Religionsfreiheit

Kruzifix im Klassenzimmer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat mit Urteil vom 3. November 2009 im Anbringen eines Kruzifixes im Klassenzimmer einer staatlichen italienischen Schule einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gesehen.

Dr. Martin Lampert hat für die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Erklärung veröffentlicht. Zur Begründung des Urteils heißt es dort:

In den tragenden Entscheidungsgründen führte der EGMR zunächst aus, dass das Vorhandensein des Kruzifixes in den Klassenräumen nicht zu übersehen sei und von Schülern jeden Alters unschwer als religiöses Symbol wahrgenommen werden könne. Dadurch entstehe bei ihnen der Eindruck, in ihrer schulischen Umgebung im Geist einer bestimmten Religion erzogen zu werden. Dies könne für katholische Schüler zwar unterstützend wirken, für Schüler anderer Glaubensrichtungen, besonders religiöser Minderheiten, oder atheistische Schüler störend sein. Die Freiheit, an keine Religion zu glauben, werde von der Religionsfreiheit der EMRK umfasst und beschränke sich nicht auf das Fehlen von Gottesdienst und Religionsunterricht. Sie beziehe sich auch auf Handlungsweisen und Symbole, die einen Glauben, eine Religion oder Gottlosigkeit ausdrückten. Diese Freiheit verdiene besonderen Schutz, wenn der Staat dadurch einen bestimmten Glauben zum Ausdruck bringe und der Einzelne in eine Situation gebracht werde, der er nicht oder nur durch unverhältnismäßige Opfer oder Anstrengungen ausweichen könne. Der Staat habe von Glaubensbekundungen in Räumlichkeiten abzusehen, die Personen zwangsläufig betreten müssten. Besonders im Bereich der öffentlichen Erziehung habe der Staat religiöse Neutralität zu wahren, weil der Schulbesuch ungeachtet einer Religionszugehörigkeit zwingend sei und bei den Schülern kritisches Denken gefördert werden solle. Der EGMR betonte ausdrücklich, dass das Zeigen eines Symbols, das »vernünftigerweise« nur mit dem katholischen Glauben in Verbindung gebracht werden könne, in Klassenräumen staatlicher Schulen nicht einer pluralistischen Erziehung diene, wie sie zur Erhaltung einer demokratischen Gesellschaft wesentlich sei.

Der der Augsburger Bischof Walter Mixa hat übrigens kürzlich zu dem Urteil gesagt:

Über 85 Prozent der Europäer sind Christen. Das Kreuz enthält keine Drohbotschaft, sondern ist ein Zeichen der Liebe und des Friedens, wichtig für eine positive Lebensgestaltung. Das dürfen wir uns nicht nehmen lassen! Denken wir auch daran: Fünf der sieben Richter, die dieses Skandalurteil gefällt haben, haben einen kommunistischen Hintergrund!

Hier die Information aus dem Deutschen Bundestag: kruzifix_im_klassenzimmer.pdf.

Achtung vor den Suchenden

Kann eine Verfassung neutral sein, die in der Präambel von Gott spricht? Ein Essay vom Staatsrechtler Udo Di Fabio:

Man muss kein gläubiger Christ, Jude oder Moslem sein, um zu erkennen, dass die Freiheit der Religion und die Wirklichkeit der Religionsgemeinschaften Fermente der Freiheit sind. Sie fördern die Suche nach dem letzten Sinn des Menschseins, halten eine andere, eine eigenwillige Deutung der Welt offen, streben nach Liebe und Frieden mit der Demut derjenigen, die an etwas Höheres als den zweckrationalen Menschen in seiner Irrtumsanfälligkeit glauben, ohne deswegen dem großen Leitbild der Humanität zu entsagen. Wenn immer mehr Menschen erkennen, dass zweckrationales Handeln in einer komplexen Gesellschaft zwar eine unentbehrliche Kulturfähigkeit ist, dass aber Wirtschaft, Wissenschaft und Recht doch immer auch nur Kälteströme der Gesellschaft sind, während die Wärmeströme jenseits des bloß Zweckrationalen verlaufen, dann werden Bildung und Erziehung, Eigensinn und Bindung, Glauben und Zusammenhalt wieder wachsen als das notwendige andere zur rationalen Organisation der Gesellschaft. Damit werden sich auch für die Kirchen wieder neue Chancen eröffnen und dem modernen politischen Europa neue zivilgesellschaftliche Kräfte zufließen.

Hier das vollständige Essay: www.merkur.de.

Islamischer Gelehrter will Weihnachten verbieten

Ein erzkonservativer populärer Prediger will Christen in islamischen Ländern das Feiern untersagen. Die islamischen Regierungen sind entsetzt bis pikiert, protestieren aber nicht – denn niemand wagt die direkte Konfrontation mit dem Idol der Massen.

»Araber und Muslime dürfen keine Weihnachtsfeste mehr erlauben«, wetterte Scheich Jussuf al-Karadawi in einer Fatwa, einem islamischen Rechtsgutachten, das über das Internet verbreitet wird. Man müsse es den Christen in den islamischen Ländern verbieten, Weihnachten zu feiern. Denn solche Feste seien »haram«, verstießen also gegen den islamischen Glauben.

Hier mehr: www.spiegel.de.

Christlicher Fundamentalismus in Deutschland

Auch das renommierte Goethe-Institut schließt auf und polemisiert undifferenziert gegen den Evangelikalismus. Roland Detsch schreibt für das Institut:

Die Bedeutung christlich-fundamentalistischer Strömungen in der Gesellschaft wird von der deutschen Öffentlichkeit vielfach unterschätzt. Dabei trägt vor allem der missionarische Eifer der Evangelikalen längst auch hierzulande Früchte.
Wer bei religiösem »Fundamentalismus« nur an eifernde Mullahs oder islamistische »Gotteskrieger« denkt, befindet sich auf dem Holzweg. Desgleichen wer angesichts von Piusbruderschaft, Opus Dei oder Opus Angelorum christlichen Konservativismus allein im Umfeld der katholischen Kirche vermutet.

Auch wenn die Geistlichen zivil erscheinen, heiraten dürfen, Frauen in Amt und Würden kommen, Gotteshäuser und Ritus profan wirken: Die wahre Heimat christlicher Fundamentalisten ist der uneinheitliche Protestantismus. Allen voran der Evangelikalen, die sich vielfach in Freikirchen finden, aber auch in evangelischen Landeskirchen, denen sich fast jeder zweite der geschätzten 1,4 Millionen Evangelikalen zugehörig fühlt.

Hier der vollständige Beitrag und eine eMail-Adresse für konstruktive Kritik: www.goethe.de.

Nicht der Islam, die eigene Glaubensleere ängstigt

Dankwart Guratzsch meint, der Islam konfrontiert die Europäer mit dem Verrat an ihren Traditionen und mit der Verleugnung ihrer Identität. Er fordert in seinem Kommentar, das Bauchgefühlt verunsicherter Betroffener ernst zu nehmen:

In den schon heute aufbrechenden Konflikten kündigt sich eine Krise des demokratischen Mehrheitsprinzips an, die nicht vorgesehen war und von niemandem thematisiert wird. Die Parallelgesellschaft, die sich in den Villenvierteln von Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf verschanzt hat, mag sich in der Vorstellung wiegen, sie werde sich durch Modernisierung, Säkularisation, Fortschritt und Wohlstand von selbst beheben. Das Bauchgefühl der unmittelbar betroffenen Bevölkerungsschichten ist dies nicht.

Es wäre nicht das erste Mal in der Geschichte, dass es zu wenig ernst genommen wird.

Hier der Kommentar: www.welt.de.

Gerhard Schröders fauler Friede

Die Soziologin Necla Kelek antwortet bissig auf die jüngsten weltweisen Erklärungen des Altbundeskanzlers:

Dass der Islam ein »System« ist und nicht nur der Glaube an den einen Gott, will auch Schröder nicht verstehen, und wieder sind es die Europäer und ihre Medien, die sich ändern sollen, die die Muslime die Muslime mit „verändertem Blick“ betrachten müssen. Mit dieser wieder nur an den Westen gerichteten Aufforderung fällt der Altkanzler uns säkularen Muslimen im Streit mit den Wächtern des Islam in den Rücken. Ich kenne mich nicht mit Gasleitungen aus, deshalb schreibe ich auch nicht darüber. Ich schreibe über den Islam und der ist, Gerhard Schröder möge es mir glauben, nicht das, was man im Schatten des Halbmondes sieht. Als anatolische Migrantin möchte ich mit dem Staatsmann, die Weisheit Nasreddins teilen: Der Hodscha setzte sich immer verkehrt herum auf sein Reittier, weil er nicht in dieselbe Richtung wie sein Esel gucken wollte.

Hier der vollständige Text: www.faz.net.

Der aufziehende Kulturkampf 2.0

Thomas Schirrmacher sieht am Horizont Anzeichen für einen aufziehenden Kulturkampf 2.0:

Die Europäische Union hat gewaltige Aufgaben vor sich. Doch statt Arbeitslosigkeit und Rassismus zu bekämpfen, grast sie die Gesetzgebung ab, wo Kirchen als Religionsgemeinschaft vermeintliche Sonderrechte haben. Religionsfreiheit, nein danke? Kirchliches Selbstbestimmungsrecht nach § 140 des deutschen Grundgesetzes, aber wieso denn? Jede Kirche soll gefälligst wie jede Firma dem unmittelbaren Zugriff des Staates unterliegen. Gewissensnöte Gläubiger? Die werden schon einknicken, wenn der Druck nur stark genug ist.

Die EU, genauer bestimmte politische Kräfte in der EU, wollen die christlichen Kirchen in die Knie zwingen. Nicht etwa den in einigen Teilen mit klarem politischen Machtanspruch auftretenden Islam, nicht die islamistische Minderheit, die unverhohlen Gewalt einsetzt, denen man vielmehr erstaunlich sanftmütig entgegentritt und deren Kritiker man mit millionenschweren Aktionen gegen Islamophobie das Leben schwer macht. Nein, den christlichen Kirchen, die in den Ländern der EU ganz wesentlich den Staat mittragen, die Demokratie stützen, die Zivilgesellschaften bereichern. Den Kirchen, die den Gedanken eines friedlichen Europas und seine Begründer mit hervorgebracht haben – man denke nur an europäischen Urvater Robert Schumann.

Die Stellungnahmen für das »Institut für Ethik und Werte« kann hier als PDF-Datei herunter geladen werden: schirrmacher_zu_Manhattan_Kulturkampf_2009_0_.pdf.

Die »Manhattan-Erklärung« auf Deutsch

Freundlicherweise hat das Institut für Ethik & Werte die »Manhattan-Erklärung« übersetzt. In der Präambel heißt es:

Heutige Christen sind Erben einer zweitausendjährigen Tradition. Zum Inhalt dieser Tradition gehören die Verkündigung von Gottes Wort, das Streben nach sozialer Gerechtigkeit, Widerstand gegen Tyrannei sowie der karitative Einsatz zugunsten der Armen, Unterdrückten und Leidenden.

Im vollem Bewusstsein, dass christliche Gemeinschaften und Institutionen über die Jahrhunderte oft versagt haben und unvollkommen geblieben sind, machen wir uns das Erbe der Christen zu eigen, die sich für unschuldiges Leben einsetzten, indem sie ausgesetzte Säuglinge von den städtischen Müllhalden des Römischen Reiches retteten und dessen Duldung des Kindermords öffentlich anprangerten. Wir gedenken mit Ehrfurcht der Gläubigen, die während der Pest in den Städten blieben, um sich um Kranke und Sterbende zu kümmern, oder lieber mutig in den Arenen starben als ihren Herrn zu verleugnen.

Im Mittelalter waren es die christlichen Klöster, die nicht nur die Heilige Schrift, sondern auch die abendländische Literatur und Kunst bewahrten. Christen waren es, die das Übel der Sklaverei bekämpften. Päpstliche Erlasse im 16. und 17. Jahrhundert verurteilten den Sklavenhandel und exkommunizierten die Händler. Evangelikale Christen wie William Wilberforce bewirkten das Verbot des Sklavenhandels in Großbritannien und gründeten karitative Vereine zur Unterstützung der Armen, der Häftlinge und der Opfer der Kinderarbeit, die oft an Maschinen gekettet wurden.

Es waren Christen, die in Europa das Königtum von Gottes Gnaden angefochten haben und sich erfolgreich Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung erkämpften, um moderne Demokratie überhaupt zu ermöglichen. In den Vereinigten Staaten waren Christen unter den ersten Frauenrechtlerinnen. Die große Bürgerrechtsbewegung der 1950 und 1960er Jahre wurde von Christen angeführt, die sich auf die Heilige Schrift beriefen und den Adel aller Menschen als Gottes Geschöpfe ungeachtet Rasse, Religion oder Rang bekräftigten.

Die gleiche Sorge um die Würde des Menschen hat im vergangenen Jahrzehnt Christen dazu geführt, gegen entmenschlichende sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel anzugehen, sich um Aids-Opfer in Afrika zu kümmern sowie sich vielfältig für Menschenrechte einzusetzen, ob für sauberes Trinkwasser in den Entwicklungsländern oder für Heime für Abertausende von Kindern, die Krieg, Seuchen oder Geschlechterdiskriminierung zu Waisen gemacht hatten.
Wie unsere Vorgänger im Glauben sind Christen heute dazu berufen, das Evangelium der kostbaren Gnade zu verkündigen, die wahre Menschenwürde zu schützen und für das Gemeinwohl einzustehen. Bleibt die Gemeinde ihrer Berufung in die Nachfolge Jesus Christi und den Dienst ihrer Mitmenschen treu, vermag sie einen weitreichenden Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.

Die autorisierte deutsche Ausgabe kann hier herunter geladen werden: Manhattan_Declaration_German.pdf.

Türkischer Protest gegen Schweizer Minarettverbot

Die türkische Regierung avanciert zum Wortführer gegen das Minarettverbot in der Schweiz. Religiöse Minderheiten hätten in seinem Land mehr Rechte als in Europa, behauptet Premier Erdogan – die tatsächliche Lage ist anders. Christen kämpfen im Alltag mit vielen Problemen.

Doch gerade die Lage der Christen in der Türkei muss differenziert betrachtet werden: 100.000 bis 120.000 Christen leben nach inoffiziellen Schätzungen heute noch in der Türkei, das ist weniger als ein halbes Prozent der Bevölkerung. Die übergroße Mehrheit von ihnen wohnt in Istanbul. Die Stadt ist Sitz des ökumenischen Patriarchen, dem Oberhaupt der christlichen Weltorthodoxie – obwohl es kaum noch 2000 Griechen in Istanbul gibt. Auf etwa 60.000 wird dagegen die Zahl der Armenier geschätzt, auch sie haben ein Patriarchat in der Stadt. Daneben existieren vor allem assyrische beziehungsweise syrisch-orthodoxe sowie kleinere katholische und protestantische Gemeinden.

Während die Griechen, Armenier und Juden nach dem »Vertrag von Lausanne« von 1923 zu den drei staatlich anerkannten Minderheiten gehören und ihre eigenen Schulen und Kirchen unterhalten dürfen, haben es die assyrischen, katholischen und protestantischen Türken bedeutend schwerer. Im Südosten des Landes kämpfen die syrisch-orthodoxen Christen um die Rechtssicherheit ihres wichtigsten Klosters Mor Gabriel: Keine 3000 von ihnen leben heute noch in der Grenzregion zu Syrien, bis zu einer halben Million sollen es noch zu Anfang des letzten Jahrhunderts gewesen sein.

Hier der Artikel von Daniel Steinvorth aus Istanbul: www.spiegel.de. Ich empfehle außerdem den Beitrag »Wo sind die türkischen Christen?«, der zeigt, dass vor knapp 100 Jahren der Anteil der Christen an der Gesamtbevölkerung in der Türkei noch bei 30 Prozent lag.

Christliche Schulverweigerer kommen mit Geldstrafe davon

Das Landgericht Kassel hat am Mittwoch ein Elternpaar aus Nordhessen, das seine Kinder aus religiösen Gründen nicht auf eine staatliche Schule schickt, zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht befand die Eltern für schuldig, die dauernde Entziehung der Schulpflicht in drei Fällen missachtet zu haben.

SPIEGEL ONLINE schreibt:

Der Vater, 48, und die Mutter, 43, haben insgesamt sieben Kinder im Alter von zwei bis 17 Jahren. Sie sind Christen, die die Bibel nicht für ein historisches Dokument, sondern das buchgewordene Wort Gottes halten. Und dieses Wort gilt für sie vor jedem weltlichen Gesetz – und sei es die Schulpflicht.

Was in Ländern wie den USA oder Kanada kein Problem ist, verbietet in Deutschland das gesetz: Wer seine Kinder nicht zur Schule schickt, dem droht in den meisten Bundesländern eine Strafe von Bußgeld bis Erzwingungshaft. In manchen Ländern, wie in Hessen, kann die Verletzung der Schulpflicht gar als Straftat geahndet werden.

Die Eheleute gingen dieses Risiko ein. In ihren Augen sind öffentliche Schulen ein Ort der Versuchung und des Lasters; auch eine christliche Privatschule kommt für sie nicht in Frage. Die Eltern unterrichten ihre Kinder in allen Fächern außer Religion und Sport. Rosemarie Dudek übernimmt die Grundschuljahre, Vater Jürgen ab Klasse 5. Er schreibt den Kindern einmal im Jahr Zeugnisse, notiert den Inhalt jeder Unterrichtsstunde, lud auch schon das Schulamt ein, die Unterlagen zu prüfen. Doch es kam niemand.

»Unser Wertesystem ist der christliche Glaube«, sagte Jürgen Dudek vor Gericht. In staatlichen Schulen spiele Gott keine Rolle, dort werde den Kindern vermittelt, dass der Mensch das Maß aller Dinge sei. Für solch eine Erziehung könne er keine Verantwortung übernehmen: »Es kann nicht sein, dass wir unser elterliches Gewissen von der Gesetzeslage abhängig machen.«

Hier der vollständige Artikel: www.spiegel.de.

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