Rechtfertigungslehre

Ligon Duncan: Glaubensgerechtigkeit

AP0906.jpgIm Jahr 2005 erschien in der Zeitschrift Australian Presbyterian ein Interview mit Ligon Duncan über die Rechtfertigungslehre. Duncan betont den Aspekt der Anrechnung einer fremden Gerechtigkeit. Wer glaubt, wird nicht durch etwas in ihm oder seine Taten gerechtfertigt, sondern durch die Anrechnung dessen, was Christus für uns getan hat.

Now Paul takes this word »justify«, which means to »declare someone righteons«, and he goes on to say that we have been justified, that is, declared to be »not guilty« as a gift by God’s grace through the redemption which is in Jesus Christ. And so Paul, in Romans 3:24, makes it clear that the basis of our being declared not guilty is not to be found in us; instead, we are »justified« because of the redemption that is in Christ Jesus. The gift of being declared accepted by God is not based on something in us or in something that we do; rather, it is based on something which God has done in Jesus Christ. And that’s good news! We have someone else who has accomplished our salvation.

Der Beitrag:

  • J. Ligon Duncan: »Paul in Perspective«, Australian Presbyterian, September 2006,

indem Duncan sich auch über die Neue Paulusperspektive (und N.T. Wright) äußert, ist immer noch sehr lesenswert: AP0906.pdf.

Die Glaubensgerechtigkeit bei Cusanus

Der Reformator Johannes Kymaeus (1498–1552) soll darauf hingewiesen haben, dass bereits bei dem Universalgelehrten Nikolaus von Kues das Rechtfertigungsverständnis Martin Luthers vorgezeichnet sei. Nun finden wir bei Nikolaus, auch Cusanus genannt, eine Menge Merkwürdigkeiten (zur Einführung in sein Leben und Werk siehe auch hier). Bei der Lektüre einiger seiner Schriften ist mir allerdings aufgefallen, dass bei ihm die Verherrlichung Gottes, die Gnadentheologie und eine Glaubensgerechtigkeit, die Gott selbst schafft, tatsächlich betont werden.

Hier einige Beispiele (zitiert in Anlehnung an: Nicolas Cusanus: Philologische und theologische Schriften, Wiesbaden, Matrix Verlag, 2005):

Die Frage: Warum ließ Gott Adam, unsern Stammvater, sündigen und uns alle infolge seiner Sünde sterben? löst sich im Hinblick auf das Wort Christi an den Blindgeborenen, dass in seiner Heilung sich die Herrlichkeit Gottes offenbaren sollte. Dass es Gott zuließ, dass Adam in Sünde geriet, das rührte nicht von seiner Sünde her, sondern damit die Herrlichkeit Gottes offenbar würde, denn obgleich Gott an der Sünde, deren Entstehen er verhinderte, kein Gefallen hatte, so weiß er doch auch aus dem Bösen Gutes hervorzubringen. Das läßt sich von allen zur Seligkeit Prädestinierten sagen, von denen man weiß, dass sie Sünder gewesen. Die heilige Schrift fasst alles unter der Sünde, damit den Gläubigen die Verheißung aus dem Glauben zuteil werde. Gott wollte seine Herrlichkeit in seinem Sohne offenbaren, damit, wie durch einen Menschen der Tod in die Welt kam, so durch Christus Jesus das Leben in allen käme. Der Sohn verherrlicht den Vater, indem er die Schätze der Herrlichkeit des Vater aufzeigt und mitteilt, der Vater verherrlicht den Sohn, weil er durch ihn das ewige Leben verleiht. (S. 534)

Jeder Sünder ist ein Knecht der Sünde. Der Knecht aber kann sich nicht selbst aus der Knechtschaft befreien. Wenn die Werke des Gesetzes und seine Handlungen ihn rechtfertigen, so könnte er sich selbst rechtfertigen. Das ist aber unmöglich, ja ein Widerspruch. Denn wie es ein Widerspruch ist, dass jemand sich selbst erschaffen kann – es wäre ja, bevor er wäre –, so ist es auch bei der Rechtfertigung. Wer sich selbst rechtfertigen könnte, wäre gerecht, bevor er gerecht ist. Dass daher der Ungerechte gerecht wird, kann nicht durch die Gerechtigkeit des Ungerechten oder die gerechten Werke des Ungerechten, sondern nur durch die Gerechtigkeit des Gerechten erfolgen, der nur durch die Gnade gerecht macht, wen er will. Es gibt aber nur eine und nur eines einzigen Gerechtigkeit. Dies ist die Gerechtigkeit des einen Mittlers, der notwendig Gott und Mensch ist. Dieser will nur das Gerechte. Weil er durch Gnade rechtfertigen will und was er will, das Gerechte ist, so ist es gerecht, dass der wirklich gerechtfertigt werde, den er rechtfertigen will. Damit dieser sein Wille die rechtfertigende Gerechtigkeit sei, wurde er selbst unsere Gerechtigkeit, indem er sich selbst hingab. So brachte er auf ewig unsere Heiligung zu Stande. Gott setzte ihn zum gnädigen Vermittler durch den Glauben in dessen Blute, zur Offenbarung seiner Gerechtigkeit. Die Gnade, durch die wir gerettet werden, ist Gerechtigkeit. Alles also, was durch Moses auf göttlichen Befehl in Bezug auf Rechtfertigung geschrieben und angeordnet wurde, sollte uns andeuten, dass durch Tod und Besprengung mit Blut, d.i. durch Gemeinschaft des Todes die Rechtfertigung und Heiligung, die der Seele das Leben geben, zu geschehen habe … (S. 553–554)

Der Schöpfer ist auch der Rechtfertiger. Denn gleichwie die Erhebung des Nichts zum Sein ein Werk der Allmacht ist, so ist auch die Versetzung des Sünders in den Zustand der Rechtfertigung das Werk keiner geringen Kraft. Denn nur die unendliche Güte kann dies bewirken, da keine beschränkte Kraft es vermag. Denn wie will ein Toter sich selbst ins Leben erwecken, wenn die Kraft des Lebens in ihm fehlt? So kann auch die Gottlosigkeit sich nicht selbst zur Gerechtigkeit erheben, da in dem Gottlosen die Gerechtigkeit ganz erloschen ist. Dies wird also das Werk desselben sein, der auch das Etwas aus dem Nichts und aus dem Tode ins Leben bringt. (S. 556)

Kritische Blicke auf die »Neue Paulusperspektive«

Die Diskussion um die Stellung des Gesetzes und die Bedeutung der neutestamentlichen Rechtfertigungslehre hat in den letzten 30 Jahren durch die sogenannte »Neue Paulusperspektive« (NPP) ein anderes Gesicht bekommen. Die Entlutherisierung der Rechtfertigungslehre und die Kritik am Heilsindividualismus gaben der transformatorischen Theologie erheblichen Rückenwind. Gemäß der NPP ist es Paulus nämlich gar nicht so sehr um die Frage gegangen, wie der Mensch mit Gott versöhnt werden kann. Paulus zielte vielmehr auf die ethnisch-soziale Abgrenzung der Juden ab und wollte die Heilsbotschaft von nationalistischen Bestrebungen befreien. Das Heil gilt allen Völkern. Insofern ist das Evangelium eine Botschaft, die ethnische Schranken überwinden hilft und dafür motiviert, ungerechte soziale Strukturen in der Welt aufzubrechen.

Nachdem sich etliche angelsächsische Exegeten dem »neuen Paradigma« zunächst euphorisch angeschlossen hatten, formierte sich bald heftige Kritik, die auf die Einseitigkeiten der NPP aufmerksam machte. Theologen wie Seyoon Kim, Stephen Westerholm, Mark Seifrid, G. P. Waters (studierte bei Sanders) oder Simon Gathercole (studierte bei Dunn) haben beispielsweise steile Thesen der NPP entkräftet und so auch den unfreiwilligen Namensgeber der NPP, James Dunn, dazu bewegt, einzulenken. Dunn gibt inzwischen freimütig zu, dass die Mission des Paulus nicht einseitig auf soziologische und politische Ambitionen reduziert und der Rechtfertigungslehre ihre soteriologische Dimension nicht genommen werden darf.

In Deutschland hatte es die NPP zunächst schwer. Exegetische Größen wie Martin Hengel oder Peter Stuhlmacher haben schon früh Zweifel angemeldet. Friedrich Avemarie konnte zeigen, dass die frührabbinischen Texte nicht so leicht auf eine einheitliche Linie zu bringen sind, wie E.P. Sanders das behauptet hatte. Freilich lies sich die Kritik aus Deutschland (besonders die aus Tübingen) auch auf den Einfluss Luthers zurückführen und natürlich gibt es inzwischen in Deutschland renommierte Vertreter der NPP. Insgesamt setzt aber meines Erachtens eine Phase der Konsolidierung ein, die einerseits neue Einsichten der NPP angemessen würdigt und andererseits darauf verweist, dass sich alles in allem nicht so viel geändert hat und sich Luthers Rechtfertigungslehre nicht nur am mittelalterlichen Katholizismus abarbeitete, sondern ihre wesentlichen ›Entdeckungen‹ tatsächlich Paulus verdankt.

Einige jüngere Arbeiten aus dem deutschen Raum möchte ich hier kurz vorstellen:

Michael Wolter hat in seinem gerade erschienen Paulusbuch (Michael Wolter: Paulus: Ein Grundriss seiner Theologie, Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verlagsgesellschaft, 2011) bei seinen Erörterungen zur paulinischen Rechtfertigungslehre die Einsichten der NPP einfließen lassen (siehe besonders S. 340–409). Die Gemeinsamkeit der neuen Paulusperspektiven liegt für Wolter in der neuen Verortung der Rechtfertigungslehre (S. 341):

Inzwischen hat sich unter dieser Bezeichnung eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Interpretationen ausdifferenziert, deren Gemeinsamkeit aber darin besteht, dass sie die paulinische Rechtfertigungslehre nicht (wie das z.B. bei Luther, Bultmann und Käsemann der Fall ist) in der Anthropologie, sondern in der Ekklesiologie ansiedeln. Sie schreiben ihr – vereinfachend gesagt – im Wesentlichen die Funktion zu, die theologischen Implikationen und Konsequenzen der paulinischen Christusverkündigung unter den Völkern zu reflektieren. Charakteristisch für sie ist dabei die Abgrenzung von der lutherischen Paulusrezeption, wie sie im 20. Jahrhundert vor allem in den Interpretationen der paulinischen Rechtfertigungslehre durch Rudolf Bultmann, Ernst Käsemann und deren Schüler vertreten wurde. Die ›New Perspective‹ verlangt, das Rechtfertigungsverständnis Martin Luthers von der paulinischen Rechtfertigungstheologie strikt zu unterscheiden, weil ihrer Meinung nach das paulinische Rechtfertigungskonzept verfälscht wird, wenn man es in den Kategorien der reformatorischen Theologie interpretiert.

Die Resultate der neuen Perspektiven haben bei Wolters eigenen Untersuchungen zur Rechtfertigungslehre freilich ihre Spuren hinterlassen. Doch sperrt er sich gegen vereinfachende Schablonen, wie z. B. – um nur einen Punkt herauszugreifen – bei der Interpretation von »Werke des Gesetzes«. Wolter schreibt (S. 352):

Die Frage, ob der Ausdruck »Werke des Gesetzes« Handlungen meint, die in Erfüllung der Tora getan werden, oder Vorschriften, die in der Tora stehen, weil sie getan werden sollen (unabhängig davon, ob dies auch tatsächlich geschieht), ist ganz bestimmt nicht so zu beantworten, dass irgendeine dieser beiden Interpretationen »durchweg« gelten und der Ausdruck darum an allen Stellen ein und dieselbe Bedeutung haben müsse. Solch einseitige Urteile – in welche Richtung sie auch gehen mögen – lassen einen Sachverhalt unbeachtet, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: dass Begriffe mal mit ihrer ›eigentlichen‹ Bedeutung und mal metonymisch gebraucht werden können.

Am Ende seiner Ausführung resümiert Wolter (S. 411):

Aufs Ganze gesehen sind die theologischen Unterschiede zwischen der paulinischen Rechtfertigungslehre und ihrer Rezeption durch Martin Luther nicht zu übersehen. Ihre Ursache haben sie zweifellos in den veränderten christentumsgeschichtlichen Kontexten. Daraus kann man zwei hermeneutische Schlussfolgerungen ableiten: Die Interpretation der paulinischen Rechtfertigungslehre darf man in der Tat nicht am theologischen Paradigma ihrer Rezeption durch Martin Luther ausrichten. Das wäre anachronistisch. Aus der umgekehrten Richtung betrachtet, wird man aber auch der Theologie Martin Luthers nicht gerecht, wenn man ihr eine Verfälschung der paulinischen Rechtfertigungslehre vorwirft. Luther geht mit ihr vielmehr so um, dass er sie in einen veränderten historischen und kulturellen Kontext hinein fortschreibt und dabei wesentliche Bestandteile ihres Begründungszusammenhangs bewahrt.

Eine gute Zusammenfassung zur NPP stammt von dem Neutestamentler Jörg Frey. Sein Beitrag »Das Judentum des Paulus« (erschienen in: Oda Wischmeyer (Hg.): Paulus: Leben – Umwelt – Werke – Briefe, Tübingen u. Basel: A. Francke Verlag, 2006, S. 5–43) enthält den Abschnitt »Zur ›neuen Paulusperspektive‹« (S. 35–42). Frey stellt komprimiert wichtige Thesen der NPP sowie die vielstimmige Kritik vor (Common Judaism, Bundesnomismus und soteriologische Bedeutung der Toraerfüllung, Werke des Gesetzes als bloße boundary markers, Gegenstand des Rühmens, Verlust der eschatologoschen Dimenson, Differenz zwischen der Anthropologie des Paulus und der des zeitgenössischen Judentums). Das Fazit lautet bei Frey (S. 41–42):

Es ist zweifellos ein Verdienst der ›New Perspective‹, dass sie das überkommene Zerrbild vom Judentum als einer Religion der ›Werkgerechtigkeit‹ wirksam bestritten und die unreflektierte Rede vom ›Gesetz als Heilsweg‹ nachhaltig in Zweifel gezogen hat. Gegen die Wirkungsgeschichte paulinischer Theologie ist aus den jüdischen Quellen zu erkennen, dass die Tora für Juden Freude, nicht Last, Berufung, nicht Sklaverei bedeutet. Aufgrund neuerer Forschungen sollte es definitiv unmöglich sein, das Judentum der Zeit Jesu als »Religion völligster Selbsterlösung« [Anmerkung: so noch Billerbeck] zu bezeichnen und ihm »Werkgerechtigkeit« und Ritualismus vorzuwerfen. Solche Urteile sind eher neuprotestantisch als lutherisch und widersprechen der jüdischen Selbstwahrnehmung. Ein Gewinn ist auch, dass nun die Gefahr der Eintragung späterer Fragen in die Paulusinterpretation bewusster wahrgenommen wird. Vor jeder Verallgemeinerung paulinischer Aussagen für eine überzeitliche Lehre muss zunächst der historische Ort und der rhetorische Kontext der Texte ernst genommen werden. Die soziologischen Kategorien dürfen freilich, wie auch Dunn zugesteht, nicht an die Stelle der theologischen Reflexion treten. Der Theologe Paulus lässt sich nicht auf missionspragmatische oder ›kirchenpolitische‹ Intentionen reduzieren. Sein Denken ist auf dem Hintergrund seiner Biographie und Christuserkenntnis sowohl anthropologisch als auch hamartologisch tiefergehend, als dies die Vertreter der ›New Perspective‹ zugestehen wollten.

Der FTH Dozent Berthold Schwarz nimmt die Ergebnisse der NPP ebenfalls differenziert war. In seinem Beitrag »Das Missverständnis der sogenannten ›Neuen Paulusperspektive‹« (Teil 1 erschienen in: Bibel und Gemeinde 4/2010, S. 61–70 und Teil 2 in: Bibel und Gemeinde 1/2011, S. 39–48) mahnt Schwarz zur weiteren fairen und gewissenhaften Diskussion (Teil 2, S. 48). Die große Schwäche der NPP liegt für ihn in der verkürzten Deutung der Rechtfertigungslehre (Teil 2, 47):

Die Vertreter der Neuen Perspektive übersehen (leider) in ihrem berechtigten Bemühen, das herauszuarbeiten, was im 1. Jahrhundert mit den Aussagen des Paulus im Kontext des damaligen Judentums gemeint gewesen sein kann, dass die Rechtfertigung (wenigstens auch) etwas mit der individuellen Stellung des Einzelnen vor Gott zu tun hat. Wright spricht davon als einer »second-order doctrine«, während die Reformatoren in soteriologischer Akzentuierung darin die Lehre sehen, mit der alles im Christentum steht und fällt (… ein Urteil, das in gesamtbiblischer Perspektive ebenfalls die Tendenz zur Übertreibung in sich trägt). Es geht – wie bereits erwähnt wurde – für die Neue Paulusperspektive bei der Rechtfertigung um eine nationale, körperschaftliche Angelegenheit des Eingegliedertseindürfens in den (bestehenden) nationalen Bund mit Gott, der nun auch für Heiden eröffnet sei, ermöglicht durch die Weltherrschaft des erhöhten Christus. So einseitig oder auch unvollständig einige reformatorische Ansichten und Lehren im Urteil der Aussagen des gesamten Neuen Testaments gewesen sein mögen, die Antworten der Neuen Perspektive in der Paulusinterpretation liefern letztlich mehr Probleme und Fragezeichen, als dass sie wirklich Lösungen für exegetische oder theologische Probleme anbieten.

Einen bemerkenswerten Aufsatz hat der Systematiker Wilfried Härle im Jahr 2006 veröffentlicht (»Paulus und Luther: Ein kritischer Blick auf die ›New Perspective‹«, ZThK, Bd. 103 (2006), S. 326–393). Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt nicht auf der Frage, »ob Paulus das Judentum seiner Zeit richtig verstanden und beschrieben hat, sondern auf der Frage, welche theologischen Auffassungen Luther (zusammen mit den übrigen Reformatoren) aus Paulus gewonnen hat und ob sie von E. P. Sanders und anderen Vertretern der New-Perspective richtig verstanden und wiedergegeben werden« (S. 362). Härle rekonstruiert, von welchen Prämissen aus E. P. Sanders zu seiner These von der Unvereinbarkeit zwischen Paulus und Luther gekommen ist und prüft das vorausgesetzte Bild der paulinischen und lutherischen Theologie. Schließlich stellt Härle das Verhältnis zwischen den paulinischen und lutherischen Aussagen über Sünde und Heil des Menschen dar, so wie er es versteht. Härle weist m. E. überzeugend nach, dass Sanders Luther in mehreren Punkten nicht verstanden hat. Sanders unterstellt – kurz gesagt – Luther einen viel zu flachen Sündenbegriff. Im christlichen Leben geht es nicht um formale Gebotserfüllung, sondern darum, Gott von ganzem Herzen zu lieben (381):

Solange ein Mensch den Willen Gottes zu erfüllen versucht aus Furcht vor der Strafe Gottes oder aus Hoffnung auf den Lohn Gottes, kann er zwar jede Handlung vollziehen, die vom Gesetz geboten ist, aber er liebt dabei nicht Gott, sondern immer nur sich selbst. Das Motiv, der Strafe, dem Zorn, dem Gericht Gottes zu entgehen, hat seinen einzigen Grund in dem Willen oder Hoffen des Menschen, sich selbst vor der Strafe Gottes in Sicherheit zu bringen und das Heil zu gewinnen. Und der ›gerechte Gott‹ (im Sinne der iustitia activa) ist dabei dasjenige Gegenüber, von dem die Bedrohung ausgeht.

Sanders hat diese Tiefendimension des Sündenbegriffs bei Luther übersehen (S. 382):

Bei allem Respekt: Diese Einsichten Luthers haben sich E. P. Sanders auch nicht von ferne erschlossen. Er sieht in Luther einen Menschen, der Schuld- und Gewissensprobleme hat und sich darum durch den Gedanken einer zugerechneten, fiktiven Gerechtigkeit eine Lösung zurechtlegt, an die er glauben kann, die ihm hilft, mit seinen Schuld- und Gewissensproblemen zu leben, und die ihn doch nicht nötigt, sein Leben radikal zu ändern und am Willen Gottes auszurichten. Das alles hat mit Luther – klar und deutlich gesagt – nichts zu tun.

So schließt Härle:

Die Sünde als die verkehrte, nicht vom Vertrauen bestimmte Gottesbeziehung, nimmt das Gesetz zum Anlaß, sei es im speziellen Fall, um die Begierde zu wecken, sei es generell, um den Menschen zum Selbstruhm und Anspruchsdenken vor Gott zu verführen. Auf dieser – bei Sanders gar nicht betretenen – Ebene knüpft Luther unmittelbar an Paulus an und entdeckt insbesondere in der spätmittelalterlichen Theologie der römisch-katholischen Kirche reichlich Ansätze für eine Verleugnung der Glaubensgerechtigkeit zugunsten der Werkgerechtigkeit. Das ist natürlich – verglichen mit der paulinischen Situation – eine ganz andere Frontstellung, weil Luther sich ja mit seiner christlichen Kirche und ihrer Lehre kritisch auseinandersetzt, nicht mit dem Judentum oder Heidentum, das erst für den Glauben an Jesus Christus gewonnen werden soll. Aber wenn man diese Unterschiede in Rechnung stellt und im Blick behält, kann man wohl sagen, daß Luther auch und gerade an dieser Stelle vom Apostel Paulus entscheidende Einsichten übernommen hat, die für Kirche und Theologie damals und heute zu wichtig sind, als daß sie vergessen oder verleugnet werden dürften.

Schlussendlich möchte ich auf die Theologie des Neuen Testaments von Ferdinand Hahn verweisen. Im ersten Band dieses herausragenden Werkes kommt Hahn im Rahmen seiner Untersuchungen zur Bedeutung und Funktion des Gesetzes kurz auf Sanders, Dunn und Räisänen zu sprechen (Ferdinand Hahn, Theologie des Neuen Testaments: Die Vielfalt des Neuen Testaments, Bd. 1, 3. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck, S. 232–233). Nachdem Hahn dargestellt hat, dass gemäß Sanders das Tun der Menschen nicht dem Erwerb des Heils, sondern der Bewahrung des Heils diente und gemäß Dunn Beschneidung und Gesetzesobservanz indentity marker für das jüdische Selbstverständnis sind, konstatiert er (S. 232):

So wichtig diese Beobachtungen sind, es kann trotz der grundlegenden Bedeutung der Zugehörigkeit zum Bund nicht übersehen werden, daß es seit der prophetischen Tradition das Problem des Bundesbruches gab und daß darüber hinaus das endzeitliche Gottesgericht ein zunehmendes Gewicht erhielt. Die Folge war ein durchaus ambivalentes Verhalten zum Gesetz, das zwar nach wie vor entscheidendes Kennzeichen der Zugehörigkeit zu dem von Gott erwählten Volk war, zugleich aber im Blick auf das ausstehende Landgericht Ungewißheit und eigenes Streben nach Gerechtigkeit einschloß. Ein solches Verständnis ist jedenfalls bei Paulus vorausgesetzt.

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Der Beitrag kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden:
Neuere Blicke auf die NPP.pdf.

Horton: Missionale Gemeinde oder neues Mönchtum? (Teil 4 – Schluss)

Die neue Reformation

Wie reagieren wir heute auf den Missionsbefehl? Dazu bedarf es eines richtigen Verständnisses von Jüngerschaft. Paulus sagt, die Werksgerechtigkeit sei der wertlose Versuch, sich den Himmel zu erkaufen. Einzig die Gerechtigkeit aus dem Glauben erlangt Christus – und dies durch das verkündigte Wort: Es gilt, Botschafter an Christi Statt zu sein (Röm 10,5–16). Der Glaube kommt nicht aus den Werken, sondern die Werke aus dem Glauben, und der »kommt durch die Verkündigung, die Verkündigung aber durch das Wort Gottes« (V. 17).

Jünger ist zuerst und zunächst, wer den Indikativ freudig vernimmt und annimmt, von dem ich schon gesprochen habe. Wie Maria Magdalena lauscht er jedem Wort aus dem Munde seines Erlösers und lässt alles fallen, wenn er etwas von ihm lernen kann – und dann, als Mensch, dem vergeben ist, als wiedergeborenes Geschöpf bezeugt er in Liebe [was er gehört] und erweist den Menschen seine guten Werke.

Die Reformation ist ein gutes Beispiel für die Herausforderung des Mönchtums. Ob der Mönch nun die Leiter geistlicher Übungen oder guter Werke nach oben kletterte – immer erschien er den Menschen als Heiligkeitsakrobat, der seine Künste dem Rest der Gläubigen darbot, die im unteren Bereich der weltlichen Arbeit und des Familienlebens beschäftigt waren.

Die Reformation räumte mit diesem Muster auf, indem sie zunächst feststellte: Die Erlösung ist von Anfang bis zum Ende das Werk Gottes für uns, nicht unser Werk für Gott. Wir können in keiner Weise zur vollkommenen Gerechtigkeit Christi beitragen. Gott kann weder durch aufsehenerregende noch durch ehrenvolle Werke zufriedengestellt werden. Zweitens wiesen die Reformatoren darauf hin, dass das Erlösungswerk Christi für mich noch nichts für meinen Nächsten bewirkt – das zielt in Richtung Mönche: wie beflissen waren sie doch in ihren Werken, die niemandem nützten! Sind Sie gerechtfertigt, dann gibt es keinen anderen Ort für Ihre guten Werke als den, an dem Ihr Nächster steht. Gott braucht Ihre guten Werke nicht, wie Luther so treffend gesagt hat, sehr wohl aber Ihr Nächster. Drittens: Alle Christen sind Heilige, und daher gleichermaßen gerechtfertigt und erneuert. Sie unterliegen allesamt der selben Pflicht zum Wachstum in der Beziehung mit Gott und zur Liebe und zum Dienst am Nächsten.

Deshalb übersetzten die Reformatoren die Bibel aus den Originalsprachen in die Alltagssprache der Menschen. Sie schrieben Andachtsbücher, Gebete, Liturgien, Katechismen, Psalter und Lieder, die nicht nur in der Kirche gesungen werden konnten, sondern auch um den Mittagstisch. Darum auch werden Neubekehrte in Glaubensfragen unterrichtet und ermutigt bzw. bestärkt, in ihren weltlichen Berufen »Salz und Licht« zu sein. Die Auswirkung einer solchen Arbeitsethik auf die Qualität des Handwerks, die Medizin, das Rechtswesen, die Politik, die Gesellschaft, das Familienleben und auf die Künste ist geschichtlich bestens bezeugt. Die Annahme, die reformierte Theologie ermutige zur Passivität aus Angst, nicht mit den göttlichen Absichten »zusammenarbeiten« zu können (wie Jones gemeint hat), ist weder historisch noch theologisch begründbar. Wir arbeiten insofern mit Gott zusammen, als wir in seiner allgemeinen und seiner rettenden Gnade tätig sind. Zu seinem Erlösungswerk können wir nichts beitragen. Die Erlösung ist vollbracht. Diesen Sieg müssen wir nun verkündigen, nicht ihn uns erringen.

Jünger sind zunächst Lernende. Sie gleichen Maria, die »das bessere Teil« erwählte, indem sie zu Füßen Jesu saß, um sich belehren zu lassen, während Martha »sich mit der Bedienung viel zu schaffen machte«. Wem viel vergeben ist, der liebt auch viel. Angesichts Gottes Barmherzigkeit wird die Liebe zu Gott und zu unserem Nächsten zum »vernünftigen Gottesdienst« (Röm 12,1–2). Und da die Erde »samt allem, was in ihr ist« (Ps 24,1) durch die Schöpfung und Erlösung des Herrn ist, können wir unsere fieberhaften Bestrebungen aufgeben, denn wir sind befreit zur Liebe und zum Dienst gerade an den »Nächsten«, die Gott liebt und uns jeden Tag über den Weg laufen lässt. Die frohe Botschaft selbst ist nicht mit der Prägung zu verwechseln, die wir der Welt verpassen; die frohe Botschaft ist die Prägung, die Gott uns durch die Taufe schenkt. Da die »Rettung vom Herrn kommt« (Jona 2,10), sind wir dazu befreit, aktiv an dieser Welt teilzunehmen und unsere Nächsten zu lieben, da sie Sünder sind wie wir und unserer guten Werke und der frohen Botschaft dringend bedürfen.

Schreiner zur Rechtfertigungslehre von N.T. Wright

Thomas Schreiner sagte bei seinem ETS-Vortrag zur Rechtfertigungslehre von N.T. Wright:

We can be grateful on so many fronts for the scholarship of Tom Wright. His innovative scholarship has helped clarify biblical teachings and rectified wrong notions. My hope is that this paper will be received in the spirit in which it is intended, for like so many I stand in debt to his outstanding scholarship. Nevertheless, in my judgment Tom’s view of justification needs to be both clarified and corrected, for our sure hope for eternal life is the righteousness of God which belongs to us through our union with Jesus Christ.

Hier mehr: thegospelcoalition.org.

John Piper: Rechtfertigung und Heiligung

John Piper hat sich für acht Monate aus dem öffentlichen Dienst zurückgezogen. Kurz bevor er seinen Urlaub antrat, produzierte er drei Videoclips. Das erste Video ist der Rechtfertigungslehre gewidmet. Ausgezeichnet!

Hier:

»Werke des Gesetzes« im Galaterbrief

Joseph B. Tyson hat Anfang der 70er Jahre, also lange vor dem Rummel um die »Neue Paulusperspektive«, einen Aufsatz über die Werke des Gesetzes (griech. erga nomou) im Galaterbrief publiziert. Tyson nimmt die Forschungsarbeiten von Ernst Lohmeyer auf. Rob Bradshaw hat den Beitrag digitalisiert. Also kann:

  • Joseph B. Tyson, »Works of law‘ in Galatians,« Journal of Biblical Literature 92.3 (Sept. 1973): 423–431

hier gratis heruntergeladen werden kann: 1973_tyson.pdf.

VD: RB

Bonhoeffers Rechtfertigungslehre

Im NachfolgeBlog.de gibt es ein wunderschönes Zitat von Dietrich Bonhoeffer über die »iustitia externa«:

Christ ist der Mensch, der sein Heil, seine Rettung, seine Gerechtigkeit nicht mehr bei sich selbst sucht, sondern bei Jesus Christus allein. Er weiß, Gottes Wort in Jesus Christus spricht ihn schuldig, auch wenn er nichts von eigener Schuld spürt, und Gottes Wort in Jesus Christus spricht ihn frei und gerecht, auch wenn er nichts von eigener Gerechtigkeit fühlt. Der Christ lebt nicht mehr aus sich selbst, aus seiner eigenen Anklage und seiner eigenen Rechtfertigung, sondern aus Gottes Anklage und Gottes Rechtfertigung.

Hier mehr: www.nachfolgeblog.de.

Thema der ETS-Tagung 2010: Die Glaubensgerechtigkeit

Das Thema der nächsten großen ETS-Tagung (17.–19. November in Atlanta, U.S.A.) lautet »Justification by Faith«. Als Hauptredner werden erwartet: John Piper (Pastor of Bethlehem Baptist Church, Minneappolis), N.T. Wright (Bishop of Durham) und Frank Thielman (Presbyterian Professor of Divinity, Beeson Divinity School).

Wer auch gern einen Vortrag halten möchte, kann sich hier bewerben: www.etsjets.org.

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