Gesellschaft

USA: Abkehr von Gott verunsichert

In den USA wird über eine Umfrage diskutiert, aus der hervorgeht, dass sich die Amerikaner im Eiltempo von den traditionellen Werten abkehren. Das Design der Umfrage ist umstritten. Dennoch erhitzt das Ergebnis die Gemüter. Die NZZ schreibt: 

Vor allem in konservativen Kreisen erhitzte die Umfrage die Gemüter. Viele Politiker sahen sich in ihren Warnungen vor einer gesellschaftlichen Zersetzung durch linke Ideologien bestätigt: «Der Selbsthass, den wir im ganzen Land sehen, ist schlimmer als jede Pandemie», twitterte die republikanische Präsidentschaftsbewerberin Nikki Haley. «Amerika ist die grossartigste Nation der Welt, und wir müssen das unseren Kindern weiterhin vermitteln.»

Das Land befinde sich in einer Identitätskrise, schrieb auch der konservative Unternehmer und Präsidentschaftsbewerber Vivek Ramaswamy: «Glaube, Patriotismus, Familie und harte Arbeit sind verschwunden. Wokeness, Gender-Ideologie und der Klimakult haben ihren Platz eingenommen.» Der republikanische Kongressführer Kevin McCarthy versprach seinerseits: «Deshalb werde ich nie aufgeben. Wir können diese Entwicklung rückgängig machen.»

Der konservative Meinungsforscher Patrick Ruffini hingegen zog die Ergebnisse der Umfrage auf seinem Blog in Zweifel. Zwar habe das «Wall Street Journal» die Umfrage von Norc, dem führenden Unternehmen für Datenerhebungen in den USA, durchführen lassen. Meinungen in der Gesellschaft würden sich gewöhnlich aber nicht so abrupt verändern. «Wenn diese Zahlen von meiner Firma produziert worden wären, hätte ich sofort einen Fehler vermutet.»

Mehr: www.nzz.ch.

„Sensitivity Reader“ stürzen sich auf Miss Marple

Jetzt fallen die „Sensitivity Reader“ der Verlage, also Leute, die Texte auf Diskriminierungen prüfen, auch noch über Miss Marple her. Welche Folgen aber hat der Eingriff? 

Natürlich ist das alles hochbedenklich. Warum kann man Lesern nicht die Originaltexte zumuten, im Vertrauen darauf, dass die sich ihre eigenen Gedanken über die Beschränktheiten einer vor 47 Jahren mit 85 gestorbenen Kriminalschriftstellerin machen? Ist es nicht Verfälschung, wenn Romanfiguren, durch deren innere Monologe Wahrnehmungen puckern, die sich heute niemand mehr gestatten würde, nun auftreten, als hätten sie ein Antidiskriminierungs-Training hinter sich?

Und wo soll das noch hinführen – wird man irgendwann nicht mehr feststellen können, dass Autoren wie Agatha Christie, Roald Dahl oder Ian Fleming rassistisch, antisemitisch oder sexistisch gedacht haben, weil man es nicht mehr mit ihrem um alle Irritationen bereinigten Werk belegen kann?

Das Ansinnen grenzt an Gehirnwäsche. Wir sollten nicht überrascht sein, wenn es irgendwann auch bereinigte Ausgaben der Bibel gibt. 

Mehr: www.welt.de.

Aus der Steuer-ID wird allumfassende Personenkennziffer

Ohne gesellschaftlichen Diskurs und trotz massiver datenschutzrechtlicher Bedenken soll die Steuer-ID mit privaten Kontoverbindungsdaten zusammengeführt werden, zum Beispiel, um Klimageld zahlen zu können. Wird uns nicht seit Jahren erzählt, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten enorm wichtig sind?

Der Datenschützer Oliver Stutz schreibt:

Um dies zu ermöglichen, werden die Banken verpflichtet (!), ein Verfahren zu entwickeln, mit dem sie die Kontodaten ihrer Kunden (also die IBAN-Nummer und den Bank-Code BIC) an das Bundes­zentral­amt für Steuern übermitteln. Die bisher ohnehin nur noch sehr lose Zweckbindung wird hierdurch nun völlig aufgehoben: Auf die zur umfassenden Personenkennziffer gewandelte Steuer-ID werden ab 2024 geschätzt mindestens fünfzig Behörden zugreifen können. Bereichsspezifische Nutzung Anno 2007: Ade!

Jeder, dem das (wie mir) mindestens prüfungswürdig erscheint, fragt sich ggf. als Erstes, ob nicht der Bundes­datenschutzbeauftragte, der in solche Verfahren ja einbezogen wird, hierzu Einwände hatte? Prof. Kelber dazu: „Die Bundes­regierung hat mit ihrem Entwurf datenschutzrechtlich nicht den optimalen Weg gewählt.“ Ja, äh, kann man so sagen. Aber… ist das wirklich alles an Kritik? Nicht den optimalen Weg?

Mehr: www.datenschutz-notizen.de.

Das Ende der Christen in der islamischen Welt

Vielen Christen in der islamischen Welt droht Diskriminierung und Verfolgung. Dabei existieren ihre Gemeinden dort häufig schon länger als der Islam. Alfred Schlicht schreibt für DIE WELT

Einen scharfen Kontrast hierzu bietet die ernüchternde Realität, der Christen in der islamischen Welt ausgesetzt sind. Nach dem Weltverfolgungsindex – der zwar einerseits kritisiert, andererseits aber auch weithin anerkannt wird – sind unter den 15 Staaten, in denen die Lage für Christen am schlimmsten ist, nur drei nichtmuslimische. Von den zehn Staaten, in denen Christen am stärksten diskriminiert werden, ist nur eines ein nichtmuslimisches Land, nämlich Nordkorea.

Immer wieder schreckt die Weltöffentlichkeit auf, wenn besonders grausame und brutale Taten gegen Christen in der islamischen Welt verübt werden. Am Palmsonntag 2017 starben in Ägypten 40 Kopten bei Anschlagen auf Kirchen, ein Anschlag auf eine christliche Kirche am Pfingstsonntag im nigerianischen Owo kostete etwa 100 Menschenleben. Ein Experte sagte im Interview mit der Deutschen Welle im Januar 2023: „Es gibt in Nigeria Regionen, bei denen ist der Weg in die Kirche zum Gottesdienst wie ein One-Way-Ticket“ – so hoch sei die Gefahr tödlicher Gewalt.

Die Zunahme von Gewalt gegen Christen sei zwar, so das überkonfessionelle christliche Hilfswerk „Open Doors’“, ein globaler Trend, doch stehen immer wieder muslimische Länder im Fokus. Massive Gewalt gegen Christen ist dabei keine ganz neue Erscheinung, sondern hat eine unselige Tradition, wobei selbst Ereignisse mit Tausenden Opfern bei uns in Vergessenheit geraten oder erst gar nicht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt haben.

Mehr (allerdings hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Kuyper: Wider die Staatsomnipotenz

Das, was Professor Emil Knodt Anfang des 20. Jahrhunderts über die Souveränitätslehre von Abraham Kuyper sagte (siehe zur „Souveränität im eigenen Kreis“ hier), ist heute wieder aktuell und bedeutsam (Emil Knodt, Die Bedeutung Calvins  und des Calvinismus  für die protestantische Welt  im Lichte der neueren und neuesten Forschung, 1910, S. 14):

Ganz vorzüglich sind die Ausführungen über Volkssouveränität, Staatssouveränität und calvinistische Gottessouveränität, durch welche das konstitutionelle Staatsrecht regeneriert wird. Gegen die Staatsomnipotenz, die auch die Lebenskreise der Wissenschaft, Kunst, Schule, Familie und Gemeinde zu absorbieren droht, wendet sich Kuyper mit scharfen Worten und weist nach, wie in diesen Kreisen Freiheit herrschen muß, und das diesen Kreisen ein­ erschaffene Lebensgesetz zu respektieren ist, wie es der Calvinismus anstrebe. „Gott herrscht in diesen Sphären ebenso freimächtig, wie er im Staat durch die Obrigkeit die Herrschaft führt. Ge­bunden durch ihr eignes Mandat, darf also die Obrigkeit das göttliche Mandat, worunter diese Sphären stehen, nicht ignorieren, noch abändern, noch verkürzen … Weder das wissenschaftliche Leben, noch das Kunstleben, noch der Landbau, noch die Industrie, noch der Handel, noch die Schiffahrt, noch das Hausgesinde, noch das Familienleben, noch das Gemeindeleben darf gezwungen werden, sich der Gnade der Obrigkeit zu fügen.

Der Staat darf keine Wucherpflanze sein, die alles Leben aufsaugt. Auf eigner Wurzel hat er inmitten der andern Stämme seinen Platz in dem Wald einzunehmen und somit alles Leben, das selbständig aufschießt, in seiner heiligen Autonomie zu erhalten.“ „Wie auch die Form sich änderte, bleibt es der calvinistische Gedanke, dem Volke in allen seinen Rängen und Ständen, in allen seinen Kreisen und Sphären, in allen seinen Korporationen und selb­ständigen Instituten in gesund demokratischem Sinn gesetzlich geregelten Einfluß auf die Gesetzgebung zu geben.“ (S. 88 ff.)

Die Auferstehung des Denunziantentums

Die von Anetta Kahane gegründete Amadeu-Antonio-Stiftung hat inzwischen eine Meldestelle „Antifeminismus“ aufgebaut. Es ist somit ein Kinderspiel, jemanden anonym anzuschwärzen, etwa dann, wenn er sich kritisch zum Feminismus äußert. Das erinnert mich irgendwie an die DDR – tatsächlich war Anetta Kahane von 1974 bis 1982 inoffizielle Mitarbeiterin der Staatssicherheit. Das grüne Familienministerium unter Leitung von Lisa Paus fördert das Projekt übrigens ideell und finanziell.

Die NZZ meldet:

Die Meldestelle Antifeminismus ist das erste bundesweite Portal, wo «sexistisch, frauen- und queerfeindlich motivierte» Worte, Taten, Organisationen und Menschen anonym gemeldet werden können. Das grüne Familienministerium unter Leitung von Lisa Paus fördert diesen feministischen Schutzwall mit 133 000 Euro. Im Jahr 2020 betrug das Budget der Amadeu-Antonio-Stiftung 5,8 Millionen Euro. Ein Teil des Geldes kommt vom Staat und damit von den Bürgern, die im Fall der neuen Meldestelle durch Steuergelder ihre eigene Diskreditierung finanzieren.

Die Beispiele, die die Stiftung als «Antifeminismus» deklariert, reichen von strafrechtlich relevanten Taten wie «Angriffen auf Frauen, queere Menschen und Einrichtungen» über Veranstaltungen mit «bekannten Antifeminist*innen» bis hin zu Kritik an «gendergerechter Sprache» und «Sticker/Flyer mit antifeministischen Inhalten». Auch Publikationen, die über eine «vermeintliche ‹Homo- und Translobby› oder ‹Gender-Ideologie›» berichten, sind laut der staatlich geförderten Stiftung eine Gefahr.

Es ist leicht vorstellbar, dass ein konservativer Politiker, der sich bei einer Wahlkampfveranstaltung gegen Sprachregelungen und für die Familie als Keimzelle der Gesellschaft ausspricht, tausendfach als Antifeminist gemeldet wird. So ist es ein Kinderspiel, den politischen Gegner anzuschwärzen und bei Bedarf auf das Urteil der Stiftung zu verweisen.

Hier soll also Kritikern etwa der Transsexuellen-Bewegung oder der Gender-Ideologie ein Maulkorb verpasst werden. Das alles natürlich unter dem Mantel einer offenen und vielfältige Kultur.

Tatsächlich wird hier die Fratze eines Totalitarismus sichtbar und mündige Bürger sollten aufstehen und beim Namen nennen, dass hier nicht nur die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sondern eine Gleichschaltung erzwungen werden soll. Mündige Leute wollen nicht, dass es eine Auferstehung des Denunziantentums gibt und verteidigen den Artikel 5 der Verfassung.

Der Glaube hat mir noch nie gepasst

Das Anliegen der sogenannten Postevangelikalen ist es, die Theologie und das Verständnis des persönlichen Glaubens innerhalb der evangelikalen Kreise zu reformieren. Weiterglauben ist das Schlagwort. Christen sollen aus der geistlichen Enge hinaus ins weite Land einer anschlussfähigen Spiritualität geführt werden (vgl. Was sind Postevangelikale?).

In seinem aktuellen Buch Wenn der Glaube nicht mehr passt hat Martin Benz in diesem Sinne seinen eigenen Umzug aus einer rückwärtsgewandten Frömmigkeit ins Progressive beschrieben. Peter Bruderer hat sich die Mühe gemacht, den Umzugshelfer von Martin Benz zu lesen und eine Rezension verfasst, die ich gern empfehle. Darin heißt es:

Wenn Martin Benz also ein Buch vorlegt mit dem Titel «Wenn der Glaube nicht mehr passt», dann vermute ich schon da ein grundlegendes Missverständnis, dem auch andere Gläubige erliegen: Der Glaube ist nicht dazu gedacht, dass er uns passt, sondern dass wir lebenslang mehr und mehr in ihn hineinwachsen. Nicht der Glaube muss sich weiterentwickeln, sondern wir müssen es. Wer einen Glauben sucht, der ihm passt, hat nicht begriffen, dass der biblisch-traditionelle christliche Glaube keine «Wohnung» ist, sondern ein Universum.

Ich werde in meinen Erörterungen um der Verständlichkeit willen primär mit dem Bild agieren, das Martin gewählt hat: Das Bild der Wohnung und des Umzugs. Dabei will ich schon zu Beginn meine Schlussfolgerung nennen, damit dies beim Lesen meines Textes mitbedacht werden kann: Ich werde den Umzug nicht mitmachen, den mir Martin nahelegt. Die Wohnung, die er mir schmackhaft macht, ist aus meiner Sicht weder so neu, wie sie den Anschein macht, noch hat sie die nötige Bausubstanz, die ich für meine Wohnung wünsche. Sie ist mir viel zu klein.

Lieber Leser: Vielleicht bist du an einem anderen Punkt als ich. Vielleicht überlegst du es dir, mit Martin einen (wie auch immer gearteten) Umzug des Glaubens in ein anderes Haus mitzumachen. In diesem Fall habe ich einen Wunsch. Ich hoffe, dass du trotz der Tatsache, dass ich den Umzug nicht mitmache, meine Gedanken, Argumente und Rückfragen an Martin ernsthaft in Betracht ziehst. Wer weiss, vielleicht entdeckst du in den Antworten, die du findest, Hinweise auf das Universum, das Gott vor unseren Augen aufspannt.

Hier mehr: danieloption.ch.

Eltern haben ein Recht auf Homeschooling

„Bereits 2007 wurde die Bundesrepublik von den Vereinten Nationen dafür gerügt. Ihre noch aus der NS-Zeit stammende Auslegung der Schulpflicht als Schulzwang sei mit internationalen Abkommen nicht vereinbar. Die Abkommen sähen Alternativen wie Fern- und Hausunterricht vor. Vor allem aber liege die Entscheidung darüber, ob die Kinder zur Schule gehen sollen oder nicht, bei den Eltern – nicht beim Staat“ (Philip Kovce, Die Schulpflicht gehört abgeschafft!, DLF Kultur vom 01.08.2017).

Der Philosoph Sebastian Ostritsch geht aktuell der Frage nach, ob es nicht rechts-konformer und klüger wäre, den Schulzwang aufzugeben. 

In der Tat spricht viel dafür, dass sogenanntes Homeschooling nicht nur in Zeiten des staatlichen Scheiterns, sondern ganz grundsätzlich ein Recht der Eltern ist, das der Staat nicht missachten darf. Dafür spricht auch Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Ein erstaunlicher Satz, haben wir es hier doch offenbar mit einer geradezu paradoxen Bezugnahme des positiven Rechts auf etwas zu tun, das ihm als natürliches Recht vorausgeht.

Die Rede vom Naturrecht sorgt in Deutschland in der Regel für hochgezogene Augenbrauen. Zudem dürften viele hierzulande auch der Forderung nach einem staatlichen Recht auf Hausunterricht mit feindseliger Skepsis begegnen. Klingt das alles doch verdächtig nach anarcho-libertären Positionen, wie man sie vor allem aus amerikanischen Diskussionen zu kennen meint. Während aber der Libertarismus eine radikal individualistische Philosophie ist, gilt dies für das Naturrecht in seiner klassischen Form, wie sie etwa Thomas von Aquin ausgearbeitet hat, keineswegs.

Der Grundgedanke des Naturrechts basiert schlicht darauf, dass es bestimmte Neigungen, Tendenzen und Verhaltensweisen gibt, die dem menschlichen Wesen – seiner Natur – zuträglich und andere, die ihm abträglich sind. Zur Natur des Menschen, seinem Wesen, gehören aber eben nicht nur animalische Triebe wie der zur Selbsterhaltung, sondern auch das Streben nach höheren, gemeinschaftlichen Gütern. Dazu zählen insbesondere das Leben in einer Familie sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft.

Mehr: www.welt.de.

Stilles Gebet als „Gedankenverbrechen”

In Großbritannien wurden mehrere Menschen festgenommen, weil sie „möglicherweise“ gebetet haben. ADF International informiert darüber, dass Vaughan-Spruce still und allein auf der Straße in der Nähe einer lokalen Abtreibungseinrichtung in Birmingham (UK) stand. Nachdem die Polizeibeamten sie fragten, ob sie bete, antwortete sie: „Ich bete möglicherweise in Gedanken.“ Daraufhin durchsuchte die Polizei ihren Körper sowie ihre Haare und führte sie ab. Das Video der Festnahme ging auf Twitter viral (siehe hier).

Ein zweiter Fall fand in Bournemouth (UK) statt. Dort wurde Adam Smith-Connor, der still „für seinen verstorbenen Sohn“ betete, festgenommen. Sowohl Vaughan-Spruce, als auch Smith-Connor handelten im Einklang mit Grundrechten und selbst örtlichen Vorschriften, da sie nur still standen und nicht protestierten.

„Es ist schrecklich und falsch, dass ich durchsucht, verhaftet, verhört und angeklagt wurde, nur weil ich in Gedanken gebetet habe. Zensurzonen sollen Belästigung verbieten. Aber Belästigung ist bereits illegal. Niemand sollte je belästigt werden. Was ich gemacht habe, war das Gegenteil von verletzend – ich habe einfach nur meine Gedankenfreiheit ausgeübt“, sagte Isabel Vaughan-Spruce nach ihrer Verhaftung.

Zensurzonen wie in Birmingham verbieten allen Menschen „Handlungen die als Zustimmung oder Ablehnung“ in Bezug auf Abtreibung wirken könnten. Das schließt auch „Gebet und Beratung“ ein.

Die deutsche Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) kündigte vor kurzem an, sie arbeite „mit Hochdruck“ an ähnlichen Zensurzonen. Dafür wolle sie einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand schaffen. Schon seit längerem fordern Politiker wie beispielsweise Katja Mast (SPD) die Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen.

„Niemand sollte für seine Gedanken oder Meinungen festgenommen werden. Ganz egal wie man zum Thema Abtreibung steht, wir sollten uns einig sein, dass die Freiheit der eigenen Gedanken unverletzlich ist. Wer stilles Gebet verbietet, klagt Menschen wegen „Gedankenverbrechen“ an. Mit dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist das nicht vereinbar“, stellte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Abteilungsleiter bei ADF International, fest.

Ludwig Brühl, Sprecher für ADF International, sagte: „Die Gedanken sind frei und das sollen sie auch bleiben. Wer wissen will, wohin die Pläne der Bundesregierung in Bezug auf Zensurzonen führen, muss auf das Vereinigte Königreich blicken. Zensurzonen verbieten das freie Denken, das freie Reden und das freie Beten. Deswegen haben sie in Deutschland keinen Platz.“

Die Personalisierung des Rechts

Der Blick in die Geschichte zeigt die Schattenseiten des Identitätsdenkens: die Tendenz zur Verdrängung universeller Rechte durch partikulare Ansprüche. Die Auswirkungen an den Unis sind bereits spürbar, meint der Rechtsgeschichtler Peter Oestmann. Er hat den „Dreadlock-Skandal“ um die Sängerin Ronja Maltzahn mal von seinen Studenten überprüfen lassen. Und siehe da:

Die rechtliche Grenze ist aber dann überschritten, wenn der Staat derartige Ansprüche anerkennt. Deswegen prüfte ich genau diesen Fall im ersten juristischen Staatsexamen in zahlreichen, teilweise fiktiven Abwandlungen. Sämtliche Prüflinge hielten die Absage des Konzerts, die Kündigung des Vertrages, den Wegfall der Geschäftsgrundlage, die An­fechtung we­gen Eigenschaftsirrtums und andere dogmatische Konstruktionen für un­problematisch gegeben. Niemand kam auf die Idee, dass es recht­liche Vorgaben für Frisuren überhaupt nicht gibt.

Wenn der moderne Staat nicht wachsam bleibt, droht die Wiederkehr längst überwundener ständischer Strukturen unter dem Deckmantel der Diversität und der Identitäts-Wokeness. Histo­rische Erfahrungen können zwar keine Handlungsanweisungen für gegenwärtige Fragen geben. Alle Beispiele stimmen aber in einem wesentlichen Punkt überein: Sie entstammen Rechtskulturen, in denen die Freiheit des Einzelnen keine Rolle spielte.

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