Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Sterbehilfe soll künftig für Ärzte straffrei sein

Die Teilnahme an der Sterbehilfe soll in Zukunft auch für Ärzte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Justizministerin vor. DIE WELT online schreibt:

Die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe soll künftig neben Angehörigen auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. „In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freude. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“, heißt es demnach in dem Referentenentwurf.

Mehr: www.welt.de.

Landgericht Köln verbietet Judentum

Der Arzt, der die Beschneidung vornahm, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung zwar freigesprochen. Doch nach dem Urteil des Landgerichts Köln sind Beschneidungen von Kindern aus religiösen Gründen künftig strafbar. Die FAZ berichtet über den Rechtsstreit:

Ein vom Gericht bestellter medizinischer Gutachter kam zu dem Schluss, es gebe „jedenfalls in Mitteleuropa keine Notwendigkeit, Beschneidungen vorbeugend zur Gesundheitsvorsorge vorzunehmen“. Entscheidend aber ist, dass das Landgericht eine Beschneidung, die ein Arzt nach Einwilligung der Eltern ordnungsgemäß an einem „nicht einwilligungsfähigen Knaben“ vornimmt, als Körperverletzung wertet. Anders als das Amtsgericht kommt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern überwiege.

Die Beschneidung sei insbesondere nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, weil sie „weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfelds noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts“ dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. „Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider. Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet.“

Hier der vollständigen FAZ-Beitrag zum Beschneidungsverbot: www.faz.net.

Der katholische Philosoph Josef Bordat macht in einem Kommentar darauf aufmerksam, dass der Entscheid des Landgerichts für Juden einem Religionsausübungsverbot gleichkommt (VD: TL):

Wer sich nicht beschneiden lässt bzw. wer nicht dafür sorgt, dass seine männlichen Nachkommen nach Gen 17, 12 ordnungsgemäß beschnitten werden, hat – nach jüdischem Verständnis – den Bund mit Gott gebrochen und wird für andere Juden untragbar. Damit kommt das Beschneidungsverbot für Juden einem vollständigen Religionsausübungsverbot gleich, denn die jüdische Religion ist ohne „Bund mit Gott“ und ohne die Identifikation mit dem „Stammesverband“ nicht denkbar. In der Konsequenz stellt das Landgericht Köln also nicht die Beschneidung als traditionelles, im Grunde aber lässliches „Ritual“ unter Strafe, sondern einen ganz wesentlichen Aspekt der jüdischen Identität, ohne den es schlicht und einfach nicht möglich ist, Jude zu sein. Das Landgericht Köln verbietet mit seinem Urteil in letzter Konsequenz das Judentum selbst. In Deutschland. Das sollte man wissen, bevor man das Urteil „fortschrittlich“ nennt.

Hirndoping

Experten gehen davon aus, dass in Deutschland bereits 100.000 Studierende ihrem Leistungsvermögen durch Medikamente und Drogen auf die Sprünge helfen. Welcher Schüler oder Studenten wünscht sich nicht ein Wundermittel, das bei Prüfungen hilft, die Leistungsfähigkeit zu steigern.

Hier ein aufrüttelnder und geglückter Bericht über den Trend zum Hirndoping:

Das dritte Geschlecht

„Weiblich“, „männlich“, „anderes“: Nach den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates soll für Menschen mit uneindeutigem Geschlecht die Kategorie „anderes“ im Personenstandsrecht vorgesehen werden. Im Vorwort der aktuellen APuZ-Ausgabe (20–21/2012), die dem Thema Geschlechtsidentität gewidmet ist, heißt es:

Ob sich jemand als Frau, als Mann, als zwischen den Gechlechtern oder als ein drittes Geschlecht fühlt, geht nicht immer mit den biologischen Prädispositionen einher. Lange Zeit ging die Medizin von der heute höchst umstrittenen Annahme aus, eine stabile Geschlechtsidentität könne bei intersexuell Neugeborenen durch operative Geschlechtszuordnung (manchmal auch ohne Wissen der Eltern) und durch Erziehung im zu- gewiesenen Geschlecht erreicht werden. Viele Betroffene, die – wenn überhaupt – größtenteils erst im Erwachsenenalter davon erfuhren, sind tief traumatisiert.

Die meisten Beiträge setzen den sozialen Konstruktivismus „als von der Natur gegeben“ voraus. Demnach wird durch Menschen, die von gesellschaftlichen Konventionen geprägt sind, das Geschlecht sprachlich zugeschrieben. Interessant ist eine Beobachtung von Carolin Küppers. Da die von den Feministinnen in den 60er Jahren eingeführte Unterscheidung zwischen biologischem und sozialem Geschlecht (sex und gender) eine Rest Biologismus konserviere, werde diese Unterscheidung inzwischen mehrheitlich fallengelassen. Küppers schreibt (S. 4):

In der aktuellen Geschlechtersoziologie wird die Unterscheidung in sex und gender jedoch kaum noch verwendet. Das, was zunächst einen argumentativen Vorteil darstellte, erwies sich recht schnell als zu undifferenziert und damit als Nachteil. Durch den Rückbezug auf sex konnten Geschlechterunterschiede nach wie vor auf den biologischen Unterschied reduziert werden. Dies ist unter anderem aus zwei Gründen problematisch. Zum einen zeigt sich schon die Biologie selbst als uneindeutiger und komplexer, als in der Lesart des Alltagsverständnisses. Zum anderen gerät damit aus dem Blick, dass es sich auch bei Naturwissenschaften um gesellschaftliche Unternehmungen handelt.

Es lebe die Mehrdimensionalität von Geschlecht! Die Auflösung der Pole scheint für einige Soziologen traumatisierend langsam voranzuschreiten. „Die zweigeschlechtliche Ordnung hat ein erstaunliches Beharrungspotenzial und bestimmt nicht nur die gesellschaftliche Struktur, sondern auch unseren Handlungsrahmen (doing gender) und die Möglichkeiten sprachlicher Bezeichnung“ (S. 8). Da wird wohl eine dritte Kategorie langfristig nicht ausreichen.

Hier die APuZ-Ausgabe als PDF: APuZ_2012-20-21_online_0.pdf.

Das Geschäft mit den Leihmüttern

Das Geschäft brummt. In Indien wurden 2010 ungefähr 1500 Kinder von Leihmüttern zur Welt gebracht. Hier ein Bericht, der beim DLF gesendet wurde:

[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2012/05/10/dlf_20120510_0945_68505fd1.mp3[/podcast]

Polylove

Sex mit mehreren Partnern, vertraglich arrangiert. Gelegenheits-Sex ohne Verpflichtung oder Sex nach dem Terminkalender: Immer mehr Paare handeln ihre Beziehungen künftig völlig neu aus. Verbindlich ist die Unverbindlichkeit. In dem DIE WELT-Beitrag „Polyamore Beziehungen mit vielen sind die Zukunft“ heißt es:

„Liebes-Praktiken, die lange als Sittenverfall stigmatisiert wurden, rücken von den Rändern der Gesellschaft in den Mainstream“, sagte der Geschäftsführer des Zukunftsinstituts, Andreas Steinle, in Kelkheim bei Frankfurt. „Verpflichtende Moralvorstellungen wie sie seitens der Kirchen formuliert werden, lassen mit der Individualisierung nach.“

Und Holm Friebe schreibt für das Monatsmagazin Trend-Update:

Schon Michel Foucault hat darauf hingewiesen, dass das öffentliche Reden über Sexualität und die mediale Präsenz des Themas nicht zu verwechseln sind mit einer emanzipierten gesellschaftlichen Praxis im Gebrauch der Lüste – und dass wir in dieser Beziehung eigentlich noch immer verklemmte Viktorianer sind. Aber es tut sich etwas, nicht nur im öffentlichen Diskurs, auch bei den praktizierten Modellen. An die Stelle allgemeiner Sitten- und Moralvorstellungen treten individuelle Arrangements. „Machen Sie sich frei!” gilt nicht mehr nur beim Doktor.

Die Verschiebungen im Spannungsfeld von Liebe, Sex und Partnerschaft stehen im Zentrum größerer Trend-Komplexe wie dem Wandel der Familie oder der Neujustierung von Geschlechterrollen. Auch wenn sie anfangs oft nur von kleinen Minderheiten adaptiert und praktiziert werden, sind sie doch Seismographen für kommende Beben, die die ganze Gesellschaft erfassen können. Im Zuge der gesellschaftlichen Liberalisierung wandern Praktiken, die lange als Perversion gebrandmarkt waren, und Paarmodelle, die als Sittenverfall stigmatisiert wurden, immer weiter in den Mainstream.

Hier geht es zum Leitartikelartikel „Polylove – Die neue Vielfalt von Geschlechterrollen, Partnerschaft und Sex“.

Na, wie viele Seelen werden da wohl auf der Strecke bleiben? Und: Wie viele der Polylover wünschen sich ganz tief in ihrem Innern eine vertrauensvolle und performanzunabhängige Partnerschaft, ein Gegenüber, von dem sie wissen, dass sie angenommen sind, mit all ihren Defiziten?

Übrigens: Der emergente Tony Jones, inzwischen Dozent am Fuller Seminar, ist wieder ganz nah am Zeitgeist, wenn er an einer christlichen Ethik für polyamore Beziehungstypen arbeitet. Vielleicht eröffnet sich ja ein neuer Markt, so im Sinne von: „Polylove mit Jesus“.

AGI: Jede Stunde ein anderes Geschlecht

A. Hoffmann berichtet über Menschen, die ihr Geschlecht wöchentlich (und stündlich) wechseln:

Vor wenigen Wochen berichteten Wissenschaftler darüber, auf ein neues menschliches Geschlecht gestoßen zu sein, das weder männlich noch weiblich ist. Es handelt sich dabei um lila Pudel Menschen mit einer sogenannten „alternating gender incongruity (AGI)“. Sie spüren immer wieder, Phantomgenitalien des anderen Geschlechts entwickelt zu haben, weshalb sie spontan vom Mann zur Frau und umgekehrt wechseln können.

Mehr hier: genderama.blogspot.de.

Die dunkle Seite der Kindheit

Der Kinder- und Jugendarzt Rainer Böhm hat heute einen ausgezeichneten und kämpferischen Artikel in der FAZ publiziert. Tenor: Die Familienpolitik wird mit ihrer Krippenoffensive den Kindern nicht gerecht. Gewissenhafte und umfängliche Studien belegen, dass Kleinkinder in den Krippen enormem Stress ausgesetzt sind (der sich am Cortisol-Spiegel ablesen lässt). Die Folgen für die Kinder sind kaum zu unterschätzen:

Am beunruhigendsten war indes der Befund, dass Krippenbetreuung sich unabhängig von sämtlichen anderen Messfaktoren negativ auf die sozioemotionale Kompetenz der Kinder auswirkt. Je mehr Zeit kumulativ Kinder in einer Einrichtung verbrachten, desto stärker zeigten sie später dissoziales Verhalten wie Streiten, Kämpfen, Sachbeschädigungen, Prahlen, Lügen, Schikanieren, Gemeinheiten begehen, Grausamkeit, Ungehorsam oder häufiges Schreien. Unter den ganztags betreuten Kindern zeigte ein Viertel im Alter von vier Jahren ein Problemverhalten, das dem klinischen Risikobereich zugeordnet werden muss. Später konnten bei den inzwischen 15 Jahre alten Jugendlichen signifikante Auffälligkeiten festgestellt werden, unter anderem Tabak und Alkoholkonsum, Rauschgiftgebrauch, Diebstahl und Vandalismus. Noch ein weiteres, ebenfalls unerwartetes Ergebnis kristallisierte sich heraus: Die Verhaltensauffälligkeiten waren weitgehend unabhängig von der Qualität der Betreuung. Kinder, die sehr gute Einrichtungen besuchten, verhielten sich fast ebenso auffällig wie Kinder, die in Einrichtungen minderer Qualität betreut wurden. Grundsätzlich zeigte sich aber, dass das Erziehungsverhalten der Eltern einen deutlich stärkeren Einfluss auf die Entwicklung ausübt als die Betreuungseinrichtungen.

Fazit des FAZ-Artikels (vom 04.04.2012, Nr 81, S. 7):

Chronische Stressbelastung ist im Kindesalter die biologische Signatur der Misshandlung. Kleinkinder dauerhaftem Stress auszusetzen, ist unethisch, verstößt gegen Menschenrecht, macht akut und chronisch krank. Ein freiheitlicher Staat, der frühkindliche Betreuung in großem Umfang fördert, ist verpflichtet nachzuweisen, dass Kleinkinder keine chronische Stressbelastung erleiden. Das staatliche Wächteramt gebietet, eine Gefährdung des Kindeswohls gerade in öffentlichen Institutionen auszuschließen. Der Gesetzgeber sollte daher von seinen derzeitigen Planungen Abstand nehmen, ein Recht auf außerfamiliäre Betreuung ab dem ersten Geburtstag einzuführen.

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Die Leichtfertigkeit der Sterbehelfer

27 Menschen wurden 2011 von der Organisation Sterbehilfe Deutschland bei der Selbsttötung unterstützt. Zahlreiche Betroffene waren nur psychisch krank, andere sogar kerngesund.

Dieser Kult um die Selbstbestimmung dürfte auch dafür verantwortlich sein, dass es unter den 27 Fällen nur fünf gibt, bei denen eine zweifellos unheilbare und in absehbarer Zeit zum Tode führende Krankheit vorlag, ALS oder ein rasch voranschreitender Krebs. Daneben finden sich sieben Fälle mit tatsächlich schlechter Prognose und großen Beschwerden, mit denen die Personen aber in der Zeit der Begutachtung noch recht gut leben konnten.

In der Mehrheit der Fälle jedoch, insgesamt 15, lagen entweder keine Beschwerden vor, oder es handelte sich um psychische Störungen, bei denen eine an Lebensverbesserung orientierte Medizinethik von einer Beihilfe zum Suizid völlig absehen muss.

Mehr: www.welt.de.

Forscher fordern Tötung von Neugeborenen

Eltern soll es erlaubt werden, ihr Baby umbringen zu lassen – dafür plädieren zwei Wissenschaftler. Ihre Begründung: Kindsmord sei auch nichts anderes als eine Abtreibung. Sie meinen das alles ganz ernst. Wer A sagt, muss auch B sagen. Oder A überdenken?

Babys seien noch keine „wirklichen Personen“, sondern nur „mögliche Personen“, argumentieren Alberto Giubilini und Francesca Minerva im Fachmagazin „Journal of Medical Ethics“. Mütter und Väter sollen deshalb das Recht haben, ihren wenige Tage alten Säugling töten zu lassen, finden die Forscher.

Mit ihren Thesen lösen die Wissenschaftler weltweit große Empörung aus. „Folgen wir dieser Argumentation, dann ist es uns in Zukunft auch egal, wenn eine Mutter ihr Kind mit eine Decke erstickt“, sagt Trevor Stammers, Direktor am St. Mary´s University College in London.

Die Autoren setzen Neugeborene und Föten gleich, da beiden „noch die Fähigkeiten fehlen, die ein moralisches Recht auf Leben rechtfertigen.“ Ein Baby habe genau wie ein Fötus noch keinen „moralischen Status als Person“. Deshalb sei das Töten eines Babys auch nichts anderes als eine Abtreibung im Mutterleib. „Sind die Umstände nach der Geburt so, dass sie eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, dann sollte die Abtreibung auch nach der Geburt noch möglich sein“, sagen die Wissenschaftler.

Quelle: www.focus.de.

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