Wo bleibt der Mut?
Heike Schmoll beschreibt den schwindenden Meinungsmut an Deutschlands Universitäten (FAZ vom 01.03.2017, Nr. 78, S. 1):
Der „Professor“ kam zu seinem Namen, weil man von ihm erwarten konnte, dass er sich nicht nur auf sein Fach versteht, sondern es auch in völliger Unbefangenheit in der Öffentlichkeit vertritt. Inzwischen wird man fragen müssen, was aus der lateinischen „professio“, dem Bekenntnis und der öffentlichen Äußerung, geworden ist. Denn nichts wird dem Berufsstand des verbeamteten und deshalb freien Hochschullehrers derzeit weniger zugetraut als der mutige Gebrauch der freimütigen Rede. Immer seltener macht er – Ausnahmen bestätigen die Regel – von diesem Vorrecht Gebrauch.
Rücksichtnahmen nach allen Seiten sind üblich geworden: ängstliches Schielen auf Kollegen, Mitarbeiter, Studenten, auf die Hochschulleitung oder jene Instanzen, die an Hochschulen für „Genderterror“ und Sprachzwänge verantwortlich zeichnen. Dabei könnte kaum jemand, von seiner Rede- und Denkfreiheit großzügiger Gebrauch machen als Wissenschaftler an Universitäten und deren Leitungen. Ihre Arbeit ist geschützt durch das Recht auf Wissenschaftsfreiheit, das nicht nur Lehrende und Leitende, sondern auch Forscher im Mittelbau umschließt. Die Wissenschaftsfreiheit bewahrt sie vor jeder Form von Konformitätszwängen durch Hochschulleitungen. Rektoren und Präsidenten haben die Pflicht, auch unbequemen Wissenschaftlern Freiräume zu sichern und sich als Dienstherren schützend vor sie zu stellen, wenn sie innerhalb und außerhalb der Universität verleumdend und zu Unrecht angegriffen werden.
Kein Aprilscherz!
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