Gesellschaft

Wer ich bin, das bestimme ich

Lebensläufe waren über Jahrhunderte geprägt von unabänderlichen Fixpunkten. Die freie Geschlechtswahl, die nun in mehreren Ländern eingefordert oder schon erlaubt wird, stellt dies infrage. Menschen können ihre Biografie erfinden und dann vom Staat beglaubigen lassen. Benedict Neff hat für die NZZ beschrieben, zu was für neuen Problemen das führt und in welche merkwürdigen Verwandlungs-Paradoxien wir uns verstricken:

Wir leben in merkwürdigen Zeiten. Einerseits wird der Mensch zur Majestät seiner Existenz, andererseits zum Sklaven seiner Identität. Denn neben der freien Geschlechtswahl etablieren sich zahlreiche Verwandlungstabus, die vor allem für die Mehrheitsgesellschaft gelten. Wenn Weisse temporär einmal Schwarze oder Indianer sein möchten, wird das nicht mehr gern gesehen. Als unlängst ein Mitglied eines Appenzeller Jodlerchors bei einer «Stobete» die Bühne mit schwarz angemaltem Gesicht, Bastrock und Trommel betrat, eröffnete die zuständige Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Rassendiskriminierung. Die Aktion mag unsensibel gewesen sein, aber ist sie strafrechtlich relevant? Ein rassistisches Motiv war jedenfalls nicht zu erkennen.

Mehr: www.nzz.ch.

VD: LZ

Kultur des Todes (18): Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Es passt zur geistlichen Verfassung in Europa: Die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus dringt auf eine Reform des Strafrechts und möchte den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, streichen (zur Lage in Frankreich vgl. hier). Die FAZ berichtet:

„Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, fragte Paus. „Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“.

Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt. „Frauen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, sagte die Ministerin.

Die Einsetzung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wurde übrigens im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart, ohne die Streichung des Paragrafen 218 zu erwähnen. Dort heißt es (S. 92):

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Mehr: www.faz.net.

Die „Twitter Files“

Jahrelang haben Regierungen weltweit beeinflusst, welche Informationen die Bevölkerung zu sehen bekommt und welche nicht. In Deutschland interessiert sich allerdings kaum jemand für die sogenannten „Twitter Files“. Dabei dürfen wir vermuten, dass diese Praxis auch hierzulande zum Einsatz kommt.

Jakob Schirrmacher hat für DIE WELT einige Erkenntnisse zusammengetragen und folgert: 

Transparenz. Die Glaubwürdigkeit verliert sich in der Verschleierung. User, die nicht wissen, ob und warum sie „geblacklistet“ wurden, oder der Ausschluss von Wissenschaftlern aus der Diskussion über global relevante Themen sind durchaus als demokratiegefährdend zu betrachten. Hier sollten aber vor allem auch regierungsnahe Organisationen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, eine so stringente Content-Politik einzufordern. Nicht zuletzt hat die Europäische Kommission Elon Musk mit harten Sanktionen gedroht, falls dieser nicht härter gegen „Desinformationen“ im Kontext der Corona-Pandemie vorgeht. Doch wer bestimmt hier eigentlich, was Desinformation ist und was nicht?

Wir sollten hellhörig werden, wenn Big-Tech-Unternehmen auf Druck von Regierungsapparaten ihre Content-Politik anpassen müssen – vor allem, wenn die Grenzen des ethisch Vertretbaren immer weiter ausgereizt werden. 

Mehr (allerdings hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Es ist ganz einfach – wir bleiben Mann und Frau

Die Schulbuchautorin Rieke Hümpel hat für DIE WELT auf gut verständliche Weise erklärt, warum es nur zwei Geschlechter gibt:

Sind Sie eine Frau oder ein Mann? Vermutlich brauchen Sie nicht allzu lange, um diese Frage zu klären. Doch mit schnellen Antworten soll künftig Schluss sein, wenn es nach den Anhängern der sogenannten Queer-Ideologie geht. Ihrem Glauben nach fährt nämlich ein Geist des Geschlechtes in den menschlichen Körper, der sich über das Gefühl ausdrückt. Der Körper wird zur Hülle, in dem das empfundene Geschlecht wie ein Flaschengeist in einer Flasche haust. Du bist, was du fühlst.

Mit Sven Lehmann hat die Bundesrepublik nun sogar einen Queer-Beauftragten. Die Regenbogenfahne (die zuvor erfolgreich den Homosexuellen aus der Hand genommen wurde) weht mittlerweile hart am Wind, adoptiert von den Instanzen dieser Gesellschaft. Wer es jetzt noch wagt, an der Geschlechter-Geist-Idee zu zweifeln und etwa Männer nicht aufgrund ihrer Gefühle als Frauen anerkennen will, wird sofort mit dem Vorwurf der Transphobie niedergebügelt.

Das Geschlecht ist biologisch. Es ist definiert als Hinentwicklung eines Organismus auf die Produktion eines bestimmten Keimzelltypus. Es gibt zwei Keimzelltypen. Beim Menschen heißen die, die sich auf die Eizellenproduktion hin entwickeln, Frauen. Diejenigen, die sich auf die Spermienproduktion hin entwickeln, sind die Männer. Frauen können Männerkleider tragen, Männer Frauenkleider. Doch ein Wechsel des Geschlechts ist beim Menschen nicht möglich. Das ist eine bestätigte Erkenntnis der Biologie. Menschen sind keine Clownfische. Die Biologie ist keine Ideologie, sondern eine anerkannte Naturwissenschaft – sie ist die Lehre des Lebens.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder

Während sich das Phänomen der Geschlechtsdysphorie und Transsexualität in der amerikanischen Jugend weiter ausbreitet, gibt es gleichzeitig einen verwandten, aber viel weniger beachteten Trend: Neue Studien zeigen, dass die „Detransitioner“-Bewegung weitaus größer ist, als gemeinhin angenommen wird, und dass die Detransitionsrate in Teilen vielleicht bei fast 30 Prozent liegt (vgl. dazu hier).

In Deutschland soll freilich durch das Selbstbestimmungsgesetz die Personenstandsänderung deutlich erleichtert werden. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirbt etwa leidenschaftlich für neue Regelungen

Wir wollen nicht tatenlos zusehen, sondern stoßen eine grundlegende Reform an. Mit einem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir die persönliche Freiheit zum Leitbild machen und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt trans- und intergeschlechtliche Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwer zu machen.

Problemfelder, von denen es sehr viele gibt, werden von solchen Initiativen ausgeblendet. Dankenswerter Weise werden einige Probleme von der Aktion Ehe & Familie – DemoFürAlle in dem Positionspapier „Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder“ angesprochen. Das Positionspapier bietet eine wissenschaftlich fundierte und umfassende Analyse der zu erwartenden negativen Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Zentrales Argument ist die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, die mitten in der Pubertät mit ihrem Geschlecht hadern. Durch eine voraussetzungslose Personenstandsänderung, wie sie das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, würden sie zu weiterführenden medizinischen Maßnahmen verleitet: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormonpräparate und Operationen rufen Nebenwirkungen und irreversible Folgeschäden hervor, die im Erwachsenenalter oft bitter bereut werden.

Außerdem würden mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Schutzräume für Frauen und Mädchen faktisch abgeschafft. Der voraussetzungslose Geschlechtswechsel könnte vorsätzlich auch mißbräuchlich von männlichen Straftätern für sexuelle Übergriffe genutzt werden. Die Verfolgung solcher Straftaten würde zudem durch das geplante Offenbarungsverbot des Personenstandswechsels noch massiv erschwert.

Hedwig v. Beverfoerde, Sprecherin von DemoFürAlle, erklärt dazu:

Es ist gut, daß in der medialen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz mehr und mehr Stimmen qualifizierte Kritik üben. Allerdings werden noch immer wichtige Fakten verschwiegen: Etwa dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Kinder, die sich unvermittelt als Transgender outen, sprunghaft angestiegen ist. Vor allem Mädchen sind betroffen. Das Selbstbestimmungsgesetz würde diese besorgniserregende Entwicklung weiter anheizen. Unser Positionspapier schließt diese Informationslücke zum richtigen Zeitpunkt: Es soll den Bundestagsabgeordneten einen Überblick über die gefährlichen Folgen dieses neuen Gesetzes verschaffen und sie überzeugen, dagegen zu stimmen.

Jüngsten Medienberichten zufolge soll ein Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im ersten Quartal 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Laut dem Eckpunktepapier, das die Bundesregierung im Juni 2022, veröffentlichte, soll das Selbstbestimmungsgesetz Kindern ab 14 Jahren ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag in amtlichen Dokumenten zu ändern – mittels Selbstauskunft auf dem Standesamt, und notfalls mit Hilfe von Familiengerichten gegen den Willen ihrer Eltern.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: Positionspapier_DemoFuerAlle_SBG.pdf.

Kultur des Todes (17): Recht auf Abtreibung in der Verfassung?

Mit einer Mehrheit von 337 Ja- und 32 Nein-Stimmen hat das Unterhaus des französischen Parlaments ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung verankert werden soll. Die FAZ meldet:

Frankreich will dem Recht auf Abtreibung Verfassungsrang geben. Die neue Vorsitzende der Präsidentenfraktion in der Nationalversammlung, Aurore Bergé, hat einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Artikel 66 der französischen Verfassung soll durch einen zweiten Absatz ergänzt werden, wonach „niemandem das Recht auf Schwangerschaftsabbruch entzogen werden kann“. Artikel 66 Absatz 1 ist bereits ein Gegenentwurf zur amerikanischen Rechtsprechung und besagt: „Niemand kann mit der Todesstrafe verurteilt werden.“ Die Formulierung des geplanten zweiten Absatzes entspricht einem 2019 von den Sozialisten in die Nationalversammlung eingebrachten Gesetzentwurf, der damals von der Präsidentenfraktion abgelehnt wurde.

Die Agentur Livenet.ch meldet, dass der Vorsitzende des protestantischen CPDH, Franck Meyer, die angestrebte Änderung scharf kritisiert hat. In einem Interview mit Evangelical Focus nannte er „die vorgeschlagene Formulierung des Gesetzentwurfs eine „sehr totalitäre Position, die keine vernünftige Bewertung zulässt“. Sie sei „das beste Beispiel für eine ideologische Abschottung, die jede intellektuelle und sachliche Hinterfragung verbietet“.

Weiter heißt es:

Nach Ansicht Meyers ist die „Verbohrtheit so gross, dass Abtreibung für die parlamentarische Mehrheit zu einem Dogma geworden ist“. Das erkläre die Weigerung, „sich das Leid der Frauen anzuhören, die abgetrieben haben, und den Wunsch, diesen Eingriff zu bagatellisieren und zu verstaatlichen“. Nach seiner Überzeugung ist „eine Verfassung nicht dazu da, ein bestimmtes Interesse durchzusetzen, sondern dem allgemeinen Interesse zu dienen“.

Gendersender

Rund 350 Sprach- und Literaturwissenschaftler hatten im Sommer einen Aufruf unterzeichnet, der die Gendersprache im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisiert (vgl. dazu hier). Auf eine inhaltliche Einlassung der Anstalten warten sie bis heute. 

Die FAZ gab einem Mitverfasser des Aufrufs die Möglichkeit, einen Gastbeitrag zu veröffentlichen. Darin heißt es:

Die gesellschaftliche Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in den letzten Jahren gesunken. Der ÖRR steckt in einer Vertrauenskrise. Schlagwörter dieser Krise sind: Vetternwirtschaft, Filz, Intransparenz, aufgeblähte Strukturen, üppige Gehälter, Haltungs- und Tendenzjournalismus. Und als genügten all diese Faktoren nicht, griff wie auf Absprache vor rund zwei Jahren auf allen Kanälen flächendeckend der Einsatz der sogenannten gendergerechten Sprache um sich. Mit dem „betreuten Sprechen“ (Joachim Gauck) treiben die Sender einen weiteren Keil zwischen sich und die Medienkonsumenten. Kritik an ihrer belehrenden, ideologisch motivierten Sprachpraxis lassen ARD und ZDF ebenso trotzig wie selbstgerecht an sich abperlen. Man sieht sich auf der Seite des moralischen Fortschritts und inszeniert sich als Avantgarde sprachlicher Erneuerung, fälschlicherweise als „Sprachwandel“ deklariert.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Offensive zugunsten der Familie

Herrmann Binkert hat in der Zeitschrift DIE TAGESPOST die klassische Familie verteidigt (Ausgabe vom 01.12.22, S. 35). Eine Mehrheit von 61 Prozent der Bevölkerung in Deutschland verbindet laut der Studie „Familie macht den Unterschied“ (2022 durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut INSA Consulere, dem Binker vorsteht) mit einer klassischen Familie aus Vater, Mutter und Kindern etwas Positives. Der Ist-Zustand der Gesellschaft, z.B. der hohe Anteil der Alleinerziehenden, sei gar nicht das Ideal der Menschen.

Binkert schließt sein Plädoyer mit folgenden Worten: 

Viel spricht für die Analyse von Hans-Werner Sinn, dass „die wenigen jungen Menschen, die es trotz der Kinderarmut noch geben wird“, sich „an traditionelle Lebenswege erinnern und sich kopfschüttelnd vom Lebensmodell der verarmten Alten abwenden (werden), die nicht auf die Unterstützung ihrer Familien zurückgreifen können. Notwendig erscheint mir eine geistige Offensive zugunsten der Familie. Sie darf nicht nur unter funktionalen Gesichtspunkten gesehen werden. Ihr kommt in Staat und Gesellschaft eine grundlegende Rolle zu. Nur starke Familien sind als kleinste Einheit einer subsidiären Ordnung ein gutes Fundament für eine erfolgreiche Gesellschaft. Mit dieser Einsicht ist die Bevölkerungsmehrheit meines Erachtens der Politik voraus.

Die empathischen Menschen sind die neuen Narzissten

Kaum eine Fähigkeit wird heute so gehypt wie die Empathie. Einfühlung ist Trend, jede Krise wird mit einem Gang zum Therapeuten beantwortet. Doch die Schattenseiten der Tugend blieben bislang weitgehend unthematisiert. 

Marie-Luise Goldmann stellt für DIE WELT den Roman Die Markierten der Isländerin Frida Ísberg vor, in dem der Tugend der Empathie der Kampf angesagt wird: 

Denn unsere Gegenwart ist nicht nur von handfesten Krisen geprägt, zu denen ein Krieg, eine Pandemie und ein Energiemangel gehören. Sondern es ist auch die Ära, in der psychologische Diagnosen wie Zauberpilze aus dem Boden schießen. So wie die Kategorien „toxisch“, „narzisstisch“, „traumatisch“ und „depressiv“ im Zweifel auf jede Störung passen, avanciert gleichzeitig das positive Gegenkonzept zum Patentrezept: die Empathie. Wer empathisch ist, sich also in andere Menschen hineinfühlen kann, befinde sich auf dem besten Weg zur Rettung der Welt und der eigenen Psyche – so der Tenor.

Das Problem: Der Hype um die Empathie führt zu einer bedrohlichen Aufspaltung in Partikularinteressen, aus denen kein gemeinsamer Nenner gebildet werden kann, weil alles bloß „eine persönliche Meinung“ ist, die man vor dem eigenen subjektiven Erfahrungshorizont zu begreifen habe. In der Kommentarfunktion auf sozialen Medien liest man Dinge wie „Nicht böse gemeint, ist nur meine Meinung“ oder „Sehe ich anders, aber du kannst ja deine Meinung haben, das ist okay“. Mit der Einsicht in die Begrenztheit menschlicher Perspektiven wird jedes Gespräch im Keim erstickt. Argumente werden als Waffen verunglimpft, Diskussionen als Kampf.

Mehr hier (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

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Schweiz: Volksinitiative gegen den Genderstern

Die Stadt München gibt geplant fast vier Millionen Euro dafür aus, ihre IT-Systeme auf gendergerechte Sprache umzustellen. Neben „männlich“ und „weiblich“ soll auch „divers“ oder „ohne Angabe“ mittels Gendersternchen möglich gemacht werden. Dafür verantwortlich zeichnet die grüne IT-Referentin Dr. Laura Dornheim (vgl. hier). 

Den umgekehrten Weg geht hoffentlich die Stadt Zürich. Die SVP-Politikerin Susanne Brunner lanciert eine Volksinitiative gegen den Genderstern und mahnt: „Rot-Grün missbraucht die Sprache als politisches Instrument für einen Geschlechterkampf“. Die NZZ berichtet:

Die Initiative befreit die Stadt Zürich vom Genderstern. Sie ist eine Reaktion auf die Revision des Reglements über die sprachliche Gleichstellung, die der Stadtrat im Sommer erlassen hat. Hier hat sich unsere Regierung verrannt. Der deutsche Rat der Rechtschreibung lehnt den Genderstern ab. Die Bundeskanzlei ebenfalls. Er führt zu Rechtsunsicherheiten, das gibt die Stadt sogar selbst zu. Gemäss dem städtischen Reglement darf etwa in Abstimmungstexten, in Weisungen oder Eingaben an Gerichten der Genderstern nicht angewendet werden. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben von Behörden, so zu kommunizieren, dass die Bevölkerung sie versteht. Wenn es nun aber in einer Polizeimeldung heisst: «Die Bankräuber*innen sind geflüchtet» – muss man jetzt Männer oder Frauen suchen?

Mehr hier (hinter einer Bezahlschranke): www.nzz.ch.

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