Geschleifte Bastionen
Kaum jemand traut sich noch zu sagen, er sei gegen ein Adoptionsrecht für Lebenspartner. Oder ist einfach fast niemand mehr dagegen? Florentine Fritzen kommentiert das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu Zweitadoptionen in Lebenspartnerschaften.
Da fällt mir wieder die „Schweigespirale“ ein:
Am 31. Mai 2011 forderte das Gericht 14 Verbände zur Stellungnahme auf. Neun Verbände verfassten daraufhin ein Gutachten zur Sukzessivadoption, darunter der Lesben- und Schwulenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare, die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche, der Deutsche Familiengerichtstag, Berufsverbände von Psychologen und Kinderpsychotherapeuten. Dass nicht alle dazu aufgeforderten Verbände eine Stellungnahme abgeben, ist normal. Organisationen, die kein Gutachten schrieben, verweisen auf praktische Gründe. Der Juristinnenbund hat es versucht, aber innerhalb der Frist nicht geschafft, stattdessen freuten sich die Juristinnen jetzt in gleich zwei Pressemitteilungen über die Vorgänge in Karlsruhe. Beim Kinderschutzbund sagt eine Mitarbeiterin, wahrscheinlich habe der Vizepräsident ein Gutachten schreiben wollen, er sei aber krank geworden und gestorben. Die Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Paula Honkanen-Schoberth lobte das Urteil: „Haben beide Eltern das Adoptionsrecht, wirkt das stabilisierend für das Kind, das damit schwarz auf weiß die Gewissheit hat, zwei Elternteile zu haben, ganz offiziell.“
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