Das neue Pfarrdienstgesetz der EKD
Das neue Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wurde am 10. November von 126 Synodalen in Hannover einstimmig angenommen. Hier ist es: pfarrdienstgesetz.pdf.
Beiträge aus dem Bereich Ethik.
Das neue Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wurde am 10. November von 126 Synodalen in Hannover einstimmig angenommen. Hier ist es: pfarrdienstgesetz.pdf.
Die Synode der EKD berät über erweiterten Familienbegriff des Pfarrdienstgesetzes für Pfarrerinnen und Pfarrer. Das Nachrichtenportal MEDRUM informiert:
Künftig soll Familie nicht mehr nur Vater, Mutter und Kinder sein. Auch Pfarrerinnen oder Pfarrer, die in einer geschlechtsgleichen Partnerschaft zusammenleben, sollen als Familie angesehen werden. So sieht es eine Novellierung des Pfarrdienstgesetzes vor, über das die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) berät.
Aus der Begründung zur Erläuterung des Begriffes »familiäres Zusammenleben«, der in der Vorlage gewählt wurde, heißt es: »Der Begriff ›familiäres Zusammenleben‹ ist hingegen bewusst weit gewählt. Er umfasst nicht nur das generationsübergreifende Zusammenleben, sondern jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen, das sich als auf Dauer geschlossene, solidarische Einstandsgemeinschaft darstellt und damit den in Satz 2 genannten inhaltlichen Anforderungen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung genügt.«
Mehr hier: www.medrum.de.
Das längere Zitat von Emil Brunner zum Staat endet mit dem Satz: »Es wird die Aufgabe des nächsten Abschnittes sein, an einem einzelnen Beispiel, an dem der Bildung, diesem Gedanken konkreten Inhalt zu geben.« Darauf hin hat Johannes gefragt, ob Brunners Ausführungen zur Bildung ebenso interessant sind wie die zum Staat.
Brunner behandelt die Bildung sehr eingehend und ich kann hier nicht alles publizieren, was er dazu geschrieben hat. Nachfolgend aber der Abschnitt, der offensichlich an seine Ausführungen zu den Grenzen staatlicher Vollmacht anknüpft (Das Gebot und und die Ordnungen: Entwurf einer protestantisch-theologischen Ethik, 4. Aufl., Zürich: Zwingli Verlag: 1939, S. 498–502):
Damit haben wir uns bereits einer anderen wichtigen Frage zugewandt, der nach den Trägern der Bildung. Wer bildet wen? Auf diese Frage kann die allgemeine Antwort nur lauten: jeder bildet jeden. Das Bilden und Gebildetwerden dauert solang als das Leben selbst. Bildend ist vor allem, wie man mit Recht sagt, »das Leben«; wir könnten das das unabsichtliche Bilden nennen. Verstehen wir aber unter Bildung das absichtliche Tun, so geht die Bildung über in die Erziehung. Wir hätten keinen Anlaß, uns über das Problem der Erziehung eingehender auszusprechen, wenn nicht auch hier Vorurteile von größter Bedeutung aufzudecken wären. Erziehung ist nicht in erster Linie Sache der Schule, gar des Staates, sondern der Familie. Es gehört zur göttlichen Schöpfungsordnung, daß das Kind im Schoß und Schutz der Familie aufwächst, nicht bloß als physisches Wesen — denn das ist eine falsche Abstraktion —, sondern eben als Person. Hier lernt es — was wichtiger ist als alles, wie es später noch hinzulernen kann — in exemplarischer Weise das Grundverhältnis der Gemeinschaft kennen, das Verbundensein im aufeinander Angewiesensein, das Verbundensein im Gegenübersein, die Anerkennung des Anderen als eines Nichtgleichen, der gerade in seiner Nichtgleichheit anzuerkennen ist. Was das Kind in dieser Gemeinschaft mit Vater und Mutter lernt, ist — auch wenn es keine idealen, sondern nur leibliche Eltern sind — unendlich wichtiger als alles, was es in einer Schule lernen kann. In der Familie ist nicht ein sachliches oder geistiges Etwas, sondern die Gemeinschaft selbst das Wesentliche. Das Familienleben bringt es mit sich, daß hier die Person immer als ganze da ist und gilt. Die Familie ist keine Schule — Gott sei Dank! —, sondern viel mehr als Schule, Gemeinschaft, wenn auch dies nur in relativem und unvollkommenem Sinne. Gerade dies ist das Unvergleichliche an dem Band, das die einzelnen Glieder der Familie umschlingt. Die Verantwortlichkeit des einen für das andere, die Gebundenheit und Verbundenheit in dieser Verantwortlichkeit ist, bei aller Gebrochenheit, doch irgendwie da in einer auch nur halbwegs ordentlichen Familie, so wie es sonst nirgends da sein kann.
An zweiter Stelle steht aber nicht der Staat, sondern die Gemeinde. Es gehört zu den verhängnisvollen Folgen der modernen Staatsauffassung, daß nach ihr die Gemeinde sozusagen nur eine Unterabteilung, ein Verwaltungsbezirk des Staates ist. Die Gemeinde ist unter ethischem Gesichtspunkt eine selbständige Größe, die die so wesentliche Funktion der Sippe als Mittelglied zwischen Familie und Volk seit dem Verschwinden der Sippe zu übernehmen hat. Ganz besonders ist auch heute noch die Dorfgemeinde ein bedeutender Erziehungsfaktor. Die absichtliche Erziehung der Gemeinde vollzieht sich vor allem durch das Mittel der Schule. Nicht der Staat ist der legitime Träger des Schulwesens, sondern die Schulgemeinde — das Wort nicht im rechtlichen, sondern im sozialen Sinn verstanden als Zusammenschluß von Familien. Kulturfunktionen sind nur notstandsweise, vikarierend vom Staat zu übernehmen; an sich gehören sie nicht in seine Domäne. Der Staat ist ein schlechter Schulmeister und die Selbstverständlichkeit, mit der heutzutage das ganze Schulwesen dem Staat überlassen wird, ist in schweres Übel. Daß die Schule Sache der Volksgemeinschaft ist, heißt noch lange nicht, daß sie Sache des Staates sei. Es ist ein durch nichts zu begründendes Axiom, daß der Staat die einzige Organisation der Volksgemeinschaft als solcher sei, daß also auch diejenigen Organisationen, die sich das Volk als Ganzes für Kulturzwecke schafft, damit schon staatliche Organisationen seien. Durch dieses Axiom wird die Einsicht in die grundsätzliche Verschiedenheit des Aufbaus kultureller und staatlicher Institute verdunkelt. Der Staat als Rechtsorganisation verlangt Zentralisation, Aufbau von oben herab. Die Kultur, die wesentlich von den Einzelnen ausgeht und, als Gemeinschaft, der Intimität des kleinen Kreises bedarf, verlangt Aufbau von unten her. Für den Staat ist das umfassende Ganze das Erste, und nur um seinetwillen gliedert er sich nach unten, um die Wirkung des Ganzen auf die Einzelnen zu übersehen. Die Kultur aber hat zunächst gar kein Bedürfnis nach einem großen Apparat und einer äußeren Einheit. Sie gedeiht am besten im kleinen Kreis, weil für sie das individuelle und persönliche Moment entscheidend ist. Das gilt auch für die Erziehung. An sich besteht nicht das geringste Bedürfnis dazu, die Erziehung zu einer Staatssache zu machen; die genossenschaftliche Gemeindeschule — Schulgenossenschaft — ist eint Gemeinschaftsform, die der Schule viel wesensgemäßer ist, als die Staatsschule. Es sind äußere Gründe, es ist vor allem der Schulzwang, die Finanzfrage und eine äußere Koordination der Schulen, die die Mitwirkung des Staates in Schulsachen notwendig machen. Aber diese Mitwirkung braucht noch lange nicht die Übernahme des ganzen Schulwesens durch den Staat zu bedeuten. Staatsschule darf es nur darum und solange geben, als es keine echte Volksschule gibt. Diese Unterscheidung hört auch dann nicht auf, wichtig zu sein, wenn man die — wenigsten vorläufige — Unvermeidlichkeit des Übels »Staatsschule« durchaus einsieht. Denn auch innerhalb einer Staatsschule würde die Erkenntnis, daß Schule als Kulturangelegenheit von unten nicht von oben her sich aufbauen muß, daß Dezentralisation in Kultursachen ebenso notwendig ist wie Zentralisation in Rechtssachen, den innern Aufbau des Schulwesens gewaltig verändern und zwar im Sinn einer Befreiung vom Grundübel des Uniformismus und bürokratischen Mechanismus.
Noch wichtiger als diese innere und — später auch äußere Loslösung vom Staat ist die Loslösung vom Geist der Aufklärung. Unser ganzes heutiges Schulwesen ist das Produkt der Aufklärung. Ob der einzelne Lehrer oder das einzelne Lehrmittel selbst im Geist der Aufklärungsideologie wirke, kommt kaum in Frage gegenüber dem anderen, daß die ganze Konzeption »Schule«, so wie wir sie heute kennen, nur aus de Geist der Aufklärung heraus verständlich ist. Nun leugnen wir freilich nicht, daß die Aufklärung ihre wichtige Mission hatte im Kampf gegen Orthodoxie und Klerikalismus, ja daß sie auch positiv Wertvolles leistete, und ohne sie der ganze Aufschwung der modernen Wissenschaft schwer denkbar wäre. Aber der Rationalismus der Aufklärungsideologie, der mit ihm verbundene Fortschrittoptimismus, Individualismus und Intellektualismus, der im allgemeinen unser ganzes geistiges Leben verseucht, wirkt sich nun ganz besonders in unserem Schulwesen — von der Primarschule bis zur Universität — aus. Die heutigen Bestrebungen der radikaleren Schulreform haben wohl etwas von dieser Tatsache erfaßt und sind darum mit Recht vor allem gegen den Intellektualismus unseres Schulwesens gerichtet, erfassen aber das Übel selten in der Tiefe, weil sie selbst dem Denken der Aufklärung zu nahe stehen. Es ist wahrhaft tragisch, daß von den großen Ideen Pestalozzis nur diejenigen verwirklicht und überhaupt verstanden worden sind, die er von Rousseau übernommen und weitergebildet hat, aber nicht seine ihm eigentümlichen, die er uns einem tieferen Verständnis des Menschen als Person- und Gemeinschaftswesen gewann. Der Kampf gegen die Aufklärungsideologie ist, aufs Volksganze gesehen, aussichtslos, solange er nicht zugleich zu einem Kampf gegen das in ihr wurzelnde Schulwesen der Gegenwart wird.
Von diesen zwei Gesichtspunkten, der grundsätzlichen Unabhängigkeit vom Staat und der Unabhängigkeit von der Aufklärungsideologie aus, ist auch die Frage der »christlichen Schule« anzufassen. Die Bildung, insbesondere sofern sie Schulbildung sein kann, ist eine »autonome« Lebenssphäre; aber diese Autonomie ist eine begrenzte. Die »neutrale Schule« ist ein Hirngespinst; der »Geist« einer Schule ist — ganz abgesehen von allen stofflichen Inhalten — bedingt durch Weltanschauung und Glaube, ob man es zugibt oder nicht. In diesem Sinne ist es selbstverständlich, daß der Christ christliche Schulen wünschen muß. Aber mit der Schaffung sogenannter »christlicher Schulen« hat dieses Grundsätzliche wenig zu tun. Erstens ist das, was heute Schule heißt, aus einem dem christlichen Glauben wesensensfremden Geist heraus gedacht und gestaltet, und die »Christlichkeit« solcher Schulen vermag daran wenig zu ändern. Vor allem aber ist der christliche Geist, auf den allein es ankäme, durch die Verpflichtung auf ein besonderes christliches Glaubensbekenntnis und durch Betonung des christlichen Religionsunterrichts nicht im entferntesten gewährleistet. Wohl mag unter besonderen Umständen die Bildung solcher »christlicher« Sonderschulen notwendig sein, aber als notwendiges Übel. Dagegen würde dieser Sondercharakter mehr oder weniger wegfallen, wenn die Schule nicht die Einheitsschule des Staates, sondern die aus den besonderen Verhältnissen der Schulgenossenschaft heraus gebildete »Gemeindeschule« wäre. Die einzige Lösung der Frage kann nur darin bestehen, daß die Volksgemeinschaft, die die Schule schafft, selbst vom christlichen Geist bestimmt ist; alles andere sind Notbehelfe von relativem und schwankendem Werte. Eines aber sei zum Schluß deutlich gesagt: die Loslösung der Schule vom Rechtskörper Kirche ist eine Tat der Aufklärung, für die auch die Christen dankbar sein können. Die der Kirche unterstellte konfessionelle Schule ist etwas, das wir wohl noch weniger wünschen können als die heutige Staatsschule; diese Idee ist nur innerhalb einer römisch« katholischen Auffassung des Verhältnisses von Kirche und Kultur stilgerecht, während die kirchliche Bevormundung der Kultur dem protestantischen Glauben wesensfremd ist.
Wofür ist der Staat eigentlich da? Gehört es zur Aufgabe des Staates, Menschen zu erziehen oder Banken zu bewirtschaften? Ich habe in der Ethik von Emil Brunner einen interessanten Abschnitt gefunden, in dem dieser den Staat in seinem Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsformen beschreibt (Das Gebot und und die Ordnungen: Entwurf einer protestantisch-theologischen Ethik, 4. Aufl., Zürich: Zwingli Verlag: 1939, S. 444–446). Die Ethik erschien erstmals 1932. Leider haben zu wenige Christen auf Brunner gehört.
Die Funktion des Staates ist die der Ordnungsschaffung, im Sinn der Befriedung und der Gerechtigkeit. Er schafft den notwendigen Rahmen des Lebens; aber er kann nicht selbst schöpferisch sein. Diese seine Begrenzung hat der moderne Staat mehr und mehr vergessen und versucht, alle Lebensbereiche unmittelbar an sich zu ziehen und zu beherrschen. Im selben Maß, wie er das tat, hat er seine eigentliche Autorität verloren; er hat seine Berufsgrenze überschritten und ist damit selbst autoritätslos geworden.
Es ist darum notwendig, auch hier — nicht bloß da, wo wir von den einzelnen andern Gemeinschaftskreisen je für sich handeln — darauf hinzuweisen, dass die relative Autonomie dieser Lebenskreise göttliche Ordnung ist. Der Schöpfer hat weder die Familie, noch die Wirtschaft, noch die Kultur als Glied des Staates geschaffen. Diese Schöpfungsordnungen gehen alle dem Staate voraus und haben eine (relative) Selbstzwecklichkeit, die zunächst an den Staat nicht gebunden ist. Es ist der Irrwahn des idealistischen Staatsgedankens, den Staat als Inbegriff alles menschlichen Lebens zu verstehen; und es ist der Machthunger des Staates, seine Gefräßigkeit, daß er alles an sich bringen möchte. Der Idealismus ist so geradezu zum Wortführer dieses machthungrigen Etatismus geworden. Es ist darum Aufgabe der christlichen Ethik, auf die Un¬rechtmäßigkeit und Gefährlichkeit dieser Tendenz, die sich bereits machtvoll genug ausgewirkt hat, hinzuweisen. Ehe, Wirtschaft und Kultur sind »ursprünglicher« als der Staat, und in dieser — nicht geschichtlich zu verstehenden — Ursprünglichkeit liegt die Begründung ihrer Unabhängigkeit. Keines dieser Gebiete ist von des Staates Gnaden; in allen kann der Staat nicht mehr als eine Hilfsfunktion ausüben. Es gibt legitime — obschon nicht vollständige — Ehe auch ohne den Staat, desgleichen Wirtschaft und erst recht geistige Kultur. Eine zu enge Bindung oder gar eine grundsätzliche Unterordnung dieser Lebensgebiete unter den Staat muß sie ihrem Sinn entfremden und ihre Lebendigkeit zerstören; und — das ist wohl zu beachten: wie muß auch den Sinn des Staates und seine Kraft zerstören. Der Staat sollte, an sich, weder wirtschaften, noch Ehe begründen, noch Wissenschaft treiben, noch schulmeistern. Er soll und darf nur das Eigenleben dieser Gebilde dem Volks¬ganzen einordnen, soll dank der äußeren Mittel, die er hat, das Leben dieser Gebilde fördern, stützen und koordinieren, uber er soll nicht »in sie hineinregieren«. Der heutige Staat hat fast alle autonomen Gemeinschaftsformen, die sowohl die Antike wie das Mittelalter kannten, zerstört. Er hat dadurch mit beigetragen zu der Schabionisierung und inneren Verödung des Lebens, die wir heute beklagen; und er ist — wie die Kirche, die Allerweltsinstitut für alle möglichen und unmöglichen Zwecke geworden ist — seinem eigenen Beruf entfremdet; das ist ein Hauptgrund des beklagenswerten staatlichen Autoritätsschwundes. Diese intensive Zentralisation hängt aber eng mit der exten¬siven zusammen. Der Nationalstaat hat als Machtgröße diese intensive Zentralisation gefordert; er hat jene anderen Gebiete seinem Machtzweck eingeordnet, zur Steigerung seiner Macht. Es ist höchste Zeit, daß die rückläufige Bewegung, die zur Wiedergewinnung der relativen Autonomie der einzelnen Gebiete führt, mit Macht einsetze. Das am meisten bedrohte und je länger desto mehr gefährdete und geschädigte Gebiet, ist das der geistigen Kultur. In diesem Sinne ergibt sich uns die Parole: Los vom Kulturstaat! Zurück zum Rechtsstaat! Zurück zur Selbständigkeit autonomer Gestaltbildungen! Wir sprechen diese Sätze nicht aus von einem kulturphilosophischen, sondern vom theologischen Standpunkt aus. Es ist die Besinnung auf den Sinn der gottgeschaffenen Ordnungen, auf die in ihrem Sinn selbst liegende gegenseitige Begrenzung, aus der sie sich uns ergeben. Es wird die Aufgabe des nächsten Abschnittes sein, an einem einzelnen Beispiel, an dem der Bildung, diesem Gedanken konkreten Inhalt zu geben.

Hauptsache, es fließt Geld! Doch was geschah in Afrika wirklich nach Live Aid und Live 8? Der britische Autor Peter Gill gibt in seinem Buch Famine and Foreigners: Ethiopia Since Live Aid erschreckende Antworten.
20 Jahre später, 2005 auf dem Live-8-Event, wurden zwar keine Spenden eingesammelt. Der Super-Simultan-Gig mit Konzerten in weltweit neun Städten sollte Druck ausüben auf die G8, den dreißig ärmsten Ländern die Schulden zu erlassen. Was lief das gut rein, als Madonna von der Bühne rief: »Seid ihr bereit für eine Revolution? Seid ihr bereit, Geschichte zu schreiben?« Aber hallo, alle waren bereit, zumal es nur eine Konzertkarte dafür brauchte.
Das Bittere an dieser zweiten Hilfsaktion aber war, dass der äthiopische Präsident Meles Zenawi von Geldof, Bono und Tony Blair auf dem Edinburgher Gipfel hofiert wurde. Gill kann sich nur wundern, wie der Mann, der kurz zuvor die Wahlen in Äthiopien in einem Blutbad hatte enden lassen, als neues Role Model des afrikanischen Staatsführers auratisiert wurde. Bono schwärmte von seinen ökonomischen Kenntnissen, Blair feierte ihn als Vorzeigepolitiker. Seither durfte Meles, wie David Rieff in einer exzellenten Besprechung des Buches von Gill anmerkt, »Afrika auf einem nach dem anderen Panel vertreten, von G8 über G 20 bis Kopenhagen 2009.« Was bedeutet, das Live8 vor allem einem geholfen hat: Dem Despoten Meles Zenawi.
Und:
Es ist eine verdammt bittere Medizin, die Gill seinen Lesern verabreicht, am Ende gibt es keine Patentrezepte, im Gegenteil. Projekte wie das von Bono und Jeffrey Sachs vollmundig mitpropagierte »Millenium Development Project«, das verspricht, bis 2025 die Armut weltweit auszurotten, wenn nur die Geberländer weiter kräftig ihre Gießkanne über Afrika halten, erscheinen einem nach der Lektüre beeindruckend weltfremd. Oder verantwortungslos.
Hier der Artikel von Alex Rühle in der SZ: www.sueddeutsche.de.
Der katholische Bischof Franz-Peter von Tebartz-van Elst hat im Focus eine Antwort auf den Bundespräsidenten veröffentlicht, in der er ihn an die christliche Verankerung der deutschen Kultur erinnert. Die FAZ meint nun, dass er die zivilreligiöse Dynamik des Menschenrechtsuniversalismus unterschätze und die christlichen Einflüsse durch die Europäische Union früher oder später verdrängt würden.
Am Jahresende scheidet Renate Jaeger aus ihrem Amt als deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In der »Süddeutschen Zeitung« hat sie jetzt eine Bilanz ihrer Straßburger Erfahrungen gezogen. Sie erklärt soziologisch, dass die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs, der demnächst über das Kruzifix in italienischen Klassenzimmern entscheiden wird, regelmäßig religionsferner ausfallen als die des Bundesverfassungsgerichts: Nach Karlsruhe wurden traditionell kirchennahe Persönlichkeiten geschickt, die Straßburger Richter gehören dagegen »ganz unterschiedlichen Religionen« an und empfinden »Menschenrechte als etwas von der Religion Getrenntes«. Frau Jaeger berichtet, das deutsche Modell »wohlwollender Neutralität« mit Privilegien für bestimmte Religionen könne sie vielen Kollegen schon heute nicht mehr verständlich machen, denen nicht einleuchte, »dass das keinen, auch keinen mittelbar diskriminierenden Effekt hat«.
Wenn der Bischof von Limburg glaubt, der Rechtsstaat werde katholische Ausnahmen von der Gleichbehandlung von Mann und Frau nur wegen vergangener kultureller Verdienste der Kirche ewig dulden, unterschätzt er die Dynamik der Zivilreligion des Menschenrechtsuniversalismus.
Hier der Beitrag, der uns auf eine post-christliche Gesellschaft einstimmt: www.faz.net.
Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie schreibt über die »Kinderbetreuungswelle« im aktuelle Rundbrief:
Kinderbetreuungsinfrastruktur ist teuer: Ein Krippenplatz kostet in Westdeutschland mindestens 1.200. Politiker wollen diese Ausgaben als Investitionen in frühkindliche Bildung verstanden wissen. Je früher die Bildung von Kindern beginne, desto mehr steigere sie ihre Arbeitsfähigkeit als Erwachsene und desto höher sei längerfristig die Rendite der Bildungsausgaben für den Staat. Sie berufen sich auf bildungsökonomische Modellrechnungen der Wirtschaft und der OECD. Ihre Kalkulationen setzen folgenden Wirkungszusammenhang voraus: Institutionelle Förderung verbessert die Kompetenzen junger Mensch in Mathematik, Naturwissenschaften und Textverständnis und damit ihre Chancen, höhere Bildungsabschlüsse zu erwerben. Die höhere Qualifikation wiederum steigert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In der Folge sinkt die strukturelle Arbeitslosigkeit, was einerseits die Sozialsysteme entlastet und anderseits die Einnahmen von Staat und Sozialversicherungen steigert. Mehr Kinderbetreuung bringt mehr Wohlstand, lautet also das Versprechen.
Diese Gedankenketten setzen unabdingbar voraus, dass institutionelle Betreuung tatsächlich die schulischen Leistungen steigert. Überprüfen lässt sich dies nur durch aufwendige (Langzeit)Studien, die bisher nur in geringer Zahl und fast ausschließlich für den anglo-amerikanischen Raum vorliegen. Zentraler Gewährsmann der Befürworter institutioneller Frühförderung ist der amerikanische Bildungsökonom James Heckman. Seine Argumentation stützt sich auf die Evaluation amerikanischer Frühförderprogramme (early childhood intervention) aus den 1960er und 70er Jahren. Hauptzielgruppe dieser Projekte waren Kinder aus benachteiligten afroamerikanischen Familien mit zusätzlichen „Handicaps: Sie wiesen eine intellektuelle Minderbegabung auf, lebten in Risikolagen oder sozialen Brennpunkten. Es überrascht kaum, dass früh einsetzende Förderprogramme die Lebenschancen dieser Kinder nachhaltig verbesserten. Mit deutscher Kindertagesstätten-Pädagogik haben diese Programme allerdings wenig gemeinsam; viel eher sind sie Elterntrainings und Familientherapien vergleichbar, wie sie hierzulande die Psychotherapie und Klinische Sozialarbeit anwendet. Heckman überzeugen diese Programme gerade deshalb, weil sie nicht alle (nicht einmal alle sozio-ökonomisch benachteiligten) Kinder, sondern besonders vernachlässigte Kinder avisieren: Kinder, die in ihren ersten Jahren kaum Zuwendung ihrer Eltern erhalten. Aus seinen Erkenntnissen auf das Förderpotential deutscher Kindertagestätten zu schließen zeugt entweder von methodischer Willkür oder aber von einem zutiefst kulturpessimistischen Generalverdacht der Erziehungsinkompetenz von Eltern.
Hier geht’s weiter: idaf_-_woche_41-42_-_2010.pdf.
Nur für Verlierer! So wurden die Zehn Gebote von Philosophen wie Nietzsche gerne mal umgedeutet. SPIEGEL-Autor Mathias Schreiber hält in seinem neuen Buch dagegen: Gerade in Krisenzeiten erweisen sich die Bibel-Regeln als gültig – und erklären uns, was ein Banker mit einem Schafsdieb zu tun hat.
Ich meine, dass Kant der Menschheit mit seiner rein ethischen Theologie keinen guten Dienst erwiesen hat. Dennoch bin ich alles in allem froh, so etwas im SPIEGEL zu lesen. Immerhin!
Immanuel Kant hat im 18. Jahrhundert den geistigen Gehalt der Zehn Gebote mit seiner Lehre vom Kategorischen Imperativ zugespitzt, präzisiert, formalisiert und dadurch auch entscheidend verändert. Bei ihm wurde aus dem Willen Gottes eine Selbstverpflichtung der menschlichen Vernunft. Indirekt hat er dadurch die Theologie in Anthropologie verwandelt: Was Gott vom Menschen fordert, verlangt der Mensch in Wahrheit von sich selbst – wenn er sich denn ernsthaft genug reflektiert. Als Kodex einer Vernünftigkeit, zu deren Wesen es gehört, dem praktischen Verhalten des Menschen verbindliche Gesetze vorzugeben, eröffnen die Zehn Gebote ein aufregendes Kapitel anthropologischer Erkenntnis: Was der Mensch eigentlich ist, lässt sich erst so zureichend verstehen. Sich selbst Gesetze, auch »Prinzipien« genannt, verordnen zu können, ist die ethische Erfüllung der menschlichen Freiheit. Das ist die Pointe der Aufklärung, wie Kant sie verstand.
Das heißt für uns: Die konsumorientierte Beliebigkeit, deren Kitzelpotenz gegenwärtig Tag für Tag als Inbegriff menschlicher Freiheit gefeiert wird, verfehlt die besten Entfaltungschancen des Menschen. Das heißt aber auch: Der alttestamentarische Gott meint es letztlich gut, sogar mit jenen Individuen, die nicht an ihn glauben. Religion, so verstanden, ist Menschenkunde.
Mehr: www.spiegel.de.
Lebensrechtler können aufatmen: Der Europarat hat mit knapper Mehrheit das Recht bekräftigt, die Mitwirkung bei Abtreibungen, Euthanasie oder Sterbehilfe aus Gewissensgründen zu verweigern (siehe auch hier u. hier).
Idea schreibt:
56 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung stimmten am 7. Oktober in Straßburg für eine entsprechende Resolution, 51 waren dagegen und vier enthielten sich. Verworfen wurde ein von der englischen Labour-Politikerin Christine McCafferty eingebrachter Bericht, der die Gesundheitsdienste verpflichten wollte, allen Frauen uneingeschränkten Zugang zu allen in einem Land erlaubten medizinischen Dienstleistungen zu gewähren. Dabei dürften religiöse oder ethische Bedenken keine Rolle spielen, etwa im Blick auf Schwangerschaftsabbrüche, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen oder Sterilisierung, hieß es in dem Bericht. Diese Empfehlung hätte Christen gezwungen, gegen ihr Gewissen bei Abtreibungen mitzuwirken. Dagegen hatten unter anderem die Deutsche Evangelische Allianz, die »Christdemokraten für das Leben« (CDL) und die Organisation »Ärzte für das Leben« protestiert.
Mehr bei idea: www.idea.de.
Bislang galt das deutsche Recht zum Schutz des menschlichen Embryos als restriktiv. Es musste sich an den hohen Ansprüchen des Grundgesetzes messen lassen: dem Recht auf Leben und der Unantastbarkeit der Menschenwürde von der Zeugung an. Die maßgeblichen Grundlagen hierzu sind im Embryonenschutzgesetz (ESchG) niedergeschrieben.
Seit dem 6. Juli 2010 ist durch ein BGH-Urteil die PID in Deutschland faktisch zugelassen. Dies ist in der Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Doch das Thema ist gerade für Christen sehr brisant und aktuell, und es wird nicht nur in den Reproduktionskliniken sondern auch im Bundestag schon bald eine lebhafte Auseinandersetzung um den Status des Embryos geben.
Am 6. Oktober findet in Mainz eine Tagung statt, auf der die wichtigsten aktuellen Fakten zum Lebenschutz zusammengetragen werden. Die Referenten dieser christlich ausgerichteten Fachtagung sind sehr kompetent.
Hier die Einladung: PID-Tagung_Mainz.pdf.