Ethik

„Sozialismus und Christentum passen nicht zusammen“

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist elementar von christlichen Werten geprägt. Dies äußerte der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung beim 6. „Forum Politik“ in Gießen. Jung kritisierte dabei auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Der Sozialismus sei in seiner Geschichte immer mit Unterdrückung einhergegangen, sagte Jung. „Eine Politik auf Grundlage des christlichen Menschenbildes gibt den Bürgern dagegen Freiheit und Verantwortung. Sie entscheidet sich im Zweifel für die Freiheit, weil das Individuum meistens eine bessere Entscheidung trifft als der Staat.“ In diesem Zusammenhang lobte Jung, der nach seiner Zeit als Bundesverteidigungsminister auch kurz als Bundesarbeitsminister in Merkels Kabinett diente, das Betreuungsgeld. „Zu DDR-Zeiten haben wir uns kritisch damit auseinandergesetzt, dass Eltern gezwungen wurden, ihre Kinder schon früh in eine Krippe abzugeben.“

Hier der vollständige Beitrag des Medienmagazins pro: www.pro-medienmagazin.de.

Die globale sexuelle Revolution

201209171234.jpgHeute ist das Buch Die globale sexuelle Revolution von Gabriele Kuby erschienen. Über das umfangreiche Werk, das übrigens ein Geleitwort von Robert Spaemann enthält, schreibt der Verlag:

Die globale sexuelle Revolution in all ihren Varianten hat sich zunächst hinter dem Rücken der Öffentlichkeit in Politik, Institutionen und Ausbildungseinrichtungen eingeschlichen. Inzwischen ist daraus längst ein gewaltiges gesellschaftliches Umerziehungsprogramm geworden, das das Wertefundament unserer Gesellschaft zerstört und immer totalitärer wird.

Gabriele Kuby hat den Mut, die Bedrohung unserer Freiheit durch eine antihumanistische Ideologie beim Namen zu nennen. Ihr faktenreiches Buch ist ein erschütterndes Zeugnis nicht nur für den lebensgefährlichen Kulturzerfall, sondern auch für die systematische Zerstörung unserer Freiheit im Namen der Freiheit. Nie zuvor hat ein Autor dem Leser die Diktatur des Relativismus, die Gender-Ideologie und die Sackgassen der modernen Gesellschaft schonungsloser vor Augen gestellt. Dieses Buch schockiert und zeigt auf, was auf uns zukommt, wenn wir uns nicht wehren.

Das Buch:

  • Gabriele Kuby: Die globale sexuelle Revolution: Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Geleitwort von Prof. Dr. Robert Spaemann, Fe-Medien, 2012, 456 S., Euro 19,95

kann hier bestellt werden:

 

 

Homosexualtität: Rob Bell bezieht Stellung

Rob Bell, 2011 Hauptredner auf dem Jugendplus-Kongress von Willow Creek Deutschland, hat inzwischen seine Pastorenstelle aufgegeben und arbeitet in Hollywood an einer eigenen TV-Show. Kürzlich hat er in einer Unterhaltungssendung seine Position zur Frage der Homosexualität erläutert.

Einen Mitschnitt seines Statements gibt es hier.

VD: AM

Sterbehilfe soll künftig für Ärzte straffrei sein

Die Teilnahme an der Sterbehilfe soll in Zukunft auch für Ärzte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Justizministerin vor. DIE WELT online schreibt:

Die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe soll künftig neben Angehörigen auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. „In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freude. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“, heißt es demnach in dem Referentenentwurf.

Mehr: www.welt.de.

Landgericht Köln verbietet Judentum

Der Arzt, der die Beschneidung vornahm, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung zwar freigesprochen. Doch nach dem Urteil des Landgerichts Köln sind Beschneidungen von Kindern aus religiösen Gründen künftig strafbar. Die FAZ berichtet über den Rechtsstreit:

Ein vom Gericht bestellter medizinischer Gutachter kam zu dem Schluss, es gebe „jedenfalls in Mitteleuropa keine Notwendigkeit, Beschneidungen vorbeugend zur Gesundheitsvorsorge vorzunehmen“. Entscheidend aber ist, dass das Landgericht eine Beschneidung, die ein Arzt nach Einwilligung der Eltern ordnungsgemäß an einem „nicht einwilligungsfähigen Knaben“ vornimmt, als Körperverletzung wertet. Anders als das Amtsgericht kommt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern überwiege.

Die Beschneidung sei insbesondere nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, weil sie „weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfelds noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts“ dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. „Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider. Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet.“

Hier der vollständigen FAZ-Beitrag zum Beschneidungsverbot: www.faz.net.

Der katholische Philosoph Josef Bordat macht in einem Kommentar darauf aufmerksam, dass der Entscheid des Landgerichts für Juden einem Religionsausübungsverbot gleichkommt (VD: TL):

Wer sich nicht beschneiden lässt bzw. wer nicht dafür sorgt, dass seine männlichen Nachkommen nach Gen 17, 12 ordnungsgemäß beschnitten werden, hat – nach jüdischem Verständnis – den Bund mit Gott gebrochen und wird für andere Juden untragbar. Damit kommt das Beschneidungsverbot für Juden einem vollständigen Religionsausübungsverbot gleich, denn die jüdische Religion ist ohne „Bund mit Gott“ und ohne die Identifikation mit dem „Stammesverband“ nicht denkbar. In der Konsequenz stellt das Landgericht Köln also nicht die Beschneidung als traditionelles, im Grunde aber lässliches „Ritual“ unter Strafe, sondern einen ganz wesentlichen Aspekt der jüdischen Identität, ohne den es schlicht und einfach nicht möglich ist, Jude zu sein. Das Landgericht Köln verbietet mit seinem Urteil in letzter Konsequenz das Judentum selbst. In Deutschland. Das sollte man wissen, bevor man das Urteil „fortschrittlich“ nennt.

Hirndoping

Experten gehen davon aus, dass in Deutschland bereits 100.000 Studierende ihrem Leistungsvermögen durch Medikamente und Drogen auf die Sprünge helfen. Welcher Schüler oder Studenten wünscht sich nicht ein Wundermittel, das bei Prüfungen hilft, die Leistungsfähigkeit zu steigern.

Hier ein aufrüttelnder und geglückter Bericht über den Trend zum Hirndoping:

Das dritte Geschlecht

„Weiblich“, „männlich“, „anderes“: Nach den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates soll für Menschen mit uneindeutigem Geschlecht die Kategorie „anderes“ im Personenstandsrecht vorgesehen werden. Im Vorwort der aktuellen APuZ-Ausgabe (20–21/2012), die dem Thema Geschlechtsidentität gewidmet ist, heißt es:

Ob sich jemand als Frau, als Mann, als zwischen den Gechlechtern oder als ein drittes Geschlecht fühlt, geht nicht immer mit den biologischen Prädispositionen einher. Lange Zeit ging die Medizin von der heute höchst umstrittenen Annahme aus, eine stabile Geschlechtsidentität könne bei intersexuell Neugeborenen durch operative Geschlechtszuordnung (manchmal auch ohne Wissen der Eltern) und durch Erziehung im zu- gewiesenen Geschlecht erreicht werden. Viele Betroffene, die – wenn überhaupt – größtenteils erst im Erwachsenenalter davon erfuhren, sind tief traumatisiert.

Die meisten Beiträge setzen den sozialen Konstruktivismus „als von der Natur gegeben“ voraus. Demnach wird durch Menschen, die von gesellschaftlichen Konventionen geprägt sind, das Geschlecht sprachlich zugeschrieben. Interessant ist eine Beobachtung von Carolin Küppers. Da die von den Feministinnen in den 60er Jahren eingeführte Unterscheidung zwischen biologischem und sozialem Geschlecht (sex und gender) eine Rest Biologismus konserviere, werde diese Unterscheidung inzwischen mehrheitlich fallengelassen. Küppers schreibt (S. 4):

In der aktuellen Geschlechtersoziologie wird die Unterscheidung in sex und gender jedoch kaum noch verwendet. Das, was zunächst einen argumentativen Vorteil darstellte, erwies sich recht schnell als zu undifferenziert und damit als Nachteil. Durch den Rückbezug auf sex konnten Geschlechterunterschiede nach wie vor auf den biologischen Unterschied reduziert werden. Dies ist unter anderem aus zwei Gründen problematisch. Zum einen zeigt sich schon die Biologie selbst als uneindeutiger und komplexer, als in der Lesart des Alltagsverständnisses. Zum anderen gerät damit aus dem Blick, dass es sich auch bei Naturwissenschaften um gesellschaftliche Unternehmungen handelt.

Es lebe die Mehrdimensionalität von Geschlecht! Die Auflösung der Pole scheint für einige Soziologen traumatisierend langsam voranzuschreiten. „Die zweigeschlechtliche Ordnung hat ein erstaunliches Beharrungspotenzial und bestimmt nicht nur die gesellschaftliche Struktur, sondern auch unseren Handlungsrahmen (doing gender) und die Möglichkeiten sprachlicher Bezeichnung“ (S. 8). Da wird wohl eine dritte Kategorie langfristig nicht ausreichen.

Hier die APuZ-Ausgabe als PDF: APuZ_2012-20-21_online_0.pdf.

Das Geschäft mit den Leihmüttern

Das Geschäft brummt. In Indien wurden 2010 ungefähr 1500 Kinder von Leihmüttern zur Welt gebracht. Hier ein Bericht, der beim DLF gesendet wurde:

[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2012/05/10/dlf_20120510_0945_68505fd1.mp3[/podcast]

AGI: Jede Stunde ein anderes Geschlecht

A. Hoffmann berichtet über Menschen, die ihr Geschlecht wöchentlich (und stündlich) wechseln:

Vor wenigen Wochen berichteten Wissenschaftler darüber, auf ein neues menschliches Geschlecht gestoßen zu sein, das weder männlich noch weiblich ist. Es handelt sich dabei um lila Pudel Menschen mit einer sogenannten „alternating gender incongruity (AGI)“. Sie spüren immer wieder, Phantomgenitalien des anderen Geschlechts entwickelt zu haben, weshalb sie spontan vom Mann zur Frau und umgekehrt wechseln können.

Mehr hier: genderama.blogspot.de.

Die dunkle Seite der Kindheit

Der Kinder- und Jugendarzt Rainer Böhm hat heute einen ausgezeichneten und kämpferischen Artikel in der FAZ publiziert. Tenor: Die Familienpolitik wird mit ihrer Krippenoffensive den Kindern nicht gerecht. Gewissenhafte und umfängliche Studien belegen, dass Kleinkinder in den Krippen enormem Stress ausgesetzt sind (der sich am Cortisol-Spiegel ablesen lässt). Die Folgen für die Kinder sind kaum zu unterschätzen:

Am beunruhigendsten war indes der Befund, dass Krippenbetreuung sich unabhängig von sämtlichen anderen Messfaktoren negativ auf die sozioemotionale Kompetenz der Kinder auswirkt. Je mehr Zeit kumulativ Kinder in einer Einrichtung verbrachten, desto stärker zeigten sie später dissoziales Verhalten wie Streiten, Kämpfen, Sachbeschädigungen, Prahlen, Lügen, Schikanieren, Gemeinheiten begehen, Grausamkeit, Ungehorsam oder häufiges Schreien. Unter den ganztags betreuten Kindern zeigte ein Viertel im Alter von vier Jahren ein Problemverhalten, das dem klinischen Risikobereich zugeordnet werden muss. Später konnten bei den inzwischen 15 Jahre alten Jugendlichen signifikante Auffälligkeiten festgestellt werden, unter anderem Tabak und Alkoholkonsum, Rauschgiftgebrauch, Diebstahl und Vandalismus. Noch ein weiteres, ebenfalls unerwartetes Ergebnis kristallisierte sich heraus: Die Verhaltensauffälligkeiten waren weitgehend unabhängig von der Qualität der Betreuung. Kinder, die sehr gute Einrichtungen besuchten, verhielten sich fast ebenso auffällig wie Kinder, die in Einrichtungen minderer Qualität betreut wurden. Grundsätzlich zeigte sich aber, dass das Erziehungsverhalten der Eltern einen deutlich stärkeren Einfluss auf die Entwicklung ausübt als die Betreuungseinrichtungen.

Fazit des FAZ-Artikels (vom 04.04.2012, Nr 81, S. 7):

Chronische Stressbelastung ist im Kindesalter die biologische Signatur der Misshandlung. Kleinkinder dauerhaftem Stress auszusetzen, ist unethisch, verstößt gegen Menschenrecht, macht akut und chronisch krank. Ein freiheitlicher Staat, der frühkindliche Betreuung in großem Umfang fördert, ist verpflichtet nachzuweisen, dass Kleinkinder keine chronische Stressbelastung erleiden. Das staatliche Wächteramt gebietet, eine Gefährdung des Kindeswohls gerade in öffentlichen Institutionen auszuschließen. Der Gesetzgeber sollte daher von seinen derzeitigen Planungen Abstand nehmen, ein Recht auf außerfamiliäre Betreuung ab dem ersten Geburtstag einzuführen.

Es lohnt sich heute, die Druckausgabe zu kaufen.

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