Rechtfertigungslehre

Einheit in der Verschiedenheit: Das Scheitern der GER

Stephan Schaede zeichnet zum fünfundzwanzigsten Jubiläum in der FAZ von heute (28.10.2024, Nr. 251, S. 6) das letztlich Scheitern der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER) nach: 

Niemals zuvor und seither niemals mehr hat es in der Geschichte der Ökumene Ähnliches gegeben. Lutheraner und Katholiken erklärten bestehende Lehrverurteilungen für nichtig – mehr noch: Sie stellten fest, dass die Rechtfertigungslehre keinen kirchentrennenden Charakter mehr habe. Damit schien eine Dynamik entfacht, die auf Kircheneinheit hindrängte. Kein Wunder also und einmalig auch dies, dass das Dokument auf andere Konfessionen ansteckend wirkte: 2006 unterzeichnete der Weltrat methodistischer Kirchen, im Reformationsjubiläumssommer 2017 war es die Weltgemeinschaft der reformierten Kirchen. Am Reformationstag jenes Jahres erklärten auch die Anglikaner ihre Zustimmung, nachdem ihr Konsultativrat schon im April 2016 den Inhalt der GER „begrüßt und bestätigt“ hatte.

Und: 

Der Vorhang fiel, viele Fragen sind seitdem offen. Man kann sich wundern darüber, dass in Deutschland ein Papier gefeiert wurde, in dem sich die Begeisterung vor allem auf die diplomatische Meisterleistung des Anhangs konzentrierte, nicht auf den Text der Erklärung selbst. Man wird auch eingestehen müssen, dass vor 25 Jahren trotz der internationalen Reichweite der Unterzeichnenden der deutschsprachige theologische Diskurs den internationalen auf eigentümliche Weise dominierte. 

Hans Joachim Iwand: Glaube und Werke

Hans Joachim Iwand schreibt über Glaube und Werke bei Luther (Glaubensgerechtigkeit, Gesammelte Aufsätze II, 1980, S. 84–86):

Gerade weil das Gesetz tötet [vgl. 2Kor 3,6], stellt es den Christus erst recht heraus als „den Tod des Todes“, als den Sieger über Tod und Hölle. Darum sagt Luther: „Die evangelische Verzweiflung, zu der das Gesetz hintreiben soll, ist nicht böse und bleibt nicht immer, sondern sie macht gleichsam Bahn für den Empfang des Christusglaubens, wie geschrieben steht: Den Armen wird das Evangelium verkündigt.“ [Jes 61, 1; Mt 11,5 par.] Die Verzweiflung an dem eigenen Tun vor Gott ist also gerade das Gegenteil von jener Verzweiflung, die den Menschen in den Untergang treibt, zu der Verzweiflung an der Vergebung der Sünden. Denn diese „Höllenfahrt der Selbsterkenntnis“, in der der Mensch erkennt, wie es um ihn steht, bringt ihm die Wahrheit. Die bittere Wahrheit über sich selbst ist der Preis, aber die selige Wahrheit über Gott ist der Lohn. Und das ist die Frage, vor die uns Luther stellt: Ob wir meinen, ohne diese beiden Wahrheiten ans Werk gehen zu können und zu sollen. Kann denn ein auch nur irgend denkbares Mehr an Leistung diesen Mangel an Wahrheit aufheben? Wird nicht in dem aus dem Wahn geborenen Werk der Wurm stecken, der es zerfrit? Wird nicht das Werk, das diese Wahrheit im Rücken hat, ein ganz anderes sein – mag es auch nach außen hin dem Gesetzeswerk gleichen wie ein Ei dem anderen? Muß nicht der aus dem Gesetz lebende Mensch immer wieder versuchen, mit seinen Werken dem Menschen ein Denkmal zu setzen, vielleicht dem frommen, dem heiligen, dem weisen Menschen – aber eben doch dem Menschen? Verdirbt nicht diese Unterschrift: Hoc ego feci – das habe ich getan -, jedes Werk? Müßte nicht der Mensch hinter seinem Werk, wenn es wirken soll, ebenso zurücktreten in die Unsichtbarkeit wie Gott, der auch hinter seinen Werken verborgen ist [vgl. Jes 45,15]? So versteht Luther das Werk des Glaubens. Es ist nicht substantiell verschieden vom Werk des Gesetzes, aber es fehlt der Ruhm, den der Mensch darin sucht [vgl. Röm 3,27]. Denn der Glaube kann nicht leben, ohne zu wirken, aber er lebt nicht davon, daß er wirkt, sondern davon, daß Gott wirkt, daß Christus „nicht müßig ist“. 

Die cusanische Rechtfertigungslehre

Die einzige gründliche Auseinandersetzung mit den Ideen von Cusanus (1401–1464, auch Nikoluas von Kues genannt) aus reformatorischer Sicht wurde im Jahr 1538 publiziert. Es handelt sich dabei um eine Untersuchung von Johannes Kymeus  (1498–1552). Unter anderem hat er sich in Des Bast Hercules wider die Deudschen mit der Rechtfertigungslehre des Nikolaus von Kues auseinandergesetzt.  

Ich zitiere dazu Walter Andreas Euler (Studien zur Biographie und Theologie des Nikolaus von Kues, 2022, S. 168–167):

Das vierte Kapitel der Schrift von Kymeus befasst sich mit einem zentralen Anliegen der reformatorischen Bewegung, der Lehre von der Rechtfertigung des Menschen allein aus Glauben, ohne die Werke des Gesetzes (man könnte auch sagen: ohne die frommen bzw. guten Werke). In der lutherischen Tradition bezeichnet man diese Doktrin als den articulus stantis et cadentis ecclesiae, d.h. den Artikel, mit dem die Kirche steht und fällt. 

Die katholische Auffassung, welche besagt, dass der Mensch durch Glaube und Werke, nicht durch den Glauben allein zum Heil komme, hat Luther stets als die größte Verirrung und Abweichung von der Hl. Schrift betrachtet, weil dadurch die Intention des Evangeliums, das unbedingte Vertrauen auf Gott und seine Heilstat in Jesus Christus zu verkünden, in das glatte Gegenteil verkehrt werde, nämlich in ein Vertrauen auf die eigene Leistung, welches sich eben im Gedanken der Heilsnotwendigkeit der Werke ausdrücke.

Kymeus’ These in der Überschrift des vierten Kapitels lautet: „Das inn sachen, vnser Justification belangen, der Cardinal Cusanus dem Babst zu wider vnd an vielen örten vnserm Evangelio gemes geschrieben hat“. Kymeus rekurriert im Folgenden zunächst ausführlich auf die Schrift De pace fidei, Cusanus‘ 1453 verfasste Vision von der Einheit aller Religionen, aus der Kymeus fast das gesamte 16. Kapitel wörtlich übersetzt hat.

In diesem Kapitel wird der Glaube als Weg zum Heil bezeichnet und diese These in einem Gespräch zwischen einem Tataren und dem Apostel Paulus erläuter „Erkläre bitte“, so fragt der Tatar, „wie der Glaube Heil bringt“. Darauf antworte: Paulus: „Wenn Gott etwas aus reiner Großzügigkeit und Gnade verspricht, muss man dann nicht dem, der mächtig ist, alles zu geben, und der wahrhaftig ist, glauben?“ Darauf der Tatar: „Ganz gewiss. Niemand, der ihm glaubt, kann in die irre gehen.“ Und wer ihm nicht glaubt, würde unwürdig sein, irgendein Gnadengs schenk zu erhalten. Der Glaube rechtfertigt also den Menschen vor allen Taten und Verdiensten, weil durch den Glauben der Mensch Gott als seinen Schöpfe und Herrn anerkennt und sich selbst als abhängiges Geschöpf begreift. In diesen Zusammenhang verweist Nikolaus auf Abraham, den er den Vater des Glaub aller Glaubenden, der Christen, Juden und Muslime nennt und auf die bekann von Paulus im Galater- und Römerbrief zitierte Stelle: Abraham glaubte und dieser Glaube wurde ihm als Gerechtigkeit angerechnet“ (Gen 15,6; Gal: Röm 4,3.9.22). Abrahams Glaube erfüllte sich in Christus, seinem ihm Gott verheißenen Nachkommen, in dem alle Völker des göttlichen Segens teilhaftig werden. 

Kymeus’ Kommentar zum 16. Kapitel von De pace fidei lautet: „Hie sihet man, wie das dieser Lerer aus S. Pauli schrifften mitten inn der nacht das helle liecht des erkentnis Christi erlangt hat, da er so klerlich bezeugt, man solt den rechten ewigen segen inn keinem Gesetz nach Ceremonien suchen, der allein inn Christo, dem samen Abrahe, stehet vnd durch den Glauben erlangt wird.“ 

Im Anschluss daran zitiert bzw. paraphrasiert er noch weitere Stellen zur Glaubensgerechtigkeit bei Cusanus in dessen Predigten, in De docta ignorantia und in Cribratio Alkorani. Im Wesentlichen ist die Argumentation von Kymeus überzeugend. Auch wenn Cusanus natürlich nicht die Terminologie Luthers verwendet und ihm dessen ständige Betonung des Gegensatzes von Glaubens- und Werkgerechtigkeit fremd ist, so stellt er doch unermüdlich heraus, dass der Mensch das Heil nur durch Glauben, durch Vertrauen in Gottes Barmherzigkeit und Gnade, die sich uns in Jesus Christus gezeigt habe, erlangen könne. In diesem Zusammenhang ist noch ein weiterer Punkt aus dem letzten Kapitel der Schrift De pace fidei wichtig, auf den Kymeus hinweist und den er, in geraffter und leicht veränderter Form, mit lebhafter Zustimmung zitiert: „Wenn man nicht eins werden kan, sol man eine jede Nation bey seiner Secten vnd Ceremonien bleiben lassen, sofern solche dem Glauben vnd Friede nicht zuwider ist. Vnd würde villeicht aus solcher manigfalt der Christen andacht grösser, da ein jde Nation würde mit ernst vnd vleis (d.h. Fleiß) darnach stehen, das ire sitten besser vnd vbertrefflicher weren denn der andern völcker sietten.“

Cusanus hat mit dieser Aussage gewissermaßen zwei wichtige Sätze aus der Confessio Augustana von 1530, Art. 7 vorweggenommen: „Und zur wahren Einheit der Kirche ist es genug, dass man übereinstimme ir der Lehre des Evangeliums und in der Verwaltung der Sakramente. Es ist nicht notwendig, dass die menschlichen Traditionen und die Riten und die Zeremonien, welche von Menschen eingeführt wurden, sich überall gleichen.“

Auf diese Übereinstimmung zwischen Cusanus‘ Schrift vom Frieden im Glauber und dem Augsburgischen Bekenntnis hat der hessische Reformator nicht hingewiesen.

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Rettet Gott begnadigte Sünder oder Gerechte?

Wird im letzten Gericht der Christus vertrauende Sünder oder der Gerechte vor Gott bestehen? Wir hatten vor einem guten Jahr hier auf dem TheoBlog eine Diskussion über dieses Thema. Richard Baxter hat mit seiner Lehre von der doppelten Rechtfertigung gegen Owen darauf bestanden, dass in gewisser Weise unsere guten Werke im letzten Gericht „eingerechnet“ werden. (Ähnlich argumentierten auch Gropper und Bucer auf dem Regensburger Reichstag 1541. Sie versuchten, den Aspekt der angerechneten Gerechtigkeit (iustitia imputata), die von den Protestanten vertreten wurde, mit dem Aspekt der daraus folgenden effektiven Gerechtigkeit (iustitia inhaerens), auf der die Katholiken bestanden, zu verbinden (duplex iustitia). Bucer wurde von Luther und Calvin scharf kritisiert; die Gespräche scheiterten.) Demnach erfolgt die erste Rechtfertigung durch Glauben allein, die zweite Rechtfertigung durch Glauben und Werke. Der Puritaner fürchtete, dass sich sonst die christliche Ethik verflüssigt. Die Werke werden natürlich durch den Geist Gottes getan, aber im Gericht den Glaubenden „angerechnet“.  Wenn man so will, hielt Baxter also an dem sola gratia fest, lehnte aber das sola fide ab. 

In dem Disput wurde auch auf John Piper verwiesen, der sich hin und wieder verquer oder zumindest missverstehbar zu der Thematik geäußert hatte. In der Episode 1348 aus der Serie „Ask Pastor John“ hat er sich nun erfreulich klar dazu bekannt, dass unsere Werke niemals Grundlage unserer Errettung sein können. Er sagt unter anderem:

Wir werden eines Tages vervollkommnet werden – am Ende unseres Lebens, wenn Gott unseren Prozess, praktisch, persönlich und vollkommen rechtschaffen zu werden, vollendet. Aber im Moment, in diesem Leben, ist diese Gerechtigkeit noch nicht vollkommen. Und die Beziehung zwischen diesen beiden Arten der Gerechtigkeit besteht darin, dass wir in der praktischen, gelebten Gerechtigkeit bis zu dem Moment keine Fortschritte machen können, in dem wir von Gott angenommen, unsere Sünden vergeben und durch die von Gott angerechnete Gerechtigkeit in Christus für vollkommen rechtschaffen erklärt werden.

Das ist enorm wichtig zu sehen, denn es bedeutet, dass die Anstrengung, die wir durch den Glauben im Heiligen Geist unternehmen, um Sünden zu töten und in der Praxis immer gerecht zu werden, nicht die Grundlage dafür ist, recht vor Gott zu stehen. Es ist die Konsequenz oder Wirkung unserer rechten Stellung bei Gott. Das ist eine große Sache. Wenn wir das durcheinanderbringen, leben wir nicht das Evangelium; haben wir nicht das Evangelium.

Hier die Episode: 

VD: AR

Timothy Keller über Rechtfertigung und gute Werke

Im New City Katechismus heißt es in Frage 33:

Sollten diejenigen, die an Christus glauben, ihr Heil in den eigenen Werken oder irgendwo sonst suchen?

Die Antwort lautet:

Nein, sollten sie nicht. Denn alles, was zum Heil nötig ist, ist in Christus zu finden. Wer versucht, durch gute Werke die Errettung zu erlangen, leugnet, dass Christus der einzige Retter und Erlöser ist.

Timothy Keller kommentiert die Antwort mit folgenden Worten:

Wenn Sie Glaube mit Werken vermischen, wenn Sie sagen: „Ja, ich muss an das glauben, was Jesus für mich getan hat, aber ich muss auch noch dies oder jenes hinzufügen, sonst bin ich nicht gerettet,“ dann behaupten Sie, dass das, was Sie eigentlich rettet, nicht das ist, was Jesus getan hat, sondern was Sie hinzugefügt haben. Das macht Sie zu Ihrem eigenen Erretter.

Die folgende Geschichte könnte hier helfen. Herr A hat Herrn B beauftragt, ihm einen Schrank aus Holz zu machen, weil er ein großartiger Möbelbauer ist. Herr B und Herr A waren Freunde, und deshalb sagte sich Herr B: Nun, ich werde mich wohl besser anstrengen, dass es wirklich gut wird […] vollkommen.“ Deshalb arbeitet er an dem Schrank, und arbeitet und arbeitet, bis er ihn soweit hat, dass er perfekt geschliffen und poliert ist. Er holt Herrn A in seine Werkstatt, um den Schrank anzusehen, und jetzt würde Herr A ein Stück Schleifpapier nehmen und sagen: „Ich will hier nur mal noch ein bisschen schleifen.“ Herr B. sagt: „Nein, er ist fertig, er ist vollkommen. Es gibt nichts was man noch hinzufügen könnte, was ihn nicht wieder schlechter machen würde.“

Dasselbe gilt für das Werk Jesu Christi. Weil Jesus, als er starb, gesagt hat: „Es ist vollbracht.“ Es gibt nichts mehr hinzuzufügen. Das Werk ist vollkommen. Und wenn Sie etwas dazutun wollten, dann würden Sie es nur schlechter machen. Wenn Sie sagen würden: „Er hat das getan, aber ich muss noch etwas hinzufügen,“ dann würde alles, was Sie hinzufügen, die eigentliche Basis Ihrer Errettung bilden und Sie zu Ihrem eigenen Erlöser machen.

Die protestantischen Reformatoren haben sehr eindrückliche biblische Argumente dafür gebracht, dass man Glaube und Werke nicht vermischen darf, dass Rechtfertigung und Gerechtigkeit und Errettung aus dem Glauben allein kommen müssen. Ich werde hier nicht weiter argumentieren, sondern Folgendes sagen: Ich persönlich könnte nicht leben, wenn das nicht der Fall wäre. Ich hätte keinerlei Hoffnung, wenn ich nicht jeden Tag aufstehen würde und auf dem grundsätzlichen Wissen stehen könnte:

Christi Blut und Gerechtigkeit,
das ist mein Schmuck und Ehrenkleid.
Damit will ich vor Gott bestehn,
wenn ich zum Himmel wird eingehn.

Das ist meine einzige Hoffnung.

Abraham Booth über Rechtfertigung und Heiligung

Der englische Apologet Abraham Booth (1734–1806) ordnete Rechtfertigung und Heiligung im Leben des Christen wie folgt:

Obwohl beide, Rechtfertigung und Heiligung, untrennbare Segnungen der Gnade sind, handelt es sich doch um unterschiedliche Werke Gottes. In mancherlei Hinsicht gibt es einen großen Unterschied zwischen ihnen. Diesen Unterschied könnte man so beschreiben: Die Rechtfertigung sieht die Person im rechtlichen Sinne, ist ein einmaliges Gnadenwerk und endet mit einer rechtlichen Statusänderung; das heißt, Straffreiheit und Recht auf Leben. Die Heiligung sieht den Menschen im leiblichen Sinne, es handelt sich um ein fortdauerndes Gnadenwerk. Es mündet in einer echten Veränderung bezüglich der Qualität von Gewohnheiten und Handlungen. Die Erstere geschieht durch eine Gerechtigkeit außerhalb von uns, die Letztere durch die Heiligkeit, die in uns wirkt. Das eine geht als Ursache voran, das andere ist eine natürliche Folge daraus. Rechtfertigung geschieht durch Christus als Priester und hat die Schuld der Sünde im Blick. Heiligung geschieht durch ihn als König und bezieht sich auf die Herrschaft der Sünde. Die erste befreit von der verurteilenden Macht der Sünde, die letzte von ihrer Herrschaft. Rechtfertigung geschieht sofort und vollständig auf allen Gebieten; die Heiligung schreitet voran und vervollkommnet schrittweise.

Matthew Barrett über aktuelle Herausforderungen im Blick auf die Glaubensrechtfertigung

Matthew Barrett, der derzeit an einem Buchprojekt zur Rechtfertigungslehre arbeitet (vgl. hier), hat sich in diesem kurzen Beitrag zu aktuellen Herausforderungen im Blick auf die Glaubensrechtfertigung geäußert. Zu den Herausforderungen gehört neben Karl Barth oder der Finnischen (lutherischen) Schule auch die Neue Paulusperspektive.

Hier das Video:

Matthew Barrett über Glaubensrechtfertigung

Matthew Barrett arbeitet derzeit an einem gigantischen Buchprojekt zur Rechtfertigungslehre. Das Werk mit ca. 900 Seiten soll im April 2019 erscheinen. Zu den Autoren gehören Robert J. Cara, Leonardo De Chirico, J. V. Fesko, Jason C. Meyer, Andy Naselli, Sam Storms, Mark D. Thompson oder David VanDrunen (mehr Informationen dazu hier).

In diesem kleinen Video erklärt Matthew Barrett, warum auch heute gründlich über die Glaubensrechtfertigung nachgedacht werden muss:

GLAUBEN UND DENKEN HEUTE 1/2018 erschienen

Die Ausgabe 21 (1/2018) der Zeitschrift Glauben und Denken heute ist erschienen und enthält folgende Beiträge:

Artikel

  • Ron Kubsch: Editorial: Carpe diem – Von Heinrich Bullinger Studieren lernen
  • Thomas Schirrmacher: Benedikts Jesus-Trilogie und die historisch-kritische Theologie
  • Jonathan R. Pratt: Die Beziehung zwischen Rechtfertigung und geistlicher Frucht in Römer 5–8
  • Ron Kubsch: Die deutsche Ausgabe von Logos 7
  • J.V. Fesko: John Owen über die Einheit mit Christus und die Rechtfertigung
  • Heinrich Bullinger (1553): Väterliche Anweisungen

Rezensionen

  • Thorsten Dietz: Sünde: Was Menschen heute von Gott trennt (Tanja Bittner)
  • Os Guinness: Als Jesusnachfolger auf dem Marktplatz der Meinungen (Hanniel Strebel)
  • Diewald, Gabriele u. Steinhauer, Anja (Hg.): Richtig gendern (Daniel Vullriede)
  • Reinhold Rieger: Martin Luthers Theologische Grundbegriffe: Von „Abendmahl“ bis „Zweifel“ (Ron Kubsch)

Buchhinweise

  • Harald Seubert: Platon – Anfang, Mitte und Ziel der Philosophie (Ron Kubsch)
  • Amy Nelson Burnett u. Emidio Campi (Hg.): Die schweizerische Reformation: Ein Handbuch (Ron Kubsch)

Die Ausgabe kann hier heruntergeladen werden: gudh_1_2018_d.pdf.

 

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