Homosexualität

Revierkampf unter dem Regenbogen

Wie sehr die LGBTQ+Bewegung zerstritten ist, dokumentiert der Streit um korrekte Regenbogenflagge. Thomas Thiel schreibt in seiner Besprechung des Jahrbuch Sexualitäten 2025 (FAZ, 19.08.2025, Nr. 191, S. 10):

Auch bei der Wahl der Regenbogenflagge ist die Selbstverständlichkeit verloren gegangen. Denn welche soll man nehmen? Neben die sechsstreifige Fahne, die der amerikanische Designer Gilbert Braker 1978 als Banner der Schwulenbewegung entwarf, ist eine bunte Vielfalt von Alternativen getreten. Die Progress Pride Flag, 2018 von Daniel Quasar entworfen, fügt dem Regenbogen einen Keil mit den Farben der Transgender Pride Flag hinzu. Das Auswärtige Amt hisste die Flagge vergangenes Jahr, damals noch unter Annalena Baerbock. Daneben gibt es Flaggen für Bisexuelle, Aromantiker, Sexarbeiter, Genderfluide und andere Minderheiten, die das Original jeweils mit eigenen Motiven und Farbgebungen variieren.

Till Randolf Amelung interpretiert die wundersame Flaggenvermehrung im neuen „Jahrbuch Sexualitäten“ als Symptom der Spaltung innerhalb der LGBTQ-Bewegung, die sich von den ursprünglichen Anliegen der Lesben- und Schwulenbewegung immer weiter entferne. Der Herausgeber des Jahrbuchs, Jan Feddersen, hat schon vor Jahren auf Schwulenfeindlichkeit in der LGBTQ-Szene aufmerksam gemacht. Von Trans- und Queer-Seite wird Homosexuellen verübelt, das binäre Geschlechtsschema zu bestätigen, das man dringend loswerden will, und die körperlichen Aspekte von Geschlecht in Erinnerung zu rufen, die im neuen Konzept der Geschlechtsidentität nicht mehr interessieren. Amelung weist demgegenüber darauf hin, dass man den Geschlechtspartner nicht abstrakt nach der Identität wählt, sondern durchaus auch nach der körperlichen Anziehung. Queeraktivistische Forderungen, das biologische Geschlecht zu verabschieden, nennt er homosexuellenfeindlich.

Walter Brueggemann: Wie lesen wir die Bibel?

Walter Brueggemanns Aufsatz zum Thema „Bibel und Homosexualität“ hat weite Verbreitung gefunden. Der auf einer katholischen pro LGBGT+-Plattform erschienene Text ist in mancherlei Hinsicht aufschlussreich. Brueggemann, der als Bibelausleger von vielen konservativen Christen geschätzt wird, erklärt einerseits, dass die biblischen Texte, die sich speziell mit homosexuellen Praktiken befassen, diese bedingungslos verurteilen. Gleichzeitig beruft er sich auf die Vielstimmigkeit der Heiligen Schrift und fordert, dass die Verbote durch das Evangelium überboten werden. Für aufrichtige Christen heißt das: Sie müssen die eindeutigen biblischen Gebote ablehnen, um das Evangelium zur Geltung zu bringen. Das klingt etwa so:

Die exegetische Situation ist klar: Wir wissen, was der Text sagt. Aber was sollen wir mit dem tun, was der Text sagt? Ich halte es für wichtig, klar zu sagen, dass wir die eindeutigen Gebote der Heiligen Schrift ablehnen und uns stattdessen auf eine andere Autorität berufen, wenn wir erklären, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften heilig und gut sein können.

Ian Paul hat diesen Aufsatz gründlich analysiert und kommt zu dem Ergebnis:

Und es lässt sich nicht leugnen, dass verschiedene biblische Texte beim ersten Lesen in Bezug auf zentrale Themen wie Gewalt, Sklaverei, die Rolle der Frau – und natürlich den Gehorsam gegenüber der Tora – in Spannung zueinander zu stehen scheinen. Die Frage ist: Worin besteht diese Spannung? Hat das mit unterschiedlichen kulturellen und kontextuellen Aspekten zu tun, oder sind diese Spannungen auf unüberbrückbare Widersprüche zurückzuführen? Bei jedem dieser strittigen Themen scheinen verschiedene Texte zunächst in ihrem direkten Bezug auf das jeweilige Thema in Spannung zueinander zu stehen. Wir sollten nicht zu Texten greifen, die nichts miteinander zu tun haben, um das Gesamtbild, das die Heilige Schrift bietet, zu widerlegen.

Aber hier liegt die Ironie: Während Brueggemann behauptet, dass „die Bibel zu keinem Thema mit einer einzigen Stimme spricht“, ist die gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivität das eine Thema, zu dem die Bibel tatsächlich „mit einer einzigen Stimme“ zu sprechen scheint. Die Menschheit ist nach dem Bilde Gottes erschaffen als Mann und Frau und die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau wird als Ausdruck dieses Schöpfungsmusters dargestellt. Die levitische Ablehnung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen scheint sich auf diesen Bericht zu stützen und sowohl Paulus als auch Jesus beziehen sich ausdrücklich darauf: Jesus in seinem Verständnis der Ehe und Paulus speziell in seiner Ablehnung gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehrs, wobei er sich in Römer 1 auf die Schöpfung und in 1. Korinther 6,9 und 1. Timotheus 1,9 auf den levitischen Kodex beruft.

Das vielleicht Hilfreichste, was Brueggemann in seinem Artikel für uns tut, ist hervorzuheben, dass die heutige Debatte über Sexualität in der Kirche im Kern eine Debatte über die Bibel ist. Können wir der Schrift vertrauen, dass sie die Wahrheit Gottes zu uns spricht? Ist die Schrift „Gottes geschriebenes Wort“, das eine wesentliche theologische Kohärenz aufweist (vgl. Artikel XX in den XXXIX Articles of Religion), oder ist sie ein Gemisch aus Gottes guter Nachricht an uns, in das sich sündige und sogar abstoßende menschliche Ideen gemischt haben und wir somit das eine vom anderen trennen müssen, um das Gold des Evangeliums aus der biblischen Schlacke zu retten?

Die Analyse von Ian Paul ist bei Evangelium21 erschienen: www.evangelium21.net.

Homosexualität und christlicher Glaube

In den vergangenen Jahren haben sich prominente evangelikale Leiter in Deutschland für eine radikale Neubewertung der biblischen Sicht auf Sexualität eingesetzt. Die traditionelle Lesart des biblischen Befundes und Naturrechts soll durch eine revisionistische Interpretation überschrieben werden. In einem Seminar auf der letzten E21-Konferenz habe ich den Umbruch im Blick auf Homosexualität nachgezeichnet und einige Empfehlungen für bekenntnisorientierte Gemeinden ausgesprochen.

Einen Audio-Mittschnitt des Seminars gibt es hier: www.evangelium21.net.

Der Evangelist Klaus Vollmer – eine Aufarbeitung

Da ich hier im TheoBlog schon mehrfach wohlwollend aus Büchern des Evangelisten Klaus Vollmer zitiert habe, weise ich auf die Untersuchung einer „Aufarbeitungskommission der Evangelischen Geschwisternschaft“ hin. Die Anfänge der Geschwisterschaft gehen auf das Wirken von Klaus Vollmer (1930–2011) zurück, damals Pastor der Ev.- luth. Landeskirche Hannovers. Die Weggemeinschaft schreibt rückblickend über das Wirken von Klaus Vollmer: 

Das besondere Charisma Klaus Vollmers sowie verbindliche und durchaus elitäre Strukturen verliehen der Bruderschaft in den Anfangsjahren für viele eine große Dynamik und Anziehungskraft. Viele richteten ihre Berufs- und Lebenspläne danach aus, der Idee einer engen Glaubens- und Lebensgemeinschaft folgend. Heute werfen wir auf diese Zeit auch einen kritischen Blick: Es kam in diesen Jahren zu einem übersteigerten Verständnis von Berufung, von Verpflichtung und von persönlicher Bindung zum Leiter. Unzulässige Übergriffe in einzelne Biographien, unzureichender Abstand zwischen Seelsorge und Beeinflussung sowie die Abwertung von Frauen in Rede und Umgang sind zu beklagen.

Auch von Klaus Vollmer selbst mit angestoßen, begann Mitte der 1980er Jahre ein langer Prozess der Wandlung. Etliche Brüder der Anfangszeit verließen die Gemeinschaft. Klaus Vollmer trat als Leiter immer mehr in den Hintergrund, ein Nachfolger in dieser Funktion wurde bewusst nicht eingesetzt. Ein demokratisch gewähltes Gremium (Konventsrat) übernahm die Leitung der Gemeinschaft. In den 1990er Jahren traten Frauen in den Konvent ein, die Tagungen wurden auch für Familien ausgerichtet. Es begann ein Miteinander aller Generationen. Nach Ablauf einer Dekade der Diskussion wurde 2011 der Name in „Evangelische Geschwisterschaft“ geändert und so der faktischen Veränderung Rechnung getragen.

Im Frühjahr 2017 erfuhren alle Geschwister, dass es in früheren engen Vertrauensverhältnissen mit Meister-Jünger-Charakter neben Abhängigkeiten auch sexuelle Übergriffe sowie längerfristige sexuelle Beziehungen gab. Das betrifft die Anfangszeit bis zum Beginn der 1990er Jahre. Es zeigte sich die Notwendigkeit einer umfassenden Aufarbeitung.

Die Nachrichtenagentur Idea schreibt

Der 2011 im Alter von 80 Jahren gestorbene Evangelist Klaus Vollmer (Hermannsburg) hatte jahrelang homosexuelle Beziehungen zu Mitgliedern der von ihm gegründeten Bruderschaft „Kleine Brüder vom Kreuz“. Er habe dabei seine Leitungsposition und charismatische Wirkung genutzt, um diese Beziehungen einzugehen. So heißt es in dem am 18. Februar veröffentlichten Bericht einer von der „Evangelischen Geschwisterschaft“ eingesetzten Kommission.

Die Geschwisterschaft ist 2011 aus der Bruderschaft hervorgegangen. 2017 waren erste Informationen über Vollmers Verhalten bekanntgeworden. Daraufhin hatte die Geschwisterschaft, der aktuell 58 Mitglieder angehören, eine Aufarbeitungskommission eingesetzt. Aus dem Bericht geht hervor, dass alle jungen Männer mit sexuellem Kontakt zu Vollmer älter als 18 Jahre gewesen seien. Es gebe keine Hinweise auf „strafrechtliche relevante Sachverhalte“. Als geistlicher Leiter und Pastor habe Vollmer aber „massiv und fortdauernd kirchliches Recht verletzt“.

Darüber hinaus gibt es dem Bericht zufolge inzwischen auch glaubhafte Hinweise, dass Vollmer einen sexuellen Übergriff gegenüber einem Minderjährigen begangen habe, der nicht der Geschwisterschaft angehörte.

Der Bericht der Aufarbeitungskommission kann hier eingesehen werden: Bericht_der_Aufarbeitungskommission_2022-02-17.pdf.

Wer Schwule nicht segnet, riskiert eine Klage

Drei Rechtsgelehrte kommen in einer Analyse zu dem Schluss, dass zumindest die öffentlichrechtlich anerkannten Kirchen in der Schweiz Trauungen oder wenigstens Segnungen von homosexuellen Paaren zulassen sollten. Mehr noch. Ein Pfarrer, der dies verweigert, könnte sich unter Umständen gar strafbar machen. Die NZZ am Sonntag schreibt:

Aufgrund ihres ­speziellen Status seien diese Gemeinschaften nicht nur Grundrechtsträgerinnen, sondern auch Grundrechtsadressatinnen. Und als solche hätten sie auch die Vorgaben von Verfassung und Gesetz zu beachten, zum Beispiel das Diskriminierungsverbot und die neue Rassismusstrafnorm. Diese wurde bekanntlich vom Volk im letzten Jahr erweitert und schützt seither auch Homosexuelle.

Hafner, Zurkinden und Reimann folgern daraus, dass bei diesen Kirchen eine Güterabwägung zwischen ihrer Autonomie und dem Schutz vor Diskriminierung vorgenommen werden muss. Und in ihrer eigenen Abwägung kommen sie dabei zum Schluss: «Es wäre – insbesondere auch angesichts des Verhältnismässigkeitsprinzips – zu fordern, dass Kantonalkirchen beziehungsweise die Kirchgemeinden in theologischer Hinsicht nach Spielräumen suchen, um homosexuellen Paaren Trauungen oder zumindest trauungsähnliche Einsegnungen zu ermöglichen.»

Heikel kann diese Einschätzung vor allem für die Seelsorgenden werden, die im Alltag für die Trauungen zuständig sind. Denn gemäss der neuen Rassismusstrafnorm macht sich strafbar, wer jemandem eine Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einzig aufgrund der sexuellen Orientierung verweigert. Die drei Autoren argumentieren, eine kirchliche Trauung sei eine solche Leistung, da sie prinzipiell an alle Trauungswilligen der betreffenden Kirche gerichtet sei.

Da kann ich nur hoffen, dass die Kirchen sich gegen diese möglichen Übergriffe des Staates wehren. Übrigens: In der Überschrift heißt es: „Rechtsgelehrte sagen: Staatskirchen sollten homosexuelle Paare trauen“. Ich glaube nicht, dass es in der Schweiz Staatskirchen gibt.

Hier mehr: nzzas.nzz.ch.

Ulrich Kutschera freigesprochen

Das Landgericht Kassel hat den Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera (Kassel) vom Vorwurf freigesprochen, sich in einem Interview 2017 beleidigend und volksverhetzend über Schwule und Lesben geäußert zu haben. 

Eine gute Nachricht für diejenigen, denen die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist.

Das Nachrichtenmagazin idea berichtet:

Das Gericht kam am 2. März zu dem Schluss, dass seine Aussagen von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sind. Meinungen dürften auch scharf und verletzend sein. Für viele Menschen schwer erträgliche Aussagen seien nicht gleich strafbar.

Damit hob das Landgericht das vorherige Urteil des Amtsgerichts Kassel vom August 2020 auf. Es hatte den heute 66-jährigen Wissenschaftler wegen beleidigender Äußerungen über Homosexuelle zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.

Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA sagte Kutschera zum Urteil: „Nach so viel negativer Berichterstattung und einer klaren Vorverurteilung war ich über den Freispruch erstaunt.“

Der Richter am Landgericht Kassel habe seine Äußerungen im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit verortet: „Leider haben die Mainstream-Medien wieder einseitig berichtet.“ An allen drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht habe er dargelegt, dass seine Aussagen im kath.net-Interview zur „Ehe für alle“ sachlich korrekt gewesen seien: „Darüber schweigen die Leitmedien, was ich bedauere.“

Wie unsachlich die Mainstream-Medien berichten, ist gelegentlich schon an den Überschriften abzulesen. Die FAZ titelte: „Freispruch für Professor nach homophoben Äußerungen“.

Mehr: www.idea.de.

„Anders Amen“ – Die Vermarktung einer verstaubten Institution

Die FAS berichtet in dem ganzseitigen Beitrag „Die Sinnfluencer“ (FAS vom 22.11.2020, Nr. 47, S. 13) über ein Pastorinnenpaar, das vom Kirchenfunk damit beauftragt ist, einer verstaubten Institution frischen Wind einzuhauchen:

Produziert werden die Videos von „Anders Amen“ vom evangelischen Kirchenfunk Niedersachen/Bremen. „Sinnfluencer“ nennt die evangelische Kirche ihre digitalen Helden. Die Kirche hat viel nachzuholen in Sachen digitales Storytelling, in Sachen Nachwuchs und vor allem: in Sachen Diversität …

Die beiden Pastorinnen, so unterschiedlich sie auch sind, eignen sich hervorragend für die positive Vermarktung einer verstaubten Institution. Die evangelische Kirche als eine Heimat für queere Personen, für Regenbogenfamilien, für alle eben.

Mit welchen Themen will denn die Kirche Menschen an sich binden? Siehe hier:

  • Hanky Code vs. Kirchenjahr – Wer hat von wem geklaut?
  • Mein Outing & unser Kennenlernen
  • Sex in der Kirche?! Queere Pastorinnen über Sex vor der Ehe, Pornos & Lecktücher
  • My Roots – unsere Coming-out-Storys mit Anders Amen, Jolina Mennen, Kostas Kind und vielen mehr …
  • Was ist SÜNDE? Glaubensfragen
  • Sexy Barbara Schöneberger & queere Wahrheiten
  • Was ist LGBTIQA*?
  • Ehe für ALLE?! Die große Trau-Pfarrschule

Hier mal eine nicht jugendfreie Beispielsendung von „Anders Amen“:

Bemerkenswert finde ich, dass die FAS den missionarischen Eifer des evangelischen Kirchenfunks nicht im Ansatz hinterfragt. Kann man nicht wenigstens mal darüber nachdenken, ob ein plansexuelles Bravo-TV das ist, was der Kirche weiterhilft? Ausgeholt wird freilich gegen Leute, die das noch so sehen, wie – sagen wir mal – die meisten Leute in Europa vor 20 Jahren. Denn:

In einem Ethik-Seminar, das sie zusammen im Studium besuchten, gab es etwa den Prof, der es immer wieder fertigbrachte, Homosexualität in die Nähe von Pädophilie zu rücken, wie sie es empfanden. Im Namen des evangelischen Glaubens wurden gerade in Freikirchen in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder sogenannte Konversionstherapien vorgenommen, die seit Juni 2020 für unter Achtzehnjährige verboten sind.

Ellen Radtke sagt an einer Stelle (Minute 12:49): „Je mehr man sich damit beschäftigt, desto weniger überfordert das“. Ich gehe fast davon aus, die beiden Pastorinnen beschäftigen sich kaum noch mit etwas anderem.

Homosexualität und christlicher Glaube

In dem Beitrag „Der Kreis schließt sich“ habe ich im Juli 2020 die Hoffnung ausgesprochen, dass demnächst Beiträge erscheinen werden, die die offensichtlichen und weniger offensichtlichen Schwachpunkte des Buches Homosexualität und christlicher Glaube: Ein Beziehungsdrama, erörtern. Tatsächlich sind inzwischen mehrere sehr hilfreiche Rezensionen erschienen. Eine Auswahl:

Die meines Erachtens förderlichste Besprechung stammt von Thomas Jeising und erschien ursprünglich in der Zeitschrift Bibel und Gemeinde (4/2020, S. 27–39). Nun ist sie auch als Rezension bei Evangelium21 veröffentlicht worden. Zum Einstieg heißt es:

Es ist beinahe unmöglich, eine gewöhnliche Buchbesprechung zu dem vorliegenden Titel1 abzuliefern. Das hat eine Reihe von Gründen, die ich darlegen werde. Es wäre vielleicht sogar ungerecht, wenn man das Werk nur wie ein Buch beurteilen würde. Denn der Leser bekommt ungefragt auf 96 Seiten eine Therapiestunde bei einem Facharzt für Psychotherapie und Psychosomatik zum Discounterpreis, allerdings wird die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen.

Das Werk ist also irgendwie besonders, anders lassen sich seine Wirkung und die Aufregung darum auch gar nicht deuten. Denn das Buch, das Homosexualität unter Christen als positive Lebensform qualifizieren will, enthält kein einziges neues Argument, keine neue Idee, auch fasst es nicht die jahrzehntelange Diskussion zusammen. Und nicht einmal für den Vorschlag an evangelikale und konservative Gemeinden, eine Trauhandlung für zwei Menschen gleichen Geschlechts einzuführen, die nicht nur treu und verbindlich zusammenleben wollen, sondern auch für eine gegenseitige sexuelle Befriedigung eintreten, kann es ein Copyright beanspruchen.

Na, wenn das nicht neugierig macht. Die vollständige Buchbesprechung gibt es hier: www.evangelium21.net.

Der Vatikan erklärt die Worte des Papstes

Vor einigen Tagen habe ich darüber berichtet, dass Papst Franziskus in einer Dokumentation die zivilrechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partner befürwortet hat und damit innerkirchlichen Diskussionen ein Steilvorlage gegeben hat (siehe hier). Der Vatikan hat sich inzwischen in die Auseinandersetzung um die richtige Deutung der zitierten Worte eingeschaltet. Er weist laut FAZ darauf hin, „dass es sich um aus dem Zusammenhang gerissene Aussagen aus einem früheren Interview handele“. Die FAZ weiter:

Der Vatikan teilte den Bischöfen nun mit, es handle sich um zwei Aussagen aus einem früheren Interview des Papstes, das er 2019 mit dem mexikanischen Fernsehsender Televisa geführt habe. Die beiden Sätze stammten ursprünglich aus unterschiedlichen Zusammenhängen, seien in dem Dokumentarfilm jedoch zu einer Antwort zusammengefügt worden. Das habe Verwirrung gestiftet.

Der Satz über das Recht auf eine Familie bezieht sich laut vatikanischer Darstellung in seinem ursprünglichen Zusammenhang darauf, dass Homosexuelle von ihrer Familie nicht diskriminiert werden sollten. In diesem Sinne hatte sich Franziskus 2016 auch in seinem Schreiben „Amoris laetitia“ geäußert. Der Satz über die rechtliche Anerkennung fiel demnach in einem anderen Teil des Interviews, in dem es um die Ablehnung eines Gesetzes zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe 2010 in Argentinien ging. Der heutige Papst und damalige Erzbischof von Buenos Aires, Jorge Mario Bergoglio, hatte dieses Gesetz damals abgelehnt.

Hier der vollständige Artikel von Thomas Jansen: www.faz.net.

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