EU

Europa: Das Kreuz mit dem Kreuz

Der DLF hat einen aufschlussreichen Beitrag über das Kreuzessymbol im Urteil des Europäischen Gerichtshofs gesendet. Der Göttinger Juraprofessor Michael Heinich stellt fest, dass die Kirchen sich zu wenig für den eigentlichen Sinngehalt des Kreuzes einsetzen. Der Staat habe, so Heinich, die positive wie die negative Religionsfreiheit (d.i. das Recht, keiner Religion anzugehören) zu schützen. Der öffentliche Raum im Staat solle gerade nicht religionsfrei sein, da sonst der Staat religiös werde.

Hier:
[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2011/03/18/dlf_20110318_0946_ba08faaa.mp3[/podcast]

Christenverfolgung: EU-Außenminister uneins

Beim Thema Christenverfolgung sind die EU-Außenminister uneins: Sie konnten sich am 31. Januar in Brüssel nicht auf ein gemeinsames Dokument zum Schutz der Religionsfreiheit verständigen. Einige wollten nicht, dass speziell die Unterdrückung und Verfolgung von Christen erwähnt wird. idea schreibt:

Die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach (Berlin), bezeichnete es als zutiefst bedauerlich, dass auf europäischer Ebene keine Einigung darüber erzielt werden konnte, die Situation der Christen als größte verfolgte religiöse Minderheit zu erwähnen. Eine allgemeine Äußerung entfalte eine zu geringe Wirkung. Nur die Nennung von Tätern und Opfern erlaube es, die Lage der Christen zu verbessern.

Recht hat sie!

Mehr: www.idea.de.

Big Brother 2.0 in Europa

In der 3sat Mediathek ist ein Bericht über das EU-Überwachungsprojekt »Indect« zu finden. Hinter »Indect« steckt ein Projekt der Europäischen Union. Die EU forscht mit einem Etat von ca. 15 Millionen Euro an Programmen, die »abnormales Verhalten« von Menschen erkennen. Indect soll auf aggressive Stimmen oder gewalttätige Mimik in Videos und Bildern reagieren. Auch wer im Netz auffällt, soll durch die Verknüpfung mit Überwachungskameras, Handy-Ortung und unbemannten, vernetzten Flugzeugen auch im öffentlichen Raum ausspioniert werden können. Ein, wie ich meine, besorgniserregender Ausblick.


Lebensrechtler atmen auf: Europarat schützt Gewissensfreiheit

Lebensrechtler können aufatmen: Der Europarat hat mit knapper Mehrheit das Recht bekräftigt, die Mitwirkung bei Abtreibungen, Euthanasie oder Sterbehilfe aus Gewissensgründen zu verweigern (siehe auch hier u. hier).

Idea schreibt:

56 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung stimmten am 7. Oktober in Straßburg für eine entsprechende Resolution, 51 waren dagegen und vier enthielten sich. Verworfen wurde ein von der englischen Labour-Politikerin Christine McCafferty eingebrachter Bericht, der die Gesundheitsdienste verpflichten wollte, allen Frauen uneingeschränkten Zugang zu allen in einem Land erlaubten medizinischen Dienstleistungen zu gewähren. Dabei dürften religiöse oder ethische Bedenken keine Rolle spielen, etwa im Blick auf Schwangerschaftsabbrüche, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen oder Sterilisierung, hieß es in dem Bericht. Diese Empfehlung hätte Christen gezwungen, gegen ihr Gewissen bei Abtreibungen mitzuwirken. Dagegen hatten unter anderem die Deutsche Evangelische Allianz, die »Christdemokraten für das Leben« (CDL) und die Organisation »Ärzte für das Leben« protestiert.

Mehr bei idea: www.idea.de.

Bedrohte Gewissensfreiheit: Deutsche Evangelische Allianz protestiert

Vor einigen Tagen habe ich auf eine geplante Abstimmung im Europarat hingewiesen, die unerwünschte Folgen für die Gewissensfreiheit haben könnten (siehe hier).

Mit einem persönlichen Brief an Mevlut Cavusoglu, den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und an Mateo Sorinas, Generalsekretär des Europarates, protestierte nun Jürgen Werth gegen den zur Abstimmung vorliegenden Bericht. Dieser würde die Gewissensfreiheit von Christen im medizinischen Dienst bzw. christliche geführten Hospitälern einschränken, indem sie verpflichtet würden, der vom Patienten gewünschten Behandlung ohne ethische Einwände nachzukommen. Damit würden Christen gezwungen werden, zum Beispiel auch an Abtreibungen mitzuwirken.

Der Brief des 1. Vorsitzenden der Evangelischen Allianz kann hier eingesehen werden: www.ead.de.

Zukunft der Gewissensfreiheit in Europa

Der Europarat stimmt am 7. Oktober über einen Bericht zur Gewissensfreiheit ab. Der Bericht heißt: »Women’s access to lawful medical care: the problem of unregulated use of conscientious objection«. Viele Christen in Europa sind besorgt, da eine Annahme dieses Berichts für Christen und christlich-orientierte Krankenhäuser ein Problem darstellen könnte.

Die katholische Organisation Europa4Christ hat folgende möglichen Probleme aufgeführt:

  1. Die Gewissensfreiheit soll nur für Individuen gelten. Krankenhäuser müssten alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist, also z.B. Abtreibung, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen, Sterilisierung, etc. Das würde für christlich-orientierte Krankenhäuser heißen, dass sie zusperren … oder ihre christliche Orientierung aufgeben müssten.
  2. Für einzelne Ärzte und Krankenpersonal soll die Gewissensfreiheit eingeschränkt werden durch eine Hinweis- und Begleitungspflicht bei der Vornahme des Eingriffs durch andere. Auch das ist für Christen oft moralisch nicht möglich.! Es könnte sein, dass Christen dann nur mehr schwer im medizinischen Dienst arbeiten könnten.
  3. Es soll ein Verzeichnis geschaffen werden, in dem alle, die bestimmte Dinge nicht machen wollen, erfasst werden. Eine schwarze Liste sozusagen, die diese Ärzte und Pfleger an den Pranger stellen könnte.
  4. Der Bericht stellt den »Zugang zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung« mit dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit gleich. Das ist rechtlich falsch – und schafft zum Beispiel ein indirektes »Recht auf Abtreibung«.

Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen sind hier zu finden: www.europe4christ.net.

Nachtrag vom 29.09.2010: IdeaSpektrum-Meldung zum Thema.

EU-Parlament fordert ungehinderten Zugang zu Abtreibung

Einen »ungehinderten Zugang zu Verhütung und Abtreibung« fordert das Europäische Parlament. Es verabschiedete am 11. Februar mit 381 Ja- und 253 Nein-Stimmen bei 31 Enthaltungen einen Initiativbericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Jutta Steinruck begrüßte das Ergebnis als wichtigen Sieg:

Die Rechte der Frauen, einschließlich das Recht auf Abtreibung und Empfängnisverhütung, sind heute entscheidend gestärkt worden.

Männer und Frauen sollten auf die sprachliche Kodierung achten: »Recht auf Abtreibung«. Das Gefälle ist eindeutig:

  1. »ist strafbar« (Abtreibungen sind in Deutschland auch seit der Neuregelung im Jahr 1995 grundsätzlich noch strafbar.)
  2. »ist erlaubt« (Im Bewusstsein der Bürger ist etwas, das praktisch kaum bestraft wird, erlaubt.)
  3. »ein Recht auf Abtreibung haben«.

Kommt irgendwann die Verpflichtung zur Abtreibung dazu, sollten verbindliche gemachte pränatale Untersuchungen auf eventuelle Behinderungen des Kindes hinweisen? Armes Europa!

Mehr dazu hier und hier: www.kath.net.

CT über EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung

Christianity Today informiert über die geplante EU-Richtlinie:

Under an anti-discrimination directive passed by the European Union Parliament in April, Christian churches, schools, and social services in Europe cannot limit their membership to those who share their beliefs. The directive, which the parliament passed by a 360-277 vote, must be passed unanimously by member states for it to become law.

Hier mehr: www.christianitytoday.com.

Kruzifix im Klassenzimmer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat mit Urteil vom 3. November 2009 im Anbringen eines Kruzifixes im Klassenzimmer einer staatlichen italienischen Schule einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gesehen.

Dr. Martin Lampert hat für die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Erklärung veröffentlicht. Zur Begründung des Urteils heißt es dort:

In den tragenden Entscheidungsgründen führte der EGMR zunächst aus, dass das Vorhandensein des Kruzifixes in den Klassenräumen nicht zu übersehen sei und von Schülern jeden Alters unschwer als religiöses Symbol wahrgenommen werden könne. Dadurch entstehe bei ihnen der Eindruck, in ihrer schulischen Umgebung im Geist einer bestimmten Religion erzogen zu werden. Dies könne für katholische Schüler zwar unterstützend wirken, für Schüler anderer Glaubensrichtungen, besonders religiöser Minderheiten, oder atheistische Schüler störend sein. Die Freiheit, an keine Religion zu glauben, werde von der Religionsfreiheit der EMRK umfasst und beschränke sich nicht auf das Fehlen von Gottesdienst und Religionsunterricht. Sie beziehe sich auch auf Handlungsweisen und Symbole, die einen Glauben, eine Religion oder Gottlosigkeit ausdrückten. Diese Freiheit verdiene besonderen Schutz, wenn der Staat dadurch einen bestimmten Glauben zum Ausdruck bringe und der Einzelne in eine Situation gebracht werde, der er nicht oder nur durch unverhältnismäßige Opfer oder Anstrengungen ausweichen könne. Der Staat habe von Glaubensbekundungen in Räumlichkeiten abzusehen, die Personen zwangsläufig betreten müssten. Besonders im Bereich der öffentlichen Erziehung habe der Staat religiöse Neutralität zu wahren, weil der Schulbesuch ungeachtet einer Religionszugehörigkeit zwingend sei und bei den Schülern kritisches Denken gefördert werden solle. Der EGMR betonte ausdrücklich, dass das Zeigen eines Symbols, das »vernünftigerweise« nur mit dem katholischen Glauben in Verbindung gebracht werden könne, in Klassenräumen staatlicher Schulen nicht einer pluralistischen Erziehung diene, wie sie zur Erhaltung einer demokratischen Gesellschaft wesentlich sei.

Der der Augsburger Bischof Walter Mixa hat übrigens kürzlich zu dem Urteil gesagt:

Über 85 Prozent der Europäer sind Christen. Das Kreuz enthält keine Drohbotschaft, sondern ist ein Zeichen der Liebe und des Friedens, wichtig für eine positive Lebensgestaltung. Das dürfen wir uns nicht nehmen lassen! Denken wir auch daran: Fünf der sieben Richter, die dieses Skandalurteil gefällt haben, haben einen kommunistischen Hintergrund!

Hier die Information aus dem Deutschen Bundestag: kruzifix_im_klassenzimmer.pdf.

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