Rechtfertigungslehre

Zwischen Werkgerechtigkeit und Gesetzlosigkeit

Dass Luther keine billige Gnade verkündigte, stellt Albrecht Peters im folgenden Zitat heraus (Rechtfertigung, 1984, S. 34–35):

Weil sie uns aufmerksam macht auf unseren faktischen Ort unter Gottes Gerichtsurteil im Gesetz und unter Gottes Gnadenzusage im Evangelium, wird bei Luther die Rechtfertigung weder zu einer dogmatischen Lehre unter anderen Lehrpunkten noch zu einem denkerischen Axiom für systematische Schlußfolgerungen. Zugleich leitet uns die Rechtfertigungsverkündigung an, angesichts des unerbittlichen Gerichtsurteils des heiligen Gottes unermüdlich zur Christusgnade Zuflucht zu nehmen. Als solenne Lehre entwickelt der Reformator die Rechtfertigung nur im spezifischen Gegenüber zur Werkfrömmigkeit. Ähnlich wie sich beim Apostel Paulus die klassischen Kontroversformeln „ohne des Gesetzes Werke – allein durch den Glauben“ fast nur im Galater- und Römerbrief finden, so tauchen sie auch bei Luther primär an der „Mönchsfront“ auf, dort also, wo es den Pharisäer der Werkgerechtigkeit, der mitten in der Christenheit erneut sein Haupt erhoben hat, zu ersäufen gilt. Der Luther an der „Bauernfront“ hingegen scheint jene zugespitzten Antithesen zu vermeiden. Sie treten zurück bei dem lehrenden und ermahnenden Visitator, der auf dem steinigen Boden seiner sächsischen Ackerbürger rechte Glaubensfrüchte ernten soll. Den Luther an der „Mönchsfront“ muß man suchen in den Auslegungen des Römer- und Galaterbriefes sowie der Psalmen; den Luther an der „Bauernfront“ findet man in den Dekalog- und Credo-Auslegungen oder in den Wochenpredigten. Beide Fronten sind miteinander im Blick vorzüglich in den großen Disputationen zur Rechtfertigung sowie gegen die Antinomer. Der Reformator an der „Mönchsfront“ gegen die Werkgerechtigkeit thematisiert wie der Apostel im Ringen mit kosmologischen Spekulationen, asketischer Gesetzlichkeit und enthusiastischer Gnosis judaisierender Gruppen das schroffe Nicht-Sondern des Articulus stantis aut cadentis Ecclesiae; der Reformator an der „Bauernfront“ gegen eine libertinistische Dickfelligkeit rückt jene polemische Alternative etwa mit dem Zeugnis des Epheser- und Kolosserbriefes hinein in den übergreifenden Bogen des göttlichen Schöpfer- und Erlöserwirkens und dringt auf eine tat- hafte Glaubensantwort. Und doch ist beides ein und derselbe Luther, ob auch ein und derselbe Paulus?

Der endzeitliche Skopus von Luthers Rechtfertigungslehre

Albrecht Peters schreibt in seinem Buch Rechtfertigung über den oft ausgeblendeten eschatologischen Skopus der Rechtfertigungslehre Luthers (Rechtfertigung, 1984, S. 33–34):

Entscheidend für den reformatorischen Ansatz ist nun freilich, daß die streng eschatologische Orientierung der Rechtfertigung auf ein letztgültiges Offenbarwerden aller Menschen vor dem Schöpfer- und Richtergott nicht verschleiert wird. Die Beichtpraxis des Mittelalters hatte gerade den schlichten Gemeindegliedern unmißverständlich eingehämmert: „Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi“ (2 Kor 5,10).

Die tägliche Bereitung auf dieses Treten vor Gottes Angesicht konzentrierte sich in der solennen Ohrenbeichte, im gottesdienstlichen Schuldbekenntnis sowie in der Zurüstung zum Sterben. Die Reformation hat diese streng endzeitliche Ausrichtung des Lebens nicht entschärft, sondern eher noch verschärft. Gegen Gerhard Ebelings Interpretation der Initia Lutheri hat Albert Brandenburg gezeigt, welches Gewicht das Wörtlein „ludicium“ in Luthers erster Psalmenvorlesung hat. Die Trostschriften von 1518 bis 1520 sowie die ersten Vaterunser-Auslegungen orientieren sich daran, daß wir mit unserem Sterben unmittelbar in Gottes Gericht hineinfallen. Sie flehen deshalb: „Erlöse uns, o Vater, von deinem ewigen Zorn und der höllischen Pein. Erlöse uns von deinem gestrengen Urteil im Tod und am Jüngsten Tage“ (WA 7,229,10). Seit 1520 findet sich in Luthers sittlich-seelsorgerlichen Schriften zumeist im Eingang wie zum Beschluß ein Hinweis auf Gottes Urteil. Als ein öffentlicher Lehrer der Heiligen Schrift weiß er sich wie Hesekiel (Ez 3,16–21; 33,7–9) und Paulus (bes. Apg 20,17–35) zum Wächter bestellt. Alle Menschen sind mit ihren Taten, Worten und Gedanken schon jetzt offenbar im unerträglichen Lichtglanz des heiligen Gottes. Der Reformator will mit seinem Verkündigen und Schreiben den wenigen Menschen, die noch nach dem ewigen Herrn und Richter fragen, dessen Weisungen und Tröstungen vor Augen stellen, damit sie sich nicht in Schuld verstricken oder ohne Hilfe bleiben. Wie ein Kehrreim tauchen deshalb die Wendungen auf: Ich habe gewarnt, rein bin ich von eurem Blute und vom Blute der durch euch mit ins Verderben Gerissenen! Unter den neueren Dogmatikern hat fast nur Werner Elert hierauf den Finger gelegt; nach ihm soll Luther die gesamte „Predigt des Gesetzes“ auf diesen einen Punkt nicht nur konzentriert, sondern „reduziert“ haben: „Er hat der Obrigkeit, den Untertanen, dem Hausvater, seinen Kindern und Knechten, dem Kaufmann und dem Kriegsmann eins eingehämmert: daß sie sich vor Gott zu rechtfertigen haben.“

Um diesen endzeitlichen Skopus der Rechtfertigung plastisch werden zu lassen, seien lediglich zwei Texte zitiert. Die „Predigt, daß man Kinder zur Schule halten soll“ (1530) setzt ein mit den drastischen Worten: »Hab ich mir vurgenommen, diese Vermahnung an euch zu tun, ob vielleicht noch etliche Leute wären, die noch ein wenig gläubten, daß ein Gott im Himmel und eine Helle für die Ungläubigen bereit sei. Denn es stellet sich schier alle Welt, als wäre weder Gott im Himmel noch Teufel in der Helle« (WA 30 II, 526,27). An die auf dem Reichstag zu Augsburg versammelten „katholischen“ geistlichen wie weltlichen Herren schreibt er: „Euer Blut sei auf eurem Kopf; wir sind und wollen unschuldig sein an eurem Blut und Verdammnis, als die wir euch euer Missetat gnugsam angezeigt, treulich vermahnet zur Buße, herzlich gebeten und zu allem, das zum Frieden dienet, aufs höhest erboten und nichts anders gesucht noch begehrt denn den einigen Trost unser Seelen, das freie, reine Euangelion, also daß wir mit gutem Gewissen rühmen mügen, der Mangel sei an uns nicht gewesen“ (WA 30 II,355,29).

Martin Bucer: Die Quelle ewiger Erlösung

In Römer 3,21 lesen wir: „Nun aber ist ohne Zutun des Gesetzes die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, offenbart, bezeugt durch das Gesetz und die Propheten.“Der Reformator Martin Bucer kommentiert den Vers mit folgenden Worten (Gwenfair Walters Adams, Timothy George u. Scott M. Manetsch (Hrsg.), Romans 1–8: New Testament, Bd. VII, Reformation Commentary on Scripture, Downers Grove, IL: IVP Academic: An Imprint of InterVarsity Press, 2019, S. 164):

Unsere Sache wird stets durch diese Verse des größten Apostels und von Christus auserwählten Werkzeugs gestützt. Kein anderer Apostel hat uns jemals die Lehre eingeprägt, dass die Gerechtigkeit allen Menschen allein durch den Glauben an Jesus Christus, der für uns gestorben ist, zuteilwird. Lasst uns unsere Gedanken noch tiefer auf genau diese Sache richten und die Angelegenheit sorgfältig und würdig prüfen. Denn niemand hat diese Frage jemals ausreichend berücksichtigt. Dies ist wahrhaftig ein Schatz des Lebens und eine Quelle ewiger Erlösung. Denn wer kann darüber nachdenken, dass Gott aus seiner unaussprechlichen Liebe zu uns um unseretwillen seinen eingeborenen Sohn seinen Feinden zum Tode übergeben hat, damit wir durch ihn ewig leben können, und dies glauben und dennoch nicht glauben, dass er selbst bereits sicher und gesegnet ist, und sich ganz Gottes Brust hingeben? Daraus lernen wir auch wahrhaftig und erkennen fest, wie verloren wir in und aus uns selbst sind, dass aus absolut nichts, was von uns oder einem anderen Geschöpf kommt, es geschehen kann, dass Gott an uns Gefallen findet, so dass es notwendig war, dass das Wort Gottes Mensch wurde und der Eingeborene Gottes einen schrecklichen Tod starb, um uns wiederherzustellen. Dieser Gedanke bewahrt die wahre Demut in uns, lässt uns in Widrigkeiten ausharren und entfacht in uns das Bestreben, böse Begierden zu korrigieren und uns ernsthaft der Aufgabe der Heiligung und Gerechtigkeit zu widmen. Paulus wollte „nichts anderes wissen als den Herrn Jesus und ihn als den Gekreuzigten“, weil er erkannt hatte, dass im Kreuz unseres Herrn die wahre Philosophie und alles rettende Wissen enthalten ist.

Themelios 50 (3/2025)

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Die theologische Zeitschrift Themelio 50 (3/2025) ist erschien und enthält wieder viele hilfreiche Aufsätze und Rezensionen. Besonders empfehlen möchte ich „From Logizomai to Luther: The Great Exchange and the Development of the Imputed Righteousness“ von Bradley Gray und „The Unchained Word: A Public Theology of Free Speech“ von Andrew T. Walker und Kristen Waggoner. 

Hier die Zusammenfassung (Abstract) des Aufsatzes „The Unchained Word: A Public Theology of Free Speech“:

Dieser Aufsatz entwickelt eine eindeutig christliche Theologie der Redefreiheit als Antwort auf die zunehmende Gefahr der Zensur in westlichen Gesellschaften. Wir argumentieren, dass Redefreiheit nicht nur ein politisches Zugeständnis liberaler Demokratien ist, sondern aus der Natur des Menschen als vernunftbegabtes Wesen hervorgeht, das nach dem Bild Gottes geschaffen wurde, um nach der Wahrheit zu suchen und sie zu verkünden. Die Sprache ist sowohl ein konstitutives Merkmal der menschlichen Selbstheit als auch ein instrumentelles Gut, durch das Individuen und Gemeinschaften moralische Güter und das Gemeinwohl anstreben. Nach einer Untersuchung der biblischen Zwecke der Sprache, der Grenzen der Autorität der Zivilregierung und der moralischen Logik der Menschenrechte vertreten wir die Auffassung, dass eine christliche Auffassung von Redefreiheit eine doppelte Bestätigung erfordert: positiv, dass Individuen die Pflicht haben, wahrheitsgemäß zu sprechen, und negativ, dass Regierungen eine schwere Beweislast tragen, bevor sie die Meinungsäußerung einschränken. Die freie Meinungsäußerung dient somit als Schutzschild gegen staatliche Übergriffe, als Schutz für die Fehlbarkeit des Menschen und als unverzichtbare Voraussetzung für die Suche nach Wahrheit in einer pluralistischen Welt. Auch wenn sie nicht absolut ist, muss die freie Meinungsäußerung eine Vermutung der Freiheit genießen, wenn Gesellschaften sich auf die Wahrheit ausrichten und der ständigen Versuchung der Tyrannei widerstehen wollen.

Mehr: www.thegospelcoalition.org.

Einheit in der Verschiedenheit: Das Scheitern der GER

Stephan Schaede zeichnet zum fünfundzwanzigsten Jubiläum in der FAZ von heute (28.10.2024, Nr. 251, S. 6) das letztlich Scheitern der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER) nach: 

Niemals zuvor und seither niemals mehr hat es in der Geschichte der Ökumene Ähnliches gegeben. Lutheraner und Katholiken erklärten bestehende Lehrverurteilungen für nichtig – mehr noch: Sie stellten fest, dass die Rechtfertigungslehre keinen kirchentrennenden Charakter mehr habe. Damit schien eine Dynamik entfacht, die auf Kircheneinheit hindrängte. Kein Wunder also und einmalig auch dies, dass das Dokument auf andere Konfessionen ansteckend wirkte: 2006 unterzeichnete der Weltrat methodistischer Kirchen, im Reformationsjubiläumssommer 2017 war es die Weltgemeinschaft der reformierten Kirchen. Am Reformationstag jenes Jahres erklärten auch die Anglikaner ihre Zustimmung, nachdem ihr Konsultativrat schon im April 2016 den Inhalt der GER „begrüßt und bestätigt“ hatte.

Und: 

Der Vorhang fiel, viele Fragen sind seitdem offen. Man kann sich wundern darüber, dass in Deutschland ein Papier gefeiert wurde, in dem sich die Begeisterung vor allem auf die diplomatische Meisterleistung des Anhangs konzentrierte, nicht auf den Text der Erklärung selbst. Man wird auch eingestehen müssen, dass vor 25 Jahren trotz der internationalen Reichweite der Unterzeichnenden der deutschsprachige theologische Diskurs den internationalen auf eigentümliche Weise dominierte. 

Hans Joachim Iwand: Glaube und Werke

Hans Joachim Iwand schreibt über Glaube und Werke bei Luther (Glaubensgerechtigkeit, Gesammelte Aufsätze II, 1980, S. 84–86):

Gerade weil das Gesetz tötet [vgl. 2Kor 3,6], stellt es den Christus erst recht heraus als „den Tod des Todes“, als den Sieger über Tod und Hölle. Darum sagt Luther: „Die evangelische Verzweiflung, zu der das Gesetz hintreiben soll, ist nicht böse und bleibt nicht immer, sondern sie macht gleichsam Bahn für den Empfang des Christusglaubens, wie geschrieben steht: Den Armen wird das Evangelium verkündigt.“ [Jes 61, 1; Mt 11,5 par.] Die Verzweiflung an dem eigenen Tun vor Gott ist also gerade das Gegenteil von jener Verzweiflung, die den Menschen in den Untergang treibt, zu der Verzweiflung an der Vergebung der Sünden. Denn diese „Höllenfahrt der Selbsterkenntnis“, in der der Mensch erkennt, wie es um ihn steht, bringt ihm die Wahrheit. Die bittere Wahrheit über sich selbst ist der Preis, aber die selige Wahrheit über Gott ist der Lohn. Und das ist die Frage, vor die uns Luther stellt: Ob wir meinen, ohne diese beiden Wahrheiten ans Werk gehen zu können und zu sollen. Kann denn ein auch nur irgend denkbares Mehr an Leistung diesen Mangel an Wahrheit aufheben? Wird nicht in dem aus dem Wahn geborenen Werk der Wurm stecken, der es zerfrit? Wird nicht das Werk, das diese Wahrheit im Rücken hat, ein ganz anderes sein – mag es auch nach außen hin dem Gesetzeswerk gleichen wie ein Ei dem anderen? Muß nicht der aus dem Gesetz lebende Mensch immer wieder versuchen, mit seinen Werken dem Menschen ein Denkmal zu setzen, vielleicht dem frommen, dem heiligen, dem weisen Menschen – aber eben doch dem Menschen? Verdirbt nicht diese Unterschrift: Hoc ego feci – das habe ich getan -, jedes Werk? Müßte nicht der Mensch hinter seinem Werk, wenn es wirken soll, ebenso zurücktreten in die Unsichtbarkeit wie Gott, der auch hinter seinen Werken verborgen ist [vgl. Jes 45,15]? So versteht Luther das Werk des Glaubens. Es ist nicht substantiell verschieden vom Werk des Gesetzes, aber es fehlt der Ruhm, den der Mensch darin sucht [vgl. Röm 3,27]. Denn der Glaube kann nicht leben, ohne zu wirken, aber er lebt nicht davon, daß er wirkt, sondern davon, daß Gott wirkt, daß Christus „nicht müßig ist“. 

Die cusanische Rechtfertigungslehre

Die einzige gründliche Auseinandersetzung mit den Ideen von Cusanus (1401–1464, auch Nikoluas von Kues genannt) aus reformatorischer Sicht wurde im Jahr 1538 publiziert. Es handelt sich dabei um eine Untersuchung von Johannes Kymeus  (1498–1552). Unter anderem hat er sich in Des Bast Hercules wider die Deudschen mit der Rechtfertigungslehre des Nikolaus von Kues auseinandergesetzt.  

Ich zitiere dazu Walter Andreas Euler (Studien zur Biographie und Theologie des Nikolaus von Kues, 2022, S. 168–167):

Das vierte Kapitel der Schrift von Kymeus befasst sich mit einem zentralen Anliegen der reformatorischen Bewegung, der Lehre von der Rechtfertigung des Menschen allein aus Glauben, ohne die Werke des Gesetzes (man könnte auch sagen: ohne die frommen bzw. guten Werke). In der lutherischen Tradition bezeichnet man diese Doktrin als den articulus stantis et cadentis ecclesiae, d.h. den Artikel, mit dem die Kirche steht und fällt. 

Die katholische Auffassung, welche besagt, dass der Mensch durch Glaube und Werke, nicht durch den Glauben allein zum Heil komme, hat Luther stets als die größte Verirrung und Abweichung von der Hl. Schrift betrachtet, weil dadurch die Intention des Evangeliums, das unbedingte Vertrauen auf Gott und seine Heilstat in Jesus Christus zu verkünden, in das glatte Gegenteil verkehrt werde, nämlich in ein Vertrauen auf die eigene Leistung, welches sich eben im Gedanken der Heilsnotwendigkeit der Werke ausdrücke.

Kymeus’ These in der Überschrift des vierten Kapitels lautet: „Das inn sachen, vnser Justification belangen, der Cardinal Cusanus dem Babst zu wider vnd an vielen örten vnserm Evangelio gemes geschrieben hat“. Kymeus rekurriert im Folgenden zunächst ausführlich auf die Schrift De pace fidei, Cusanus‘ 1453 verfasste Vision von der Einheit aller Religionen, aus der Kymeus fast das gesamte 16. Kapitel wörtlich übersetzt hat.

In diesem Kapitel wird der Glaube als Weg zum Heil bezeichnet und diese These in einem Gespräch zwischen einem Tataren und dem Apostel Paulus erläuter „Erkläre bitte“, so fragt der Tatar, „wie der Glaube Heil bringt“. Darauf antworte: Paulus: „Wenn Gott etwas aus reiner Großzügigkeit und Gnade verspricht, muss man dann nicht dem, der mächtig ist, alles zu geben, und der wahrhaftig ist, glauben?“ Darauf der Tatar: „Ganz gewiss. Niemand, der ihm glaubt, kann in die irre gehen.“ Und wer ihm nicht glaubt, würde unwürdig sein, irgendein Gnadengs schenk zu erhalten. Der Glaube rechtfertigt also den Menschen vor allen Taten und Verdiensten, weil durch den Glauben der Mensch Gott als seinen Schöpfe und Herrn anerkennt und sich selbst als abhängiges Geschöpf begreift. In diesen Zusammenhang verweist Nikolaus auf Abraham, den er den Vater des Glaub aller Glaubenden, der Christen, Juden und Muslime nennt und auf die bekann von Paulus im Galater- und Römerbrief zitierte Stelle: Abraham glaubte und dieser Glaube wurde ihm als Gerechtigkeit angerechnet“ (Gen 15,6; Gal: Röm 4,3.9.22). Abrahams Glaube erfüllte sich in Christus, seinem ihm Gott verheißenen Nachkommen, in dem alle Völker des göttlichen Segens teilhaftig werden. 

Kymeus’ Kommentar zum 16. Kapitel von De pace fidei lautet: „Hie sihet man, wie das dieser Lerer aus S. Pauli schrifften mitten inn der nacht das helle liecht des erkentnis Christi erlangt hat, da er so klerlich bezeugt, man solt den rechten ewigen segen inn keinem Gesetz nach Ceremonien suchen, der allein inn Christo, dem samen Abrahe, stehet vnd durch den Glauben erlangt wird.“ 

Im Anschluss daran zitiert bzw. paraphrasiert er noch weitere Stellen zur Glaubensgerechtigkeit bei Cusanus in dessen Predigten, in De docta ignorantia und in Cribratio Alkorani. Im Wesentlichen ist die Argumentation von Kymeus überzeugend. Auch wenn Cusanus natürlich nicht die Terminologie Luthers verwendet und ihm dessen ständige Betonung des Gegensatzes von Glaubens- und Werkgerechtigkeit fremd ist, so stellt er doch unermüdlich heraus, dass der Mensch das Heil nur durch Glauben, durch Vertrauen in Gottes Barmherzigkeit und Gnade, die sich uns in Jesus Christus gezeigt habe, erlangen könne. In diesem Zusammenhang ist noch ein weiterer Punkt aus dem letzten Kapitel der Schrift De pace fidei wichtig, auf den Kymeus hinweist und den er, in geraffter und leicht veränderter Form, mit lebhafter Zustimmung zitiert: „Wenn man nicht eins werden kan, sol man eine jede Nation bey seiner Secten vnd Ceremonien bleiben lassen, sofern solche dem Glauben vnd Friede nicht zuwider ist. Vnd würde villeicht aus solcher manigfalt der Christen andacht grösser, da ein jde Nation würde mit ernst vnd vleis (d.h. Fleiß) darnach stehen, das ire sitten besser vnd vbertrefflicher weren denn der andern völcker sietten.“

Cusanus hat mit dieser Aussage gewissermaßen zwei wichtige Sätze aus der Confessio Augustana von 1530, Art. 7 vorweggenommen: „Und zur wahren Einheit der Kirche ist es genug, dass man übereinstimme ir der Lehre des Evangeliums und in der Verwaltung der Sakramente. Es ist nicht notwendig, dass die menschlichen Traditionen und die Riten und die Zeremonien, welche von Menschen eingeführt wurden, sich überall gleichen.“

Auf diese Übereinstimmung zwischen Cusanus‘ Schrift vom Frieden im Glauber und dem Augsburgischen Bekenntnis hat der hessische Reformator nicht hingewiesen.

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Rettet Gott begnadigte Sünder oder Gerechte?

Wird im letzten Gericht der Christus vertrauende Sünder oder der Gerechte vor Gott bestehen? Wir hatten vor einem guten Jahr hier auf dem TheoBlog eine Diskussion über dieses Thema. Richard Baxter hat mit seiner Lehre von der doppelten Rechtfertigung gegen Owen darauf bestanden, dass in gewisser Weise unsere guten Werke im letzten Gericht „eingerechnet“ werden. (Ähnlich argumentierten auch Gropper und Bucer auf dem Regensburger Reichstag 1541. Sie versuchten, den Aspekt der angerechneten Gerechtigkeit (iustitia imputata), die von den Protestanten vertreten wurde, mit dem Aspekt der daraus folgenden effektiven Gerechtigkeit (iustitia inhaerens), auf der die Katholiken bestanden, zu verbinden (duplex iustitia). Bucer wurde von Luther und Calvin scharf kritisiert; die Gespräche scheiterten.) Demnach erfolgt die erste Rechtfertigung durch Glauben allein, die zweite Rechtfertigung durch Glauben und Werke. Der Puritaner fürchtete, dass sich sonst die christliche Ethik verflüssigt. Die Werke werden natürlich durch den Geist Gottes getan, aber im Gericht den Glaubenden „angerechnet“.  Wenn man so will, hielt Baxter also an dem sola gratia fest, lehnte aber das sola fide ab. 

In dem Disput wurde auch auf John Piper verwiesen, der sich hin und wieder verquer oder zumindest missverstehbar zu der Thematik geäußert hatte. In der Episode 1348 aus der Serie „Ask Pastor John“ hat er sich nun erfreulich klar dazu bekannt, dass unsere Werke niemals Grundlage unserer Errettung sein können. Er sagt unter anderem:

Wir werden eines Tages vervollkommnet werden – am Ende unseres Lebens, wenn Gott unseren Prozess, praktisch, persönlich und vollkommen rechtschaffen zu werden, vollendet. Aber im Moment, in diesem Leben, ist diese Gerechtigkeit noch nicht vollkommen. Und die Beziehung zwischen diesen beiden Arten der Gerechtigkeit besteht darin, dass wir in der praktischen, gelebten Gerechtigkeit bis zu dem Moment keine Fortschritte machen können, in dem wir von Gott angenommen, unsere Sünden vergeben und durch die von Gott angerechnete Gerechtigkeit in Christus für vollkommen rechtschaffen erklärt werden.

Das ist enorm wichtig zu sehen, denn es bedeutet, dass die Anstrengung, die wir durch den Glauben im Heiligen Geist unternehmen, um Sünden zu töten und in der Praxis immer gerecht zu werden, nicht die Grundlage dafür ist, recht vor Gott zu stehen. Es ist die Konsequenz oder Wirkung unserer rechten Stellung bei Gott. Das ist eine große Sache. Wenn wir das durcheinanderbringen, leben wir nicht das Evangelium; haben wir nicht das Evangelium.

Hier die Episode: 

VD: AR

Timothy Keller über Rechtfertigung und gute Werke

Im New City Katechismus heißt es in Frage 33:

Sollten diejenigen, die an Christus glauben, ihr Heil in den eigenen Werken oder irgendwo sonst suchen?

Die Antwort lautet:

Nein, sollten sie nicht. Denn alles, was zum Heil nötig ist, ist in Christus zu finden. Wer versucht, durch gute Werke die Errettung zu erlangen, leugnet, dass Christus der einzige Retter und Erlöser ist.

Timothy Keller kommentiert die Antwort mit folgenden Worten:

Wenn Sie Glaube mit Werken vermischen, wenn Sie sagen: „Ja, ich muss an das glauben, was Jesus für mich getan hat, aber ich muss auch noch dies oder jenes hinzufügen, sonst bin ich nicht gerettet,“ dann behaupten Sie, dass das, was Sie eigentlich rettet, nicht das ist, was Jesus getan hat, sondern was Sie hinzugefügt haben. Das macht Sie zu Ihrem eigenen Erretter.

Die folgende Geschichte könnte hier helfen. Herr A hat Herrn B beauftragt, ihm einen Schrank aus Holz zu machen, weil er ein großartiger Möbelbauer ist. Herr B und Herr A waren Freunde, und deshalb sagte sich Herr B: Nun, ich werde mich wohl besser anstrengen, dass es wirklich gut wird […] vollkommen.“ Deshalb arbeitet er an dem Schrank, und arbeitet und arbeitet, bis er ihn soweit hat, dass er perfekt geschliffen und poliert ist. Er holt Herrn A in seine Werkstatt, um den Schrank anzusehen, und jetzt würde Herr A ein Stück Schleifpapier nehmen und sagen: „Ich will hier nur mal noch ein bisschen schleifen.“ Herr B. sagt: „Nein, er ist fertig, er ist vollkommen. Es gibt nichts was man noch hinzufügen könnte, was ihn nicht wieder schlechter machen würde.“

Dasselbe gilt für das Werk Jesu Christi. Weil Jesus, als er starb, gesagt hat: „Es ist vollbracht.“ Es gibt nichts mehr hinzuzufügen. Das Werk ist vollkommen. Und wenn Sie etwas dazutun wollten, dann würden Sie es nur schlechter machen. Wenn Sie sagen würden: „Er hat das getan, aber ich muss noch etwas hinzufügen,“ dann würde alles, was Sie hinzufügen, die eigentliche Basis Ihrer Errettung bilden und Sie zu Ihrem eigenen Erlöser machen.

Die protestantischen Reformatoren haben sehr eindrückliche biblische Argumente dafür gebracht, dass man Glaube und Werke nicht vermischen darf, dass Rechtfertigung und Gerechtigkeit und Errettung aus dem Glauben allein kommen müssen. Ich werde hier nicht weiter argumentieren, sondern Folgendes sagen: Ich persönlich könnte nicht leben, wenn das nicht der Fall wäre. Ich hätte keinerlei Hoffnung, wenn ich nicht jeden Tag aufstehen würde und auf dem grundsätzlichen Wissen stehen könnte:

Christi Blut und Gerechtigkeit,
das ist mein Schmuck und Ehrenkleid.
Damit will ich vor Gott bestehn,
wenn ich zum Himmel wird eingehn.

Das ist meine einzige Hoffnung.

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