international Signalwirkung haben. 

Birgit Kelle zeigt die Probleme: 

Die Zahl angeblicher Transkinder explodiert weltweit. Auch Kliniken in München oder Hamburg, wo noch vor Jahren ein Dutzend Kinder vorstellig wurden, verzeichnen inzwischen die Verfünffachung der Zahlen. Ausgerechnet in Deutschland hat man im vergangenen Jahr die adäquate medizinische Behandlung dieser Kinder kriminalisiert. Jeder Arzt, der „nichtaffirmativ“ behandelt, der also den Wunsch nach Geschlechterwechsel gerade bei Kindern auf Ernsthaftigkeit hinterfragt, steht jetzt mit einem Bein auf der Anklagebank.

Das Kind ist sozusagen mit dem Bade ausgeschüttet worden, als im Mai 2020 das sogenannte Homoheiler-Verbot als Prestigeprojekt einer demonstrativ LGBT-toleranten Hochkultur im Bundestag verabschiedet wurde und auf den letzten Metern das Gesetz auf Druck von Lobbygruppen zu einem Transheiler-Verbot erweitert wurde. Homosexuell, intersexuell, transsexuell, Geschlechtsidentität, sexuelle Identität oder sexuelle Orientierung – das hat ja irgendwie alles mit Sex zu tun, oder nicht? Im Bundestag hat man damit alle Begriffe zu einem Gesetz gepanscht. Eine allerdings logische Konsequenz, wenn Genderpolitik bedeuten soll, alle bunten „Geschlechter“ zusammenzumischen.

Mehr: www.nzz.ch.

VD: FL

Glaube ist nicht genug

Was passiert, wenn eine Journalistin in Glaubensfragen überfordert ist und trotzdem darüber schreibt, kann in der FAZ-Ausgabe vom 26. Januar nachgelesen werden (26.01.2021, Nr. 21, S. 3). Frauke Steffens liefert dort in „Der Glaube ist nicht genug“ den ultimativen Nachweis dafür, dass der neue US-Präsident Joe Biden ein überzeugter Christ ist und jene, die daran zweifeln, mehrheitlich dem rechten und vor allem rassistischem Spektrum zuzuschlagen sind.

Was macht Joe Biden zum frommen Mann? Nun, er nutzte in seiner Antrittsrede biblische Metaphern und stellte im Oval Office ein Bild von Papst Franziskus und sich auf. Dies zeige, dass er und die Trump-Anhänger christliche Werte teilten und er für den Dialog mit ihnen offen sei. Doch da ein wesentlicher Teil der republikanischen Machtbasis und der Trump-Anhänger christliche Nationalisten seien, werde es keinen Dialog geben.

Sie zitiert beispielsweise den Trump-Unterstützer Josh Hawley, der 2017 gesagt habe, dass es keinen Zentimeter des Lebens gebe, über den Jesus Christus nicht herrsche. Das deute darauf hin, „dass in diesem Denken in letzter Konsequenz nur Christen Anspruch auf volle Rechte oder etwa auch staatliche Hilfe erheben könnten“. Dass der Spruch auf Abraham Kuyper zurückgeht und dieser von der Souveränität im eigenen Kreise gesprochen hat, kann ein religiös unmusikalischer Mensch nicht wissen. Aber muss er dann darüber schreiben? Kuyper jedenfalls war Verfechter einer pluralistischen Demokratie, betonte scharf, dass alle Menschen und alle Völker vor Gott gleich sind und förderte die Religionsfreiheit.

Auch den Baptismus meint Frauke Steffens bestens zu verstehen. „Viele weiße Baptisten hängen der Vorstellung an“, schreibt sie, „dass es etwa göttliche Belohnungen für Fleiß gibt und Armut durch Sünde entstehe. Das gipfelt in der Vorstellung, durch große Spenden und viel Arbeit Heil erlangen zu können.“ Wirklich?

Dass Biden das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in Gesetzesform gießen möchte, ist hingegen eine feine Sache. Der kann sich dabei freilich weder auf die Bibel, den Katholischen Katechismus oder Franziskus persönlich berufen. Aber wen interessiert so etwas schon?

Sowohl Trump als auch Biden profitieren von einem verbreiteten Storytelling, das sich für die Wahrheit kaum noch interessiert (Trump mochte alternative Fakten, Biden nimmt die Wahrheit wichtiger als Tatsachen). Bei vielen Leuten kommt gut an, was sich gut anfühlt. Aufgabe der Presse wäre es freilich, eine missbräuchliche Inanspruchnahme des christlichen Narratives zu benennen, wo immer es geschieht.

Das ist Steffens zumindest bei Biden nicht gelungen. Tatsächlich beherrscht dieser (oder sein Redenschreiber) das Instrument der rhetorischen Betörung brillant. Der katholische Dogmatiker C.C. Pecknold hat das an dem in der Antrittsrede verwendeten Augustinuszitat eindrücklich demonstriert. „Vor vielen Jahrhunderten“, so Biden, „schrieb der heilige Augustinus, ein Heiliger meiner Kirche, dass ein Volk eine Menge ist, die durch die gemeinsamen Objekte ihrer Liebe definiert wird. Was sind die gemeinsamen Objekte, die wir lieben, die uns als Amerikaner definieren?“ Die Antwort, die Biden gibt, hat mit den Vorstellungen von Augustinus nichts zu tun. Während der Kirchenvater darauf bestand, dass es objektive moralische Normen gibt und ein funktionierendes Gemeinwesen darauf angewiesen ist, dass Gott durch Gnade eine „Stadt“ regiert und es Gesetze gibt, die mit der Liebe zu Gott und zum Nächsten übereinstimmen, spricht der neue Präsident von „Chancen, Sicherheit, Freiheit, Würde, Respekt, Ehre und ja, die Wahrheit“.

C.C. Pecknold schreibt:

Sind wir uns einig darüber, was eines dieser Worte bedeutet? Stimmt der gewöhnliche amerikanische Arbeiter, der das Gefühl hat, dass alle seine Möglichkeiten nach China ausgelagert wurden, zu, dass wir einen Konsens über unsere gemeinsamen Möglichkeiten haben? Würden die Ungeborenen im Mutterleib oder die Nonnen, die versuchen, im Einklang mit der Tugend zu leben, oder die Studenten, die mit verwirrenden sexuellen und rassistischen Ideologien bombardiert werden, ein Gefühl dafür haben, dass alle Amerikaner eine gemeinsame Vereinbarung über Menschenwürde, Respekt und Ehre haben? Das sind die Arten von Fragen, die Augustins alternative Definition [von Gemeinwohl] hervorrufen sollte. Aber weil er den Zweck der neuen Definition herausgeschnitten hat, gibt Biden uns einen sehr schlaffen Augustinus, der nur vage liberale Pfründe von „Frieden, Frieden“ liefert.

Sterbehilfe: Forderung evangelischer Theologen ist armselig

Professor Dietrich Korsch hat sich unzweideutig zur Sterbehilfedebatte innerhalb der Evangelische Kirche geäußert. Die Theologen Reiner Anselm, Isolde Karle und Ulrich Lilie hatten sich in dem Beitrag „Evangelische Theologen für assistierten professionellen Suizid“ für die kirchliche Begleitung und Suizidbeihilfe von Sterbewilligen in kirchlichen Einrichtungen ausgesprochen (siehe auch hier).

Hier Auszüge aus seinem Leserbrief (FAZ vom 16.01.2020, Nr. 13, S. 8):

Das gedanklich fehlerhafte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid, das Selbsttötung als Fall von Selbstbestimmung auffasst und nicht als deren Ende versteht, entlässt punktgenau die zu erwartenden Konsequenzen. Der vorgelegte Beitrag „Den assistierten professionellen Suizid ermöglichen“ betreibt die erforderliche Entsorgung des Gewissens von Ärzten und Seelsorgern im Umgang mit Suizidanten im Namen einer abstrakt-normativen Selbstbestimmung. Bestürzend ist die Beobachtung, dass sich mit den vorgebrachten Wendungen auch eine Tötung auf Verlangen rechtfertigen ließe, wenn sie denn dem festen Willen, also der „Selbstbestimmung“, von Individuen entspringt – nur die geltende Rechtslage bewahrt einstweilen vor dieser Konsequenz. Ethisch kann jedoch mit den Vorbringungen der Autoren nichts dagegen eingewandt werden.

Dass es, wie es sogar im eigenen evangelischen Online-Portal hieß, „hochrangige Vertreter der evangelischen Kirche“ seien, die diesen Weg empfehlen und ihre eigene positionelle Auffassung als „Position der evangelischen Ethik“ ausgeben, kann über die Armseligkeit der Argumentation nicht hinwegtäuschen. Dass zu den Verfassern aber auch der Präsident der „Diakonie Deutschland“ gehört, den schon sein Amt an solchen Verlautbarungen hindern muss, erregt nicht nur tiefe Besorgnis über den Zustand dieses großen kirchlichen Arbeitszweiges; es erfüllt auch mit Zorn.

Vielen Dank für diese klaren Worte!

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Frederik Milder: Liebe und Wahrheit

Frederik Milder spricht in diesem Video über das Verhältnis von Liebe und Wahrheit angesichts der ethischen Herausforderungen, vor denen bekenntnisorientierte Christen derzeit stehen. Er macht in diesem Beitrag auf einen wichtigen Punkt aufmerksam (und kritisiert darin indirekt Michael Bird): Liebe ohne Gemeindezucht kann nicht funktionieren. Eine Kirche, die falsche Lehre duldet, fördert eine Kultur der Lieblosigkeit.

Leider nur in englischer Sprache:

Sterbehilfe: Scharfe Kritik an Forderung evangelischer Theologen

Ich bin ja froh, dass die Forderung führender evangelischer Theologen, in Deutschland einen assistierten professionellen Suizid zu ermöglichen, auf breite Kritik gestoßen ist. Besonders gefällt mir die Reaktion von Prof. Christoph Raedel, der darauf aufmerksam macht, dass der Verweis auf die Selbstbestimmung des Menschen theologische Begründungen ersetzt. 

Der Professor für Systematische Theologie an der Freien Theologischen Hochschule (FTH) in Gießen, Christoph Raedel, kritisierte gegenüber idea den Verzicht auf eine tragfähige theologische Begründung, an deren Stelle der Verweis auf die Selbstbestimmung des Menschen getreten sei. Verzweiflung, Angstzustände und der Wunsch, anderen nicht zur Last zu fallen, böten keine Grundlage für ein selbstbestimmtes Sterben.

Raedel befürchtet, dass langfristig der Druck auf Ärzte und Pflegepersonal zunehmen wird, an der Suizidbeihilfe mitwirken zu müssen. Darauf deute jedenfalls die Aussage hin, dass sich kirchliche Einrichtungen dem Wunsch einer Person nicht verweigern dürften, die ihrem Leben mit ärztliche Hilfe ein Ende setzen will. Im Selbstverständnis kirchlicher Einrichtungen rücke damit der Sterbewunsch von Menschen vor das Bekenntnis zu Gott als Schöpfer und Erhalter des Lebens.

Mehr hier: www.idea.de.

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