Gesellschaft

Päivi Räsänen und das Scheitern der Gesetze gegen Hassreden

Weltweit sind Beobachter entsetzt, was das Urteil gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola anbetrifft. Verteilt wurden die beiden für Formulierungen in einer Broschüre, die im Jahr 2004 erschienen ist. Das Gesetz, auf dessen Grundlage das Urteil gesprochen wurde, stammt allerdings aus dem Jahr 2011. Da das Gesetz nicht rückwirkend angewandt werden kann, wurde vom Gericht hervorgehoben, dass die Verbreitung der Broschüre als Straftatbestand angesehen wird, nicht das Verfassen des Textes im Jahr 2004.

Robert Clarke holt in seinem Kommentar weiter aus und zeigt, dass an dem Fall deutlich wird, wie problematisch die Gesetze gegen Hassrede allgemein sind. 

Zitat: 

Am 26. März fällte der Oberste Gerichtshof Finnlands sein Urteil im Fall von Päivi Räsänen, einer Ärztin, Großmutter und langjährigen Abgeordneten des finnischen Parlaments. Das Gericht befand sie wegen einer von ihr im Jahr 2004 verfassten kirchlichen Broschüre, in der sie ihre Ansichten zur Sexualmoral darlegte, der „Beleidigung“ für schuldig. Aufgrund dieser jahrzehntealten Broschüre wurde sie strafrechtlich verurteilt, weil sie „einen Text der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, der eine Gruppe beleidigt“.

Finnlands oberstes Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro – wodurch sie vorbestraft wurde – und ordnete an, die beanstandeten Passagen zu vernichten und aus dem Internet zu entfernen. Glücklicherweise sprach das Gericht Räsänen einstimmig von einem Vorwurf aus, der sich auf einen Tweet aus dem Jahr 2019 bezog, in dem sie die Unterstützung einer Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche kritisiert und aus dem Römerbrief zitiert hatte – der Auslöser für ihre gesamte Tortur. Der Fall hat sich fast sieben Jahre lang durch die finnischen Gerichte gezogen, seit die Polizei nach ihrem Tweet erstmals Ermittlungen gegen Räsänen aufgenommen hatte.

Die christliche Abgeordnete war Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, drei Strafanzeigen, drei Gerichtsverfahren und nun einer Verurteilung wegen „Hassrede“ gemäß dem Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des finnischen Strafgesetzbuchs. All dies, weil sie ihre Überzeugungen friedlich in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hatte.

Das zentrale, implizite Versprechen von Gesetzen gegen „Hassrede“ ist, dass es eine klar definierbare Grenze zwischen zulässiger und strafbarer Äußerung gibt. Der Fall Räsänen macht dieses Versprechen zunichte. Elf Richter auf drei Ebenen der finnischen Justiz versuchten über sechs Jahre lang, die Grenze zu ziehen. Sie konnten sich nicht einigen. Das Bezirksgericht Helsinki sprach Räsänen 2022 einstimmig von allen Anklagepunkten frei. Dasselbe tat das Berufungsgericht im Jahr 2023. Dann war das Oberste Gericht mit 3:2 Stimmen gespalten. Sein eigener Berichterstatter, der leitende Anwalt, der den Richtern eine formelle Empfehlung unterbreitet, kam zu dem Schluss, dass alle Anklagepunkte abgewiesen werden sollten. Zwei der fünf Richter stimmten zu; drei taten dies nicht.

Mehr: firstthings.com. Siehe auch den Kommentar „Finland’s Top Court Split on Christian Politician’s Hate Speech Charges“ von Ken Chitwood.

Die Axt an der Religionsfreiheit

Der Jurist David Wengenroth hat das Urteil des finnischen Obersten Gerichtshofes gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola kommentiert. Ich zitiere: 

Die Verurteilung kommt überraschend, weil die Staatsanwälte ihre Anklage auf eine abwegige Begründung gestützt hatten: Es sei „Hassrede“ gegen Homosexuelle, dass die Angeklagten öffentlich erklärt hatten, praktizierte Homosexualität sei nach dem Urteil der Bibel Sünde. Mit dieser Argumentation legten die Ankläger die Axt an die Wurzel der Religionsfreiheit: Von ihr bliebe nicht viel übrig, wenn staatliche Gerichte den Bürgern vorschreiben dürften, was man „Sünde“ nennen darf und was nicht.

Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation nicht an, aber auch seine Begründung hinterlässt einen fiesen Nachgeschmack. Er verurteilte Räsänen und Pohjola für ein paar Sätze aus einer 22 Jahre alten Broschüre. Dabei stellten die Richter nicht auf die theologischen Aussagen des Textes ab, sondern auf einen Randaspekt: An einigen Stellen werde Homosexualität als „Störung“ bezeichnet – und das sei eine Beleidigung für homosexuelle Menschen.

Diese Begründung sieht – um es ganz vorsichtig auszudrücken – einem Winkelzug verstörend ähnlich. Sie nährt den Verdacht, dass es den Richtern eher um das unbedingte Bestrafenwollen einer unliebsamen Meinung ging als um objektive Rechtsanwendung. Der Geschäftsführer der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Paul Coleman, brachte die Unwucht des Urteils auf den Punkt: Das finnische „Hassrede“-Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um gegen Nazi-Propaganda, Drohungen und Gewaltaufrufe im Netz zu kämpfen – jetzt dient es als Keule gegen ein paar politisch inkorrekte Sätze in einer alten christlichen Broschüre.

Auch wenn es keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Rechtspraxis hat, wird dieses Urteil auch bei konservativen Christen in Deutschland zur Verunsicherung beitragen – zumal es Parallelen zum fragwürdigen Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel gibt. Auch in seinem Fall legten Richter und Staatsanwälte einen irritierenden Verfolgungseifer an den Tag, obwohl die angeklagten Äußerungen eindeutig keine Aufrufe zu Hass und Gewalt waren.

Mehr: www.idea.de.

Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Päivi Räsänen in einem Punkt für schuldig

Es sind beunruhigende Nachrichten: Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Abgeordnete zwar wegen des Bibel-Tweets frei, verurteilt sie jedoch wegen „Beleidigung“ in einer 20 Jahre alten Kirchenbroschüre in einem separaten Verfahren. 

Ich zitiere ADF International:

HELSINKI (26. März 2026) – In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Abgeordnete Päivi Räsänen wegen „Hassrede“ in einem Anklagepunkt für schuldig befunden, der sich auf die Äußerung ihrer Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik in einer zwanzig Jahre alten kirchlichen Broschüre bezog. Räsänen wurde strafrechtlich verurteilt, weil sie 2004 gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola die Broschüre für ihre Kirche veröffentlicht hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen „der Erstellung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“.

Der Oberste Gerichtshof sprach Räsänen einstimmig von ihrem Tweet mit einem Bibelvers aus dem Jahr 2019 frei. Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die langjährige Abgeordnete und ehemalige Innenministerin wurde wegen „Hassrede“ gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt.

Die Ärztin und Großmutter von zwölf Enkelkindern wurde Anfang 2022 und erneut 2023 vor Gericht gestellt, weil sie ihre Überzeugungen in einem Tweet aus dem Jahr 2019, der einen Bibelvers enthielt, sowie in einer Radiodebatte aus dem Jahr 2019 und einer Kirchenbroschüre aus dem Jahr 2004 zum Ausdruck gebracht hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal Berufung eingelegt hatte, hat der Oberste Gerichtshof, der den Fall im Oktober 2025 verhandelte, nun über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte entschieden: den Tweet und die Kirchenbroschüre. Der Oberste Gerichtshof wurde nicht gebeten, über die Radiodebatte zu entscheiden, da die Staatsanwaltschaft dagegen keine Berufung eingelegt hatte; somit bleibt Räsänens Freispruch für die Debatte bestehen.

Päivi Räsänen sagte: „Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern.“

Mehr: adfinternational.org.

Simone Beck: christliche Märtyrerin im Jahr 2017

In dem von Helmut Moll veröffentlichten Booklet Christliche deutschsprachige Märtyrer (2000–2024), das 2025 im Dominos-Verlag erschienen ist, wird auch die Ermordung von Simone Beck geschildert. Simone ist eine ehemalige Studentin, vgl. dazu die Rezension „Ermodet in Kabul“

Ich zitiere aus dem Booklet (S. 33):

Im Jahre 2003 begann ihr Einsatz in Afghanistan. Ihr Alltag war eine Herausforderung: In Nordafghanistan wurde die Kälte auf 3.000 Metern Höhe zu einer seelischen und körperlichen Belastung. Ihr Tagesablauf war minutiös geplant: Sie stand von Frühling bis Herbst gegen 4.30 Uhr auf und hielt sich durch einen Morgenlauf körperlich fit. Im März 2004 hatte sie einen Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen. In Afghanistan sind etwa 30 bis 40 Sprachen geläufig. Die Landessprache war die sog. „Mittel-Sprache“, die sie beherrschen musste, wenn sie die Heilige Schrift in diese Sprache übersetzen wollte. Im Anschluss daran wurde Simone Beck Leiterin der Schule in Kabul.

Von Oktober bis Dezember 2006 nahm sie an einer Weiterbildung für Spracherkundung teil. Ab 2007 war sie Mitglied einer Gruppe, die sich in Faizabad niederließ, um an einem Spracherkundungsprojekt mitzuarbeiten. Gleichzeitig arbeitete sie als Entwicklungshelferin, um den Einwohnern die Schriftsprache beizubringen. Träger dieser Aktivitäten war eine christliche Organisation, um die Botschaft von Jesus Christus zu verkünden. Ein Mitarbeiter befürchtete, das offene Zeugnis für den christlichen Glauben können [sic!] Unfrieden in dem politisch zerrissenen Land fördern.

Ab dem Jahre 2015 pendelte Simone zwischen Deutschland und Kabul hin und her. Sie antwortete auf die Frage, warum sie sich bei dieser schier gefährlichen Lage für Jesus einsetzte, mit dem Bekenntnis:

„Weil Jesus Christus alles in allem ist und weil es sich lohnt, mit ihm zu leben und mit ihm zu sterben – egal wo.“

Am 20. Mai 2017 machten sich die Mitarbeiterinnen Sorgen, weil sie Simone telefonisch nicht erreichten. Als sie beschlossen, zu ihrer Wohnung zu gehen, stand die Eingangstür offen. Simone lag leblos auf dem Boden in ihrem Blut. Sie war von Islamisten brutal ermordet worden. Eine Kollegin, die von den Tätern verschleppt wurde, aber später freikam, bekundete, Simone habe vor ihrem Tod dreimal den Namen Jesus ausgerufen. Sie wurde nur 44 Jahre alt. Nach dem Wort des Evangeliums wurde sie zu einem „Weizenkorn“, das „in die Erde fällt und stirbt“, damit es „reiche Frucht bringt“ (Joh 12,24).

Die Massenuniversität frisst ihre Kinder

Der Althistoriker Michael Sommer beschreibt in einem WELT-Beitrag den Niedergang der Bildung in Deutschland, der nun durch die KI-Welle noch einmal beschleunigt wird. 

Zitat: 

Die Umorientierung der jungen Leute – weg von Ausbildungsberufen, rein in die Hochschulen – bekamen nicht nur die Arbeitgeber zu spüren, sie veränderte auch die Universitäten nachhaltig. Viele angehende Studenten glaubten nur zu gerne, was ihnen Politik und Elternhäuser versprachen: dass das Studium die Eintrittskarte für ein besseres Leben, vor allem besser bezahlte Jobs sein würde. Die Motivation, mit der Abiturienten ein Studium aufnehmen, hat sich so grundlegend gewandelt wie die Fertigkeiten, mit denen sie in die Hochschule kommen. Die intrinsische Motivation, sich auf Wissenschaft einzulassen, ist der extrinsischen Motivation gewichen, durch das Studium von der vermeintlichen Pole Position in den Arbeitsmarkt zu starten.

Die Politik hat – europaweit – auf die gewandelte Rolle der Universitäten reagiert, indem sie mit der Bologna-Reform das Studium in eine Prüfungsrallye umfunktioniert hat. Im Vordergrund steht statt sperriger Inhalte und Methoden das Sammeln von Zertifikaten, die den Absolventen als formal qualifiziert ausweisen. Weil aber die Grundbedingung der Studierfähigkeit mittlerweile bei mehr als der Hälfte der Studienanfänger nicht mehr oder nur noch zum Teil gegeben ist, verkommt das Zertifikatesammeln zur Farce. Alle wissen es, aber die Hochschulen sind willige Komplizen, weil sie ihre Größe und relative Finanzkraft den Studentenarmeen verdanken, die sie bis zum Examen durchschleusen.

Die Künstliche Intelligenz ist jetzt der Lackmustest für die Massenuniversität. Dass Professoren zurecht fürchten, von einer neuen, die Plagiatswelle noch übertreffenden Betrugslawine überrollt zu werden, ist im Grunde die Anerkenntnis dessen, dass die Universitäten heute ein dysfunktionales System sind und den Test nicht bestanden haben. Denn zum Betrügen gehören außer der KI noch zwei: Studenten, die sich Zertifikate erschleichen, und Professoren, die sie damit durchkommen lassen.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

„Gesellschaftliche Zeitbombe“

Alle sind auf einmal überrascht: Fast jeder zweite Muslim in Deutschland unter 40 Jahren weist einer aktuellen Studie zufolge Affinität zu islamistischen Einstellungen auf.

Ich glaube, es wird jetzt ein paar Talkshows zu dem Thema geben und dann geht das einfach so weiter. Bekannt ist nämlich dieser Trend seit vielen Jahren und es ist so gut wie nichts passiert. Ganz im Gegenteil. Wer diese Zeitbombe thematisiert hat, wurde als islamophob hingestellt. Es ist gar nicht so lange her, dass ein ranghoher SPD-Politiker dafür plädiert hat, den Kampf gegen Islamfeindlichkeit in der Verfassung zu verankern

Ich zitiere aus einem aktuellen WELT-Beitrag: 

Nach der Veröffentlichung einer aktuellen Studie, wonach fast jeder zweite Muslim in Deutschland unter 40 Jahren Affinität zu islamistischen Einstellungen aufweist, zeigen sich Politiker und Experten entsetzt. FDP-Politiker Wolfgang Kubicki sagte der „Bild“-Zeitung, er sehe in den Ergebnissen eine „gesellschaftliche Zeitbombe“. „Die Politik des naiven Wegsehens hat diese Entwicklung begünstigt. Die Naivität muss aufhören“, sagte er. Er fordert ein Kopftuchverbot im Staatsdienst sowie an Schulen für Kinder unter 14 Jahren.

Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft erklärte, Extremisten würden „eine fatale politische Korrektheit, Ignoranz und Tabuisierung, also unsere Schwäche“ ausnutzen. „Überall sehen wir Islamisten, die ihre verfassungsfeindliche Machtstruktur ausbreiten, selbstbewusster werden und den Rechtsstaat provozierend herausfordern.“

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) betonte, dass das Grundgesetz sowie das Strafrecht keine Scharia kennen. „Wir müssen damit rechnen, dass es im Gewand von Religion und Multikulti zunehmend gezielte Provokationen gegen Recht und Gesetz geben wird, denen unsere Sicherheitsbehörden schon im Keim offensiv und robust begegnen müssen“, erklärte er.

Mehr: www.welt.de.

Die verweigerte Verantwortung

Wir leben in einer Zeit, in der Verantwortung oft durch Verweigerung ersetzt wird, meint Baron Vinzenz von Stimpfl-Abele. Ich stimme hier zu:

Wenn die Keimzelle der Gesellschaft, die Familie, so weit unterminiert wird, dass man die damit verbundene Verantwortung nur noch auf Zeit zu übernehmen bereit ist – nämlich für die Zeit ohne Gegenwind – und die damit verbundenen Verpflichtungen relativiert werden; wenn es sich die Großen in der Wirtschaft immer umfassender richten können, während es für die Kleinen immer härter wird; wenn Unternehmen verstärkt auf Zeitgeist und Compliance setzen statt auf echte Werte und eigene Haltung; wenn in der Politik immer mehr das Unrecht des Stärkeren salonfähig wird und das Recht zum Instrument der Mächtigen gerät, statt deren Macht zu beschränken; wenn Toleranz gefordert, aber nicht gezeigt wird; wenn Religion vom Bekenntnis zum Lippenbekenntnis degeneriert.

Wenn all das möglich ist – und genau das geschieht gerade –, dann leben wir im Zeitalter der Verantwortungsverweigerung. Diese Kultur der Verantwortungsverweigerung drückt sich besonders in Schuldverschiebung, in der Relativierung von Normen und Regeln sowie in folgenlosem Machtgebrauch und konsequenzlosem Machtmissbrauch aus. All das führt zu einem Vertrauensverlust, der Staat, Politik, Institutionen und sogar die Wissenschaft betrifft – zur Erosion von Recht, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Die Polarisierung der Gesellschaft ist eine unvermeidliche Folge, und genau diese erleben wir tagtäglich.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Judith Butler im Interview

Die Philosophin Judith Butler, bekannt für ihre Theorie der Geschlechter-Performativität (Geschlecht ist nicht biologisch vorgegeben, sondern wird durch soziale Praktiken ständig als „gender doing“ hervorgebracht) und dafür, dass sie sich neuerdings mit „they“ ansprechen lässt, hat kürzlich der BERLINER ZEITUNG ein Interview gegeben. Auf die Frage: „Was bedeutet es praktisch für jemanden, der als männlich wahrgenommen wird – oder männliche biologische Merkmale hat –, sich im Feminismus zu engagieren?“, hat sie wie folgt geantwortet:

Wenn wir fragen, wie Männer oder Menschen mit „maskulinen Eigenschaften“ sich im Feminismus engagieren können, tun wir so, als seien Männer nicht von Anfang an Teil feministischer Bewegungen gewesen.

Es ist letztlich unerheblich, welches Geschlecht jemand für sich beansprucht oder welches jemandem im Laufe der Zeit zugeschrieben wurde. Wer sich der Unterdrückung von Frauen widersetzt – einschließlich enger Definitionen dessen, was eine Frau ist oder sein darf –, gehört zum Feminismus und ist in diesem Kampf willkommen. Diejenigen, die zutiefst an patriarchale Ordnungen gebunden sind und an das Versprechen von Privileg und Vorrangstellung, dessen Verwirklichung sie für sich erwarten, erleben gegenwärtig eine Form der Enttäuschung: Sowohl das Patriarchat als auch die Heteronormativität – und in vielen Fällen auch weiße Vorherrschaftsordnungen – sind durch soziale Bewegungen, die Gleichheit und Freiheit in substantiellerer und universellerer Weise zu verwirklichen suchen, tiefgreifend herausgefordert worden.

Die Reaktion, die wir derzeit beobachten, ist daher ein Zeichen unseres Erfolgs – eines Erfolgs, den sie sehr wohl wahrgenommen haben und den sie nun zu zerstören suchen.

Was sie hier macht, ist ein interessantes rhetorisches Manöver. Sie kündigt all jenen den Kampf an, die ihre äußerst umstrittene Definition von Frausein (Frau ist, wer sich als Frau fühlt) nicht teilen. Was sie nämlich eigentlich sagt, ist: Wer sich der Unterdrückung von Frauen (so, wie ich sie verstehe) nicht widersetzt, steht auf der falschen Seite der Geschichte. Wer also etwa etwas dagegen hat, dass Transpersonen in Frauengefängnissen sitzen oder im Frauensport mitmischen, ist reaktionär und von denen, die für Freiheit und Gleichheit sind, unter Druck zu setzen. Notfalls auch durch neue Gesetze. 

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.berliner-zeitung.de.

„EU finanziert Abtreibungs-Mekka“

Der ehemalige EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg übt scharfe Kritik an der Entscheidung der Europäischen Kommission, Abtreibungen künftig als Gesundheitsleistung mitzufinanzieren. Die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ forderte von der Europäischen Kommission, Frauen aus ganz Europa Zugang zu „sicheren Abtreibungen“ zu gewähren. Mithilfe eines neuen, von der EU finanzierten Instruments sollten Frauen auch aus Ländern mit restriktiver Abtreibungsgesetzgebung einfacher in anderen Ländern abtreiben können. Lebensrechtler bezeichnen dies als „Abtreibungstourismus“. Zwar lehnte die Kommission letzte Woche ab, ein eigenes Finanzinstrument für dieses Anliegen zu schaffen, verwies aber auf den Europäischen Sozialfonds (ESF+), über den die Mitgliedsländer zukünftig auch Abtreibungsdienste finanzieren können.

Der TAGESPOST sagte Borg: 

Nach den EU-Verträgen liegen Fragen wie Abtreibung oder Euthanasie in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Wenn es kein europäisches Grundrecht auf Abtreibung gibt, wie kann man dann Staaten verpflichten, über EU-Mittel Abtreibungen in anderen Ländern mitzufinanzieren? Das widerspricht ganz klar dem Subsidiaritätsprinzip. Wenn die Kommission Kompetenzen ausdehnt, für die sie keine Zuständigkeit hat, entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall. Heute ist es Abtreibung, morgen könnten es Steuer- oder Außenpolitik sein.

Ein einzelner EU-Mitgliedstaat kann künftig Mittel aus dem ESF+ beantragen, um Abtreibungen auch für Frauen aus anderen Mitgliedstaaten zu finanzieren, in denen diese Eingriffe nicht erlaubt sind. Länder mit liberaler Gesetzgebung könnten so zum Abtreibungs-Mekka werden und sich dank EU-Geldern mit Abtreibung bereichern.

Für alle Mitgliedstaaten bedeutet das: Wenn jetzt über den ESF+ Abtreibungen mitfinanziert werden, sind alle Mitgliedstaaten gezwungen, etwas zu finanzieren, was in einzelnen Mitgliedstaaten illegal ist oder streng reguliert wird. Das betrifft nicht nur Malta oder Polen, wo Abtreibung sehr streng reguliert wird, sondern zum Beispiel auch Italien. Dort ist Abtreibung in den letzten drei Schwangerschaftsmonaten nicht erlaubt, in anderen Ländern schon. Warum sollte Italien es jetzt indirekt mitfinanzieren, wenn eigene Staatsbürgerinnen im Ausland tun, was im eigenen Land verboten ist? Das ergibt weder politisch noch demografisch Sinn – insbesondere angesichts sinkender Geburtenraten in ganz Europa.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Kehrt das „Sie“ langsam zurück?

Jahrhundertelang wurden die Anredeformen respektvoller, doch seit sechzig Jahren breitet sich das „Du“ aus. Eine Wirkung der 68er-Generation. Jannis Koltermann erklärt die Entwicklung und sieht inzwischen ausgerechnet in Skandinavien Anzeichen für einen Gegentrend.

Hier ein Auszug (FAZ, 21.02.26, Nr. 44, S. 14): 

In den Siebzigerjahren sorgte der Soziologe Richard Sennett mit dem Schlagwort „Tyrannei der Intimität“ für Aufsehen. Die Gegenwart, beklagte er, habe Nähe zu einem moralischen Wert an sich erhoben und den Mythos etabliert, dass sich „sämtliche Missstände der Gesellschaft auf deren Anonymität, Entfremdung, Kälte zurückführen“ ließen.

Die Ausbreitung des Duzens hatte Sennett damals nicht gemeint – vielleicht, weil er sich vorrangig im englischen Sprachraum bewegte, vielleicht, weil sie damals gerade erst eingesetzt hatte. Doch fühlt sich unweigerlich an Sennett erinnert, wer heute an einem gewöhnlichen Tag in Deutschland darauf achtet, wie er von wem angesprochen wird. „Was möchtest du trinken?“, fragt der Kellner im Café. Auf der Arbeit eine E-Mail von der Chefin: „Würdest du das bis heute Abend schaffen?“ Der Energieanbieter teilt mit: „Deine Rechnung ist online.“ Und das Museum verspricht: „Du bist Teil der Geschichte!“

In all diesen Situationen wäre vor sechzig und vermutlich noch vor zwanzig Jahren das Sie üblich gewesen. In all diesen Situationen wird einem das Du heute geradezu aufgedrängt. Servicekräfte und Unternehmen scheinen gar nicht daran zu denken, dass man vielleicht lieber gesiezt werden möchte – und wer lehnt schon das Duz-Angebot seines Vorgesetzten ab? Während man früher im Zweifel auf das Sie setzte, gilt gerade das heute in vielen Situationen als deplatziert. Siezen auf Twitter sei „unhöflich“, befand der Youtuber Rezo einmal.

Historisch ist diese Entwicklung nahezu einmalig. Über Jahrhunderte hinweg wurden die Anredeformen immer respektvoller. Ursprünglich gab es im Deutschen nur das Du, ehe sich im Hochmittelalter das Ihr als höflichere Anrede für und unter Adeligen herausbildete. Um 1600 kam das Er/Sie (dritte Person Singular), um 1700 das Sie (dritte Person Plural) als jeweils noch ehrerbietigere Formen hinzu, sodass im 18. Jahrhundert ganze vier Anredeformen nebeneinanderstanden, mit denen sich gesellschaftliche Rangunterschiede präzise benennen ließen. Dann erfolgte eine Angleichung nach oben: Ihr und Er gerieten allmählich in Vergessenheit, weil das aufstrebende Bürgertum nun ebenfalls das Sie als höchste Höflichkeitsform für sich in Anspruch nahm.

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