Erdoganismus in Reinkultur

Heiko Maas fühlt sich „in Berlin als Justiz- und Verbraucherschutzminister mehr als wohl“ und steht voll hinter Martin Schulz, der seiner Meinung nach die richtigen Themen anspricht. Die richtigen Themen, das bedeutet für Schulz wie Maas: mehr Macht dem Staate! Deshalb hat Heiko Maas auch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich so liest, als stamme er aus dem Roman „1984“ von George Orwell.

Harald Martenstein hat des Ministers Kampf gegen „Hatespeech“ trefflich kommentiert:

In Zukunft sollen Facebook, Twitter, Youtube, WhatsApp et cetera verpflichtet werden, alle „offensichtlich rechtswidrigen Inhalte“ zu löschen, und zwar zum Teil schon innerhalb von 24 Stunden. Ansonsten drohen den Internetfirmen Strafgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Aber was, zum Teufel, ist „offensichtlich rechtswidrig“? Gerichte brauchen oft mehrere Instanzen, um es herauszufinden. Nun sollen diese Firmen entscheiden, sie werden zu Hilfssheriffs ernannt. Sie sind Fahnder und Richter in einem. Wenn sie zu milde urteilen, sind sie selber dran, Millionenstrafen.

Ich halte das für einen Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung, für Erdoganismus in Reinkultur. Renate Künast von den Grünen ist sogar das noch zu wenig Diktatur. Sie will „Diskriminierung“ aus dem Netz löschen lassen, und zwar ausdrücklich auch solche, die „noch nicht strafbar“ ist. Irre, oder? Ein Tweet oder eine Nachricht auf WhatsApp, die nicht strafbar sind, sollen einfach gelöscht werden, nur, weil der Text nach Ansicht von Renate Künast „diskriminierend“ sein könnte. Meinungsfreiheit? Vergesst es. Renate, wann kommt eigentlich die gute alte Briefzensur wieder?

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. Dieser Satz ist von George Orwell.

Mehr: www.tagesspiegel.de.

Empfohlen sei zusätzlich die Analyse von Markus Reuter. Er schreibt:

Der Gesetzentwurf ist sehr weit gefasst und betrifft deutlich mehr Dienste als die großen marktdominanten und meinungsbildenden sozialen Netzwerke Facebook und Twitter, die in der bisherigen Debatte immer als Grund für das Gesetz herhalten mussten. In der weiten Definition des Gesetzentwurfes sind auch Messenger wie WhatsApp enthalten. Zudem könnten laut Gesetzestext kommerzielle Maildienstleister sowie Datenspeicherdienste wie Dropbox betroffen sein, selbst wenn das Justizministerium sowohl in der Begründung wie auch uns gegenüber sagt, dass diese nicht darunter fielen. Am Ende zählt aber nur der Gesetzestext.

Würde der Entwurf Gesetz werden, macht man die betroffenen Netzwerke ohne vorhergehende richterliche Überprüfung zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit. Nutzer könnten sich nur noch im Nachhinein gerichtlich gegen eine Löschung ihrer Inhalte wehren. Dass sich die Nutzer prinzipiell gegen Löschentscheidungen wehren können ist gut, doch eine zeitliche Verschiebung bis zum Gerichtstermin kann dazu führen, dass ein Inhalt dann nicht mehr relevant ist.

Gleichzeitig würde das Gesetz zu einer Ausweitung automatischer und gefährlicher Zensurmechanismen führen. Diese können die beanstandeten Inhalte auf der kompletten Plattform aufspüren und löschen, sowie ein erneutes Hochladen verhindern. Diese Filter existierten schon gegen Kinderpornografie und neuerdings gegen nicht näher-definierte „Terrorpropaganda“. Nun werden diese Filter mit dem Gesetzentwurf auf weitere Straftatbestände ausgeweitet.

Die Union hält den Gesetzentwurf übrigens nur für „einen ersten, kleinen Schritt in die richtige Richtung“.

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4 Kommentare
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Matze
6 Jahre zuvor

Ergänzend dazu den ebenfalls sehr guten Artikel aus dem „Cicero“:
http://cicero.de/berliner-republik/gesetzentwurf-zu-fake-news-so-wird-das-nichts

Lee
6 Jahre zuvor

Aus dem StGB der DDR: § 220. Staatsverleumdung. (1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen; 2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in der Öffentlichkeit Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters kundtut. Durch Gesetz vom 19. Dezember 1974 wurde im § 220 Abs. 1 zusätzlich die Haftstrafe als weitere Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit aufgenommen. Dieses äußerst dehnbare Maulkorbgesetz wurde natürlich einmütig unter Beifallsbekundung in der “Volkskammer” angenommen und bei mißliebigen Äußerungen in Schule, Lehre, Armee, Studium etc. dem Betreffenden gern drohend vorgehalten.

Stephan
6 Jahre zuvor

Da gibt es mindestens zwei Interpretationsmöglichkeiten: a) die politischen Rädelsführer merken gar nicht mehr, dass sie gegen das Recht auf Meinungsfreiheit angehen, sind also zu dumm, um mal das Vorhaben im Lichte des Grundgesetzes zu bewerten b) die politischen Rädelsführer halten den Wähler für dumm; jeder Mensch kann irgendeine geäußerte Meinung, die nicht seiner Auffassung entspricht, als Hasskommentar oder Fake News empfinden. Und wenn dann die Politik „endlich“ ein Gesetz erlassen will, dass alle anderen Meinungen (außer natürlich meiner, die die einzige richtige ist, wie mir meine Echokammer immer wieder bestätigt) abwürgt, dann ist der Politiker vermeintlich wählbarer als andere, die sich nicht kümmern. Es ist ja schon wieder Wahlkampfzeit … Egal, ob a) oder b) näher an der tatsächlichen Intention liegt: so macht man sich unwählbar. Etwas Bedenken habe ich, was das für Christen, die öffentlich eine bibeltreue Meinung vertreten, bedeuten könnte, wenn derartige Gesetze auch nur ansatzweise durchkämen. Ein Blogger schreibt, dass – sexuelle Verirrungen gemäß der Bibel… Weiterlesen »

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