Die Rückkehr der Zensur

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz will der Justizminister Heiko Maas lästige Kritiker und Hetzer im Netz zum Schweigen bringen (vgl. hier). Jan Figel, seit 2016 EU-Sonderbeauftragter für Religionsfreiheit, hat in der FAZ (Ausgabe vom 23.05.2017, Nr. 119, S. 8) seinen Missmut über das Vorhaben trefflich zum Ausdruck gebracht:

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll allerdings die Grundlage dafür geschaffen werden, freie Rede unter dem unklaren Begriff von „Hasskriminalität“ ohne richterlichen Beschluss und im Schnellverfahren innerhalb von 24 Stunden von Onlineplattformen zu löschen. Unternehmen zu verpflichten, Meinungen auf vager Grundlage und unter Androhung hoher Strafen im Schnellverfahren zu entfernen, bedeutet eine Privatisierung der Rechtsprechung, und hat eine abschreckende Wirkung auf öffentliches Reden im Allgemeinen. Aufgrund der Rechtsunsicherheit, die dadurch entsteht, werden die Bürger davon absehen, sich bei „sensiblen“ oder möglicherweise „beleidigenden“ Themen im Internet zu äußern – aus Angst, dass ihre Kommentare als „Hasskriminalität“ eingeordnet werden könnten. Unternehmen werden bei drohenden hohen Geldstrafen geneigt sein, Inhalte zu entfernen, um nicht das Risiko gravierender finanzieller Folgen einzugehen. Dies stellt eine Form der Zensur dar, da die freie Äußerung der Meinungen, Gedanken und persönlichen Überzeugungen nicht mehr ohne das Risiko von Sanktionen möglich wäre.

Nur unbedenkliche Meinungsäußerungen zu schützen oder solche, die von einer Mehrheit geteilt werden, ist jedoch nicht Meinungsfreiheit. Demokratie kann nur existieren, wenn das Recht robust den freien Austausch von Ideen schützt.

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3 Kommentare
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Schandor
6 Jahre zuvor

Sehenswert dazu ein kurzer Vortrag eines Rechtsanwalts:

https://www.youtube.com/watch?v=qhIIhokrZXo

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